EU, GEBÄUDE- UND GLASVERSICHERUNG MIT SERVICELEISTUNGEN, 30.09.2025

Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH

Gebäude- und Glasversicherung

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-28.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-08-28 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-08-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: EU, GEBÄUDE- UND GLASVERSICHERUNG MIT SERVICELEISTUNGEN, 30.09.2025
Referenznummer: EU, GEBÄUDE- UND GLASVERSICHERUNG MIT SERVICELEISTUNGEN, 30.09.2025
Kurze Beschreibung: Gebäude- und Glasversicherung
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Versicherungen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: EU, GEBÄUDE- UND GLASVERSICHERUNG MIT SERVICELEISTUNGEN, 30.09.2025
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
GEBÄUDE- UND GLASVERSICHERUNG MIT SERVICELEISTUNGEN Ausschreibungsgegenstand Für unsere Gebäude sowie vermietete/verpachtete Garagen (Anlage 12), die sich im Eigenbe- stand befinden, mit einem maximalen Objektwert von 70 Mio. EUR, soll ein neuer Sammelver- sicherungsvertrag für die Gebäude- und Glasversicherung abgeschlossen werden. Für die lau- fende Betreuung in Vertrags- und Schadenangelegenheiten wird zudem die Dienstleistung eines Versicherungsmaklers benötigt. Versicherungsunternehmen und Versicherungsmakler bilden eine Bietergemeinschaft, in der das Versicherungsunternehmen die Versicherungsdienstleistung übernimmt und der Versiche- rungsmakler die Serviceleistungen.
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Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Stadt: Cottbus
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Cottbus, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-30 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-30 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 12 Wochen
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-09-30 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-09-30 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen, gem. § 56 Abs. 2 VgV. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ist ausgeschlossen, gem. § 56 Abs. 3 VgV.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. Dies ist nachzuweisen durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen von Auszügen aus dem Handelsregister vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
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Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach §§ 123, 124 GWB. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen von Registerauszügen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
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Leistungen von Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer, Eignungsleihgeber Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärungen sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber.
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Eignungskriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Unternehmensumsatz im Tätigkeitsbereich Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlichfinanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen sowohl seinen/ihren jeweiligen Gesamtumsatz (netto) als auch seinen/ihren jeweiligen Umsatz (netto) im Tätigkeitsbereich lt Ausschreibungsunterlagen in den Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024 (dies sind die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) angeben. Bei einem unterjährig endenden Geschäftsjahr kommt es auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung an. Der Auftraggeber verlangt weder einen Mindestgesamtumsatz noch einen spezifischen Jahresmindestumsatz. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von Gewinn- und Verlustrechnungen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.
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Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Versicherungsnachweis Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlichfinanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer Haftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen. Als versicherte Risiken müssen alle wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der Auftragnehmer nach dem ausgeschriebenen Vertrag erbringt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen der Versicherungspolice oder einer Versicherungsbestätigung. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenzen Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technischberuflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens ein Referenzauftrag über die ausgeschriebene Leistungen aus den letzten fünf Geschäftsjahren, gerechnet ab dem Tag der Absendung der EU-weiten Veröffentlichung, nachweisen. Zu diesem Zweck muss er bzw. müssen sie Angaben zum Referenznehmer (wer hat die vergleichbaren Leistungen erbracht?), zum Referenzgeber (an wen wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) und zum Referenzinhalt (worin bestanden die vergleichbaren Leistungen?) machen. Im Einzelnen wird verlangt, das Projekt und die erbrachte Leistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und dem Wert nach zu beschreiben. Es handelt sich dabei um eine Mindestvoraussetzung. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht/verleihen. Für den/die Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
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Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Studien- und Ausbildungsnachweise für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens Studien- und Ausbildungsnachweise für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens nachweisen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG die Anforderung von Drittnachweisen vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht/verleihen. Für den/die Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
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Erlaubnis zur Berufsausübung Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens nachweisen. Der Nachweis erfolgt durch Einreichen einer Bescheinigung über die Erlaubnis zur Berufsausübung. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht/verleihen. Für den/die Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
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Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens eine durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl und die Anzahl der Führungskräfte des Unternehmens in den letzten drei Jahren nachweisen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG die Anforderung von Drittnachweisen vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht/verleihen. Für den/die Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
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Verschwiegenheitspflicht Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen alle ihm/ihnen seitens des Auftraggebers mündlich, schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellten, nicht allgemein zugänglichen Daten vertraulich behandeln (Verschwiegenheitspflicht) und dürfen sie nur zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens sowie des sich ggf. anschließenden Auftrags und/oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten zu verarbeiten. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG vorbehält, Nachweise zu den Datensicherheitsmaßnahmen zu verlangen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
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"Russland-Erklärung" Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein ("Russland-Erklärung"). Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
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Eigenerklärungen nach Landesrecht Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer hat/haben die folgenden Erklärungen ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot einzureichen: -Vereinbarung-Mindestanforderungen-BbgVergG -Vereinbarung-Mindestanforderungen-Nachunternehmer-Verleiher-BbgVergG Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
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Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen die für den Auftrag eingesetzten Mitarbeiter verpflichten, an der Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz mitzuwirken. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
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Eignungskriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
technische Fachkräfte und technische Stellen Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens technische Fachkräfte und technische Stellen nachweisen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG die Anforderung von Drittnachweisen vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht/verleihen. Für den/die Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
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Eignungskriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens eine Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt, nachweisen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG die Anforderung von Drittnachweisen vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht/verleihen. Für den/die Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
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Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
vgl. § 123 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt."
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Bildung krimineller Vereinigungen vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"
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vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"
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vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)"
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vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden"
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vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)"
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vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)."
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vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können."
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden"
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken"
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann"
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann"
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat"
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln."
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE138775788
Postanschrift: Werbener Straße 3
Postleitzahl: 03046
Postort: Cottbus
Region: Cottbus, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: stefan.bramburger@gwc-cottbus.de 📧
Telefon: 035578260 📞
URL: https://www.gwc-cottbus.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y90HEUN/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y90HEUN 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y90HEUN 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y90HEUN
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam-Mittelmark 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwaek.brandenburg.de 📧
Telefon: +49 3318661719 📞
Fax: +49 3318661652 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-28+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 165-564287 (2025-08-28)