Erstellung von Natura 2000-Teilmanagementplänen für die Gebiete FFH0074 "Gewässersystem Annaburger Heide südöstlich Jessen" ; FFH0075 "Alte Elster und Rohrbornwiesen bei Premsendorf" und SPA0023 "Vogelschutzgebiet Annaburger Heide"
Im Rahmen des Auftrags ist für die FFH-Gebiete 0074 „Gewässersystem Annaburger Heide südöstlich Jessen“ und 0075 „Alte Elster und Rohrbornwiesen bei Premsendorf“ jeweils ein FFH-Managementplan (MMP) zu erstellen, wobei nur die zivilen FFH-Gebietsanteile zu berücksichtigen sind. Für die sich jeweils mit dem SPA 0023LSA „Annaburger Heide“ überlagernden FFH-Gebietsteile ist ein zusätzlich die SPA-Belange berücksichtigendes, gemeinsames Management zu erarbeiten und in die Pläne zu integrieren. Im Vogelschutzgebiet 0023LSA „Annaburger Heide“ zu erbringende Leistungen beziehen sich ebenfalls nur auf den zivilen Gebietsanteil (ca. 13 % des Gesamt-SPA). Für das SPA ist ein separater vollständiger Managementplan zu erstellen. Bei der Maßnahmenplanung für die SPA-Flächenanteile im Überschneidungsbereich mit den FFH-Gebieten 0074 und 0075 muss ein die FFH- und SPA-Belange berücksichtigendes, gemeinsames Management erarbeitet werden (s.o). Die militärisch genutzten Natura 2000-Gebietsteile innerhalb des Standortübungsplatzes Holzdorf sind kein Auftragsbestandteil. Weitere detaillierte Auftragsbestandteile sind der Anlage 02 "Leistungsbeschreibung" zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-20.
Auftragsbekanntmachung (2025-11-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erstellung von Natura 2000-Teilmanagementplänen für die Gebiete FFH0074 "Gewässersystem Annaburger Heide südöstlich Jessen" ; FFH0075 "Alte Elster und Rohrbornwiesen bei Premsendorf" und SPA0023 "Vogelschutzgebiet Annaburger Heide"
Referenznummer: 42.13/03/2025
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen des Auftrags ist für die FFH-Gebiete 0074 „Gewässersystem Annaburger Heide südöstlich Jessen“ und 0075 „Alte Elster und Rohrbornwiesen bei...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen des Auftrags ist für die FFH-Gebiete 0074 „Gewässersystem Annaburger Heide südöstlich Jessen“ und 0075 „Alte Elster und Rohrbornwiesen bei Premsendorf“ jeweils ein FFH-Managementplan (MMP) zu erstellen, wobei nur die zivilen FFH-Gebietsanteile zu berücksichtigen sind. Für die sich jeweils mit dem SPA 0023LSA „Annaburger Heide“ überlagernden FFH-Gebietsteile ist ein zusätzlich die SPA-Belange berücksichtigendes, gemeinsames Management zu erarbeiten und in die Pläne zu integrieren.
Im Vogelschutzgebiet 0023LSA „Annaburger Heide“ zu erbringende Leistungen beziehen sich ebenfalls nur auf den zivilen Gebietsanteil (ca. 13 % des Gesamt-SPA). Für das SPA ist ein separater vollständiger Managementplan zu erstellen. Bei der Maßnahmenplanung für die SPA-Flächenanteile im Überschneidungsbereich mit den FFH-Gebieten 0074 und 0075 muss ein die FFH- und SPA-Belange berücksichtigendes, gemeinsames Management erarbeitet werden (s.o).
Die militärisch genutzten Natura 2000-Gebietsteile innerhalb des Standortübungsplatzes Holzdorf sind kein Auftragsbestandteil.
Weitere detaillierte Auftragsbestandteile sind der Anlage 02 "Leistungsbeschreibung" zu entnehmen.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Umweltschutz📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 408 200 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Folgende Aufgaben sind für alle gebietsweise relevanten FFH-Lebensraumtypen (FFH-LRT) nach Anhang I der FFH-Richtlinie (FFH-RL), Arten nach Anhang II der...”
Beschreibung der Beschaffung
Folgende Aufgaben sind für alle gebietsweise relevanten FFH-Lebensraumtypen (FFH-LRT) nach Anhang I der FFH-Richtlinie (FFH-RL), Arten nach Anhang II der FFH-RL, Brutvogelarten nach Anhang I Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL) und Rastvogelarten nach Art. 4 (2) VS-RL wahrzunehmen (Grundleistungen):
Gebietsbeschreibung und Darstellung der Planungsgrundlagen,
Beschreibung und Bewertung sowie kartografische Darstellung des Ist-Zustandes der Natura 2000-Schutzgüter in den FFH-Gebieten 0074LSA und 0075LSA (FFH-LRT, Anhang II-Arten) sowie im SPA 0023LSA (Vogelarten nach Anhang I und Art. 4 (2) der VS-RL) im Ergebnis der beauftragten Kartierungen:
Erarbeitung der flächenkonkreten Maßnahmenplanung entsprechend des zu ermittelnden fachlichen Handlungsbedarfs sowie durch Abgleich mit rechtlichen Vorgaben und Berücksichtigung von bestehenden Nutzungen und Nutzungsansprüchen, Aufbereitung in Text und Tabellenform sowie kartografischer Darstellung:
Ermittlung und Beschreibung des verbleibenden Konfliktpotenzials.
Erarbeitung eines Vorschlages einschließlich fachlicher Begründung zur Anpassung der Gebietsgrenze im FFH-Gebiet 0074LSA im Ergebnis beauftragter Kartierungen und im Abgleich mit der FFH-Ersterfassung, dies v.a. in Hinblick auf evtl. Grabenabschnitte, die damals wie heute ohne jegliche Bedeutung als LRT- oder Habitatfläche sind
Die Erstellung der Berichtsteile, der Maßnahmentabellen und die kartografische Darstellung erfolgt gemäß „Leitfaden für die Erstellung von Managementplänen für Natura 2000-Gebiete in Sachsen-Anhalt: FFH-Gebiete“ (Entwurf Stand 2025,) und dessen Anlagen.
Besondere Leistungen:
-Kartierleistung für FFH-LRT, gesetzlich geschützte Biotope (GGB) und sonstige Biotope im FFH-Gebiet 0074LSA
-Kartierleistung für Arten nach Anhang II der FFH-RL im FFH-Gebiet 0074LSA
-Kartierleistung für FFH-LRT, gesetzlich geschützte Biotope (GGB) und sonstige Biotope im FFH-Gebiet 0075LSA
-Kartierleistung für Arten nach Anhang II der FFH-RL im FFH-Gebiet 0075LSA
- Vogelschutzgebiet 0023LSA „Annaburger Heide“: Erwartbares Artenspektrum von ca. 40 Arten
Ausführliche Erläuterungen sind der Anlage 02 Leistungsbeschreibung zu entnehmen
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“FFH-Gebiete 0074 und 0075 sowie SPA0023”
Ort der Leistung: Wittenberg🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2029-03-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): „spezifische Erfahrung der vorgesehenen Projektmitarbeiter in Bezug auf für
das Plangebiet bedeutsame FFH-Lebensraumtypen“ (Wichtung 30 %)
Das Hauptkriterium B "spezifische Erfahrung der vorgesehenen Projektmitarbeiter in Bezug auf für
das Plangebiet bedeutsame FFH-Lebensraumtypen" bewertet die spezifischen Erfahrungen der für die LRT-Kartierung und LRT-Beplanung vorgesehenen Projektmitarbeiter in Bezug auf die für das Plangebiet bedeutsamen Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie (LRT). Das Hauptkriterium B wird in folgende drei Unterkriterien unterteilt:
• B.1: „spezifische Erfahrungen der verantwortlichen Projektmitarbeiter in
Bezug auf Kartierung von für das Plangebiet bedeutsamen LRT“
• B.2: „spezifische Erfahrungen der verantwortlichen Projektmitarbeiter in
Bezug auf die Beplanung für das Plangebiet bedeutsamer LRT“
• B.3: „spezifische Erfahrungen und Kompetenzen der verantwortlichen
Projektmitarbeiter in Bezug auf das praktische LRT-Management: spezifische Kenntnisse bezüglich der Reaktion von relevanten LRT, vergleichbaren Biotopen oder Pflanzengesellschaften sowie Einzelarten auf unterschiedliche Pflegemaßnahmen (z. B. aus Erfolgskontrollen umgesetzter Maßnahmen oder fachlicher Begleitung bzw. eigenständiger Umsetzung von Praxisprojekten)“
Insgesamt wird das Kriterium B mit 30 % gewichtet. Die Unterkriterien B.1 bis B.3 gehen mit jeweils 10 % in die Wertung des Hauptkriteriums B ein. Die Wertung der Unterkriterien erfolgt jeweils mit 0 bis 5 Punkten. Je mehr Punkte erreicht werden, desto besser ist die Wertung.
Weitere Angaben sind der Anlage 16 " Erläuterungen Zuschlagskriterien zu entnehmen".
Qualitätskriterium (Bezeichnung): „spezifische Erfahrung der vorgesehenen Projektmitarbeiter in Bezug auf für
das Plangebiet bedeutsame Arten/Artengruppen“ (Wichtung 30 %)
Das Hauptkriterium C "spezifische Erfahrung der vorgesehenen Projektmitarbeiter in Bezug auf für
das Plangebiet bedeutsame Arten/Artengruppen" bewertet die spezifischen Erfahrungen der für die Erfassungen und Maßnahmenplanung der Arten vorgesehenen Projektmitarbeiter in Bezug auf für das Plangebiet bedeutsame Arten/Artengruppen. Das Hauptkriterium C wird in folgende drei Unterkriterien unterteilt:
• C.1: „spezifische Erfahrungen der verantwortlichen Projektmitarbeiter
hinsichtlich Erfassung der für das Plangebiet bedeutsamen Arten/Artengruppen“
• C.2: „spezifische Erfahrungen der verantwortlichen Projektmitarbeiter
mit der Beplanung für das Plangebiet bedeutsamer Arten/Artengruppen“
• C.3: „spezifische Erfahrungen und Kompetenzen der verantwortlichen
Projektmitarbeiter im praktischen Management: spezifische Kenntnisse bezüglich der Reaktion von relevanten Arten/Artengruppen auf unterschiedliche Pflegemaßnahmen (z. B. aus Erfolgskontrollen umgesetzter Maßnahmen oder fachlicher Begleitung bzw. eigenständiger Umsetzung von Praxisprojekten)“
Insgesamt wird das Kriterium C mit 30 % gewichtet. Die Unterkriterien C.1 bis C.3 gehen mit jeweils 10 % in die Wertung des Hauptkriteriums C ein. Die Wertung der Unterkriterien erfolgt jeweils mit 0 bis 5 Punkten. Je mehr Punkte erreicht werden, desto besser ist die Wertung.
Weitere Angaben sind der Anlage 16 " Erläuterungen Zuschlagskriterien zu entnehmen"
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-22 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-23 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 67
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat bereits innerhalb der letzten 15 Geschäftsjahren einen FFH-Managementplan (MMP) oder einen vergleichbaren, komplexen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat bereits innerhalb der letzten 15 Geschäftsjahren einen FFH-Managementplan (MMP) oder einen vergleichbaren, komplexen Naturschutzfachplan für Schutzgebiete nach Naturschutzrecht mit einer Flächengröße von mindestens 300 Hektar erarbeitet. Die fachliche Eignung ist durch die Referenz eines fertig gestellten entsprechenden Planwerkes mit Angabe zur Größe des hierbei bearbeiteten Schutzgebietes nachzuweisen.
Verweis auf Anlage 08 "Eigenerklärung zur Eignung".
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Das zum Einsatz vorgesehene Projektteam muss mindestens zwei Personen umfassen, die an mindestens einem FFH-Managementplan (MMP) oder einen vergleichbaren,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Das zum Einsatz vorgesehene Projektteam muss mindestens zwei Personen umfassen, die an mindestens einem FFH-Managementplan (MMP) oder einen vergleichbaren, komplexen Naturschutzfachplan für Schutzgebiete nach Naturschutzrecht ebenfalls mitgearbeitet haben. Die Eignung ist durch die Benennung der für die Erstellung dieses Planwerkes zuständigen Fachbearbeiter nachzuweisen.
Verweis auf Anlage 08 "Eigenerklärung zur Eignung".
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
siehe Anlage 08 Eigenerklärung zur Eignung”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis zur Befähigung zur Berufsausübung einschl. Auflagen und hinsichtlich der
Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister (siehe Anlage 08...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis zur Befähigung zur Berufsausübung einschl. Auflagen und hinsichtlich der
Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister (siehe Anlage 08 Eigenerklärung zur Eignung)
Mehr anzeigen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Für die Erbringung der Gesamtleistung stehen aufgrund der Verwendung von ELER-Fördermitteln insgesamt max. 485.758,00 Euro (brutto) zur Verfügung.
Die...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Für die Erbringung der Gesamtleistung stehen aufgrund der Verwendung von ELER-Fördermitteln insgesamt max. 485.758,00 Euro (brutto) zur Verfügung.
Die Angebotssumme ist jeweils anteilig in den Jahresscheiben 2026 bis 2029 abzurechnen und darf die maximal im jeweiligen Haushaltsjahr abzuschöpfenden Förderbeträge nicht überschreiten, das sind 97.187,30 € brutto im Haushaltsjahr 2026, 164.267,60 € brutto im Haushaltsjahr 2027, 127.187,20 € brutto im Haushaltsjahr 2028 und 97.115,90 € brutto im Haushaltsjahr 2029.
Für die Erbringung der Leistung in den einzelnen Jahresscheiben sind folgende Erfüllungstermine verbindlich:
1. Teilleistung einschließlich Rechnungslegung bis spätestens 15.09.2026,
2. Teilleistung einschließlich Rechnungslegung bis spätestens 15.09.2027,
3. Teilleistung) einschließlich Rechnungslegung bis spätestens 15.09.2028,
4. Teilleistung einschließlich Übergabe des Endberichts bis spätestens 28.02.2029. Die Rechnungslegung muss bis spätestens 15.03.2029 erfolgen.
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: 15-1803-07
Postleitzahl: 06110
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle-fub@lau.mwu.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: 000📞
URL: https://lau.sachsen-anhalt.de/landesamt-fuer-umweltschutz-sachsen-anhalt-lau/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Dieses Vergabeverfahren unterliegt
der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim
Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), §...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Dieses Vergabeverfahren unterliegt
der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim
Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 225-773744 (2025-11-20)