Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Die ausgeschriebene Leistung besteht im Wesentlichen aus den unter Ziffer 5.1 (LOT-0001) aufgeführten Einzelleistungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-03.
Auftragsbekanntmachung (2025-07-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: EU-weite Ausschreibung der Sammlung und Verwertung von Altkleidern aus der Stadt Hagen für die HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb
Kurze Beschreibung:
“Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Die ausgeschriebene Leistung besteht im Wesentlichen aus den unter Ziffer 5.1 (LOT-0001)...”
Kurze Beschreibung
Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Die ausgeschriebene Leistung besteht im Wesentlichen aus den unter Ziffer 5.1 (LOT-0001) aufgeführten Einzelleistungen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Sammlung und Verwertung von Altkleidern
• Aufstellen von gegenwärtig 89 Containern zur Erfassung von Altkleidern an 29 Standorten im Stadtgebiet;
•...”
Beschreibung der Beschaffung
Sammlung und Verwertung von Altkleidern
• Aufstellen von gegenwärtig 89 Containern zur Erfassung von Altkleidern an 29 Standorten im Stadtgebiet;
• Bedarfsweise (mindestens wöchentliche) Leerung der aufgestellten Sammelcontainer (Sammelmenge: ca. 5,15 Mg Altkleider je Container und Jahr) sowie Mitnahme von Beistellungen im Bereich der Altkleidercontainer;
• Durchführung sämtlicher notwendiger Transport- und Verwertungslogistikleistungen (inkl. Sortierung);
• Vermarktung/Verwertung der sortierten Altkleider (inkl. Altschuhe und Beistellungen) und Entsorgung der Störstoffe und Sortierreste. Die Sortierquoten und Verwertungswege sind nachzuweisen.
• Mengenspannbreite: ca. 410 – 470 Mg/a Altkleider; der Auftraggeber übernimmt weder für die Sammelmenge noch für die Qualität Zusicherungen/Garantien jedweder Art.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Recycling von Siedlungsabfällen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Müllsammlung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Transport von Haushaltsabfällen📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Sammelleistung ist im gesamten Stadtgebiet der Stadt Hagen zu erbringen.”
Ort der Leistung: Hagen, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-11-01 📅
Datum des Endes: 2027-10-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“keine.” Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-07 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-07 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 44
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2022 bis 2024 (2024 ggf. geschätzt) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“(Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
(Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Sammlung und Verwertung von mindestens 300 Mg Altkleidern pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Sammlung und Verwertung von mindestens 300 Mg Altkleidern pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2022 bis 2024 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Abfallmengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“• Nachweis (als Eigenerklärung) über eine bvse-Qualitätssiegel-Zertifizierung für das Textilrecycling oder Berechtigung zum Führen des Zeichens...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
• Nachweis (als Eigenerklärung) über eine bvse-Qualitätssiegel-Zertifizierung für das Textilrecycling oder Berechtigung zum Führen des Zeichens „FairWertung“ (Auftragnehmer oder Sortieranlage).
Hinweise:
Gleichwertige Zertifizierungen oder Nachweise sind zulässig. Die Gleichwertigkeit ist in Anlehnung an die Anforderungen/Vorgaben der bvse-Zertifizierung bzw. der Berechtigung zum Führen des Zeichens „FairWertung“ im Angebot darzustellen.
Hierbei ist als Eigenerklärung (in Anlehnung an die bvse-Leitlinien) zu bestätigen, dass bei der Auftragsdurchführung folgende Vorgaben beachtet werden:
1. Der Bieter/Auftragnehmer distanziert sich vom Ankauf und der Verwertung von Sammelware, wenn ihm die Kenntnis vorliegt, dass die Ware aus illegalen Sammlungen stammt oder der Ursprung der Ware nicht eindeutig ist.
2. Der Bieter/Auftragnehmer erteilt Auskunft über Exportwege und Importländer. Der Verkauf von Sammelware in europäische und außereuropäische Länder erfolgt grundsätzlich nur an Sortierbetriebe mit fachlicher Kompetenz. Der Bieter/Auftragnehmer stellt sicher, dass die Alttextilien sachgemäß und umweltverträglich verwertet werden.
3. Der Bieter/Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung von Importverboten oder -beschränkungen und anderer Schutzbestimmungen sowie aller Zollvorschriften.
4. Der Bieter/Auftragnehmer setzt die Rangfolge der 5-stufigen Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG um. Die Abfallvermeidung durch Wiederverwendung der Gebrauchtbekleidung (Second Hand) hat für sie oberste Priorität. Außerdem stellt er eine stoffliche Verwertung nicht mehr tragfähiger Bekleidung auf dem jeweiligen Stand der Technik sicher und setzt sich für eine Verwertungsquote der Alttextilien von mehr als 90 % ein.
“Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen...”
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem „ELViS“ der Auftragsplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform „ELViS“ von der ausschreibenden Stelle erteilt. Auskünfte per Telefon, Post, Fax oder E-Mail werden nicht erteilt.
Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in Ziff. 5.1.16 benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 127-437949 (2025-07-03)