Auftragsbekanntmachung (2025-12-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Estricharbeiten im Zuge der Generalsanierung Kreishallenbad Wertingen
Referenznummer: 351-2
Kurze Beschreibung:
“Estricharbeiten - Verbund Gefälleestrich ca. 861 m², Verbundestrich ca. 287 m², Randdämmstreifen ca. 875 m”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Estricharbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Estricharbeiten - Verbund Gefälleestrich ca. 861 m², Verbundestrich ca. 287 m², Randdämmstreifen ca. 875 m”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Estricharbeiten (Fußboden)📦
Ort der Leistung: Dillingen a.d. Donau🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-04-08 📅
Datum des Endes: 2026-04-28 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-13 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-13 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Angebotsöffnung elektronisch”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Nachweis umfasst folgende Angaben gemäß § 6a EU Nr. 2 VOB/A: Den
Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Nachweis umfasst folgende Angaben gemäß § 6a EU Nr. 2 VOB/A: Den
Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu
vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit
anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Die Eignung ist durch die Eintragung in die
Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder
Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Die
Vergabestelle hält sich gemäß § 6a EU Nr. 2 c) das Recht vor, andere geeignete
erscheinende Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zu zulassen,
wenn die Vergabestelle feststellt, dass stichhaltige Gründe dafür bestehen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Nachweis umfasst folgende Angaben gemäß § 6a EU Nr. 3 g) VOB/A: Die
Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Nachweis umfasst folgende Angaben gemäß § 6a EU Nr. 3 g) VOB/A: Die
Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem
technischem Leitungspersonal. Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins
für Präqualifikation von Unternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder eigene Auflistung
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe, ob das Unternehmen im Handelsregister eingetragen oder zu keiner
Eintragung in dieses genannte Register verpflichtet ist. Die Eignung ist durch die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe, ob das Unternehmen im Handelsregister eingetragen oder zu keiner
Eintragung in dieses genannte Register verpflichtet ist. Die Eignung ist durch die Eintragung in
die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis)
oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) mit der
Gewerbeanmeldung nachzuweisen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben, ob das Unternehmen für die auszuführenden Leistungen in die
Handwerksrolle eingetragen, bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben, ob das Unternehmen für die auszuführenden Leistungen in die
Handwerksrolle eingetragen, bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen oder zu
keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet ist. Die Eignung ist durch die
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung
zur Eignung) mit der Handwerkskarte bzw. eines Nachweises der Industrie- und
Handelskammer nachzuweisen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Nachweis umfasst folgende Angaben gemäß § 6a EU Nr. 2 VOB/A: Ob ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Nachweis umfasst folgende Angaben gemäß § 6a EU Nr. 2 VOB/A: Ob ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die
Eröffnung beantragt wurden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein
Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, - ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur
gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde. Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung
zur Eignung) nachzuweisen. Die Vergabestelle hält sich gemäß § 6a EU Nr. 2 c) das Recht
vor, andere geeignete erscheinende Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit zu zulassen, wenn die Vergabestelle feststellt, dass stichhaltige Gründe dafür bestehen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Nachweis umfasst folgende Angaben gemäß § 6b EU VOB/A: Nachweis,
dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Nachweis umfasst folgende Angaben gemäß § 6b EU VOB/A: Nachweis,
dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder
Bieter in Frage stellt. Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für
Präqualifikation von Unternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen
gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Beschreibung: Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als
Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Das Formblatt 235 Verzeichnis...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Beschreibung: Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als
Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Das Formblatt 235 Verzeichnis der Leistung/
Kapazitäten anderer Unternehmen sowie das Formblatt 236 Verpflichtungserklärung anderer
Unternehmen liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Soweit Unteraufträge
(Nachunternehmen oder Verleihunternehmen) eingesetzt werden sollen, müssen auch diese
die Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch das Formblatt 124
Eigenerklärung nachweisen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Die Eignung ist
durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Die Eignung ist
durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung
zur Eignung) mit der Qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
mit Angaben der Lohnsummen nachzuweisen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen
nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation
erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Die Eintragung in
ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das
ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von
Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese
abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter
der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind
die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch
Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger
Stellen zu bestätigen (§ 6b EU Abs. 1 und Abs. 2 VOB/A). Bescheinigungen, die nicht in
deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Der
öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE).
“Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de zugelassen. Voraussetzung für die Abgabe eines...”
Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de zugelassen. Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Angebots ist die Registrierung auf der Vergabeplattform Deutsche E-Vergabe und die anschließende Aktivierung der Teilnahme am Verfahren. Registrierung und Teilnahme sind für Unternehmen kostenfrei. Nur ordnungsgemäß registrierte, am Verfahren teilnehmende Unternehmen werden automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert. Der Bieter verpflichtet sich mit der Registrierung auf der Vergabeplattform (Deutsche E-Vergabe) gegenüber dem Auftraggeber, das Nachrichtenpostfach für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in dem betreffenden Vergabeverfahren zu nutzen.
Abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers sind unerheblich.
Bieterfragen/Informationen etc. sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de an die Vergabestelle zu richten. Bieterfragen bitten wir bis spätestens 07.01.2026 zu stellen.
Rückantworten/sachdienliche Informationen zum Vergabeverfahren werden auf ebendiesem Weg von der Vergabestelle kommuniziert; von telefonischen Kontaktaufnahmen ist abzusehen. Es wird
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass telefonische Kontaktaufnahmen / Auskünfte keine bindende Wirkung haben. Ferner erklärt sich der Bewerber bzw. der Bieter bei der Verfahrensteilnahme bereit bzw. verpflichtet sich, etwaige Anhänge von der Vergabestelle über die Vergabeplattform oder eine bestimmte E-Mail Adresse übersandten Nachrichten zu öffnen. Die Bewerber / Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der Vergabeplattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig, z.B. durch eigenverantwortlichen regelmäßigen Abruf, über den Stand des Verfahrens informieren, etwa
ob zusätzliche Auskünfte gegeben oder Vergabeunterlagen geändert wurden.
Informationen über die Vergabeplattform und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: https://www.deutsche-evergabe.de/.
Support zur Vergabeplattform leistet die Vergabeplattform, die über das Kontaktformular unter www.deutsche-evergabe.de erreichbar ist.
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Name: Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: f70ffbc9-93ea-4201-8f96-85a7c21067be
Postanschrift: Vergabekammer Südbayern
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: Dillingen a.d. Donau🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 892176-2411📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 238-820225 (2025-12-08)