Auftragsbekanntmachung (2025-05-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erschließung des Industrie- und Gewerbegebietes Gotha Süd, 4. BA
Referenznummer: IGK 2025 03-0125-4
Kurze Beschreibung:
LOS 4 - Regenrückhaltebecken
5.900 m³ Oberbodenabtrag
25.000 m³ Bodenaushub
1.200 m³ Filterschicht
1.200 m³ Abdeckschicht, Kiessand
8.000 m² Oberbodendeckung Beckensohle
4.300 m² Vlies GRK 4
4.300 m² Tondichtungsbahn
4.300 m² Erosionsschutzschicht Schotter
4.300 m² Abdeckschicht Kiessand
4.300 m² Oberbodenandeckung Böschung
70 m Stahlbetonrohr DN 500/900/1.300
3 Stück Fertigteilschächte
35 m GFK-Rohr DN 250/300/400
1 Stück Zulaufbauwerk monolithisch
36 m Geländer
2 Stück Absperrschieber
25 m³ Betonfertigteile als Winkelstützwand
560 m² Wasserbaupflaster
180 m² Rauhbettmulde
1 Stück Abwasserpumpwerk GFK mit Ausrüstung
1 Stück Energieumwandlungsschacht
1.800 m² Asphalttragdeckschicht
50 m² Asphalttrag- und deckschicht
450 m² Schotterrasen
200 m Kabelschutzrohr
3 Stück Beleuchtungsmasten
1 Stück Schaltstation Betonraumzelle mit Ausrüstung E-Technik
450 m Stabgitterzaun
1 Stück Tor zweiflüglig
7.600 m² Rasenansaat
LOS 4 - Regenrückhaltebecken
5.900 m³ Oberbodenabtrag
25.000 m³ Bodenaushub
1.200 m³ Filterschicht
1.200 m³ Abdeckschicht, Kiessand
8.000 m² Oberbodendeckung Beckensohle
4.300 m² Vlies GRK 4
4.300 m² Tondichtungsbahn
4.300 m² Erosionsschutzschicht Schotter
4.300 m² Abdeckschicht Kiessand
4.300 m² Oberbodenandeckung Böschung
70 m Stahlbetonrohr DN 500/900/1.300
3 Stück Fertigteilschächte
35 m GFK-Rohr DN 250/300/400
1 Stück Zulaufbauwerk monolithisch
36 m Geländer
2 Stück Absperrschieber
25 m³ Betonfertigteile als Winkelstützwand
560 m² Wasserbaupflaster
180 m² Rauhbettmulde
1 Stück Abwasserpumpwerk GFK mit Ausrüstung
1 Stück Energieumwandlungsschacht
1.800 m² Asphalttragdeckschicht
50 m² Asphalttrag- und deckschicht
450 m² Schotterrasen
200 m Kabelschutzrohr
3 Stück Beleuchtungsmasten
1 Stück Schaltstation Betonraumzelle mit Ausrüstung E-Technik
450 m Stabgitterzaun
1 Stück Tor zweiflüglig
7.600 m² Rasenansaat
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Regenwasserbecken📦 Beschreibung
Interne Kennung: IGK 2025 03-0125-4
Zusätzliche Informationen:
Abgabe der Eigenerklärung in Bezug Russland gem. der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Gotha
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-07-21 📅
Datum des Endes: 2025-12-19 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
VOB/A EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-11 23:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-12 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Der Öffnungstermin findet in EU-weiten offenen Verfahren in Abwesenheit der Bieter statt.
Eine Teilnahme am Öffnungstermin ist nicht möglich.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 45 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-06-12 09:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Der Öffnungstermin findet in EU-weiten offenen Verfahren in Abwesenheit der Bieter statt.
Eine Teilnahme am Öffnungstermin ist nicht möglich.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: gem. § 16 a VOB/A EU
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Kopie desselben, soweit das Unternehmen ins Handelsregister eingetragen ist. Der Auszug darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 3 Monate sein.
Der Nachweis zur Eignung kann auch über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB Bund oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die direkt abrufbare Eintragung in die allg. zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Ausländische Bewerber/Bieter müssen die/den entsprechende/n Erklärung/Nachweis vorlegen, die/der mit der geforderten Angabe vergleichbar ist.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Kopie desselben, soweit das Unternehmen ins Handelsregister eingetragen ist. Der Auszug darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 3 Monate sein.
Der Nachweis zur Eignung kann auch über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB Bund oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die direkt abrufbare Eintragung in die allg. zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Ausländische Bewerber/Bieter müssen die/den entsprechende/n Erklärung/Nachweis vorlegen, die/der mit der geforderten Angabe vergleichbar ist.
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1. Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle (Handwerkskarte) oder Industrie- und Handelskammer.
2. Gewerbeanmeldung
3. Eigenerklärung, dass beim Bewerber bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A 2. Abschnitt vorliegen.
Der Nachweis zur Eignung kann auch über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB Bund oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die direkt abrufbare Eintragung in die allg. zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Ausländische Bewerber/Bieter müssen die/den entsprechende/n Erklärung/Nachweis vorlegen, die/der mit der geforderten Angabe vergleichbar ist.
.
Mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Teil der Vergabeunterlage ist eine Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022/576.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle (Handwerkskarte) oder Industrie- und Handelskammer.
2. Gewerbeanmeldung
3. Eigenerklärung, dass beim Bewerber bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A 2. Abschnitt vorliegen.
Der Nachweis zur Eignung kann auch über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB Bund oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die direkt abrufbare Eintragung in die allg. zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Ausländische Bewerber/Bieter müssen die/den entsprechende/n Erklärung/Nachweis vorlegen, die/der mit der geforderten Angabe vergleichbar ist.
.
Mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Teil der Vergabeunterlage ist eine Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022/576.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung dass in den letzten 5 Kalenderjahren (2020 - 2024) mind. 1 vergleichbare Leistung ausgeführt wurde.
Der Nachweis zur Eignung kann auch über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB Bund oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die direkt abrufbare Eintragung in die allg. zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Ausländische Bewerber müssen die/den entsprechende/n Erklärung/Nachweis vorlegen, die/der mit der geforderten Angabe vergleichbar ist.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung dass in den letzten 5 Kalenderjahren (2020 - 2024) mind. 1 vergleichbare Leistung ausgeführt wurde.
Der Nachweis zur Eignung kann auch über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB Bund oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die direkt abrufbare Eintragung in die allg. zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Ausländische Bewerber müssen die/den entsprechende/n Erklärung/Nachweis vorlegen, die/der mit der geforderten Angabe vergleichbar ist.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Der Nachweis zur Eignung kann auch über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die direkt abrufbare Eintragung in die allg. zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Ausländische Bewerber müssen die/den entsprechende/n Erklärung/Nachweis vorlegen, die/der mit der geforderten Angabe vergleichbar ist.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Der Nachweis zur Eignung kann auch über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die direkt abrufbare Eintragung in die allg. zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Ausländische Bewerber müssen die/den entsprechende/n Erklärung/Nachweis vorlegen, die/der mit der geforderten Angabe vergleichbar ist.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. € bei Personenschäden und mindestens 2,5 Mio. € bei Sachschäden oder eine schriftliche Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft zur Erhöhung der Versicherungssumme im Auftragsfall.
Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein und kann über die direkt abrufbare Eintragung in die allg. zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Ausländische Bewerber müssen die/den entsprechende/n Erklärung/Nachweis vorlegen, die/der mit der geforderten Angabe vergleichbar ist.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. € bei Personenschäden und mindestens 2,5 Mio. € bei Sachschäden oder eine schriftliche Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft zur Erhöhung der Versicherungssumme im Auftragsfall.
Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein und kann über die direkt abrufbare Eintragung in die allg. zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Ausländische Bewerber müssen die/den entsprechende/n Erklärung/Nachweis vorlegen, die/der mit der geforderten Angabe vergleichbar ist.
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Verbindliche Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (2022 – 2024).
Der Nachweis zur Eignung kann auch über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die direkt abrufbare Eintragung in die allg. zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Ausländische Bewerber müssen die/den entsprechende/n Erklärung/Nachweis vorlegen, die/der mit der geforderten Angabe vergleichbar ist.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Verbindliche Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (2022 – 2024).
Der Nachweis zur Eignung kann auch über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die direkt abrufbare Eintragung in die allg. zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Ausländische Bewerber müssen die/den entsprechende/n Erklärung/Nachweis vorlegen, die/der mit der geforderten Angabe vergleichbar ist.
1. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist),
2. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen oder Kopie derselben,
3. Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG,
4. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Der Nachweis zur Eignung kann auch über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die direkt abrufbare Eintragung in die allg. zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Ausländische Bewerber müssen die/den entsprechende/n Erklärung/Nachweis vorlegen, die/der mit der geforderten Angabe vergleichbar ist
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist),
2. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen oder Kopie derselben,
3. Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG,
4. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Der Nachweis zur Eignung kann auch über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die direkt abrufbare Eintragung in die allg. zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Ausländische Bewerber müssen die/den entsprechende/n Erklärung/Nachweis vorlegen, die/der mit der geforderten Angabe vergleichbar ist
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Gemäß §§ 123, 124 GWB:
- § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen,
- § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
- § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
- § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern sowie unzulässige Interessenwahrnehmung),
- den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
- RUS-Sanktionen: Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates v. 21.07.2022 / Angabe mittels Eigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen),
- Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und keine Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG,
- Die Verpflichtungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG) sind einzuhalten und deren Einhaltung entsprechend § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG zu erklären. Die Nicht Erfüllung der Verpflichtungen bzw. die Nicht Vorlage der Erklärung gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Gemäß §§ 123, 124 GWB:
- § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen,
- § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
- § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
- § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern sowie unzulässige Interessenwahrnehmung),
- den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
- RUS-Sanktionen: Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates v. 21.07.2022 / Angabe mittels Eigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen),
- Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und keine Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG,
- Die Verpflichtungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG) sind einzuhalten und deren Einhaltung entsprechend § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG zu erklären. Die Nicht Erfüllung der Verpflichtungen bzw. die Nicht Vorlage der Erklärung gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
1. Die Beantwortung von Bieterfragen als Änderung, Ergänzung bzw. Konkretisierung der Vergabeunterlagen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen; insbesondere auch Bestandteil der Vertragsunterlagen. Mit der Registrierung auf der Vergabeplattform erhalten die Bewerber/ Bieter Zugriff auf ein individuelles Postfach, das für die Zustellung rechtserheblicher Erklärungen im Vergabeverfahren genutzt wird. Eine gesonderte Zustellung per Post, E-Mail oder Fax erfolgt nicht.
2. Hinweis gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV):
Die zur Nutzung der E-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen, die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur Verschlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sowie der Web-Service https://eee.evergabe-online.de zum Ausfüllen einer Einheitlichen Elektronischen Eigenerklärung gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der europäischen Kommission vom 05.01.2016. Die zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA-Web bzw. Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
1. Die Beantwortung von Bieterfragen als Änderung, Ergänzung bzw. Konkretisierung der Vergabeunterlagen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen; insbesondere auch Bestandteil der Vertragsunterlagen. Mit der Registrierung auf der Vergabeplattform erhalten die Bewerber/ Bieter Zugriff auf ein individuelles Postfach, das für die Zustellung rechtserheblicher Erklärungen im Vergabeverfahren genutzt wird. Eine gesonderte Zustellung per Post, E-Mail oder Fax erfolgt nicht.
2. Hinweis gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV):
Die zur Nutzung der E-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen, die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur Verschlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sowie der Web-Service https://eee.evergabe-online.de zum Ausfüllen einer Einheitlichen Elektronischen Eigenerklärung gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der europäischen Kommission vom 05.01.2016. Die zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA-Web bzw. Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Nationale Registrierungsnummer: 16900334-0001-29
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Telefon: 000📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-07+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 089-295755 (2025-05-07)