Um den Auftrag ausführen zu können, hat der nicht präqualifizierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes nicht präqualifizierte Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie jeder Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB und § 6e EU VOB/A zu erklären. Dies erfolgt durch das Einreichen des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblattes 107 (Eigenerklärung Eignung - HVA B-StB Vorlage Eigenerklärung Eignung - Bund Stand 03-2023). Dieses ausgefüllte Formblatt ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) ist dieses Formblatt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mindestens in Textform einzureichen.
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WICHTIGER Hinweis: Ein präqualifiziertes Unternehmen hat sicherzustellen, dass hinterlegte Referenzen auf die ausgeschriebene Leistung anzuwenden sind. Dabei gelten die Anforderungen entsprechend dem Formblatt 107 (siehe Ausschreibungsunterlagen).
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Eigenerklärung gemäß Formblatt 107 (Eigenerklärung Eignung - HVA B-StB Vorlage Eigenerklärung Eignung - Bund Stand 03-2023):
1. a) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die
Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt
1. b) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung
1. c) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
2. a) Registereintragungen
2. b) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
3. Angaben zum Jahresumsatz, Angabe zum Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages
4. a) Angabe von Referenzen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind
4. b) Angabe zu Arbeitskräften
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Folgende Einzelnachweise gemäß Formblatt 107 sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) einzureichen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters im Original, sofern nur im Original gültig
- Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) oder gleichwertige Bescheinigungen einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
- qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters im Original, sofern nur im Original gültig
- Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind
- Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren und gesondert ausgewiesenen technischen Leitungspersonal
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) oder eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters, sofern zutreffend
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung, sofern zutreffend
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Mit dem Angebot sind einzureichen:
- HVA B-StB Angebotsschreiben
- Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm in den Formaten PDF und GAEB
- HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft, (sofern zutreffend)
- HVA B-StB Verzeichnis der Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen, sofern zutreffend
- HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung vom nicht präqualifizierten Bieter/ jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Bietergemeinschaft (falls keine PQ-Nummer vorhanden bzw. die PQ nicht einschlägig ist), alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung
- HVA- B-StB Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (sofern zutreffend)
- HVA- B-StB Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (sofern zutreffend)
- Eigenerklärung – Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022
- Eigenerklärung zum § 11 TVergG LSA vom Bieter/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
- Eigenerklärung zum § 14 TVergG LSA vom Bieter/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
- Urkalkulation – Bei der Prüfung der Angebote sowie von Nachträgen und Zusatzvereinbarungen kann die Urkalkulation zur Preisprüfung herangezogen werden. Einer Anwesenheit des Bieters bedarf es dazu nicht. Nachunternehmerleistungen sind in der Kalkulation detailliert und nachprüfbar abzubilden (Mengen, Zeitansätze, Teilleistungen) und auszuweisen.
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Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind einzureichen:
- HVA B-StB Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (sofern zutreffend)
- HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung vom nicht präqualifizierten Nachunternehmer/ Unterauftragnehmer (falls keine PQ-Nummer vorhanden bzw. die PQ nicht einschlägig ist), alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung
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Sämtliche Bescheinigungen/Nachweise, die nicht in deutscher Sprache abgefasst wurden, sind entsprechende Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.
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Enthalten der Bekanntmachungstext und/oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter über das eVergabeportal
www.eVergabe-online.de dies unverzüglich anzuzeigen.