Die Mühlenkreiskliniken (AöR) beabsichtigen die Erweiterung unserer bestehenden Security Fabric nach Maßgabe der anliegenden Vergabeunterlagen. Aufgrund der Ablehnung des BSI der vorhandenen Lösungsumsetzung und der Auflage einer Implementierung bis 31. Dezember 2025 einer vollumfänglichen Lösung ist eine verkürzte Ausschreibung gem. §15 Abs. 3 u. 4 VgV notwendig.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-04.
Auftragsbekanntmachung (2025-09-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erweiterung der bestehenden Security Fabric
Referenznummer: 2025/551862
Kurze Beschreibung:
“Die Mühlenkreiskliniken (AöR) beabsichtigen die Erweiterung unserer bestehenden Security Fabric nach Maßgabe der anliegenden Vergabeunterlagen. Aufgrund der...”
Kurze Beschreibung
Die Mühlenkreiskliniken (AöR) beabsichtigen die Erweiterung unserer bestehenden Security Fabric nach Maßgabe der anliegenden Vergabeunterlagen. Aufgrund der Ablehnung des BSI der vorhandenen Lösungsumsetzung und der Auflage einer Implementierung bis 31. Dezember 2025 einer vollumfänglichen Lösung ist eine verkürzte Ausschreibung gem. §15 Abs. 3 u. 4 VgV notwendig.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Sicherheitssoftwarepaket📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Mühlenkreiskliniken (AöR) beabsichtigen die Erweiterung unserer bestehenden Security Fabric nach Maßgabe der anliegenden Vergabeunterlagen. Aufgrund der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Mühlenkreiskliniken (AöR) beabsichtigen die Erweiterung unserer bestehenden Security Fabric nach Maßgabe der anliegenden Vergabeunterlagen. Aufgrund der Ablehnung des BSI der vorhandenen Lösungsumsetzung und der Auflage einer Implementierung bis 31. Dezember 2025 einer vollumfänglichen Lösung ist eine verkürzte Ausschreibung gem. §15 Abs. 3 u. 4 VgV notwendig.
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Ort der Leistung: Minden-Lübbecke🏙️
Dauer: 36 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Beschleunigtes Verfahren:
“Aufgrund der Ablehnung des BSI der vorhandenen Lösungsumsetzung und der Auflage einer Implementierung bis 31. Dezember 2025 einer vollumfänglichen Lösung...”
Beschleunigtes Verfahren
Aufgrund der Ablehnung des BSI der vorhandenen Lösungsumsetzung und der Auflage einer Implementierung bis 31. Dezember 2025 einer vollumfänglichen Lösung ist eine verkürzte Ausschreibung gem. §15 Abs. 3 u. 4 VgV notwendig.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-16 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-16 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 44
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt + Krankenkasse (größte reicht)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Betriebshaftpflichtversicherung”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: 127ad6d0-4a1b-4fde-b187-fbb3b7f91c2a
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Minden-Lübbecke🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49 2514112165📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 170-582238 (2025-09-04)