EU-weite Ausschreibung der Lieferung elektrischer Energie für die Stadt Lennestadt

Stadt Lennestadt

Beschreibung siehe Ziffer 5.1.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-05.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-09-05 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-09-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: EU-weite Ausschreibung der Lieferung elektrischer Energie für die Stadt Lennestadt
Kurze Beschreibung: Beschreibung siehe Ziffer 5.1.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie 📦
Beschreibung
Interne Kennung: E81491956
Titel: Kurzbeschreibung der Leistung
Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftragnehmer übernimmt vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2027 (zwei Jahre) die Lieferung elektrischer Energie von insgesamt ca. 2,720 Mio. kWh pro Jahr zur Stromversorgung kommunaler Gebäude und Einrichtungen (inklusive Straßenbeleuchtung). Die Lieferung erfolgt im Rahmen eines Vollversorgungsvertrages (Stromlieferung inkl. Netznutzung). Die Stromlieferung wird im Wesentlichen als Nieder- und Mittelspannungsversorgung an insgesamt ca. 215 Liefer-/Abnahmestellen durchgeführt.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität 📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Olpe 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-07 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-07 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 34 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-10-07 11:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Die ausschreibende Stelle behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen oder zu vervollständigen.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen mit einem Lieferumfang von jeweils mindestens 5.000.000 kWh/a in jedem der Jahre 2022 bis 2024
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
(1) Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR (2) Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Versicherungsschein (3) Bei anzeigepflichtigen Unternehmen gem. § 5 EnWG: - Anerkannter Präqualifikationsnachweis oder Eigenerklärung über die Anzeige gemäß § 5 EnWG und Bestätigung, dass die Regulierungsbehörde die Energiebelieferung nicht aus Gründen der personellen, technischen oder wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit ganz oder teilweise untersagt hat (4) Bei nicht anzeigepflichtigen Unternehmen gem. § 5 EnWG: - Berufs- bzw. Handelsregisterauszug (durch den Bieter dem Angebot im PDF-Format beizufügen) - Auf gesonderte Anforderung der ausschreibenden Stelle: Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten drei Geschäftsjahre oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen.
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Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB, in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB sowie in § 22 LkSG genannten Tatbestände.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Lennestadt
Nationale Registrierungsnummer: 0204:05966002002-31001-06
Postanschrift: Thomas-Morus-Platz 1
Postleitzahl: 57368
Postort: Lennestadt
Region: Olpe 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: l.florath@lennestadt.de 📧
Telefon: 000 📞
URL: https://www.lennestadt.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E81491956 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E81491956 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar. Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem „ELViS“ der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform „ELViS“ erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt. Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren. Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform im pdf-Format) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
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Körper überprüfen
Name: Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: 0204:05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Telefon: +49 251 411-1691 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in Ziffer 5.1.16 benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit – der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, – mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-07+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 171-584266 (2025-09-05)