Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Sicherheitsschuhen S3 für die BSR Beschäftigten der Straßenreinigung und der Müllabfuhr. Für die Modellvielfalt und Passgenauigkeit der Sicherheitsschuhe soll eine Rahmenvereinbarung mit max. zwei Auftragnehmern und jeweils unterschiedlichen Herstellern und dessen Schuhmodellen (Knöchelschuhe, Halbschuhe, Winterstiefel) abgeschlossen werden. Der Vertrag beinhaltet darüber hinaus die kompetente Betreuung und Beratung der anfordernden Bereiche (insbesondere jederzeit auch vor Ort), das Vorhandensein eines Servicepointes in Berlin, die Lieferung innerhalb einer vorgegebenen Zeit nach Abrufbestellung und die Anbindung des vereinbarten Sortimentes an das eKatalogsystem der BSR. Wegen der Einzelheiten der Leistungserbringung wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-10.
Auftragsbekanntmachung (2025-04-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: EU Sicherheitsschuhe S3 für Straßenreinigung und Müllabfuhr
Referenznummer: 1000003556
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Sicherheitsschuhen S3 für die BSR Beschäftigten der Straßenreinigung und der Müllabfuhr. Für die Modellvielfalt und Passgenauigkeit der Sicherheitsschuhe soll eine Rahmenvereinbarung mit max. zwei Auftragnehmern und jeweils unterschiedlichen Herstellern und dessen Schuhmodellen (Knöchelschuhe, Halbschuhe, Winterstiefel) abgeschlossen werden. Der Vertrag beinhaltet darüber hinaus die kompetente Betreuung und Beratung der anfordernden Bereiche (insbesondere jederzeit auch vor Ort), das Vorhandensein eines Servicepointes in Berlin, die Lieferung innerhalb einer vorgegebenen Zeit nach Abrufbestellung und die Anbindung des vereinbarten Sortimentes an das eKatalogsystem der BSR. Wegen der Einzelheiten der Leistungserbringung wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Sicherheitsschuhen S3 für die BSR Beschäftigten der Straßenreinigung und der Müllabfuhr. Für die Modellvielfalt und Passgenauigkeit der Sicherheitsschuhe soll eine Rahmenvereinbarung mit max. zwei Auftragnehmern und jeweils unterschiedlichen Herstellern und dessen Schuhmodellen (Knöchelschuhe, Halbschuhe, Winterstiefel) abgeschlossen werden. Der Vertrag beinhaltet darüber hinaus die kompetente Betreuung und Beratung der anfordernden Bereiche (insbesondere jederzeit auch vor Ort), das Vorhandensein eines Servicepointes in Berlin, die Lieferung innerhalb einer vorgegebenen Zeit nach Abrufbestellung und die Anbindung des vereinbarten Sortimentes an das eKatalogsystem der BSR. Wegen der Einzelheiten der Leistungserbringung wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Sicherheitsschuhe📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 800 000 EUR 💰
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Beschreibung
Interne Kennung: 1000003556
Zusätzliche Informationen:
Einreichung von Musterschuhen gemäß Anlage C1 Preisblatt, Praxistest für die Eignung der Sicherheitsschuhe. Details siehe Vergabeunterlagen
Stadt: alle BSR Standorte in Berlin und Brandenburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-01 📅
Datum des Endes: 2029-08-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 45
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Service
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: sämtliche BSR Standorte in Berlin und Brandenburg
Stadt: sämtliche BSR Standorte in Berlin und Brandenburg
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-26 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-27 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 128 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-05-27 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Nachforderung gemäß der gesetzlichen Möglichkeiten
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung des Bieters (Teil A, Anlage A1)
ggf. Unterauftragnehmererklärung (Teil A, Anlage A1.1)
Bieterselbstauskunft (Teil A, Anlage A2)
Erklärung zur Frauenförderverordnung (FFV) (Teil A, Anlage A4)
Nachweis ILO-Konformität (Teil A Anlage A6)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung des Bieters (Teil A, Anlage A1)
ggf. Unterauftragnehmererklärung (Teil A, Anlage A1.1)
Bieterselbstauskunft (Teil A, Anlage A2)
Erklärung zur Frauenförderverordnung (FFV) (Teil A, Anlage A4)
Nachweis ILO-Konformität (Teil A Anlage A6)
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis (über entsprechenden Beleg) oder Bereitschaftserklärung (über Anlage A0) zum Vorliegen der in den Vertragsbedingungen (Teil B) geforderten Versicherungen mit entsprechendem Deckungsumfang
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Darstellung des Gesamtumsatzes sowie des spezifischen Umsatzes für die ausgeschriebenen Leistungen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (über Anlage 2)
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Darstellung von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des Leistungszeitraums und –inhalts und der Auftragssumme über den Leistungszeitraum. (Teil A, Anlage A3)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und
Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Beschreibung der Ausschlussgründe: Weitere Details und weitere Ausschlussgründe siehe Vergabeunterlagen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden,
wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB)
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden,
wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB)
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-10+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 073-241303 (2025-04-10)