Die Kläranlage Flörsheim wird seit 2021 umfangreich ausgebaut und erweitert. Der Bauabschnitt 1 ist bereits fertiggestellt. In dem hier benannten Bauabschnitt 2 sind folgende Maßnahmen geplant: - Neubau Zulaufhebewerk inkl. Schaltanlage - Neubau Rechenhalle inkl. Containerverladebereich und Gebläsestation - Neubau der verbindenden Gerinne - Neubau des 2-straßigen Sand- und Fettfangs - Neubau Regenbecken, bestehend aus 2 Kammern - Neubau Filtratspeicher (in bestehendem Regenbecken 1) - Umbauarbeiten des vorhandenen Belebungsbecken 3 - Kanalbau- und Rohrleitungsarbeiten - Herstellen der Oberflächen, Straßen und Wege - Abbrucharbeiten (altes Zulaufhebewerk, alte Rechenhalle, alter Sandfang, altes Regenbecken 2, Teilabbruch Regenbecken 1) Die Bauwerke sind mit Maschinen- und Verfahrenstechnik auszurüsten. Die TGA sowie E-/MSR-Technik und Automation werden über weitere Vergabeeinheiten ausgeschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-22.
Auftragsbekanntmachung (2025-07-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erweiterung der Kläranlage Flörsheim - BA2- VE22 Verfahrenstechnik
Referenznummer: 2025-1
Kurze Beschreibung:
Die Kläranlage Flörsheim wird seit 2021 umfangreich ausgebaut und erweitert. Der Bauabschnitt 1 ist bereits fertiggestellt. In dem hier benannten Bauabschnitt 2 sind folgende Maßnahmen geplant:
- Neubau Zulaufhebewerk inkl. Schaltanlage
- Neubau Rechenhalle inkl. Containerverladebereich und Gebläsestation
- Neubau der verbindenden Gerinne
- Neubau des 2-straßigen Sand- und Fettfangs
- Neubau Regenbecken, bestehend aus 2 Kammern
- Neubau Filtratspeicher (in bestehendem Regenbecken 1)
- Umbauarbeiten des vorhandenen Belebungsbecken 3
- Kanalbau- und Rohrleitungsarbeiten
- Herstellen der Oberflächen, Straßen und Wege
- Abbrucharbeiten (altes Zulaufhebewerk, alte Rechenhalle, alter Sandfang, altes Regenbecken 2, Teilabbruch Regenbecken 1)
Die Bauwerke sind mit Maschinen- und Verfahrenstechnik auszurüsten. Die TGA sowie E-/MSR-Technik und Automation werden über weitere Vergabeeinheiten ausgeschrieben.
Die Kläranlage Flörsheim wird seit 2021 umfangreich ausgebaut und erweitert. Der Bauabschnitt 1 ist bereits fertiggestellt. In dem hier benannten Bauabschnitt 2 sind folgende Maßnahmen geplant:
- Neubau Zulaufhebewerk inkl. Schaltanlage
- Neubau Rechenhalle inkl. Containerverladebereich und Gebläsestation
- Neubau der verbindenden Gerinne
- Neubau des 2-straßigen Sand- und Fettfangs
- Neubau Regenbecken, bestehend aus 2 Kammern
- Neubau Filtratspeicher (in bestehendem Regenbecken 1)
- Umbauarbeiten des vorhandenen Belebungsbecken 3
- Kanalbau- und Rohrleitungsarbeiten
- Herstellen der Oberflächen, Straßen und Wege
- Abbrucharbeiten (altes Zulaufhebewerk, alte Rechenhalle, alter Sandfang, altes Regenbecken 2, Teilabbruch Regenbecken 1)
Die Bauwerke sind mit Maschinen- und Verfahrenstechnik auszurüsten. Die TGA sowie E-/MSR-Technik und Automation werden über weitere Vergabeeinheiten ausgeschrieben.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Ausrüstung für Kläranlage📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 2025-1
Titel: Erweiterung der Kläranlage Flörsheim – BA2 / VE22 – Verfahrenstechnik
Beschreibung der Beschaffung:
- Rohrleitungen Edelstahl und Armaturen
- Gehäuselose Absperrschieber, bis ca. 2,0 m Öffnungsbreite
- Dammbalkensysteme bis ca. 2,0 m Öffnungsbreite
- Krananlagen
- Sandwaschanlage,
- Sandfanggebläse und Spülluftverdichter
- Brauchwasserverteilung
- Belüftertechnik Sandfang
- Spülkippen für Regenbecken, 4 Stk
- Tauchmotorrührwerke
- Abwasser- und Schlammpumpen
- Umbau der Belüftungstechnik im Belebungsbecken 3 (Belüftungsleitungen, Belüftungsgitter, ca. 600 Belüfterelemente, Material z.T. bauseits gestellt)
- Demontage Pumpen, Armaturen, Gebläse, Rohrleitungen, Belüftungstechnik
- Messtechnik
- Rohrleitungen Edelstahl und Armaturen
- Gehäuselose Absperrschieber, bis ca. 2,0 m Öffnungsbreite
- Dammbalkensysteme bis ca. 2,0 m Öffnungsbreite
- Krananlagen
- Sandwaschanlage,
- Sandfanggebläse und Spülluftverdichter
- Brauchwasserverteilung
- Belüftertechnik Sandfang
- Spülkippen für Regenbecken, 4 Stk
- Tauchmotorrührwerke
- Abwasser- und Schlammpumpen
- Umbau der Belüftungstechnik im Belebungsbecken 3 (Belüftungsleitungen, Belüftungsgitter, ca. 600 Belüfterelemente, Material z.T. bauseits gestellt)
- Demontage Pumpen, Armaturen, Gebläse, Rohrleitungen, Belüftungstechnik
- Messtechnik
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Main-Taunus-Kreis
🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-01 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-01 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 31 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2025-09-01 13:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-08-22 📅
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen auch das Formblatt Bietergemeinschaft einreichen und darin angeben, welches Mitglied vertretungsberechtigt und empfangsbevollmächtigt ist und welches Mitglied für welche Teilleistung zuständig sein wird.
Geforderte Kautionen und Garantien: Sicherheitsleistungen werden verlangt. Siehe Vergabeunterlagen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: DE812056745
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-24+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 140-486292 (2025-07-22)