Ersatzneubau EÜ Hamburger Straße mit Hp. Dresden Cotta, km 2,182 Strecke 6248 - Bauhauptleistung
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Ersatzneubau EÜ Hamburger Straße mit Hp. Dresden Cotta, km 2,182 Strecke 6248 inkl. Straßenbau, Straßenbahn und Medienumverlegung im Kreuzungsbereich sowie weiterer Zusammenhangsleistungen
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-01-30.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?- • Darmstadt › Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
- • Dresden › Dresden, Kreisfreie Stadt
- • Köln › Bonn, Kreisfreie Stadt
Geschichte der Beschaffung
Auftragsbekanntmachung (2025-01-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Ersatzneubau EÜ Hamburger Straße mit Hp. Dresden Cotta, km 2,182 Strecke 6248 - Bauhauptleistung
Referenznummer:
Kurze Beschreibung:
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
Zusätzliche Informationen:
Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-22 📅
Datum des Endes: 2031-11-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 0
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Beschreibung
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Postleitzahl: 01157
Stadt: Dresden
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-09 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-09 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): elektronische Submission ohne Bieter
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 164 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Eröffnungstermin: 2025-04-09 08:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: elektronische Submission ohne Bieter
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-03-31 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Fähigkeiten
Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien:
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Einkauf Bauleistungen Region Südost (FE.EI-SO-B), Ammonstraße 8, D-01069 Dresden (1B6)
E-Mail: einkauf.nlso@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 35146125396 📞
Fax: +49 69260913613 📠
URL: http://www.deutschebahn.com/bieterportal/ 🌏
Haupttätigkeit
Eisenbahndienste
Kommunikation
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/5ef0ad52-eb02-4e78-b465-51f51b428d6a 🌏
Teilnahme-URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/5ef0ad52-eb02-4e78-b465-51f51b428d6a 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-30+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 023-070416 (2025-01-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Ersatzneubau EÜ Hamburger Straße mit Hp. Dresden Cotta, km 2,182 Strecke 6248 - Bauhauptleistung
Referenznummer:
25FEI78961
Kurze Beschreibung:
Ersatzneubau EÜ Hamburger Straße mit Hp. Dresden Cotta, km 2,182 Strecke 6248 inkl. Straßenbau, Straßenbahn und Medienumverlegung im Kreuzungsbereich sowie weiterer Zusammenhangsleistungen
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
67f38234-3a1d-4ccd-95c4-90a76bc02214
Zusätzliche Informationen:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen:
- Oberbau konventionell–Schotter: Gleise: Strecken III; Regionalverkehr 50 - 120 km/h;
- Konstruktiver Ingenieurbau: Stahlbetonbrücken;
- Konstruktiver Ingenieurbau: Bauen unter Eisenbahnbetrieb;
- Bauleistung für Kabel: Kabelführungssysteme incl. Tiefbau;
- Bauleistung für Kabel: Kabelverlegung;
- Bauleistung für Kabel: Bauleistungen für Kabel–Bauen unter Eisenbahnbetrieb;
- Oberleitungsanlagen Errichtung: 15 kV;
***** Weitere Bedingungen für den Erhalt des Auftrags: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht:
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird;
- Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen;
- Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung;
*** Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen
vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein
einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
- Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben);
- Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes;
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist;
- Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB);
- Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention - Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhafterfüllt hat;
- Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister;
- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat;
- Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung(Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften;
- Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist;
- Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von §122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln;
- Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen;
- Erklärung über die von ihm ausgeführten Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
- Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen.
***** Weitere Bedingungen für den Erhalt des Auftrags: Folgende Erklärungen bzw. Nachweise müssen in diesem Verfahren nicht mit dem Angebot aber auf Anforderung durch den Auftraggeber innerhalb von 6 Kalendertagen vorgelegt werden können: - Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS); - Nachweis, dass nur von der Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB AG) zugelassenes Schweißpersonal eingesetzt wird;
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Datum des Beginns: 2025-09-22 📅
Datum des Endes: 2031-11-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 0
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Beschreibung
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Postleitzahl: 01157
Stadt: Dresden
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Die Ausschreibung (als Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis; keine Vergabelose, keine losweisen Angebote!) umfasst folgende Leistungsinhalte:
Baubehelfe: Ertüchtigung Alte Meißner Straße bis Elberadweg für bauzeitliche Fußgängerumleitung, Ausbau und Transport von 2 Hilfsbrücken ZH 12 und 2 Hilfsbrücken ZH 19, Transport und Einbau einer Hilfsbrücke ZH 19 inkl. Gründungsarbeiten, ca. 80 m Baugrubenverbauten im Pläner, ca. 450 m Gleislängsverbau, Kabelhilfsbrücke inkl. Kabelhilfstrassen und mehrfache Kabelumverlegungen LST, TK, EEA; Rückbau: 4 Stahlbeton-Plattenbalken (Bahnsteigüberbauten) mit ca. 27 m Länge, 2 gemauerte Brückenwiderlager (teils mit Stahlbeton-Vorsatzschale), mehrere Hilfsbrückengründungen, ca. 500 m zweigleisige Strecke einschl. Oberleitungsanlage, ca. 330 m Bahnsteig in konventioneller Bauweise (davon 125 m mit GFK-Belag und Stahlunterbau) mit 2 Zugangsrampen, ca. 150 m gemauerte Stützbauwerke, ca. 450 m Straßenfahrbahn Asphalt- und Pflasterbelag mit LSA und Beleuchtung, ca. 450 m zweigleisige Straßenbahn mit Fahrleitungsmaste und -fundamente; Neubau: Eisenbahnüberführung als zweifeldriger schiefwinkliger Stahlbetonrahmen, Halbfertigteilbauweise mit Ortbetonergänzung, 32 m Gesamtstützweite, Flachgründung; ca. 200 m Stützbauwerke in Stahlbeton bis 3 m Höhe, ca. 520 m Lärmschutzwände bis 3 m Höhe mit Bohrpfahlgründung (teils auf Stahltorsionsbalken), 2 Außenbahnsteige NL 170 m in konventioneller Bauweise (teils auf EÜ) mit eingehaustem Treppenzugang / Bahnsteigdach und Aufzugsschacht, Ausstattung, Blinden- und Wegeleitsystem, ca. 500 m zweigleisige Strecke einschl. Kabeltiefbau, Entwässerung und Oberleitungsanlage, ca. 400 m Straßenfahrbahn in BK 32 mit Asphaltbelag bis ca. 32 m Breite einschl. Beleuchtung, LSA und Grundstückszufahrten, ca. 400 m zweigleisige Straßenbahn (ohne Fahrleitungsanlage!) und Haltestelle einschl. Ausstattung; Weiteres: Baufeldfreimachung einschl. Kampfmittelsondierung; Verkehrssicherung für Bau unter Eisenbahn- und Straßenverkehr; Sicherung und bauzeitliche Überwachung Stollenportal "Tiefer Elbstolln"; Tiefbau für Böschungsstabilisierung (mit Felssicherungsnetz) und Medienumverlegungen Straße; LBP-Maßnahmen einschl. Fertigstellungs- und Entwicklungspflege; Hinweis: Ergänzende Ausführungs- und Werkplanung (AP wird für alle Fachgewerke beigestellt); beengtes innerstädtisches Baufeld; paralleles Arbeiten mit anderen Auftragnehmern
*****
Weitere zentrale Elemente des Verfahrens: Wir weisen darauf hin, dass die VO(EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. *** Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind. Die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor bzw. in 5.1.6 und 5.1.9 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
- Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. DB Engineering & Consulting GmbH,
2. wkp Planungsbüro für Bauwesen GmbH,
3. mgp Ingenieurgesellschaft Goldemund + Hofmann GbR,
4. IBOS Ingenieurbüro für Tiefbau, Wasserwirtschaft und Umweltfragen, Ostsachsen GmbH;
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oderwirtschaftliche Abhängigkeit besteht. *** Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe möglich ist (auf 5.1.11 wird hingewiesen). Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oderinnerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe zu beantworten. *** Unterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt. *** Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen. *** Sicherheitsleistungen siehe 5.1.12. *** Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. *** Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß Zuschlagskriterien (siehe 5.1.10) erteilt. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristenverwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen siehe 5.1.12
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Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-09 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-09 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): elektronische Submission ohne Bieter
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 164 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Eröffnungstermin: 2025-04-09 08:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: elektronische Submission ohne Bieter
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-03-31 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: siehe 5.1.6. Es ist zu beachten, dass nach 5.1.6 zwingend auch eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: siehe 5.1.6. Es ist zu beachten, dass nach 5.1.6 zwingend auch eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
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Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: siehe 5.1.6. Es ist zu beachten, dass nach 5.1.6 zwingend auch eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme und Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Nationale Registrierungsnummer:
fb197f94-7578-4673-8a57-4642ae120532
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Einkauf Bauleistungen Region Südost (FE.EI-SO-B), Ammonstraße 8, D-01069 Dresden (1B6)
E-Mail: einkauf.nlso@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 35146125396 📞
Fax: +49 69260913613 📠
URL: http://www.deutschebahn.com/bieterportal/ 🌏
Haupttätigkeit
Eisenbahndienste
Kommunikation
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/5ef0ad52-eb02-4e78-b465-51f51b428d6a 🌏
Teilnahme-URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/5ef0ad52-eb02-4e78-b465-51f51b428d6a 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
siehe 2.1 "Verfahren" und 5.1.6 "Los - Allgem. Informationen"; Es ist zu beachten, dass zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich ist, wie unter „Zusätzliche Informationen zu den Losen“ ausdrücklich erwähnt.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer:
0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-30+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 023-070416 (2025-01-30)
Auftragsbekanntmachung (2025-03-04)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Versorgungssicherheit
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: siehe 5.1.6
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Öffentlicher Auftraggeber
Kommunikation
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/d99dba6b-5da7-4969-82cb-7a6ece2619b9 🌏
Teilnahme-URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/d99dba6b-5da7-4969-82cb-7a6ece2619b9 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-04+01:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 603c5354-b669-4e9a-b5d4-f8a97f754451-01
Quelle: OJS 2025/S 045-145726 (2025-03-04)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Versorgungssicherheit
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: siehe 5.1.6
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Öffentlicher Auftraggeber
Kommunikation
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/d99dba6b-5da7-4969-82cb-7a6ece2619b9 🌏
Teilnahme-URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/d99dba6b-5da7-4969-82cb-7a6ece2619b9 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-04+01:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Keine Korrekturen, Übermittlung zusätzlicher und Austauschunterlagen im Zusammenhang mit der Beantwortung von Bieterfragen (Korrekturzyklus 1)
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 603c5354-b669-4e9a-b5d4-f8a97f754451-01
Quelle: OJS 2025/S 045-145726 (2025-03-04)
Auftragsbekanntmachung (2025-03-10)
Öffentlicher Auftraggeber
Kommunikation
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/59107bef-4def-485c-9c05-802841e35141 🌏
Teilnahme-URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/59107bef-4def-485c-9c05-802841e35141 🌏
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-10+01:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 311f0678-e866-4d94-9591-11990c94d782-01
Quelle: OJS 2025/S 050-159563 (2025-03-10)
Öffentlicher Auftraggeber
Kommunikation
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/59107bef-4def-485c-9c05-802841e35141 🌏
Teilnahme-URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/59107bef-4def-485c-9c05-802841e35141 🌏
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-10+01:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Keine Korrekturen, Übermittlung zusätzlicher und Austauschunterlagen im Zusammenhang mit der Beantwortung von Bieterfragen (Korrekturzyklus 2)
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 311f0678-e866-4d94-9591-11990c94d782-01
Quelle: OJS 2025/S 050-159563 (2025-03-10)
Auftragsbekanntmachung (2025-03-17)
Öffentlicher Auftraggeber
Kommunikation
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/dba8311d-59be-4fc5-8114-ebd8cf0779fd 🌏
Teilnahme-URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/dba8311d-59be-4fc5-8114-ebd8cf0779fd 🌏
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-17+01:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 4f98e7ab-db26-4ab0-9093-b4a6ab561abf-01
Quelle: OJS 2025/S 055-177778 (2025-03-17)
Öffentlicher Auftraggeber
Kommunikation
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/dba8311d-59be-4fc5-8114-ebd8cf0779fd 🌏
Teilnahme-URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/dba8311d-59be-4fc5-8114-ebd8cf0779fd 🌏
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-17+01:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Keine Korrekturen, Übermittlung zusätzlicher und Austauschunterlagen im Zusammenhang mit der Beantwortung von Bieterfragen (Korrekturzyklus 2)
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 4f98e7ab-db26-4ab0-9093-b4a6ab561abf-01
Quelle: OJS 2025/S 055-177778 (2025-03-17)
Auftragsbekanntmachung (2025-03-21)
Öffentlicher Auftraggeber
Kommunikation
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/9abc953d-6482-4717-923a-e07949c5e854 🌏
Teilnahme-URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/9abc953d-6482-4717-923a-e07949c5e854 🌏
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-21+01:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 795fe966-8ffc-44f5-909f-57564309f4e7-01
Quelle: OJS 2025/S 058-188139 (2025-03-21)
Öffentlicher Auftraggeber
Kommunikation
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/9abc953d-6482-4717-923a-e07949c5e854 🌏
Teilnahme-URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/9abc953d-6482-4717-923a-e07949c5e854 🌏
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-21+01:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Keine Korrekturen, Übermittlung zusätzlicher und Austauschunterlagen im Zusammenhang mit der Beantwortung von Bieterfragen (Korrekturzyklus 2)
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 795fe966-8ffc-44f5-909f-57564309f4e7-01
Quelle: OJS 2025/S 058-188139 (2025-03-21)
Auftragsbekanntmachung (2025-03-28)
Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-23 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-23 08:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 150 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2025-04-23 08:00:00 📅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-04-14 12:00:00 📅
Öffentlicher Auftraggeber
Kommunikation
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/9a25d869-7f0a-493b-9845-3cdb28b6dfb7 🌏
Teilnahme-URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/9a25d869-7f0a-493b-9845-3cdb28b6dfb7 🌏
Ergänzende Informationen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-28+01:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 06d254b6-76b4-4c6d-80e8-12044a5cfd3c-01
Quelle: OJS 2025/S 063-204323 (2025-03-28)
Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-23 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-23 08:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 150 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2025-04-23 08:00:00 📅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-04-14 12:00:00 📅
Öffentlicher Auftraggeber
Kommunikation
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/9a25d869-7f0a-493b-9845-3cdb28b6dfb7 🌏
Teilnahme-URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/9a25d869-7f0a-493b-9845-3cdb28b6dfb7 🌏
Ergänzende Informationen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer:
0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-28+01:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Übermittlung zusätzlicher und Austauschunterlagen im Zusammenhang mit der Beantwortung von Bieterfragen (Korrekturzyklus 5) und Verschiebung Submissionszeitpunkt auf den 23.4.25, 08:00 Uhr
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 06d254b6-76b4-4c6d-80e8-12044a5cfd3c-01
Quelle: OJS 2025/S 063-204323 (2025-03-28)
Auftragsbekanntmachung (2025-04-04)
Öffentlicher Auftraggeber
Kommunikation
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/f49041c2-2161-4831-bc63-9ea01a025120 🌏
Teilnahme-URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/f49041c2-2161-4831-bc63-9ea01a025120 🌏
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-04+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 57702cbc-ac2d-4964-ad95-3eab2865626d-01
Quelle: OJS 2025/S 069-226328 (2025-04-04)
Öffentlicher Auftraggeber
Kommunikation
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/f49041c2-2161-4831-bc63-9ea01a025120 🌏
Teilnahme-URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/f49041c2-2161-4831-bc63-9ea01a025120 🌏
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-04+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Übermittlung zusätzlicher und Austauschunterlagen im Zusammenhang mit der Beantwortung von Bieterfragen (Korrekturzyklus 6)
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 57702cbc-ac2d-4964-ad95-3eab2865626d-01
Quelle: OJS 2025/S 069-226328 (2025-04-04)
Auftragsbekanntmachung (2025-04-10)
Verfahren
Art des Verfahrens
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Öffentlicher Auftraggeber
Kommunikation
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/2c88d6a6-7d06-42a4-ae68-adf456b83fbb 🌏
Teilnahme-URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/2c88d6a6-7d06-42a4-ae68-adf456b83fbb 🌏
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-10+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 03d9b019-c9a9-475e-9da1-3905029841e0-01
Quelle: OJS 2025/S 072-238318 (2025-04-10)
Verfahren
Art des Verfahrens
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Die Ausschreibung (als Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis; keine Vergabelose, keine losweisen Angebote!) umfasst folgende Leistungsinhalte:
Baubehelfe: Ertüchtigung Alte Meißner Straße bis Elberadweg für bauzeitliche Fußgängerumleitung, Ausbau und Transport von 2 Hilfsbrücken ZH 12 und 2 Hilfsbrücken ZH 19, Transport und Einbau einer Hilfsbrücke ZH 19 inkl. Gründungsarbeiten, ca. 80 m Baugrubenverbauten im Pläner, ca. 450 m Gleislängsverbau, Kabelhilfsbrücke inkl. Kabelhilfstrassen und mehrfache Kabelumverlegungen LST, TK, EEA; Rückbau: 4 Stahlbeton-Plattenbalken (Bahnsteigüberbauten) mit ca. 27 m Länge, 2 gemauerte Brückenwiderlager (teils mit Stahlbeton-Vorsatzschale), mehrere Hilfsbrückengründungen, ca. 500 m zweigleisige Strecke einschl. Oberleitungsanlage, ca. 330 m Bahnsteig in konventioneller Bauweise (davon 125 m mit GFK-Belag und Stahlunterbau) mit 2 Zugangsrampen, ca. 150 m gemauerte Stützbauwerke, ca. 450 m Straßenfahrbahn Asphalt- und Pflasterbelag mit LSA und Beleuchtung, ca. 450 m zweigleisige Straßenbahn mit Fahrleitungsmaste und -fundamente; Neubau: Eisenbahnüberführung als zweifeldriger schiefwinkliger Stahlbetonrahmen, Halbfertigteilbauweise mit Ortbetonergänzung, 32 m Gesamtstützweite, Flachgründung; ca. 200 m Stützbauwerke in Stahlbeton bis 3 m Höhe, ca. 520 m Lärmschutzwände bis 3 m Höhe mit Bohrpfahlgründung (teils auf Stahltorsionsbalken), 2 Außenbahnsteige NL 170 m in konventioneller Bauweise (teils auf EÜ) mit eingehaustem Treppenzugang / Bahnsteigdach und Aufzugsschacht, Ausstattung, Blinden- und Wegeleitsystem, ca. 500 m zweigleisige Strecke einschl. Kabeltiefbau, Entwässerung und Oberleitungsanlage, ca. 400 m Straßenfahrbahn in BK 32 mit Asphaltbelag bis ca. 32 m Breite einschl. Beleuchtung, LSA und Grundstückszufahrten, ca. 400 m zweigleisige Straßenbahn (ohne Fahrleitungsanlage!) und Haltestelle einschl. Ausstattung; Weiteres: Baufeldfreimachung einschl. Kampfmittelsondierung; Sicherung und bauzeitliche Überwachung Stollenportal "Tiefer Elbstolln"; Tiefbau für Böschungsstabilisierung (mit Felssicherungsnetz) und Medienumverlegungen Straße; LBP-Maßnahmen einschl. Fertigstellungs- und Entwicklungspflege; Hinweis: Ergänzende Ausführungs- und Werkplanung (AP wird für alle Fachgewerke beigestellt); beengtes innerstädtisches Baufeld; paralleles Arbeiten mit anderen Auftragnehmern
*****
Weitere zentrale Elemente des Verfahrens: Wir weisen darauf hin, dass die VO(EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. *** Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind. Die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor bzw. in 5.1.6 und 5.1.9 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
- Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. DB Engineering & Consulting GmbH,
2. wkp Planungsbüro für Bauwesen GmbH,
3. mgp Ingenieurgesellschaft Goldemund + Hofmann GbR,
4. IBOS Ingenieurbüro für Tiefbau, Wasserwirtschaft und Umweltfragen, Ostsachsen GmbH;
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oderwirtschaftliche Abhängigkeit besteht. *** Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe möglich ist (auf 5.1.11 wird hingewiesen). Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oderinnerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe zu beantworten. *** Unterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt. *** Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen. *** Sicherheitsleistungen siehe 5.1.12. *** Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. *** Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß Zuschlagskriterien (siehe 5.1.10) erteilt. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristenverwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen siehe 5.1.12
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Öffentlicher Auftraggeber
Kommunikation
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/2c88d6a6-7d06-42a4-ae68-adf456b83fbb 🌏
Teilnahme-URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/2c88d6a6-7d06-42a4-ae68-adf456b83fbb 🌏
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-10+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Übermittlung zusätzlicher und Austauschunterlagen im Zusammenhang mit der Beantwortung von Bieterfragen (Korrekturzyklus 7), Entfall von Verkehrssicherungsleistungen aus dem Leistungsumfang
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 03d9b019-c9a9-475e-9da1-3905029841e0-01
Quelle: OJS 2025/S 072-238318 (2025-04-10)
Auftragsbekanntmachung (2025-04-15)
Öffentlicher Auftraggeber
Kommunikation
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/c2227438-7805-4c8f-8360-0704a02eb02f 🌏
Teilnahme-URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/c2227438-7805-4c8f-8360-0704a02eb02f 🌏
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-15+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 8b85cdd1-50b2-42e3-80a3-9ad81d830f14-01
Quelle: OJS 2025/S 076-252138 (2025-04-15)
Öffentlicher Auftraggeber
Kommunikation
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/c2227438-7805-4c8f-8360-0704a02eb02f 🌏
Teilnahme-URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/c2227438-7805-4c8f-8360-0704a02eb02f 🌏
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-15+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Beantwortung von Bieterfragen und Übermittlung zusätzlicher und Austauschunterlagen (Korrekturzyklus 8)
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 8b85cdd1-50b2-42e3-80a3-9ad81d830f14-01
Quelle: OJS 2025/S 076-252138 (2025-04-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer:
Vertragsnummer:
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-09-12 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen:
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Sächsische Bau GmbH
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Am Waldschlösschen 1
Postleitzahl: 01099
Postort: Dresden
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 📞
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
E-Mail: ingo.fuehrer@deutschebahn.com 📧
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-07+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Vertragsnummer:
CON-0001 - Sächsische Bau GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-09-12 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots:
20251030336
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen:
LOT-0001
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Sächsische Bau GmbH
Nationale Registrierungsnummer:
3dea8bd6-fd6d-4cbc-9de3-450cb3474547
Postanschrift: Am Waldschlösschen 1
Postleitzahl: 01099
Postort: Dresden
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 📞
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
E-Mail: ingo.fuehrer@deutschebahn.com 📧
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
HINWEIS: Diese Informationen beziehen sich auf die Vergabebekanntmachung: Der Wert des Ergebnisses wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen.
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Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-07+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
14:Der AN schuldet gemäß Bauvertrag i.V.m. LV01 Kap. 30 verschiedene Verbauleistungen. Es sind im Rahmen von
Austauschbohrungen bestimmte Bohrdurchmesser von 60 cm und 70 cm vorgesehen. Aus technologischer Sicht besteht die
Erforderlichkeit von Bohrdurchmessern von 75 cm bzw. 80 cm. Die Profile sowie die Länge der jeweiligen Träger sind in den
verschiedenen LV-Pos. bezeichnet. Aus der Ausführungsplanung haben sich aber Änderungen diesbezüglich ergeben (z.B. HEM
450). Weiter ist die Einbringtechnologie von Trägern nicht vertraglich konkretisiert; die Ausführungsplanung sieht dagegen
Bohrträger mit Betonfuß vor. Hinsichtlich der LV01-Pos. 30.01.0200 ist nach Wahl des AN die Ausfachung des
Entwässerungskanals anzupassen; nach Pos. 30.04.0010 ff. und 30.05.0010 ff. ist jeweils ein Spundwandverbau vorzunehmen.
Bzgl. der LV01-Pos. 30.01.0200 hat der AN mit einer Holzausfachung kalkuliert. Gemäß Ausführungsplanung erfolgt die
Anpassung des Entwässerungskanals nunmehr mittels Spritzbeton. Die Ausführungsplanung sieht bzgl. Pos. 30.04.0010 ff. und
30.05.0010 ff. einen Verbau aus Winkelstützelementen vor.
aus technischen Gründen nicht möglich Begründung: Ein Wechsel des AN wäre aus technischen Gründen nicht möglich, weil die
angezeigten zusätzlichen Leistungen jeweils untrennbar von der Hauptleistung sind, sodass eine Vergabe an einen anderen AN zu
keiner zielführenden Projektausführung führen würde. Die technischen Zusammenhänge zwischen zusätzlichen Leistungen und
Hauptleistung sind zu bewahren, um das Projekt nicht künstlich und kleinteilig aufzuspalten.
mit erheblichen Schwierigkeiten oder Zusatzkosten verbunden Begründung: Ein Wechsel des AN würde zusätzliche Planung,
Koordination und Schnittstellenmanagement erfordern. Die dadurch entstehenden Kosten und Verzögerungen stehen in keinem
Verhältnis zum Aufwand. Die Wirtschaftlichkeit als auch der Projektfortschritt wären erheblich gefährdet.//
15:a) Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages Begründung: Der AN schuldet gemäß
Bauvertrag den Anschluss des Verbaus an die Bestandsmauer an der EÜ 4.0 Hamburger Straße. Gemäß Detailplan sind aber zwei
zusätzliche Verbauträger - T07-> HEA 450 I= 9,80m - im Bereich der Bahnsteigzuwegung notwendig. Diese sind erforderlich, um
die Baugrube zur Herstellung der Widerlager errichten zu können.
b) Wechsel des AN ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich Begründung: Ein Wechsel des AN wäre aus wirtschaftlichen
Gründen nicht möglich, da der AN bereits mit Verbauarbeiten beauftragt ist. Eine Vergabe an einen anderen AN würde zu einer
künstlichen Aufspaltung der Leistung führen, die in Anbetracht des engen Zusammenhangs zu der ursprünglich geschuldeten
Leistung, ungerechtfertig wäre. Durch die Beauftragung eines zweiten AN wäre im Übrigen nicht mehr hinreichend erkennbar,
gegenüber welchem AN ggf. Mängelansprüche geltend zu machen wären.
und mit erheblichen Schwierigkeiten oder Zusatzkosten verbunden Begründung: Ein Wechsel des AN würde zusätzliche Planung,
Koordination und Schnittstellenmanagement erfordern. Die dadurch entstehenden Kosten und Verzögerungen stehen in keinem
Verhältnis zum Aufwand. Die Wirtschaftlichkeit als auch der Projektfortschritt wären gefährdet.
Mehr anzeigen
Neuer Wert
Text:
14:AO012: Verbauarbeiten//
15:AO010: Zusätzliche Verbauträger
Quelle: OJS 2026/S 068-236932 (2026-04-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-08+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
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031:zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages Begründung: Gemäß Bauvertrag i.V.m. LV03 Kap. 02.01. schuldet der AN die
Herstellung von provisorischen Fahrbahnen - hier auf der landwärtigen Fahrbahn der Hamburger Straße. Im Zuge der Ausführung
dieser Leistung sind Medien von verschiedenen Medienträgern aufgetaucht, die nunmehr einen Schutz bedürfen, der vertraglich
nicht vorhergesehen war. Die geplanten Höhen für die provisorische Asphaltflächen mit Regelaufbau von 34 cm, bestehend aus
mind. 20 cm Frostschutzschicht, 10 cm Tragschicht aus Asphalt und 4 cm Deckschicht aus Asphalt gewährleisten keine
Mindestregelüberdeckung von 0,60 m für Kabelmedien im Straßenbereich. Teilweise liegen diese bei Ausführung der gegebenen
Höhen mit maximal 0,20 cm Überdeckung im Erdreich. Aus diesem Grund sind zum Schutz der Medien Fahrplatten zu liefern und
einzusetzen.
aus technischen Gründen nicht möglich Begründung: Ein Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht möglich, weil die
zusätzlichen Leistungen untrennbar von der ursprünglich geschuldeten Vertragsleistung - Herstellung provisorischer Fahrbahnen -
ist. Technisch sind die Leistungen einheitlich zu erbringen, um den Bauablauf nicht künstlich aufzuspalten. Der zusätzliche
Kabelschutz ist von dem AN zu erbringen, da er bereits mit der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung (provisorische
Fahrbahn herstellen) begonnen hat. Seite 2 Gültig ab: xx.xx.xxxx und d) mit erheblichen Schwierigkeiten oder Zusatzkosten
verbunden Begründung: Ein Wechsel des AN wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, weil eine Trennung der Leistungen
technisch nicht ohne Weiteres zu realisieren ist. Der Bauablauf würde erheblich gestört und verzögert. Eine zügige Herstellung von
Kabelschutz ist aber unerlässlich für die Fortführung des Bauablaufs.//
28:Der AN schuldet nach Bauvertrag i.V.m. LV 01 Kapitel. 30.01. die Herstellung des Baugrubenverbaus und der Rückverankerung
mit Verpressankern nebst Eignungsprüfung der Verpressanker (30.01.0010). Aufgrund geotechnischer Gegebenheiten und des
daraus resultierenden Risikos eines Ankerausfalls bei den ausgeschriebenen Eignungsprüfungen an Bauwerksankern, hat der AN
ein Konzept zur Herstellung und Untersuchungsprüfung von Injektionsankern erstellt. Demnach sollen die Probeanker PA1-2 und
PA5-8 hergestellt und im Rahmen einer Voruntersuchungsprüfung untersucht werden. Es sollen die Verpresskörper auf die
Grenzend er Lastabtragung im Baugrund und auf den Aufwand der erforderlichen Nachverpressungen und den Einfluss der
Verpresskörperlänge auf die Mantelreibung untersucht werden. Die zusätzliche Herstellung von Probeankern und deren
Untersuchungsprüfungen waren ursprünglich keine vertraglich geschuldeten Leistungen des AN; diese sind aber erforderlich, um
die Rückverankerung der Verpressanker nach den Gegebenheiten des Baugrundes und damit einhergehend den statischen
Erfordernissen herzustellen.
aus technischen Gründen nicht möglich Begründung: Ein Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht möglich, da durch
einen Wechsel Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gehen würden.
Der AN hat bereits ein Herstell- und Prüfkozept erstellt und die Herstellung der Vorversuchsanker sowie die
Untersuchungsprüfung stellen vorbereitende Maßnahmen für die weiteren auszuführenden Leistungen des AN dar. Eine
Abtrennung der zusätzlichen Seite 2 Gültig ab: xx.xx.xxxx Leistungen von den zu erbingenden Leistungen im Zusammenhang
mit der Herstellung der Verbauten EÜ Hamburger Straße ist an der Stelle nicht zielführend, da die Leistung somit künstlich
aufgespalten würden. Zudem würde das bereits bestehende know-how des AN in Bezug auf diese Baustelle verloren gehen.
mit erheblichen Schwierigkeiten oder Zusatzkosten verbunden Begründung: Ein Wechsel des AN wäre mit erheblichen
Schwierigkeiten verbunden, denn die Untersuchungsprüfung ist untrennbar mit der späteren Leistung der Eignungsprüfung derInjektionsanker an den Verbauten verbunden. Die Durchführung der Leistung durch den AN ist angezeigt, um eine künstliche
Aufspaltung der Leistung zu verhindern.
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031:AO016: Kabelschutz unter provisorischer Fahrbahnr
28:AO014: Ankeruntersuchungsprüfungen inkl. Herstellung von Vorversuchsankern
Quelle: OJS 2026/S 069-242137 (2026-04-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-19)
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
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MKA 29
Der AN schuldet gem. Bauvertrag i.V.m. LV04 - hier Pos. 69.12.0210 - die Lieferung und Verlegung eines Entwässerungskanals DN 2000 (DA 2400) aus FBS-Stahlbetonrohren und hierbei die Beachtung der Verlegerichtlinien des Rohrherstellers. Nach Vorgabe des Rohrherstellers HABA-Beton ist für die Haltung Krümmer DN 2000 ein Rohrauflager mit Rohrbettung aus Beton zugrunde gelegt bzw. empfohlen. Zudem wurde der bereits gebaute Kabelabschnitt mit Betonbettung errichtet, sodass die hiesige Rohrbettung nach den Regeln der Technik ebenfalls mit Beton errichtet werden soll. Denn die Bettung innerhalb einer Haltung sollte nicht geändert werden. Außerdem ist der Baugrund im betroffenen Haltungsbereich wechselnd zwischen Pläner und felsigem Untergrund (fest und brüchig) beschaffen, sodass auch vor diesem Hintergrund die Herstellung eines Rohrauflagers mit
einer Rohrbettung aus Beton (nach Herstellerempfehlung HABA-Beton) angezeigt ist. Unter Pos.69.12.0220 ist befindet sich für den Krümmer DN 2000 eine Zulage; die Herstellung mit dem entsprechenden Beton (C 12/15) ist jedoch nicht geregelt. Mithin ist zur Herstellung des Leistungserfolges die zusätzliche (bzw. geänderte) Leistung - Herstellung Betonbettung - erforderlich.
aus technischen Gründen nicht möglich
Begründung:
Ein Wechsel des AN würde zu einer künstlichen Aufteilung der geschuldeten Leistung führen. Denn der AN schuldet die Lieferung und Verlegung des Entwässerungskanals DN 2000. Die Ausführung der Herstellung des
Rohrauflagers ist für die Erbringung dieser geschuldeten Leistung zwingend erforderlich. Die Ausführung des Rohrauflagers mit Rohrbettung aus Beton stellt eine geänderte Leistung dar, die aber nicht losgelöst von der vertraglich geschuldeten Leistung 25FEI78961(208.1403V07) betrachtet werden kann. Die Vergabe dieser Leistung an einen Dritten ist technisch nicht möglich, da der Mehraufwand nicht sinnvoll von der ursprünglich geschuldeten Leistung zu trennen ist und eine neue Vergabe an einen anderen AN den Leistungsablauf unverhältnismäßig stören würde.
und mit erheblichen Schwierigkeiten oder Zusatzkosten verbunden
Begründung:
Ein Wechsel des AN wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, da eine künstliche Aufspaltung der Leistungen drohen würde, wodurch der Synergieeffekt abreißen würde. Eine einheitliche Ausführung der Leistungen ist unerlässlich.
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Text:
MKA 29
AO 017: Rohrbettung mit Rohrauflager aus Beton - Haltung Krümmer DN 2000 - unter Bezug auf
Bedenkenanzeige Nr. 004
Quelle: OJS 2026/S 096-343575 (2026-05-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-06-02)
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
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37
Der AN schuldet gem. Bauvertrag i.V.m. LV 03 - verschiedene Verbauarbeiten. In Bezug auf die Walzträger und die
Einbringtechnologie haben sich auf Grundlage der Ausführungsplanung geänderte Leistungen ergeben.Im Hinblick auf die Trägerprofile haben sich tlw. Änderungen ergeben, sodass z.B. anstatt HEM 400-Profil nunmehr HEM 450-Profil erforderlich ist.
Im Hinblick auf die Einbringtechnologie sieht die Ausführungsplanung für die Trägergründung einen Betonfuß vor, wohingegen das LV die Einbringtechnologie zur Wahl des AN stellt.
AO 020
Der AN schuldet gemäß Bauvertrag i.V.m. LV01 Kapitel 30 verschiedene Verbauleistungen. Nach der Pos. 30.01.590 schuldet der AN die Herstellung der Trägerbohlwand mit 13 Verbauträger „HEM 500“. In der Ausführungsplanung sind abweichend zur Ausschreibung die Verbauträger „HEM 550“ geplant worden. Diese Profile waren nicht im Eigenbestand des AN verfügbar und mussten somit erst beschaffen werden. Diese waren für die Weiterführung der Verbauleistungen notwendig.
AO 023
Der AN schuldet gem. Bauvertrag i.V.m. LV 03, Kap. 15 die Herstellung der Stützwand S0540, darunter den Einbau von Stützwand-Fertigteilen S0540 mit einer Fundamentlänge von 105 cm. Unterhalb der Fertigteile ist eine Betonschicht von 60 cm vorgesehen. Ein weiterer Bodenaustausch unterhalb der Fertigteile ist nicht geplant.Auf Grundlage der Ausführungsplanung haben sich Änderungen in der Leistung ergeben, die so nicht vorhersehbar waren. Mit der Ausführungsplanung ist eine Fundamentlänge von 150 cm für die Fertigteile der Stützwand vorgesehen. Ferner reduziert sich die Betonschicht unter den Fertigteilen auf 30 cm.
Stattdessen findet ein Bodenaustausch von 55 bis 85 cm unter den Fertigteilen statt.
AO 024
Der AN schuldet gem. Bauvertrag i.V.m. LV 01 Pos. 01.02.0010, 01.02.0020 und 01.02.0030 die Fällung von Bäumen zur Baufeldfreimachung. Diese Fällungen sind vom Boden aus vorzunehmen. Abweichend hierzu ist die freie Baumfällung hinter ARAL, Höhe Meißner Straße, aufgrund der Einbauten im unmittelbaren Umfeld des Baumes freifallend nicht möglich. Die Baumfällung an der Hamburger Straße Höhe Autohaus Fugel ist aus sicherheitsrelevanten Erfordernissen ohne Teilsperrung der Hamburger Straße ebenso frei fallend nicht möglich. Eine Hebebühne musste zusätzlich antransportiert und genutzt werden. Weiterhin war die stückweise Absetzung von 4 Bäumen im Bereich zwischen Gleis 202 und Abrollberg, die zum Schutz der OLA DB per Stegeisen
händisch durchgeführt wurden, nicht vorgesehen.
AO 025
Der AN schuldet gem. Bauvertrag i.V.m. LV - hier TLV 02 - die Herstellung einer provisorischen Überfahrt für den Bus ab der VPh 3 in den Gleisbereich. Dazu war ursprünglich innerhalb Vph 2 vorgesehen, den Grünstreifen zwischen Fahrbahn und Gleisanlage einschließlich der Borde zurückzubauen und provisorisch mit Asphalt zu befestigen.
Im Zuge der Ausführung der Leistungen gem. LV 03, TLV 02 wurde gemeinsam mit der DVB AG und dem STA festgestellt, dass der Rückbau der Gleisborde wie geplant nur unter erheblichen Schwierigkeiten um-setzbar ist, da sich Teile derer unter der Festen Fahrbahn und der Gleisanlage befinden. Aus diesem Grund soll nunmehr eine Rampe aus Asphalt hergestellt werden, um die Überfahrt für den Bus zu ge-währleisten. Eine entsprechende Probefahrt mit dem Bus ist bereits veranlasst worden.
Für die Herstellung der Rampe am Gleisbord ist das Herausfräsen von Gussasphalt von 4 cm Stärke in dem Bereich bis zur Schiene erforderlich, um den aus Asphalt entstehenden Keil nicht auf 0 cm bestehen zu lassen. Denn in dem Fall (Einbau des Asphalts bis auf 0 cm) würde der Keil beim Befahren herausbrechen und ein Risiko für die Sicherheit des Verkehrs darstellen.Die geänderte Leistung ist mithin erforderlich.
AO 026
Gemäß Bauvertrag i.V.m. LV 03 – hier Kap. 13.04 – schuldet der AN Sicherungsarbeiten in Bezug auf querende erdverlegte Medien. In diesem Zusammenhang ist u.a. für die Gasleitung eine Fahrbahn- und Gleisquerung östlich der EÜ herzustellen, um das Gas-Schutzrohr zu verlegen. Für diese Herstellung muss in Vph. 2.2 der Straßenverkehr im Bereich der Hamburger Straße Ost durch ein Asphaltprovisorium Richtung Norden verschwenkt werden (siehe Kap. 02.01). Zu Beginn der Ausführung der wurde festgestellt, dass sich in dem maßgeblichen Bereich ein Schaltschrank sowie ein KKS-Messstellenpfosten der SachsenEnergie im Wege befinden. Die Planung hinsichtlich der Herstellung der provisorischen Fahrbahn muss derart geändert werden, dass der Stromkasten zwischen den beiden Fahrbahnen verbleiben kann. Ebenfalls muss die entsprechende Absteckung vorgenommen
werden. Insofern liegen erforderliche zusätzliche Leistungen vor.
AO 028
Der AN schuldet den Abriss der EÜ der DB. Teile der Brücke sollen mittels Fallbett abgerissen werden. In dem Bereich des Fallbettes befindet sich eine Schachtabdeckung, die schon mehrfach gerissen war, weshalb das Risiko bestand, dass diese durch den Abriss beschädigt wird, sodass sie zerbricht und in der Fahrbahn ein Loch entsteht. Deshalb wurde die Abdeckung durch eine neue, von der SEDD zur Verfügung gestellte, Abdeckung ersetzt. Hierzu holte der AN den Schachtdeckel bei der SEDD ab, baute die alte Abdeckung aus und setzte die neue Abdeckung ein.
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Text:
AO019: Verbauarbeiten LV 03
AO020: Ergänzung Verbauarbeiten
AO023: Änderung Stw S0540
AO024: Baumfällung
AO025: Fräseinsatz
AO026: Sicherung Stromkasten
AO028: DVB Schachtdeckel abholen und tauschen
Quelle: OJS 2026/S 105-379208 (2026-06-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-08-31)
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Text:
Quelle: OJS 2026/S 168-602423 (2026-08-31)
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54,55 - A0033: Verfüllung Totmannbereich Achse H40
79 - AO035: Technische Änderung Kanaldeckschnitt
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
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Text:
54 , 55 - Ein Wechsel des AN würde zu einer künstlichen Aufteilung der geschuldeten Leistung führen. Der hiesige AN hat bereits die Rückbauarbeiten des Gleises durchgeführt. Die Durchührung der zusätzlichen Leistung durch einen anderen AN wäre aus dem Grund der engen Verbundenheit der zusätzlichen Leistung mit der eigentlich
79 - Ein Wechsel des AN wäre aus wirtschaftlichen Gründen unmöglich, da der AN bereits mit der Auaführung der Leistung gem. LV03 Kap. 02.07. begonnen hat und die nunmehr geänderte Leistung nur einen Teil der Gesamtleistung ausmacht. Dementsprechend würde eine Vergabe an einen anderen AN dazu führen, dass etwaig auftretende Mängel innerhalb dieses Gewerks nicht klar dem jeweiligen AN zuzuordnen wären. Die Geltendmachung von Mängelgewährleistungsrechten wäre erheblich erschwert.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-09-07)
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
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Text:
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101-Aufgrund der Beschädigung des Erdungskabels/ Schutzerde zur HES/HPAS der HV DB Energie durch eine Diebstahlserie am 09.04.2026 im Bereich des Betriebsgleises muss das Kabel im Bereich Schaltschränke /Betriebsgleis 1 bahnlinks entsprechend repariert werden muss.Gemäß §4 Abs.5 VOB/B ist grundsätzlich der Auftragnehmer für die Diebstahlsicherung im Baufeld verantwortlich. Unter den Schutzbereich fallen die vom AN ausgeführten Leistungen und die ihm für die Ausführung übergebenen Gegenstände bis zur Abnahme. Darunter zählen auch Grundstücksteile, wenn diese dem Auftragnehmer zur Erbringung seiner Leistung übergeben werden. Hier jedoch befand sich das gestohlene Kabel nicht im Baufeld, sondern auf dem Betriebsgleis. Vorliegend handelt es sich um eine zusätzliche erforderliche Leistung.
Ein Wechsel des AN ist aus technischer Sicht nicht möglich, da der AN bereits ohnehin mit der Verlegung von Erdkabel (LV 01 Kap. 71.04) beauftragt ist und mit dieser Lesitung bereits in Vollzug ist. Die Vergabe an einen anderen AN würde mithin zu einer künstlichen Aufspaltung der Leistungen führen. Ein Wechsel des AN wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, die in Anbetracht der geschilderten zeitlichen Umstände und der Tatsache, dass die Wiederherstellung eines regelkonformen Zustandes kurzfristig zwingend erforderlich ist, kann keine anderweitige Vergabe rechtfertigen.
88-Der AN schuldet ursprünglich nicht die Herstellung einer Verschwenkfläche. Eine solche ist aber herzustellen. Die Herstellung einer Verschwenkfläche ist zur Gewährleistung der Zufahrt zum Ruderstandort am Elbradweg aufgrund der Überlänge von Ruderbootanhängern notwendig. Zu diesem Zweck wird ein Schwenkbereich in einem Grünstreifen hergestellt. Folgend sind auf der Fläche zwei Baggermatten / Lastverteilungsplatten auszulegen. Die Leistung stellt eine erforderliche zusätzliche Leistung i.S.v. § 2 Abs. 6 VOB/B dar.
Ein Wechsel des AN wäre aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da es sich bei der zusätzlichen Leistung - Baggermatten auslegen - um eine so geringfügige Leistungsabweichung vom vertraglich geschuldeten Bau-Soll handelt, dass eine neue Vergabe unter Berücksichtigung des Gebotes der Wirtschaftlichkeit nicht durchzuführen ist. Dies gilt auch unter dem Aspekt, dass die Leistung selbst im Vergleich zur Hauptleistung nur einen verschwindend geringen Anteil ausmacht. Ein Wechsel des AN würde zusätzliche Planung, Koordination und Schnittstellenmanagement erfordern. Die dadurch entstehenden Kosten und Verzögerungen stehen in keinem Verhältnis zum Aufwand. Die Wirtschaftlichkeit als auch der Projektfortschritt wären gefährdet.
070-Gemäß Bauvertrag i.V.m. LV 01 Pos.01.02.0170. schuldet der AN das Schneiden von Kabeln. Das LV01 unterscheidet nicht zwischen öl- und nichtölhaltigen Kabeln. Dabei ist der für das Schneiden von ölhaltigen Kabeln notwendige Schutz nicht vorgesehen. Hierfür ist der Einsatz von speziellen Muffen sowie und Endverschlüssen für 6 Kabel (12 Enden) erforderlich, insbesondere zum Schutz von Boden und Grundwasser. Das Schneiden ölhaltiger Kabel erfordert einen Verschluss nach der Trennung mittels speziellen Muffen und Endverschlüsse (Endmuffen), um das Auslaufen des Isolieröls zu verhindern und das Eindringen von Feuchtigkeit in die Papierisolierung auszuschließen. Diese Leistung ist zum Zweck der Gefahrenabwehr v.a. hinsichtlich der Schutzgüter Boden und Wasser erforderlich.
Ein Wechsel des AN wäre aus wirtschaftlichen Gründen unmöglich, da die hiesige zusätzliche Leistung im Vergleich zu der ursprünglich geschuldeten Leistung - Schneiden nicht-ölhaltiger Kabel - eine Bagatellleistung darstellt. Die Vergabe an einen anderen AN würde einen unverhältnismäßig hohen Aufwand verursachen. In Anbetracht der Tatsache, dass die grundsätzliche Leistung selbst - Schneiden von Kabeln i.S.v. LV01 Pos. 01.02.0170 - dieselbe bleibt, würde eine anderweitige Vergabe dieser Leistung zu einer künstlichen Aufspaltung der Leistungen führen. Ein Wechsel des AN wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, die in erheblicher Weise zusätzliche Planung, Koordination und Schnittstellenmanagement erfordern würde. Die Wirtschaftlichkeit als auch der Projektfortschritt wären erheblich gefährdet.
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Text:
101-AO047: Ersatz Erdungskabel Höhe Schaltschränke
88-AO046: Baggermatten auslegen, vorhalten, Oberbodenabtrag, Wiederherstellung
070-AO045: Endverschluss Kabel
Quelle: OJS 2026/S 173-619102 (2026-09-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-09-09)
Objekt
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
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49: Der AN schuldet gem. Bauvertrag i.V.m. LV 01 Kap.45.05. die Gründung - Tiefengründung – der OLA Masten N2 6a und N2 7a
(gleichzeitig LSW Pfosten 1053 und 1071) mit Bohrpfählen D= ca. 75 cm zu erbringen. Dagegen sieht der Bewehrungsplan des AG
für die Bohrpfahlgründung vor, die OLA-Masten N2-6a und N2-7a mit einem Durchmesser von 100 cm herzustellen. Dies stellt
eine geänderte Leistung i.S.v. § 2 Abs. 5 VOB/B i.V.m. § 1 Abs. 3 VOB/B dar.
51: Gemäß Bauvertrag i.V.m. LV 01- hier Kap. 40.07. ff – schuldet der AN die bauzeitliche Betonummantelung der Bestandsstützen
des Hilfspfeiler in der Achse H30 .
Im Rahmen der Bauausführung ist zusätzlich eine Sauberkeitsschicht herzustellen, um die Betonummantelung des Hilfspfeiler H30
auszuführen. Diese Sauberkeitsschicht ist im bezeichneten Bereich herzustellen, um die Betonummantelung der hiesigen
Hilfsbrückenachse (siehe Pos. 40.07.0070) durchzuführen. Die Herstellung der Sauberkeitsschicht ist technologisch erforderlich,
um eine ebene Aufstellfläche für Bewehrung und Schalung zu gewährleisten.
48: Der AN hat gem. Bauvertrag i.V.m. LV 01 und der Baubeschreibung (Anl. 3.0.1.1.1b) Ziff. 0.1.3.8 bauzeitlich einen
Behelfsbahnsteig im Bereich Bahnhof Cotta, Bahnsteig 1 einzurichten. Nach Angaben des EBA - und daraufhin erfolgter
Beleuchtungsmessung durch die BÜW – ist die Ausleuchtung des Behelfsbahnsteiges Hp Cotta Bahnsteig 1 unzureichend.
Entsprechend wird eine provisorische Beleuchtung am Bahnsteigende Kopf Cossebaude nachgerüstet. Die Leistung ist insofern
erforderlich, um den Zweck des ursprünglichen Vertrages zu erreichen.
Ein Wechsel des AN würde zu erheblichen Verzögerungen führen, die - gemessen an der verhältnismäßig geringfügigen Leistung -
nicht gerechtfertigt wären. Insbesondere ist in Anbetracht der Tatsache, dass es sich um eine Maßnahme zur Gewährleistung der
öffentlichen Sicherheit in dem Bereich des Behelfsbahnsteiges handelt, Eile geboten. Ferner würde der Synergieeffekt durch die
entstehende uneinheitliche Leistungsdurchführung verloren gehen.
Ein Wechsel des AN wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, denn die Dauer eines neuen Ausschreibungsverfahrens/
Beschaffungsvorgangs würde eine unzumutbare Verzögerung/ Unterbrechung, vor allem vor dem Hintergrund der Eilbedürftigkeit
der Umsetzung der Maßnahme, darstellen.
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Neuer Wert
Text:
49: AO030: Änderung Durchmesser Bohrpfähle OLA Masten N2-6a u N2 7a, LSW-Pfosten 1053 u 1071
51: AO032: Sauberkeitsschicht H30
48: AO029: Zusätzliche Beleuchtung Bahnsteig
Quelle: OJS 2026/S 175-624699 (2026-09-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-09-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-10+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-10+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
AO 034
Der AN schuldet gemäß Bauvertrag i.V.m. LV 01- hier Kap. 44.02., 44.04 und 44.05. die Herstellung einer Winkelstützwand am Bahnsteig. In diesem Zusammenhang ist vorgesehen die Bereitstellung von Behelfen, die Herstellung der Winkelstützwand selbst und diverse Einbauteile und Ausstattung. Die Ausführung der Herstellung der Winkelstützwand am Bahnsteig wird i.S.v. § 2 Abs. 5 Alt. 1 VOB/B geändert. Die Winkelstützwand am Bahnsteig wird als Ortbetonbauteil anstatt als Fertigteil hergestellt.Die hiesige Änderung des Bauentwurfs erfolgt aus dem Grund, dass das technologische Risiko zur Herstellung der Winkelstützwand minimiert werden soll. Hintergrund dessen ist, dass nach LV01 Pos. 44.2.20. und 44.2.30. die Bauteile per Einhub mittels erforderlicher
Hebegeräte zu versetzen sind, was aufgrund der Einzelgewichte der Fertigteile technisch auch alternativlos ist und nur per Mobilkran umgesetzt werden kann. Das schwerste Teil (WSW9_b) stellt mit 9,60m³ sogar eine Abweichung zum Leistungsverzeichnis dar und würde u.U. einen noch größeren Kran erforderlich machen als ursprünglich kalkulatorisch vorgesehen. Die Herstellung der Winkelstützwände erfolgt in Längenabschnitten von maximal 9 Metern je Block. Die geplante Fugenkonstruktion der Fertigteilvariante wird beibehalten. Die Fertigteile FT 3, FT 5, FT 4.1 und FT 4.2 für die Oberleitungsmaste werden in die längeren Stützwandbereiche nicht mit integriert, son-dern verbleiben in ihrer bisher geplanten Geometrie, werden nur vor Ort hergestellt. Ein Eingriff in die Statik mit OLA-Mast wird so vermieden.
Ein Wechsel des AN wäre aus technischen Gründen nicht möglich, weil der AN bereits mit der Herstellung der Winkelstützwand beauftragt ist und mit den örtlichen Gegenheiten bestens vertraut ist. Zudem erfolgte die technische Planung der geänderten Ausführung von Seiten des AN, sodass die praktische Umsetzung der Ausführung sinnvoller Weise vom AN durchzuführen ist. Die Änderung des Bauentwurfs ändert mithin nicht den Charakter des Vorhabens, sondern fördert die Effektivität des Vorhabens und minimiert Risiken.
AO 050
Die Ausführungsplanung bzgl. der Zugangsbauwerke obliegt dem AG. In der Ausschreibung war dies-bezüglich nicht vorgesehen, Setzungsplatten zum Schutz des SEDD Kanals zu verbauen. Es ist nunmehr zum Zweck der Lastfreistellung des SEDD Kanals vorgesehen, Setzungsplatten zu verbauen. Für diesen Verbau ist eine zusätzliche Betonschicht erforderlich. Es ist erforderlich, eine lastfreie Trennschicht zum SEDD Kanal zu erzeugen. Ein Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht möglich, da der Verbau von Setzungsplatten lediglich eine Vorbereitungsmaßnahme zur Hauptleistung darstellt. Einen anderen AN mit dieser zusätzlichen Leistung zu beauftragen ist nicht angezeigt, da diese Leistung ein zwingendes Erfordernis in Vorbereitung
auf die eigentlich auszuführenden Leistungen darstellt. Mithin ist eine zügige und nahtlose Leistungserbringung durch den AN erforderlich.
AO 051
Der AN schuldet gem. Bauvertrag i.V.m. TLV 02 des LV 03 - den Aufbau und die Inbetriebnahme provisorischer
Beleuchtungsanlagen im Bereich der Radwegumleitung des Elberadweges. Für den Aufbau der provisorischen
Beleuchtungsanlagen ist die Errichtung von 5 Masten auf der neben dem Elberadweg gelagerten Wiesenfläche erforderlich. Es ist im Zuge dessen die Herstellung einer Frostschutzschicht unter diesen erforderlich. Ein Wechsel des AN ist technisch unmöglich.
Der AN schuldet ohnehin die Errichtung der Masten, daher wäre eine anderweitige Vergabe aufgrund geänderter Standorte nicht angezeigt. Auch in Bezug auf die Herstellung der Frostschutzschicht ist ein Wechsel des AN nicht angezeigt, denn die Herstellung dieser Frostschutzschicht stellt eine zusätzliche Leistung dar, die aber nicht losgelöst von der eigentlichen Errichtung der provisorischen Beleuchtungsanlagen betrachtet werden kann. Die Vergabe dieser Leistung an einen Dritten ist technisch nicht möglich, da der Mehraufwand nicht sinnvoll von der ursprünglich geschuldeten Leistung zu trennen ist und eine neue Vergabe an einen anderen AN den Leistungsablauf unverhältnismäßig stören würde.
AO 052
Gemäß HLV 01 Pos.41.13.190 schuldet der AN die Anbringung eines Gitterrosts für die Bedeckung des Pumpensumpfs aus verzinktem Stahlblech mit einer Größe von 300x300 mm. Aus der übergebenen Ausführungsplanung ergibt sich, dass der Gitterrost für den Pumpensumpf in einem Maß von 350x350 mm zu liefern ist.
Zusätzlich müssen Arbeitsfugenbänder Elastomer A 24 geliefert und eingebaut werden, die sich nicht aus dem LV ergeben.
Vertraglich vorgesehen ist, Bauwerksfugen herzustellen; diese beziehen sich jedoch auf die „Wandscheibe Treppenwagen“ und nicht auf die nunmehr gem. AP erforderlichen Fugenbänder im Übergangsbereich Aufzugsfundament/ Aufzugschachtwand.
Es wird erkannt, dass die angezeigten Änderungen hinsichtlich des Gitterrosts, nicht vom vertraglichen Leistungsumfang abgedeckt sind. In Bezug auf die zusätzlich zu leistenden Fugenbänder (4 Stk) liegt eine erforderliche zusätzliche Leistung vor.
Ein Wechsel des AN ist aus technischer Sicht nicht möglich, da der AN zum einen bereits mit der Anbringung eines Gitterrostes beauftragt ist; geänderte Maße rechtfertigen an der Stelle keine neue Vergabe. So erhält es sich auch in Bezug auf die zusätzlichen Fugenbänder. Dem Grunde nach hat der AN bereits welche zu leisten. Der Umfang der im Grunde gleichbleibenden Leistung wird hier lediglich ausgeweitet. Die Vergabe an einen anderen AN würde den Synergieeffekt abreißen lassen und den Projektfortschritt gefährden.
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AO 034: Herstellung der Fertigteil-Winkelstützwände im Bereich Bahnsteig in Ortbeton.
AO 050: Setzungsplatte über SEDD Kanal.
AO 051: Alte Meißner Landstraße Restleistungen.
AO 052: Geändertes Gitterrost für Pumpensumpf und zusätzliche Fugenbänder.
Quelle: OJS 2026/S 176-626850 (2026-09-10)
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AO 021
Der AN schuldet gemäß Bauvertrag i.V.m. LV04 die Leitungsverlegung der Lichtsignalanlage. Vorliegend war die Lieferung eines Trassenwarnbands erforderlich. Dies ist nicht von der vertraglichen Pflicht des HLV umfasst. Die Lieferung eines zusätzlichen Trassenwarnbands ist zur Einhaltung entsprechender Verkehrssicherungspflichten durch den AN erforderlich.
AO 053
Gemäß HLV 03 Pos. 23.02.0170 ff. schulden Sie die Herstellung der Fahrleitungsmastfundamente insbe-sondere für die Masten F24, F25, F26 und F27 im Gehwegbereich südwestlich der EÜ mit folgenden Abmessungen: F24: 1,25 × 1,25 × 2,50 m; F25: 1,25 x 1,25 x 2,50 m; F26: 1,50 × 1,50 × 2,50 m und F27: 2,00 × 2,00 × 2,50 m. Die Masten sind jeweils mit Blockfundament herzustellen. Bzgl. dieser Fahrleitungsmasten ist die Art der Gründung angepasst worden, weil die ursprünglich vorgesehene Herstellung der Betonfundamente dazu geführt hätte, dass die Fundamente aufgrund der unmittelbar angrenzenden Bebauung und der bis an die Gebäude heranreichenden Baugruben mit erheblichen Risiken verbunden wäre. Die Arbeiter wären aufgrund des fehlenden Arbeitsraums und dementsprechend zu geringem Sicherheitsabstand gefährdet. Auch besteht eine Gefährdung der Standsicherheit der angrenzenden Bestandsgebäude und Baugruben. Mithin sieht die geänderte Art der Gründung nunmehr eine
Rammrohrgründung bzgl. der o.g. Masten vor. Ein Wechsel des AN ist aus technischer Sicht nicht möglich, da der AN bereits mit der Herstellung der Gründungen für die DVB Masten in Vollzug ist. Die Vergabe an einen anderen AN würde zu einer künstlichen Aufspaltung der Leistungen führen.
AO 054
Der AN schuldet gem. Bauvertrag i.V.m. LV 04 Pos. 69.22.0010 die optische Inspektion von Kanalrohren. Es wurde festgestellt, dass der Schmutzwasseranschluss (DN 200 Steinzeugrohr) am Metaxa (HH-Str. 7) mit Wurzeln verschlossen ist. Der Anschluss muss freigefräst werden, um eine TV-Inspektion zu ermöglichen. Die Entfernung der Wurzeln ist nicht vertraglich vorgesehen. Es handelt sich um eine erforderliche zusätzliche Leistung. Ein Wechsel des AN würde zu einer künstlichen Aufteilung der geschuldeten Leistung führen. Denn der AN schuldet die optische Inspektion von Kanalrohren. Die Fräsarbeiten sind notwendig um eine solche zu ermöglichen. Das Freifräsen des Schmutzwasseranschlusses stellt eine zusätzliche Leistung dar, die aber nicht losgelöst von der vertraglich geschuldeten Leistung betrachtet werden kann, da es sich hierbei lediglich um eine erforderliche
Vorleistung handelt. Die Vergabe dieser Leistung an einen Dritten ist technisch nicht möglich, da der Mehraufwand nicht sinnvoll von der ursprünglich geschuldeten Leistung zu trennen ist und eine neue Vergabe an einen anderen AN den Leistungsablauf unverhältnismäßig stören würde.
AO 055
Gemäß Bauvertrag i.V.m. LV 03 Pos. 13.01.0390 schulden Sie den Einbau von Warnbändern. Zu liefern sind Warnbänder jedoch vom Ausrüster Swarco. Abweichend hierzu erfolgt die Lieferung des Trassenwarnbands für die LSA durch den AN. Dies stellt eine zusätzliche Leistung dar, die zum Zweck der Verkehrssicherung auch erforderlich ist. Ein Wechsel des AN ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da die Lieferung eines einzelnen Trassenwarnbands im Vergleich zu der ursprünglich geschuldeten Leistung nur eine geringfügige Änderung darstellt. Eine neue Vergabe der zusätzlichen Leistung wäre unter den Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit nicht vertretbar.
AO 057
Gem. Bauvertrag i.V.m. LV 04 ist der AN vertraglich verpflichtet, Boden im Bereich der Baugruben für Kabelschächte, Schaltschrank L x B ca. 2,5 x 2,5 m zu lösen und ausheben. Das HLV 04 enthält keine Position, die die Demontage und Entsorgung von Schaltschränken der Sachsen-Energie GmbH zum Leistungsumfang des AN macht. Lediglich Schaltschranksockel sind z.B. nach Pos. 42.02.0030 abzubrechen/aufzunehmen. Im Zuge der Baudurchführung wird die Demontage und Entsorgung von drei außer Betrieb befindlichen Schaltschränken (HK 100) der SachsenEnergie GmbH erforderlich, um den Neubau der Schaltschränke zu gewährleisten.
AO 058
Gemäß Bauvertrag ist die Oberfläche im Bereich der Alten Meißner Landstraße zu erneuern bzw. anzupassen. Insbesondere ist in diesem Bereich gem. Ausführungsplanung zwischen Neubau Bord und Bestandswand zum öffentlichen Park die Oberflächen anzupassen; eine Aufnahme erfolgt nicht. Im Rahmen der Leistungsausführung ist auf einen Hohlraum gestoßen worden. Es handelt sich hierbei um einen unbekannten Altkanal. Zur Stabilisierung der Fläche wurde dieser Hohlraum mit Flüssigboden vergossen. Bei der Herstellung des Bordfundaments wird die Aufnahme des Asphalts bis zur angrenzenden Stützwand notwendig.
Es wird eine Pflasterdecke aus Granitkleinpflaster erforderlich. Sowohl die Verfüllung des Hohlraums als auch die Pflasterung mit Granitkleinpflaster stellen zusätzliche, bzw. geänderte Leistungen dar. Ein Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht möglich. Die Arbeiten an der Alten Meißner Landstraße stellen Leistungen dar, die aufgrund örtlicher Gegebenheiten erforderlich geworden sind. Sie sind mithin integrale Bestandteile, um die Gesamtleistung an der AML auszuführen.
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AO 021: Lieferung LSA Warnband.
AO 054: Wurzelfräsarbeiten DN 200
AO 053: Geänderte Gründung DVB Maste
AO 055: Lieferung Warnband LSA LV03
AO 057: Rückbau und Entsorgung Schaltschränke SE
AO 058: AML – Verfüllung Hohlraum und Pflastern
Quelle: OJS 2026/S 177-632290 (2026-09-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-09-14)
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062
Bauvertrag i.V.m. der Baubeschreibung Unterlage 3.0.1.1.2a (S. 64, Ziff. 3.9) ist der AN verpflichtet, die Führung des Individualverkehrs, des ÖPNV und des Rad- und Fußgängerverkehrs in den jeweiligen Bauphasen, wie in den Unterlagen zur Verkehrsführung während der Bauzeit beschrieben, zu gewährleisten. Der AN ist lediglich verpflichtet, dem Verkehrssicherungs-AN AVS für die verkehrsrechtlichen Anordnungen gemäß LV 01 Pos.03.01.0300 zuzuarbeiten. Es war aufgrund bautechnischer Erfordernisse notwendig, die Fußgängerführung innerhalb des Baufelds anzupassen. Dabei wurden durch den AN die Fußgängerführungen bei Strecken unter 50m im Baufeld kurzfristig angepasst. Die Ausführung dieser zusätzlichen Leistungen war aus bautechnischen Erfordernissen notwendig, um den Baufortschritt im Bereich der Fußgängerführung nicht zu gefährden und gleichzeitig die Sicherheit der Fußgänger zu gewährleisten. Zur Optimierung des Bauablaufs wurde in der Bauberatung am 24.06.2026 einvernehmlich zwischen dem AG und dem AVS die sachgerechte Vorgehensweise abgestimmt, dass bei kurzen Strecken (< 50 m) die Anpassungen ausnahmsweise direkt durch den AN erfolgen kann. Vorliegend handelt es sich um eine zusätzliche erforderliche Leistung.
Ein Wechsel des AN ist aus wirtschaftlicher Sicht nicht möglich, da der AN bereits mit der Hauptleistung und damit verbundenen weiteren Leistungen in Vollzug ist. Die Vergabe an einen anderen AN würde mithin zu einer künstlichen Aufspaltung und zu einem Abbruch der Leistungsausführung führen. Der Projektfortschritt würde erheblich und unverhältnismäßig gestört werden. Ein Wechsel des AN würde zusätzliche Planung, Koordination und Schnittstellenmanagement erfordern. Die dadurch entstehenden Kosten und Verzögerungen stehen in keinem Verhältnis zum Aufwand. Die Wirtschaftlichkeit als auch der Projektfortschritt wären gefährdet.
063
Gemäß Bauvertrag i.V.m. der Baubeschreibung Unterlage 3.0.1.1.2a (S. 64, Ziff. 3.9) ist der AN verpflichtet, die Führung des Individualverkehrs, des ÖPNV und des Rad- und Fußgängerverkehrs in den jeweiligen Bauphasen, wie in den Unterlagen zur Verkehrsführung während der Bauzeit beschrieben, zu gewährleisten. Jedoch gehört das Errichten oder Anpassen von Verkehrs- bzw. Fußgängerführungen nicht zur vertraglich geschuldeten Leistungspflicht, da diese Leistung an eine gesonderte Fachfirma (AVS) vergeben worden ist. Der AN ist lediglich vertraglich verpflichtet, für die verkehrsrechtlichen Anordnungen gemäß Pos.03.01.0300 dem AVS zuzuarbeiten. Es war aufgrund bautechnischer Erfordernisse notwendig die Fußgängerführung innerhalb des Baufelds anzupassen. Dabei wurden durch den AN die Fußgängerführungen bei Strecken unter 50m im Baufeld kurzfristig angepasst. Die Ausführung dieser zusätzlichen Leistungen war aus bautechnischen Erfordernissen notwendig, um den Baufortschritt im Bereich der Fußgängerführung nicht zu gefährden und gleichzeitig die Sicherheit der Fußgänger zu gewährleisten. Zur Schaffung der Baufreiheit im Bereich der Stützwand S0540 auf der Nordostseite der EÜ sowie für den Umbau der Fußwegführung auf der Südwestseite für die Herstellung der Baugrube (Anschluss TW neu an die Bestandsleitung) sind Umbaumaßnahmen in Bezug auf die Fußgängerführung erforderlich. Vorliegend handelt es sich um eine zusätzliche erforderliche Leistung.
Ein Wechsel des AN ist aus wirtschaftlicher Sicht nicht möglich, da der AN bereits mit der Hauptleistung und damit verbundenen weiteren Leistungen im Vollzug ist. Die Vergabe an einen anderen AN würde mithin zu einer künstlichen Aufspaltung und zur uneinheitlichen Ausführung der Leistungen führen. Ein Wechsel des AN würde zusätzliche Planung, Koordination und Schnittstellenmanagement erfordern. Die dadurch entstehenden Kosten und Verzögerungen stehen in keinem Verhältnis zum Aufwand. Die Wirtschaftlichkeit als auch der Projektfortschritt wären gefährdet.
068
Gegenstand der geänderten Leistung ist die fachgerechte Verlegung eines SR DN 85 PP auf gerader Strecke. Diese Leistung war in den Vergabeunterlagen und dem ursprünglichen Leistungsumfang des HLV 04 Pos. 61.06.0010 nicht enthalten und wurde erst im Zuge der Bauausführung (nach Forderung der SachsenEnergie GmbH) erforderlich, um bei einer späteren Neuverlegung einen grabenlosen Austausch des Schutzrohrs auf Privtagrund zu ermöglichen.
Ein Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht zweckmäßig. Die Verlegearbeiten sind unmittelbar in den laufenden Bauablauf eingebunden und stehen in direktem räumlichen sowie zeitlichen Zusammenhang mit den bereits beauftragten Tiefbauleistungen. Die Ausführung erfordert die Einbindung in die bestehende Baustellenorganisation, die Nutzung der vorhandenen Baustellleneinrichtung sowie die Abstimmung mit den laufenden Arbeiten. EIne Trennung der Leistungen würde zu erheblichen Schnittstellen zwischen mehreren Auftragnehmern führen und den koordinierten Bauablauf beeinträchtigen.
Die Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers würde einen zusätzlichen Koordinierungs- und Abstimmungsaufwand verursachen. Erforderlich wären insbesondere die Einrichtung einer weiteren Baustellenorganisation, zusätzliche Einweisungen, die Koordination der Arbeitsabläufe sowie die Abgrenzung von Verantwortlichkeiten. Hierdurch entstünden vermeidbare Zusatzkosten und ein erhöhtes Risiko von Behinderungen und Bauablaufstörungen. Überdies wären Verzögerungen im Baufortschritt zu erwarten.
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Text:
AO 062: Teilweise Fußgängerführungsanpassung (LV 04)
AO 063: Teilweise Fußgängerüberführungsanpassung (LV 03)
AO 068: Verlegung SR TW HAL DN 85 PP
Quelle: OJS 2026/S 178-635367 (2026-09-14)
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091 - Ein Wechsel des AN ist aus technischer Sicht nicht möglich, da ohnehin erforderlichen Arbeiten an der Speiseleitung in der Augustsperrpause durch den AN durchgeführt werden; eine anderweitige Vergabe dieser Leistung würde zu erheblichen Verzögerungen führen. Denn zum einen würde eine weitere Sperrpause erforderlich und zum anderen besteht das Erfordernis einer zeitnahen Umsetzung, da Regelkonformität gewährleistet werden muss.
74 - Ein Wechsel des AN ist aus wirtschaftlicher Sicht unmöglich, da die Entsorgung von Abfällen der Materialklasse BM-0 für lediglich eine geringe Anzahl von Haufwerken vorgenommen wird. Im Übrigen bleibt die Leistung in Bezug auf Entsorgung und Transport von Abfällen dieselbe. Es handelt sich mithin um eine (geänderte) Leistung von geringfügigem Umfang im Vergleich zu der Gesamtleistung, die auf effektivere Weise vom AN umgesetzt werden kann. Denn auch die Deklarationsanalyse sowie das Entsorgungskonzept werden AN-seitig veranlasst, sodass der AN die Entsorgung und Transport von Abfällen gesamtheitlich zu erbringen hat. Somit würde die Vergabe an einen anderen AN den Projektablauf erheblich stören, was in Anbetracht der geringen Änderung der Leistung nicht gerechtfertigt ist.
73 - Ein Wechsel des AN ist aus wirtschaftlicher Sicht unmöglich, da die Entsorgung von Abfällen der Materialklasse BM-0 lediglich für drei Haufwerke vorgenommen wird. Im Übrigen bleibt die Leistung in Bezug auf Entsorgung und Transport von Abfällen dieselbe. Es handelt sich mithin um eine (geänderte) Leistung von geringfügigem Umfang im Vergleich zu der Gesamtleistung, die auf effektivere Weise vom AN umgesetzt werden kann. Denn auch die Deklarationsanalyse sowie das Entsorgungskonzept werden AN-seitig veranlasst, sodass der AN die Entsorgung und Transport von Abfällen gesamtheitlich zu erbringen hat. Somit würde die Vergabe an einen anderen AN den Projektablauf erheblich stören, was in Anbetracht der geringen Änderung der Leistung nicht gerechtfertigt ist.
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Text:
091 - AO042: Umbau der Stützpunkte für die Speiseleitung IDAZ2
74 - AO041: BM-0 Entsorgung
73 - AO041: Entsorgung BM-0
Quelle: OJS 2026/S 179-637197 (2026-09-15)
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098
Gem. Bauvertrag i.V.m. LV 03 Position 10.18.10 bis 10.18.120 schulden Sie die Herstellung der Treppenanlage Bahnstraße 10 einschließlich Unterkonstruktion und Blockstufen. Abweichend zum vertraglich geschuldeten Bau-Soll ist die technische Ausführung zur Treppe mit Übergabe der Planänderung 3 und LV 3-Erg_a Umbau Zugang Bahnstr. 10 abgeändert worden.
Ein Wechsel des AN wäre aus wirtschaftlichen Gründen unmöglich, da der AN bereits mit der Ausführung der Leistung gem. LV03 Position 10.18. begonnen hat und die nunmehr geänderte Leistung nur einen Teil der Gesamtleistung ausmacht. Dementsprechend würde eine Vergabe an einen anderen AN dazu führen, dass etwaig auftretende Mängel innerhalb dieses Gewerks nicht klar dem jeweiligen AN zuzuordnen wären. Die Geltendmachung von Mängelgewährleistungsrechten wäre erheblich erschwert.
128
Gemäß HLV 01 Pos.30.04 Verbau Elbstollen und Pos. 30.05 Verbau Alte Meißner Landstraße schulden Sie den bauzeitlichen Spundwandverbau. Gemäß übergebener Ausführungsplanung soll der Verbau mittels Winkelstützwänden erfolgen, die zu liefern und montieren sind und dauerhaft im Baugrund verbleiben. Die Winkelelemente sind bauzeitlich mit Rundeisen zu erhöhen für einen Holzverbau, der zu erden ist. Auf diese Konstruktion ist ein Geländer zu montieren. Vorliegend handelt es sich um eine zusätzliche erforderliche Leistung.
132
Gemäß LV 03, Pos. 14.09.010, ist der Dreizeiler in unterschiedlicher Ausführung herzustellen. Danach ist die erste Zeile des Betonpflasters in Beton zu versetzen, während für die zweite und dritte Zeile eine Bettung aus nichtbindigem Material (Kies-Sand-Gemisch) vorgesehen ist. Die Fugen sind gemäß Leistungsbeschreibung mit Fugenmörtel Typ B auf Grundlage eines Zementmörtels 0/2 herzustellen Abweichend vom vertraglich vorgesehenen Bau-Soll wurde die Ausführung des Dreizeilers aufgrund der mit Bedenkenanzeige vom 22.06.2026 angezeigten technischen Bedenken geändert. Mit Schreiben Nr. 121 vom 27.07.2026 hat der Auftraggeber die Bedenken dem Grunde nach bestätigt und folgende abweichende Ausführung angeordnet: Vollständige
Herstellung des Dreizeilers auf einer Bettung aus Kies-Sand-Gemisch, verfüllen der Fugen mit Fugensand, erdseitige Einfassung mit einem Rasenbordstein (bspw. 100x25x5 cm) einschließlich beidseitiger Betonrückenstütze. Damit weicht die angeordnete Ausführung hinsichtlich der Bettung und der Fugenfüllung von der vertraglich vorgesehenen Ausführung ab. Darüber hinaus sind mit der angeordneten erdseitigen Einfassung zusätzliche bzw. gegenüber dem ursprünglichen Leistungsumfang abweichende Leistungen verbunden.
Ein Wechsel des AN ist aus technischer Sicht nicht möglich, da der AN bereits mit der Herstellung des Dreizeilers in Vollzug ist. Die Vergabe an einen anderen AN würde zu einer künstlichen Aufspaltung der Leistungen führen. Der Betrieb des AN ist bereits hierauf eingerichtet, zudem besitzt er das erforderliche know-how und die Kenntnis über die örtlichen Gegebenheiten der Baustelle, sodass eine anderweitge Vergabe den Synergieeffekt abreißen lassen würde.
Ein Wechsel des AN wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, da dieser den Projektfortschritt erheblich gefährden würde.
Der AN kann unmittelbar an die geänderte Leistung anknüpfen, sodass eine nahtlose Leistungserbringung erfolgen kann.
133
Gemäß LV 04, Pos. 43.09.010, ist der Dreizeiler in unterschiedlicher Ausführung herzustellen. Danach ist die erste Zeile des Betonpflasters in Beton zu versetzen, während für die zweite und dritte Zeile eine Bettung aus nichtbindigem Material (Kies-Sand-Gemisch) vorgesehen ist. Die Fugen sind gemäß Leistungsbeschreibung mit Fugenmörtel Typ B auf Grundlage eines Zementmörtels 0/2 herzustellen. Abweichend vom vertraglich vorgesehenen Bau-Soll wurde die Ausführung des Dreizeilers aufgrund der mit Bedenkenanzeige vom 22.06.2026 angezeigten technischen Bedenken geändert. Mit Schreiben Nr. 121 vom 27.07.2026 hat der Auftraggeber die Bedenken dem Grunde nach bestätigt und folgende abweichende Ausführung angeordnet: Vollständige
Herstellung des Dreizeilers auf einer Bettung aus Kies-Sand-Gemisch, verfüllen der Fugen mit Fugensand, erdseitige Einfassung mit einem Rasenbordstein (bspw. 100x25x5 cm) einschließlich beidseitiger Betonrückenstütze.Damit weicht die angeordnete Ausführung hinsichtlich der Bettung und der Fugenfüllung von der vertraglich vorgesehenen Ausführung ab. Darüber hinaus sind mit der angeordneten erdseitigen Einfassung zusätzliche bzw. gegenüber dem ursprünglichen Leistungsumfang abweichende Leistungen verbunden.
Ein Wechsel des AN ist aus technischer Sicht nicht möglich, da der AN bereits mit der Herstellung des Dreizeilers in Vollzug ist. Die Vergabe an einen anderen AN würde zu einer künstlichen Aufspaltung der Leistungen führen. Der Betrieb des AN ist bereits hierauf eingerichtet, zudem besitzt er das erforderliche know-how und die Kenntnis über die örtlichen Gegebenheiten der Baustelle, sodass eine anderweitge Vergabe den Synergieeffekt abreißen lassen würde.
Ein Wechsel des AN wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, da dieser den Projektfortschritt erheblich gefährden würde.
Der AN kann nahtlos an die geänderte Leistung anknüpfen, sodass eine nahtlose Leistungserbringung erfolgen kann.
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Text:
098
AO059: Techn. Änderung Treppenstufen Bahnstr. 10.
128
AO061: Änderung Verbau Elbstollen und EÜ AML.
132
AO064: Mehraufwand 3-Zeiler Stützwand E0593.
133
AO065: Mehraufwand 3-Zeiler Stützwand E0593.
Quelle: OJS 2026/S 180-640395 (2026-09-16)
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19:
Der AN schuldet gemäß Bauvertrag i.V.m. HLV - hier LV Pos.02 ff und Pos.21.01.0010 die Gründung der Maste sowie den Abbruch von Mastfundamenten. Vorliegen wurde der Abbruch der Böschungssicherung des Oberleitungsmastes N2-8a notwendig. In diesem Zusammenhang ist der OLA-Mast N2-8 gem. Ausführungsplanung teilweise in der bahnlinken Böschung zu gründen. In der Ausschreibungsunterlage wurde eine unbefestigte Böschung angenommen. Die Böschungssicherung des Oberleitungsmastes N2-8a musste abgebrochen werden, da im Rahmen der Ausführung festgestellt worden ist, dass es sich um eine steile, mit Bruchsteinen befestigte Böschung handelt. DIe Absteckung in VOrbereitung auf die Mastgründung ergab, dass Böschung zu 2/3 abgebrochen werden musste; das übrige Drittel wurde aufgrund von Einsturzgefahr ebenfalls zurückgebaut. Der Abbruch der Böschung war nicht Teil des vertraglich geschuldeten Leistungsumfangs.
Ein Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht möglich, weil der Abbruch der Böschungsfestigung eine Zusammenhangsmaßnahme zu der eigentlichen Leistung darstellt. Insofern würde die Vergabe an einen anderen AN dazu führen, dass die Leistungen künstlich aufgespalten würden und eine sinnvolle zusammenhängende Erfüllung der Leistung nicht mehr möglich wäre. Ein Wechsel des AN wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, da die zusätzliche Leistungen zusammenhängend und vorbereitend auf die eigentliche Maßnahme (Mastgründung) vorzunehmen ist..Die Dauer der Beauftragung eines neuen AN würde für das konkrete Projekt eine unzumutbare Verzögerung mit sich bringen, obwohl es sich lediglich um eine geringfügige Änderung der Leistung handelt. Die Durchführung der Leistung durch den AN ist angezeigt, um eine künstliche Aufspaltung der Leistung zu verhindern.
072:
Gemäß Bauvertrag i.V.m. LV 01 Pos. 4.3 schuldet der AN die Durchführung von Deklarationsanalytik für alle Abfälle im Bauvorhaben nach EBV nicht jedoch nach DepV. Aufgrund der grenzüberschreitenden Schadstoffkonzentrationen bei PAK und Arsen der Haufwerksproben HW 01-022 und 04-013, die die Materialwerte für BM-F3 überschreiten, sind Ergänzungsuntersuchungen nach DepV erforderlich, zur Ermittlung der Deponieklasse und der ordnungsgemäßen Entsorgung.
Ein Wechsel des AN wäre aus technischen Gründen unmöglich, da der AN bereits mit der Ausführung der Deklarationsanalytik in Vollzug ist, die Schadstoffkonzentrationen der Haufwerksproben festgestellt hat und die nunmehr zusätzliche Leistung nur einen verhältnismäßig geringen Teil der Gesamtleistung ausmacht. Dementsprechend würde eine Vergabe an einen anderen AN dazu führen, dass die Leistungen künstlich aufgespalten würden. Ein Wechsel des AN würde erheblicher Weise zusätzliche Planung, Koordination und Schnittstellenmanagement erfordern. Die Wirtschaftlichkeit als auch der Projektfortschritt wären erheblich gefährdet. Eine klare Abgrenzung der jeweiligen Leistungen wäre nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich.
106:
Die Baugrenze für den Ausbaubereich 1. BA der Hamburger Straße beginnt an Stat. 0+192 (Achse 1021) und der Gleisbau an Stat. 0+016 bzw. 0+022,5, ausgehend von der Achse der Fahrbahn bzw. des Gleises. Die Fahrbahnen müssen durch eine Absenkung um ca. 70 cm im Bereich der Eisenbahnüberführung in Richtung Westen (ca. Stat. 0+175 stadtwärtige FB und ca. 0+143 landwärtige FB bezogen auf Achse 1021) verschoben werden. Die Baugrenze wird aufgrund des schlechten Zustandes der stadtwärtigen Bestandsfahrbahn und der vorhandenen OFB (dünne Schicht Asphalt auf Großpflaster) in Richtung Süden an den Bestandsbord verschoben. Entsprechende Festlegungen für die Herstellung der stadtwärtigen Fahrbahn über die Stat. 0+ 142 hinaus in Richtung Cossebauder Str. wurden gemeinsam mit der STA getroffen. Im Zuge dessen sind verschiedene Leistung (aufgrund geänderter Bauausführung) am Straßenbau innerhalb des Kreuzungsbereichs vorzunehmen.
Ein Wechsel des AN wäre aus technischen Gründen unmöglich. An der Endleistung selbst ändert sich nichts; die Verschiebung der Baugrenze ist lediglich eine Reaktion auf den schlechten Zustand der Bestandsfahrbahn stadteinwärts. Eine Abtrennung dieser Leistung von der übrigen Leistung - Straßenbau im Kreuzungsbereich - würde zu einem Abriss des Synergieeffekts führen, denn der AN ist bereits im Vollzug mit dieser Leistung und ist im Rahmen der Festlegungen für die Herstellung der stadtwärtigen Fahrbahn über die Stat. 0+ 142 hinaus Richtung Cossebauder Str. involviert gewesen. Ein Wechsel des AN würde erheblicher Weise zusätzliche Planung, Koordination und Schnittstellenmanagement erfordern. Die Wirtschaftlichkeit als auch der Projektfortschritt wären erheblich gefährdet. Eine klare Abgrenzung der jeweiligen Leistungen wäre nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich.
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19:
AO044: Abbruch Böschungsbefestigung
072:
AO043: Deklarationsanalytik nach Deponieverordnung
106:
AO049: Baugrenzenverschiebung
Quelle: OJS 2026/S 183-650334 (2026-09-21)
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-23+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-23+02:00 📅
Änderungen
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60: Ein Wechsel des AN ist aus wirtschaftlicher Sicht unmöglich, da der Bodenaustausch eine Leistung von geringfügigem Umfang im Vergleich zu der Gesamtleistung darstellt, die auf effektivere Weise vom AN umgesetzt werden kann. Der AN hat bereits das know- how über die Besonderheiten und Abläufe auf der Baustelle, sodass die Einschaltung eines Dritten AN zu einem Abriss des Synergieeffekts führen würde, was aber in Anbetracht der Geringfügigkeit der zusätzlichen Leistung nicht gerechtfertigt ist.//
085: Ein Wechsel des AN wäre aus technischen Gründen unmöglich, da der AN bereits mit der Ausführung der Leistung Herstellung Fundament/Widerlager Achse 30 in Vollzug ist und die nunmehr geänderte Leistung nur einen verhältnismäßig geringen Teil der Gesamtleistung ausmacht. Dementsprechend würde eine Vergabe an einen anderen AN dazu führen, dass die Leistungen künstlich aufgespalten würden.
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Neuer Wert
Text:
60: A0036: Bodenaustausch - Geogitter Stützwand E 593 //
085: A0037: Materialänderung Entwässerungsrohre Fundament/Widerlager Achse 30
Quelle: OJS 2026/S 185-658432 (2026-09-23)
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