Auftragsbekanntmachung (2025-10-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erschließung Endausbau BFV Mannheim; George-Washington-Straße Nord
Reference number: X-MWS-2025-0008
Kurze Beschreibung:
“Verkehrserschließung Straßenbau”
Art des Vertrags: works
Produkte/Dienstleistungen: Straßenbauarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Verkehrswegebau:
Herstellung der Verkehrsfläche im Straßenendausbau für die George-Washington-Straße Teil Nord. Ein wichtiger Bestandteil ist die...”
Beschreibung der Beschaffung
Verkehrswegebau:
Herstellung der Verkehrsfläche im Straßenendausbau für die George-Washington-Straße Teil Nord. Ein wichtiger Bestandteil ist die Barrierefreiheit und somit die Ausstattung mit taktilen Elementen.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2026-03-02 📅
Datum des Endes: 2026-05-29 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-18 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: ID 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 199-680381 (2025-10-15)