Die Dunckerbrücke liegt in einem dicht bebauten Gebiet zwischen zwei Wohnbebauungen mit 6 Obergeschossen sowie den denkmalgeschützten Schulgebäuden des Käthe-Kollwitz-Gymnasiums, des Heinrich-Schliemann-Gymnasiums und dem denkmalgeschützten Dunckerclub. Sie überführt die Dunckerstraße über Gleisanlagen der Fern- und S-Bahn. Aufgrund der umfangreichen Schäden und baulichen Mängel ist es zur Erhaltung und Verbesserung der Verkehrssicherheit und der verkehrstechnischen Leistungsfähigkeit zwingend erforderlich die Dunckerbrücke durch einen Neubau zu ersetzen. Durch den AN sind die Leistungen des Bauüberwacher Bahn, Technisch Berechtigten, Anlagenbeauftragter, Schaltantragsteller, Bahnerdungsberechtigten, des Teilnahmeprüfers für innere Erdung auszuführen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-25.
Auftragsbekanntmachung (2025-07-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ersatzneubau der Dunckerbrücke - Bahnspezifische Ingenieur- und Dienstleistungen
Referenznummer: V-25-052
Kurze Beschreibung:
“Die Dunckerbrücke liegt in einem dicht bebauten Gebiet zwischen zwei Wohnbebauungen mit 6 Obergeschossen sowie den denkmalgeschützten Schulgebäuden des...”
Kurze Beschreibung
Die Dunckerbrücke liegt in einem dicht bebauten Gebiet zwischen zwei Wohnbebauungen mit 6 Obergeschossen sowie den denkmalgeschützten Schulgebäuden des Käthe-Kollwitz-Gymnasiums, des Heinrich-Schliemann-Gymnasiums und dem denkmalgeschützten Dunckerclub. Sie überführt die Dunckerstraße über Gleisanlagen der Fern- und S-Bahn. Aufgrund der umfangreichen Schäden und baulichen Mängel ist es zur Erhaltung und Verbesserung der Verkehrssicherheit und der verkehrstechnischen Leistungsfähigkeit zwingend erforderlich die Dunckerbrücke durch einen Neubau zu ersetzen. Durch den AN sind die Leistungen des Bauüberwacher Bahn, Technisch Berechtigten, Anlagenbeauftragter, Schaltantragsteller, Bahnerdungsberechtigten, des Teilnahmeprüfers für innere Erdung auszuführen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Dunckerbrücke liegt in einem dicht bebauten Gebiet zwischen zwei Wohnbebauungen mit 6 Obergeschossen sowie den denkmalgeschützten Schulgebäuden des...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Dunckerbrücke liegt in einem dicht bebauten Gebiet zwischen zwei Wohnbebauungen mit 6 Obergeschossen sowie den denkmalgeschützten Schulgebäuden des Käthe-Kollwitz-Gymnasiums, des Heinrich-Schliemann-Gymnasiums und dem denkmalgeschützten Dunckerclub. Sie überführt die Dunckerstraße über Gleisanlagen der Fern- und S-Bahn. Aufgrund der umfangreichen Schäden und baulichen Mängel ist es zur Erhaltung und Verbesserung der Verkehrssicherheit und der verkehrstechnischen Leistungsfähigkeit zwingend erforderlich die Dunckerbrücke durch einen Neubau zu ersetzen. Durch den AN sind die Leistungen des Bauüberwacher Bahn, Technisch Berechtigten, Anlagenbeauftragter, Schaltantragsteller, Bahnerdungsberechtigten, des Teilnahmeprüfers für innere Erdung auszuführen.
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Zusätzliche Informationen:
“Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
§ 75 VgV; §§...”
Zusätzliche Informationen
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
§ 75 VgV; §§ 30 und 32 ABKG; bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied die Anforderungen an die Berufszulassung erfüllen. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Vertragsgrundlage werden das Vertragsmuster und die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) sowie die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) des Auftraggebers (siehe ABau IV 401.V-I F, IV 4020 F, IV 4021 F, IV 4023 F und IV 4024 F).
Eigenerklärung,
A) dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen.
B) dass nicht bekannt ist, dass im Wettbewerbsregister und in der FinanzSanktionsliste eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen,
C) gemäß § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung (§ 13 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG)).
Details siehe Auftragsunterlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-29 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 0
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Ist der Bieter eine Juristische...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Ist der Bieter eine Juristische Person, zu
deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach
/Planungsleistungen gehören, ist diese nur dann berechtigt ein Angebot abzugeben, wenn
durch Erklärung des Bieters nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige
die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bieter oder verantwortliche
Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem
Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen
Voraussetzungen dann, a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik
Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen
nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der
Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder b) wenn sie
vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie
2005/36/EG angezeigt haben. Die für die Erbringung der Leistung als fachlich Verantwortliche
benannten, müssen eine abgeschlossene Fachausbildung als Dipl. Ing./ Dipl.Ing. FH bzw.
Master an Universitäten oder Fachhochschulen oder als Bachelor an Universitäten oder
Fachhochschulen mit jeweils 3-jähriger einschlägiger Berufserfahrung o der eine vergleichbare
Berufserfahrung aufweisen. Sie dürfen sich durch entsprechend Qualifizierte vertreten lassen.
Nachweise zu den geforderten Berufs- und Studienabschlüssen sind auf gesondertes
Verlangen vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung: Zu § 45 (4) Nr. 2 VgV: Im
Auftragsfall ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung: Zu § 45 (4) Nr. 2 VgV: Im
Auftragsfall ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden
von 3.000.000,- Euro, für sonstige Schäden von 3.000.000,- Euro, bei einem, in einem
Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens nachzuweisen. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die
Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und
nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem
Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zu § 46 (3) Nr. 3 VgV:
Der Bewerber muss über folgenden Nachweis verfügen:
- Präqualifikationsnachweis der DB AG für die Leistungen Oberbau/...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zu § 46 (3) Nr. 3 VgV:
Der Bewerber muss über folgenden Nachweis verfügen:
- Präqualifikationsnachweis der DB AG für die Leistungen Oberbau/ Konstruktiver Ingenieurbau/ bahntechnische Ausrüstung.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zu § 46 (3) Nr. 2 VgV:
Der Bieter muss über alle im Vertrag namentlich genannten Personen (Bauüberwacher und stellvertretende Bauüberwacher) mit folgenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zu § 46 (3) Nr. 2 VgV:
Der Bieter muss über alle im Vertrag namentlich genannten Personen (Bauüberwacher und stellvertretende Bauüberwacher) mit folgenden Nachweisen verfügen:
- Prüfbescheinigung Bauüberwacher Bahn Oberbau/ Konstruktiver Ingenieurbau (BÜB Ob/ KIB) gemäß VV Bau für den Einsatz als BÜB mit Aufgabenbefähigung als Bau- und Sicherungsüberwacher (Technisch Berechtigter),
- Prüfbescheinigung Bauüberwacher S-Bahnstromversorgung Berlin,
- Befähigungsnachweis Anlagenbeauftragter für Arbeiten in der Nähe von Oberleitungsanlagen
- Befähigungsnachweis Bahnerdungsberechtigter,
- Befähigungsnachweis Kurzschließberechtigter S-Bahn Berlin,
- Befähigungsnachweis Schaltantragsteller 15 kV,
- Befähigungsnachweis für die Prüfung der inneren Erdung von Stahlbetonbauwerken.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.”
“A) Die Kommunikation erfolgt über die Vergabeplattform. Die
Vergabestelle behält sich vor, mit Bietern auch in anderer Form zu kommunizieren. Anfragen
sind...”
A) Die Kommunikation erfolgt über die Vergabeplattform. Die
Vergabestelle behält sich vor, mit Bietern auch in anderer Form zu kommunizieren. Anfragen
sind generell über die Vergabeplattform zu stellen. Teilnehmer müssen eigenverantwortlich die
weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der
Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Teilnehmeranfragen durch
selbständige Einsicht verfolgen. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. in Papierform
eingereichte oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Erklärungen und Nachweise sind innerhalb von 6 Kalendertagen der Vergabestelle
einzureichen. Zur angemessenen Beteiligung von kleineren Büroorganisationen und
Berufsanfängern am Verfahren wird insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von
Kooperationen oder Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
B) Nachweise sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Beim Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
C) Hingewiesen wird insbesondere auf die folgenden Rechtsvorschriften: - Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) vom 22.04.2020 i.d.F. vom 08.12.2022 (GVBI. für Berlin vom 17.12.2022, S. 718), siehe Vergabeunterlagen. -
Frauenförderverordnung (FFV) vom 23.08.1999 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, S.
498). Mit dem Angebot ist hierzu folgende Eigenerklärung einzureichen: Formblatt IV 4021 F.
D) Die Auftragsunterlagen werden ab dem Tag der Veröffentlichung der
Auftragsbekanntmachung unentgeltlich auf der Vergabeplattform angeboten. Angebote
können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform in Textform
eingereicht werden.
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str.105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +493090138316📞
Fax: +493090137613 📠
URL: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
oder in den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu Stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2
GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 142-490274 (2025-07-25)