Die Gemeinde Amt Wachsenburg hat im Rahmen einer Bauleitplanung das Wohngebiet „Molsdorfer Straße II“ städtebauliche entwickelt. Im Rahmen der B-Planaufstellung wurden Teile der Erschließung geplant. Es liegt ein Lageplan der Verkehrsanlagen vor, dieser muss präzisiert und baulich umgesetzt werden. Die wasser- und abwasserseitige Erschließung ist in Abstimmung mit dem WAZV Arnstadt vollständig zu planen. Die Abwasseranlagen sind im Trennsystem zu planen. Das Regenwasser darf nur gedrosselt in den vorhanden Regenwasserkanal eingeleitet werden, hierzu ist eine genehmigungsfähige Anlage zur unterirdischen Rückhaltung (Stauwasserkanal) mit angeschlossener Versickerung vorzusehen. Für die Regenwasseranlage ist die technisch und wirtschaftlich sinnvollste Bauvariante zu entwickeln.Ein Baugrundgutachten und ein Versickerungsgutachten liegen vor. Die zu beplanende Fläche beträgt ca. 41.500 m².Weiterhin ist das bestehende Regenwasserrückhaltebecken des Wohngebietes „Molsdorfer Straße I“ so umzubauen, dass durch eine unterirdische Regenwasserrückhaltung eine Überbauung des Beckes als Stellplatz möglich ist. Angedacht ist die Integration der Regenrückhaltung in die neu zu planende unterirdischen Rückhaltung.Leistungsumfang - ca. 500 m Erschließungsstraße mit Nebenanlagen - ca. 200 m ländlicher Weg-ca. 500 m Trinkwasserleitung- ca. 500 m Schmutzwasserkanal- ca. 500 m Regenwasserkanal, z.T. mit Stauraumkanal und Versickerungsanlage- Umbau bestehendes Regenrückhaltebecken als unterirdische Regenwasserrückhaltung- Überbauung des bestehenden Regenwasserrückhaltebeckens als Stellplatzanlage Zeitlicher Ablauf-Leistungsphase 1 bis 3 bis Ende Februar 2026-Leistungsphase 4 bis Ende Mitte April 2026-Leistungsphase 5 bis Ende Juni 2026-Leistungsphase 6 und 7 voraussichtlich im August 2026-Leistungsphase 8, Bauzeitraum voraussichtlich ab September 2026, Bauende Ende September 2027Leistungsort: 99334 Amt Wachsenburg, OT Ichtershausen, Molsdorfer StraßeAuftraggebende Stelle:Gemeinde Amt WachsenburgErfurter Straße 4299334 Amt Wachsenburg
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-21.
Auftragsbekanntmachung (2025-10-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erschließung WG "Molsdorfer Straße II" OT Ichtershausen / Planung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen
Referenznummer: 62/25-EU-PL-FB IV
Kurze Beschreibung:
“Die Gemeinde Amt Wachsenburg hat im Rahmen einer Bauleitplanung das Wohngebiet „Molsdorfer Straße II“ städtebauliche entwickelt. Im Rahmen der...”
Kurze Beschreibung
Die Gemeinde Amt Wachsenburg hat im Rahmen einer Bauleitplanung das Wohngebiet „Molsdorfer Straße II“ städtebauliche entwickelt. Im Rahmen der B-Planaufstellung wurden Teile der Erschließung geplant. Es liegt ein Lageplan der Verkehrsanlagen vor, dieser muss präzisiert und baulich umgesetzt werden. Die wasser- und abwasserseitige Erschließung ist in Abstimmung mit dem WAZV Arnstadt vollständig zu planen. Die Abwasseranlagen sind im Trennsystem zu planen. Das Regenwasser darf nur gedrosselt in den vorhanden Regenwasserkanal eingeleitet werden, hierzu ist eine genehmigungsfähige Anlage zur unterirdischen Rückhaltung (Stauwasserkanal) mit angeschlossener Versickerung vorzusehen. Für die Regenwasseranlage ist die technisch und wirtschaftlich sinnvollste Bauvariante zu entwickeln.Ein Baugrundgutachten und ein Versickerungsgutachten liegen vor. Die zu beplanende Fläche beträgt ca. 41.500 m².Weiterhin ist das bestehende Regenwasserrückhaltebecken des Wohngebietes „Molsdorfer Straße I“ so umzubauen, dass durch eine unterirdische Regenwasserrückhaltung eine Überbauung des Beckes als Stellplatz möglich ist. Angedacht ist die Integration der Regenrückhaltung in die neu zu planende unterirdischen Rückhaltung.Leistungsumfang - ca. 500 m Erschließungsstraße mit Nebenanlagen - ca. 200 m ländlicher Weg-ca. 500 m Trinkwasserleitung- ca. 500 m Schmutzwasserkanal- ca. 500 m Regenwasserkanal, z.T. mit Stauraumkanal und Versickerungsanlage- Umbau bestehendes Regenrückhaltebecken als unterirdische Regenwasserrückhaltung- Überbauung des bestehenden Regenwasserrückhaltebeckens als Stellplatzanlage Zeitlicher Ablauf-Leistungsphase 1 bis 3 bis Ende Februar 2026-Leistungsphase 4 bis Ende Mitte April 2026-Leistungsphase 5 bis Ende Juni 2026-Leistungsphase 6 und 7 voraussichtlich im August 2026-Leistungsphase 8, Bauzeitraum voraussichtlich ab September 2026, Bauende Ende September 2027Leistungsort: 99334 Amt Wachsenburg, OT Ichtershausen, Molsdorfer StraßeAuftraggebende Stelle:Gemeinde Amt WachsenburgErfurter Straße 4299334 Amt Wachsenburg
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 209 700 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Gemeinde Amt Wachsenburg hat im Rahmen einer Bauleitplanung das Wohngebiet „Molsdorfer Straße II“ städtebauliche entwickelt. Im Rahmen der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Gemeinde Amt Wachsenburg hat im Rahmen einer Bauleitplanung das Wohngebiet „Molsdorfer Straße II“ städtebauliche entwickelt. Im Rahmen der B-Planaufstellung wurden Teile der Erschließung geplant. Es liegt ein Lageplan der Verkehrsanlagen vor, dieser muss präzisiert und baulich umgesetzt werden. Die wasser- und abwasserseitige Erschließung ist in Abstimmung mit dem WAZV Arnstadt vollständig zu planen. Die Abwasseranlagen sind im Trennsystem zu planen. Das Regenwasser darf nur gedrosselt in den vorhanden Regenwasserkanal eingeleitet werden, hierzu ist eine genehmigungsfähige Anlage zur unterirdischen Rückhaltung (Stauwasserkanal) mit angeschlossener Versickerung vorzusehen. Für die Regenwasseranlage ist die technisch und wirtschaftlich sinnvollste Bauvariante zu entwickeln.Ein Baugrundgutachten und ein Versickerungsgutachten liegen vor. Die zu beplanende Fläche beträgt ca. 41.500 m².Weiterhin ist das bestehende Regenwasserrückhaltebecken des Wohngebietes „Molsdorfer Straße I“ so umzubauen, dass durch eine unterirdische Regenwasserrückhaltung eine Überbauung des Beckes als Stellplatz möglich ist. Angedacht ist die Integration der Regenrückhaltung in die neu zu planende unterirdischen Rückhaltung.Leistungsumfang - ca. 500 m Erschließungsstraße mit Nebenanlagen - ca. 200 m ländlicher Weg-ca. 500 m Trinkwasserleitung- ca. 500 m Schmutzwasserkanal- ca. 500 m Regenwasserkanal, z.T. mit Stauraumkanal und Versickerungsanlage- Umbau bestehendes Regenrückhaltebecken als unterirdische Regenwasserrückhaltung- Überbauung des bestehenden Regenwasserrückhaltebeckens als Stellplatzanlage Zeitlicher Ablauf-Leistungsphase 1 bis 3 bis Ende Februar 2026-Leistungsphase 4 bis Ende Mitte April 2026-Leistungsphase 5 bis Ende Juni 2026-Leistungsphase 6 und 7 voraussichtlich im August 2026-Leistungsphase 8, Bauzeitraum voraussichtlich ab September 2026, Bauende Ende September 2027Leistungsort: 99334 Amt Wachsenburg, OT Ichtershausen, Molsdorfer StraßeAuftraggebende Stelle:Gemeinde Amt WachsenburgErfurter Straße 4299334 Amt Wachsenburg
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Ort der Leistung: deg0t 🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-12-23 📅
Datum des Endes: 2028-03-31 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-27 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-27 09:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 26
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=317918”
“Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127)...”
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Mehr anzeigen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Gemeinde Amt Wachsenburg
Nationale Registrierungsnummer: 1
Postanschrift: Erfurter Str. 42
Postleitzahl: 99334
Postort: Amt Wachsenburg
Region: deg0t 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@amt-wachsenburg.de📧
Telefon: 036289110📞
Fax: 03628911211 📠 Körper überprüfen
Name: Gemeinde Amt Wachsenburg
Nationale Registrierungsnummer: 1
Postanschrift: Erfurter Str. 42
Postleitzahl: 99334
Postort: Amt Wachsenburg
Region: deg0t 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@amt-wachsenburg.de📧
Telefon: 036289110📞
Fax: 03628911211 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gemeinde Amt Wachsenburg
Nationale Registrierungsnummer: 1
Postanschrift: Erfurter Str. 42
Postleitzahl: 99334
Postort: Amt Wachsenburg
Region: deg0t 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@amt-wachsenburg.de📧
Telefon: 036289110📞
Fax: 03628911211 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 204-699178 (2025-10-21)