Das Projekt nahm seinen Auftakt mit der Durchführung eines hochbaulichen Realisierungswettbewerbs zum Ersatzneubau der Sporthalle des Söderblom-Gymnasiums Espelkamp im Jahr 2019. Erster Preisträger war das Büro bwarchitektur aus Münster, die den Auftrag sowohl für die Generalplanung als auch für die Bauleitung erhielten. Bis 2021 konnten unter Führung von bwarchitektur die Planung bis ca. LPH 6 erstellt werden. Im selben Jahr wurden die Planungen aufgrund von unerwarteten Mehrkosten eingestellt. Eine abgeänderte Planung im Jahr 2022 für den Neubau konnte durch den GPL bis ca. LPH 6 erstellt werden, für den Abbruch erfolgte durch eine separate ARGE eine Planung bis ca. LPH 3. Im September 2022 konnte auf Grundlage der aktualisierten Planung der Förderantrag SJK 2022 für den Neubau sowie den Abbruch gestellt. Im August 2023 sind die Fördermittel im Förderbescheid durch das BBSR zugesichert worden. Der Fördergeber hat diese Maßnahme an Bedingungen zur Planung und Errichtung geknüpft, die im Einzelnen aus dem beilegenden Förderbescheid zu entnehmen sind. Zwingend sind folgende Vorgaben in der Planung und Durchführung dieser Bauaufgabe zu beachten: • Energetischer Standard gemäß eines Effizienzgebäudes 40 gem. BEG • „Naturgefahren am Standort“ gemäß „Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) • „Nachhaltige Materialgewinnung“ gemäß „Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) • Stellungnahme des Beirates des Kreises Minden-Lübbecke für Menschen mit Behinderungen vom 13.06.2024 Diese Vorgaben von Seiten des Fördergebers machen eine Überarbeitung bzw. Fortführung der Planung zwingend erforderlich. Das hier angefragte Leistungsbild der Koordination für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen gemäß Baustellenverordnung, gemäß AHO Nr. 15 von Juni 2022 beinhaltet Regelleistungen, sowie Regelleistungen im Bedarfsfall sowie Optionale Leistungen. Zudem wird die Übernahme der Funktion des beauftragen Dritten angefragt. Sporthallenneubau Für die Leistung während der Planung der Ausführung werden die Regelleistung gemäß AHO a) – h) vollständig angefragt. Als Regelleistung im Bedarfsfall werden die Leistungsteile b) und c) angefragt. Als Optionale Leistung soll hier zudem das Leistungsbild j) pauschal angeboten werden. Für die Leistung während der Ausführung des Bauvorhabens sollen die Regelleistungen a) – f) hier insgesamt pauschal angeboten werden, während für die Regelleistungen im Bedarfsfall nur die Teilleistungen a) und b) angeboten werden sollen. Zudem soll hier pauschal die Aufgabe des Koordinators als Optionale Leistung angeboten als Übernahme der Funktion des beauftragten Dritten, nach Definition nach RAB 10. 3 Abbruch der bestehenden Sporthallen Für die Leistung während der Planung der Ausführung werden die Regelleistung gemäß AHO a) – h) vollständig angefragt. Als Regelleistung im Bedarfsfall werden die Leistungsteile b) und c) und g) angefragt. Für die Leistung während der Ausführung des Bauvorhabens sollen die Regelleistungen a) – f) hier insgesamt pauschal angeboten werden, während für die Regelleistungen im Bedarfsfall nur die Teilleistungen a) und b) angeboten werden sollen. Zudem soll hier pauschal die Aufgabe des Koordinators als Optionale Leistung angeboten als Übernahme der Funktion des beauftragten Dritten, nach Definition nach RAB 10. Die Anfrage für Leistungen im Bereich Koordination für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen gemäß Baustellenverordnung richtet sich an Dienstleister, die 1. Fundierte Kenntnisse im Bereich SiGeKo als Referenz der letzten 3 Jahre nachweisen können 2. Über ausreichende Kapazitäten verfügen, diese Leistungen termingerecht sowie im Kostenrahmen durchzuführen. Der Bewilligungszeitraum endet gemäß Förderbescheid Ende 2027.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-21.
Auftragsbekanntmachung (2025-07-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erweiterungsneubau Sporthalle Söderblom-Gymnasium Espelkamp und Abbruch der bestehenden Sporthallen
Referenznummer: 2024-09 neu
Kurze Beschreibung:
Das Projekt nahm seinen Auftakt mit der Durchführung eines hochbaulichen
Realisierungswettbewerbs zum Ersatzneubau der Sporthalle des Söderblom-Gymnasiums
Espelkamp im Jahr 2019.
Erster Preisträger war das Büro bwarchitektur aus Münster, die den Auftrag sowohl für die
Generalplanung als auch für die Bauleitung erhielten.
Bis 2021 konnten unter Führung von bwarchitektur die Planung bis ca. LPH 6 erstellt werden.
Im selben Jahr wurden die Planungen aufgrund von unerwarteten Mehrkosten eingestellt.
Eine abgeänderte Planung im Jahr 2022 für den Neubau konnte durch den GPL bis ca. LPH 6
erstellt werden, für den Abbruch erfolgte durch eine separate ARGE eine Planung bis ca. LPH
3.
Im September 2022 konnte auf Grundlage der aktualisierten Planung der Förderantrag SJK
2022 für den Neubau sowie den Abbruch gestellt. Im August 2023 sind die Fördermittel im
Förderbescheid durch das BBSR zugesichert worden.
Der Fördergeber hat diese Maßnahme an Bedingungen zur Planung und Errichtung geknüpft,
die im Einzelnen aus dem beilegenden Förderbescheid zu entnehmen sind. Zwingend sind
folgende Vorgaben in der Planung und Durchführung dieser Bauaufgabe zu beachten:
• Energetischer Standard gemäß eines Effizienzgebäudes 40 gem. BEG
• „Naturgefahren am Standort“ gemäß „Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges
Gebäude“ (QNG)
• „Nachhaltige Materialgewinnung“ gemäß „Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges
Gebäude (QNG)
• Stellungnahme des Beirates des Kreises Minden-Lübbecke für Menschen mit
Behinderungen vom 13.06.2024
Diese Vorgaben von Seiten des Fördergebers machen eine Überarbeitung bzw. Fortführung
der Planung zwingend erforderlich.
Das hier angefragte Leistungsbild der Koordination für Arbeitssicherheit und
Gesundheitsschutz auf Baustellen gemäß Baustellenverordnung, gemäß AHO Nr. 15 von Juni
2022 beinhaltet Regelleistungen, sowie Regelleistungen im Bedarfsfall sowie Optionale
Leistungen. Zudem wird die Übernahme der Funktion des beauftragen Dritten angefragt.
Sporthallenneubau
Für die Leistung während der Planung der Ausführung werden die Regelleistung gemäß AHO
a) – h) vollständig angefragt. Als Regelleistung im Bedarfsfall werden die Leistungsteile b) und
c) angefragt.
Als Optionale Leistung soll hier zudem das Leistungsbild j) pauschal angeboten werden.
Für die Leistung während der Ausführung des Bauvorhabens sollen die Regelleistungen a) – f)
hier insgesamt pauschal angeboten werden, während für die Regelleistungen im Bedarfsfall
nur die Teilleistungen a) und b) angeboten werden sollen.
Zudem soll hier pauschal die Aufgabe des Koordinators als Optionale Leistung angeboten als
Übernahme der Funktion des beauftragten Dritten, nach Definition nach RAB 10.
3
Abbruch der bestehenden Sporthallen
Für die Leistung während der Planung der Ausführung werden die Regelleistung gemäß AHO
a) – h) vollständig angefragt. Als Regelleistung im Bedarfsfall werden die Leistungsteile b) und
c) und g) angefragt.
Für die Leistung während der Ausführung des Bauvorhabens sollen die Regelleistungen a) – f)
hier insgesamt pauschal angeboten werden, während für die Regelleistungen im Bedarfsfall
nur die Teilleistungen a) und b) angeboten werden sollen.
Zudem soll hier pauschal die Aufgabe des Koordinators als Optionale Leistung angeboten als
Übernahme der Funktion des beauftragten Dritten, nach Definition nach RAB 10.
Die Anfrage für Leistungen im Bereich Koordination für Arbeitssicherheit und
Gesundheitsschutz auf Baustellen gemäß Baustellenverordnung richtet sich an Dienstleister,
die
1. Fundierte Kenntnisse im Bereich SiGeKo als Referenz der letzten 3 Jahre nachweisen
können
2. Über ausreichende Kapazitäten verfügen, diese Leistungen termingerecht sowie im
Kostenrahmen durchzuführen.
Der Bewilligungszeitraum endet gemäß Förderbescheid Ende 2027.
Das Projekt nahm seinen Auftakt mit der Durchführung eines hochbaulichen
Realisierungswettbewerbs zum Ersatzneubau der Sporthalle des Söderblom-Gymnasiums
Espelkamp im Jahr 2019.
Erster Preisträger war das Büro bwarchitektur aus Münster, die den Auftrag sowohl für die
Generalplanung als auch für die Bauleitung erhielten.
Bis 2021 konnten unter Führung von bwarchitektur die Planung bis ca. LPH 6 erstellt werden.
Im selben Jahr wurden die Planungen aufgrund von unerwarteten Mehrkosten eingestellt.
Eine abgeänderte Planung im Jahr 2022 für den Neubau konnte durch den GPL bis ca. LPH 6
erstellt werden, für den Abbruch erfolgte durch eine separate ARGE eine Planung bis ca. LPH
3.
Im September 2022 konnte auf Grundlage der aktualisierten Planung der Förderantrag SJK
2022 für den Neubau sowie den Abbruch gestellt. Im August 2023 sind die Fördermittel im
Förderbescheid durch das BBSR zugesichert worden.
Der Fördergeber hat diese Maßnahme an Bedingungen zur Planung und Errichtung geknüpft,
die im Einzelnen aus dem beilegenden Förderbescheid zu entnehmen sind. Zwingend sind
folgende Vorgaben in der Planung und Durchführung dieser Bauaufgabe zu beachten:
• Energetischer Standard gemäß eines Effizienzgebäudes 40 gem. BEG
• „Naturgefahren am Standort“ gemäß „Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges
Gebäude“ (QNG)
• „Nachhaltige Materialgewinnung“ gemäß „Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges
Gebäude (QNG)
• Stellungnahme des Beirates des Kreises Minden-Lübbecke für Menschen mit
Behinderungen vom 13.06.2024
Diese Vorgaben von Seiten des Fördergebers machen eine Überarbeitung bzw. Fortführung
der Planung zwingend erforderlich.
Das hier angefragte Leistungsbild der Koordination für Arbeitssicherheit und
Gesundheitsschutz auf Baustellen gemäß Baustellenverordnung, gemäß AHO Nr. 15 von Juni
2022 beinhaltet Regelleistungen, sowie Regelleistungen im Bedarfsfall sowie Optionale
Leistungen. Zudem wird die Übernahme der Funktion des beauftragen Dritten angefragt.
Sporthallenneubau
Für die Leistung während der Planung der Ausführung werden die Regelleistung gemäß AHO
a) – h) vollständig angefragt. Als Regelleistung im Bedarfsfall werden die Leistungsteile b) und
c) angefragt.
Als Optionale Leistung soll hier zudem das Leistungsbild j) pauschal angeboten werden.
Für die Leistung während der Ausführung des Bauvorhabens sollen die Regelleistungen a) – f)
hier insgesamt pauschal angeboten werden, während für die Regelleistungen im Bedarfsfall
nur die Teilleistungen a) und b) angeboten werden sollen.
Zudem soll hier pauschal die Aufgabe des Koordinators als Optionale Leistung angeboten als
Übernahme der Funktion des beauftragten Dritten, nach Definition nach RAB 10.
3
Abbruch der bestehenden Sporthallen
Für die Leistung während der Planung der Ausführung werden die Regelleistung gemäß AHO
a) – h) vollständig angefragt. Als Regelleistung im Bedarfsfall werden die Leistungsteile b) und
c) und g) angefragt.
Für die Leistung während der Ausführung des Bauvorhabens sollen die Regelleistungen a) – f)
hier insgesamt pauschal angeboten werden, während für die Regelleistungen im Bedarfsfall
nur die Teilleistungen a) und b) angeboten werden sollen.
Zudem soll hier pauschal die Aufgabe des Koordinators als Optionale Leistung angeboten als
Übernahme der Funktion des beauftragten Dritten, nach Definition nach RAB 10.
Die Anfrage für Leistungen im Bereich Koordination für Arbeitssicherheit und
Gesundheitsschutz auf Baustellen gemäß Baustellenverordnung richtet sich an Dienstleister,
die
1. Fundierte Kenntnisse im Bereich SiGeKo als Referenz der letzten 3 Jahre nachweisen
können
2. Über ausreichende Kapazitäten verfügen, diese Leistungen termingerecht sowie im
Kostenrahmen durchzuführen.
Der Bewilligungszeitraum endet gemäß Förderbescheid Ende 2027.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Risiko- und Gefahrenabschätzung im Bau📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 2024-09 neu
Titel: Ersatzneubau Sporthalle Söderblom-Gymnasium Espelkamp und Abbruch der bestehenden Sporthallen
Beschreibung der Beschaffung:
Das Projekt nahm seinen Auftakt mit der Durchführung eines hochbaulichen Realisierungswettbewerbs zum Ersatzneubau der Sporthalle des Söderblom-Gymnasiums Espelkamp im Jahr 2019.
Erster Preisträger war das Büro bwarchitektur aus Münster, die den Auftrag sowohl für die Generalplanung als auch für die Bauleitung erhielten.
Bis 2021 konnten unter Führung von bwarchitektur die Planung bis ca. LPH 6 erstellt werden. Im selben Jahr wurden die Planungen aufgrund von unerwarteten Mehrkosten eingestellt.
Eine abgeänderte Planung im Jahr 2022 für den Neubau konnte durch den GPL bis ca. LPH 6 erstellt werden, für den Abbruch erfolgte durch eine separate ARGE eine Planung bis ca. LPH 3.
Im September 2022 konnte auf Grundlage der aktualisierten Planung der Förderantrag SJK 2022 für den Neubau sowie den Abbruch gestellt. Im August 2023 sind die Fördermittel im Förderbescheid durch das BBSR zugesichert worden.
Der Fördergeber hat diese Maßnahme an Bedingungen zur Planung und Errichtung geknüpft, die im Einzelnen aus dem beilegenden Förderbescheid zu entnehmen sind. Zwingend sind folgende Vorgaben in der Planung und Durchführung dieser Bauaufgabe zu beachten:
• Energetischer Standard gemäß eines Effizienzgebäudes 40 gem. BEG
• „Naturgefahren am Standort“ gemäß „Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG)
• „Nachhaltige Materialgewinnung“ gemäß „Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
• Stellungnahme des Beirates des Kreises Minden-Lübbecke für Menschen mit Behinderungen vom 13.06.2024
Diese Vorgaben von Seiten des Fördergebers machen eine Überarbeitung bzw. Fortführung der Planung zwingend erforderlich.
Zudem
Das hier abgefragte Leistungsbild der Planungsleistungen für Bauschadstoffgutachter auf der Basis der AHO Nr. 43, „Leistungsbild für Gutachter und Fachplaner bei Schadstoffen“, unterteilt sich in einen zu begleitenden Abbruch, der Teil der geförderten Maßnahme ist (betrifft die Dreifachsporthalle) und einen nichtgeförderten Teil (Abbruch der Einfachsporthalle). Demnach müssen die Angebote, die Massenermittlung und die Abbrechung separat erfolgen und festgehalten werden.
Für beide Teilbereiche liegt ein aktuelles Schadstoffgutachten vor (für die Einfachsporthalle wird das Gutachten im Zuge der Angebotsverfahrens kurzfristig nachgereicht), auf deren Grundlagen die weiteren Leistungen wie folgt anzubieten und zu erbringen sind:
AHO, Nr. 43, Leistungsbausteine, die durch den Bieter pauschaliert anzubieten sind:
Leistungsschritt 3, Planung, Ausschreibung und Überwachung
Grundleistung 2.3.1. – 1. Grundlagenermittlung Regelleistung
Besondere Leistung 2.3.1 – 2. Vorplanung
Besondere Leistung 2.3.3 – 1. Sanierungskonzept
Grundleistung 2.3.3 – 2. Entsorgungskonzept
Grundleistung 2.3.3. – 3. Vorbereiten bei der Vergabe
Grundleistung 2.3.3. – 4. Mitwirken bei der Vergabe
Grundleistung 2.3.4. – 1. Sanierungsüberwachung
Besondere Leistung 2.3.4. – 2. Feststellen Sanierungserfolg
Grundleistung 2.3.4. – 3- Abnahme
Grundleistung 2.3.4. – 4. Dokumentation
Weitere pauschale Leistungen, die im Zuge der Maßnahme zwingend erforderlich sein werden:
Mit der pauschalen Honorarabfrage wird für die Maßnahme Position 1 gemäß Angebotsblatt D zusätzliche Sondierungsmaßnahmen angefragt, da das vorliegende Schadstoffkataster für die Dreifachsporthalle veraltet ist und hier zum Nachweis aktuelle Probenentnahmen und -analysen zu erfolgen haben. Konkret sind hier angefragt:
1. Durchführung von Kernbohrungen zur Erkundung des Aufbaus von mineralischen Bauteilen (z. B. Geschossdecken, Bodenplatten, aufgehende Wände, etc.), Entnahme und Dokumentation (schriftlich und fotografisch) der Bohrkerne, Zusammenstellung von Proben (Einzel- oder Mischproben) der mineralischen Bausubstanz für die analytischen Laboruntersuchungen. Es werden insgesamt 10 Bohrkerne und vier Laboranalysen hier pauschal abgfragt.
2. Überstellung der zu untersuchenden Proben in ein zertifiziertes Labor
3. Durchführung von chemischen Untersuchungen gemäß Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und / oder Deponieverordnung (DepV) an den Proben der mineralischen Bausubstanz im Hinblick auf die Entsorgung (Verwertung/Beseitigung)
Weitere „Besondere Leistungen“ bzw. „optionale Leistungen“, die auf Abruf durch den Auftraggeber verlangt werden, werden auf Honorarbasis nach Stundenaufwand abgerechnet. Der entsprechende Stundensatz wird in der beigefügten Angebotsunterlage D abgefragt.
Voraussetzung für die pauschalierte Angebotsabfrage ist das vom AG zur Verfügung gestellte Schadstoffkataster sowohl für die Dreifachsporthalle als auch für die Einfachsporthalle (wird kurzfristig den Angebotsunterlagen zugefügt). Zudem ist angedacht, dass die Leistung des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators durch den AG separat abgefragt und beauftragt werden wird. Ebenso sind die Leistungen die LPH 6 und 7 der HOAI beim beauftragten Architekten inkludiert, so dass die Ausschreibung und Submission von Leistungen im Rahmen der Abbrucharbeiten der Sporthallen hier beim Architekten liegen. Eine Mitwirkung beim technischen Ausklärungsgespräch mit Bietern im Zusammenhang der Schadstoffsanierung ist dagegen in das Pauschalhonorar mit einzurechnen.
1. Die Anfrage für Planungsleistungen im Bereich der Schadstoffsanierung richtet sich an Dienstleister, die
1. Fundierte Kenntnisse im Bereich der Schadstoffsanierung oder vergleichbarer Projekte als Referenz der letzten 3 Jahre nachweisen können
2. Über ausreichende Kapazitäten verfügen, diese Planungsleistung termingerecht sowie im Kostenrahmen durchzuführen
Der Bewilligungszeitraum endet gemäß Förderbescheid Ende 2027.
Das Projekt nahm seinen Auftakt mit der Durchführung eines hochbaulichen Realisierungswettbewerbs zum Ersatzneubau der Sporthalle des Söderblom-Gymnasiums Espelkamp im Jahr 2019.
Erster Preisträger war das Büro bwarchitektur aus Münster, die den Auftrag sowohl für die Generalplanung als auch für die Bauleitung erhielten.
Bis 2021 konnten unter Führung von bwarchitektur die Planung bis ca. LPH 6 erstellt werden. Im selben Jahr wurden die Planungen aufgrund von unerwarteten Mehrkosten eingestellt.
Eine abgeänderte Planung im Jahr 2022 für den Neubau konnte durch den GPL bis ca. LPH 6 erstellt werden, für den Abbruch erfolgte durch eine separate ARGE eine Planung bis ca. LPH 3.
Im September 2022 konnte auf Grundlage der aktualisierten Planung der Förderantrag SJK 2022 für den Neubau sowie den Abbruch gestellt. Im August 2023 sind die Fördermittel im Förderbescheid durch das BBSR zugesichert worden.
Der Fördergeber hat diese Maßnahme an Bedingungen zur Planung und Errichtung geknüpft, die im Einzelnen aus dem beilegenden Förderbescheid zu entnehmen sind. Zwingend sind folgende Vorgaben in der Planung und Durchführung dieser Bauaufgabe zu beachten:
• Energetischer Standard gemäß eines Effizienzgebäudes 40 gem. BEG
• „Naturgefahren am Standort“ gemäß „Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG)
• „Nachhaltige Materialgewinnung“ gemäß „Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
• Stellungnahme des Beirates des Kreises Minden-Lübbecke für Menschen mit Behinderungen vom 13.06.2024
Diese Vorgaben von Seiten des Fördergebers machen eine Überarbeitung bzw. Fortführung der Planung zwingend erforderlich.
Zudem
Das hier abgefragte Leistungsbild der Planungsleistungen für Bauschadstoffgutachter auf der Basis der AHO Nr. 43, „Leistungsbild für Gutachter und Fachplaner bei Schadstoffen“, unterteilt sich in einen zu begleitenden Abbruch, der Teil der geförderten Maßnahme ist (betrifft die Dreifachsporthalle) und einen nichtgeförderten Teil (Abbruch der Einfachsporthalle). Demnach müssen die Angebote, die Massenermittlung und die Abbrechung separat erfolgen und festgehalten werden.
Für beide Teilbereiche liegt ein aktuelles Schadstoffgutachten vor (für die Einfachsporthalle wird das Gutachten im Zuge der Angebotsverfahrens kurzfristig nachgereicht), auf deren Grundlagen die weiteren Leistungen wie folgt anzubieten und zu erbringen sind:
AHO, Nr. 43, Leistungsbausteine, die durch den Bieter pauschaliert anzubieten sind:
Leistungsschritt 3, Planung, Ausschreibung und Überwachung
Grundleistung 2.3.1. – 1. Grundlagenermittlung Regelleistung
Besondere Leistung 2.3.1 – 2. Vorplanung
Besondere Leistung 2.3.3 – 1. Sanierungskonzept
Grundleistung 2.3.3 – 2. Entsorgungskonzept
Grundleistung 2.3.3. – 3. Vorbereiten bei der Vergabe
Grundleistung 2.3.3. – 4. Mitwirken bei der Vergabe
Grundleistung 2.3.4. – 1. Sanierungsüberwachung
Besondere Leistung 2.3.4. – 2. Feststellen Sanierungserfolg
Grundleistung 2.3.4. – 3- Abnahme
Grundleistung 2.3.4. – 4. Dokumentation
Weitere pauschale Leistungen, die im Zuge der Maßnahme zwingend erforderlich sein werden:
Mit der pauschalen Honorarabfrage wird für die Maßnahme Position 1 gemäß Angebotsblatt D zusätzliche Sondierungsmaßnahmen angefragt, da das vorliegende Schadstoffkataster für die Dreifachsporthalle veraltet ist und hier zum Nachweis aktuelle Probenentnahmen und -analysen zu erfolgen haben. Konkret sind hier angefragt:
1. Durchführung von Kernbohrungen zur Erkundung des Aufbaus von mineralischen Bauteilen (z. B. Geschossdecken, Bodenplatten, aufgehende Wände, etc.), Entnahme und Dokumentation (schriftlich und fotografisch) der Bohrkerne, Zusammenstellung von Proben (Einzel- oder Mischproben) der mineralischen Bausubstanz für die analytischen Laboruntersuchungen. Es werden insgesamt 10 Bohrkerne und vier Laboranalysen hier pauschal abgfragt.
2. Überstellung der zu untersuchenden Proben in ein zertifiziertes Labor
3. Durchführung von chemischen Untersuchungen gemäß Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und / oder Deponieverordnung (DepV) an den Proben der mineralischen Bausubstanz im Hinblick auf die Entsorgung (Verwertung/Beseitigung)
Weitere „Besondere Leistungen“ bzw. „optionale Leistungen“, die auf Abruf durch den Auftraggeber verlangt werden, werden auf Honorarbasis nach Stundenaufwand abgerechnet. Der entsprechende Stundensatz wird in der beigefügten Angebotsunterlage D abgefragt.
Voraussetzung für die pauschalierte Angebotsabfrage ist das vom AG zur Verfügung gestellte Schadstoffkataster sowohl für die Dreifachsporthalle als auch für die Einfachsporthalle (wird kurzfristig den Angebotsunterlagen zugefügt). Zudem ist angedacht, dass die Leistung des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators durch den AG separat abgefragt und beauftragt werden wird. Ebenso sind die Leistungen die LPH 6 und 7 der HOAI beim beauftragten Architekten inkludiert, so dass die Ausschreibung und Submission von Leistungen im Rahmen der Abbrucharbeiten der Sporthallen hier beim Architekten liegen. Eine Mitwirkung beim technischen Ausklärungsgespräch mit Bietern im Zusammenhang der Schadstoffsanierung ist dagegen in das Pauschalhonorar mit einzurechnen.
1. Die Anfrage für Planungsleistungen im Bereich der Schadstoffsanierung richtet sich an Dienstleister, die
1. Fundierte Kenntnisse im Bereich der Schadstoffsanierung oder vergleichbarer Projekte als Referenz der letzten 3 Jahre nachweisen können
2. Über ausreichende Kapazitäten verfügen, diese Planungsleistung termingerecht sowie im Kostenrahmen durchzuführen
Der Bewilligungszeitraum endet gemäß Förderbescheid Ende 2027.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-21 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-21 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 92 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2025-08-21 12:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung/Nachreichung von Informationen ist vergaberechtlich nur eingeschränkt zulässig.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen
Anforderungen erfüllen und dies durch entsprechenden Nachweis belegen.
Die fachlichen Anforderungen sind erfüllt, wenn Bieter entsprechende Erklärungen in der
Vergabeunterlage B anfügen, die die entsprechende Eignung als „Sicherheits- und
Gesundheitskoordinator gemäß Baustellenverordnung“ durch geeignete Fort- und
Weiterbildungszertifikate nachweisen.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der mit der Aufgabe
betraute Mitarbeiter die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt
werden.
Bietergemeinschaften natürlicher und/oder juristischer Personen sind ebenfalls
teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist
Für diese Angabe ist die Vergabeunterlage B (Angebotsschreiben), Punkt 5 zu nutzen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen
Anforderungen erfüllen und dies durch entsprechenden Nachweis belegen.
Die fachlichen Anforderungen sind erfüllt, wenn Bieter entsprechende Erklärungen in der
Vergabeunterlage B anfügen, die die entsprechende Eignung als „Sicherheits- und
Gesundheitskoordinator gemäß Baustellenverordnung“ durch geeignete Fort- und
Weiterbildungszertifikate nachweisen.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der mit der Aufgabe
betraute Mitarbeiter die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt
werden.
Bietergemeinschaften natürlicher und/oder juristischer Personen sind ebenfalls
teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist
Für diese Angabe ist die Vergabeunterlage B (Angebotsschreiben), Punkt 5 zu nutzen.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bieter sowie alle Mitglieder von Bietergemeinschaften haben eine Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall für
Personenschäden von 2 Mio. sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von jeweils
2 Mio. Euro nachzuweisen. Die Gesamtleistung für alle Verstöße eines Versicherungsjahres
muss das Dreifache dieser Versicherungssumme betragen. Besteht ein Versicherungsschutz
im vorstehenden Sinne (noch) nicht, ist eine Bestätigung des Versicherers ausreichend,
wonach im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den vorgenannten
Mindestdeckungssummen versichert werden.
Für diese Angabe ist die Vergabeunterlage B (Angebotsschreiben), Punkt 10 zu nutzen. Eine
Kopie der Versicherungspolice bzw. – sollte ein ausreichender Versicherungsschutz noch nicht
bestehen – eine Bestätigung des Versicherers, wonach im Auftragsfall die ausgeschriebenen
Leistungen mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen versichert wird, ist dem Angebot
beizufügen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bieter sowie alle Mitglieder von Bietergemeinschaften haben eine Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall für
Personenschäden von 2 Mio. sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von jeweils
2 Mio. Euro nachzuweisen. Die Gesamtleistung für alle Verstöße eines Versicherungsjahres
muss das Dreifache dieser Versicherungssumme betragen. Besteht ein Versicherungsschutz
im vorstehenden Sinne (noch) nicht, ist eine Bestätigung des Versicherers ausreichend,
wonach im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den vorgenannten
Mindestdeckungssummen versichert werden.
Für diese Angabe ist die Vergabeunterlage B (Angebotsschreiben), Punkt 10 zu nutzen. Eine
Kopie der Versicherungspolice bzw. – sollte ein ausreichender Versicherungsschutz noch nicht
bestehen – eine Bestätigung des Versicherers, wonach im Auftragsfall die ausgeschriebenen
Leistungen mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen versichert wird, ist dem Angebot
beizufügen.
Eignungskriterium: Informationssicherheit
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bieter und alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen die Anforderungen zu Artikel 5k der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576
des Rates vom 08.04.2022 erfüllen („Russland-Sanktionspaket“) und die entsprechenden
Eigenerklärungen abgeben.
Für diese Angabe ist die Vergabeunterlage B (Angebotsschreiben), Punkt 9 zu nutzen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bieter und alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen die Anforderungen zu Artikel 5k der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576
des Rates vom 08.04.2022 erfüllen („Russland-Sanktionspaket“) und die entsprechenden
Eigenerklärungen abgeben.
Für diese Angabe ist die Vergabeunterlage B (Angebotsschreiben), Punkt 9 zu nutzen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind von den…
… Bietern
geeignete Referenzen über in den letzten drei Jahren ausgeführte, vergleichbare
Dienstleistungsauqräge mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des
öffentlichen oder privaten Auqraggebers nachzuweisen.
Die Angabe zu den vorbenannten Aspekten sind in der Vergabeunterlage B
(Angebotsschreiben), Punkt 12 zu tävgen.
Hierbei gilt folgende Mindestanforderung an die Leistungsfähigkeit:
13
Mindestens drei Referenzen über jeweils eine mit der hier angefragten Leistung vergleichbare
Durchführung im Bereich der Koordinavon für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf
Baustellen gemäß Baustellenverordnung im Zeitraum der letzten drei Jahre (abgeschlossene
Leistung).
Damit eine Referenz berücksichtigt werden kann, muss diese aus den letzten drei Jahren
stammen. Referenzzeitpunkt für die Bestimmung des 3-Jahres-Korridors ist der Tag der
Angebotsfrist
Für die Referenznachweise sind in der Vergabeunterlage B (Angebotsschreiben), die Punkte
12.1 – 12.3 zu nutzen.
Dem Teilnahmeantrag ist eine kurze Projektbeschreibung des Referenzprojektes beizufügen,
in der das Projekt, die erbrachten Leistungen, die Kosten des Projektes, der Zeitraum der
Leistungserbringung sowie Name des jeweiligen Auftraggebers angegeben sind. Die
Beschreibung soll 1 DIN A 4 Seite nicht übersteigen.
… Bietern
ferner die technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der geforderten
Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, namentlich zu benennen, unabhängig, ob
diese dem Unternehmen angehören oder nicht.
Hierbei gelten als Mindestanforderung, dass mind. eine Person über folgende (hier
beispielhaft angeführten) Qualifikationen oder gleichwertig verfügt:
• Nachweis der Qualifikation als SiGeKo / gleichwertige Zertifizierung zur Zulassung der
Tätigkeit nach RAB 30 B und C.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Neben rein nationaler Ausschlussgründe
gelten die Ausschlussgründe nach §122 GWB, §123 GWB, §124 GWB und §126
GWB sowie nach §42, §57 VGV. Mindestlohngesetz (MiLoG),
Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), Aufenthaltsgesetz (AufenthG),
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwArbG) und
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) definieren Voraussetzungen für den
Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge. Der Bewerber für den Auftrag
erklärt, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Teilnahme an
einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienst-leistungsauftrag • nach §
19 Abs. 1 MiLoG, • nach § 21 Abs. 1 AEntG, • nach § 98c Abs. 1 AufenthG • und
nach § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 SchwArbG • und nach § 22 LkSG nicht vorliegen.
Neben rein nationaler Ausschlussgründe
gelten die Ausschlussgründe nach §122 GWB, §123 GWB, §124 GWB und §126
GWB sowie nach §42, §57 VGV. Mindestlohngesetz (MiLoG),
Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), Aufenthaltsgesetz (AufenthG),
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwArbG) und
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) definieren Voraussetzungen für den
Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge. Der Bewerber für den Auftrag
erklärt, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Teilnahme an
einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienst-leistungsauftrag • nach §
19 Abs. 1 MiLoG, • nach § 21 Abs. 1 AEntG, • nach § 98c Abs. 1 AufenthG • und
nach § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 SchwArbG • und nach § 22 LkSG nicht vorliegen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Evangelische Kirche von Westfalen
Das Landeskirchenamt
Nationale Registrierungsnummer: DE124006765
Postanschrift: Altstädter Kirchplatz 5
Postleitzahl: 33602
Postort: Bielefeld
Region: Bielefeld, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ekvw@wolterspartner.de📧
Telefon: +49254194080📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Freizeit, Sport, Kultur und Religion
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E75269821🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E75269821🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen zu Münster
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49251411169📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: WoltersPartner Architekten GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE327408553
Postanschrift: Daruper Str. 15
Postleitzahl: 48653
Postort: Coesfeld
Region: Coesfeld
🏙️
E-Mail: wettbewerbe@wolterspartner.de📧
Telefon: 0 25 41 94 08 0📞
URL: https://www.wolterspartner.de/architekten/🌏 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-23+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 139-480180 (2025-07-21)