Auftragsbekanntmachung (2025-05-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: EU-weite-Ausschreibung: Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Haldenwangschule
Referenznummer: 32/4-2025-13
Kurze Beschreibung:
“Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Haldenwangschule”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße)📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Dorsten ist Schulträgerin der Haldenwangschule, Förderschule mit dem Schwerpunkt "Geistige Entwicklung". Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Dorsten ist Schulträgerin der Haldenwangschule, Förderschule mit dem Schwerpunkt "Geistige Entwicklung". Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen Vertragspartner zu finden, der ab dem 27.08.2025 (erster Beförderungstag) die Schülerbeförderung im Schuljahr 2025/2026 mit jeweils einer Option der Verlängerung für die Schuljahre 2026/2027, 2027/2028 und 2028/2029 gemäß Leistungsbeschreibung (s. Anlage C) übernimmt.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Recklinghausen🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-08-27 📅
Datum des Endes: 2026-07-17 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Stadt Dorsten wird voraussichtlich im Jahr 2029 diese Leistungen erneut ausschreiben.” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 75.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umwelteigenschaften der eingesetzten Fahrzeuge
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-10 09:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-10 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Dorsten, Ordnungs- und Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle, Kolkstraße 20, 46282 Dorsten
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 32
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Beförderungsleistungen sind ausschließlich durch Unternehmer, die im Besitz einer gültigen Genehmigung zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung gemäß...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Beförderungsleistungen sind ausschließlich durch Unternehmer, die im Besitz einer gültigen Genehmigung zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung gemäß Personenbeförderungsgesetz (PeBfG) sind, durchzuführen. Der Unternehmer hat nur zuverlässiges und zur Schülerbeförderung geeignetes Fahrpersonal einzusetzen, das eine gültige Fahrerlaubnis für das eingesetzte Fahrzeug und eine gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gemäß § 48 FeVO besitzt.
“Bekanntmachungs-ID: CXPSYYHDJVV” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Domplatz 1 - 3
Postleitzahl: 48143
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49 2514111691📞
Fax: +49 2514112165 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Dorsten
Nationale Registrierungsnummer: 055620012012-31001-70
Postanschrift: Kolkstraße 20
Postleitzahl: 46282
Postort: Dorsten
Region: Recklinghausen🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@dorsten.de📧
Telefon: +49 2362663436📞
Fax: +49 2362665730 📠
URL: https://www.dorsten.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig soweit: 1. Der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 091-301702 (2025-05-09)