Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Die ausgeschriebene Leistung besteht im Wesentlichen aus den unter Ziffer 5.1 (LOT-0001) aufgeführten Einzelleistungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-10.
Auftragsbekanntmachung (2025-04-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: EU-weite Ausschreibung der Sammlung und Verwertung von Altkleidern für den Landkreis Heilbronn
Kurze Beschreibung:
“Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Die ausgeschriebene Leistung besteht im Wesentlichen aus den unter Ziffer 5.1 (LOT-0001)...”
Kurze Beschreibung
Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Die ausgeschriebene Leistung besteht im Wesentlichen aus den unter Ziffer 5.1 (LOT-0001) aufgeführten Einzelleistungen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die ausgeschriebene Gesamtleistung umfasst die Sammlung und Verwertung von Altkleidern (inkl. Schuhe). Die Altkleidercontainer befinden sich im Eigentum des...”
Beschreibung der Beschaffung
Die ausgeschriebene Gesamtleistung umfasst die Sammlung und Verwertung von Altkleidern (inkl. Schuhe). Die Altkleidercontainer befinden sich im Eigentum des Landkreises Heilbronn. Die zu vergebenden Leistungen werden in einem Los ausgeschrieben, welches im Wesentlichen folgende Einzelleistungen umfasst:
• Bedarfsweise Leerung der aufgestellten Sammelcontainer (derzeit ca. 260 Stück an ca. 210 Standorten). Die erwartete Sammelmenge beträgt durchschnittlich ca. 4,3 Mg/a pro Container.
• Durchführung sämtlicher notwendiger Transport- und Verwertungslogistikleistungen (inkl. Sortierung).
• Übernahme von ca. 30 Mg/a Altkleidern (inkl. Schuhe) aus der Containersammlung in der Gesamtstadt Schwaigern (diese Container werden vom Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Heilbronn geleert). Die Altkleider sind vom Auftragnehmer am Entsorgungszentrum Schwaigern/Stetten zu übernehmen und nachfolgend zu verwerten. Der Auftragnehmer hat am Entsorgungszentrum eine Wechselbrücke zu stellen und diese bedarfsgerecht so abzuholen, dass sie stets durch den Auftraggeber befüllt werden kann.
• Verwertung/Vermarktung der sortierten Altkleider (inkl. Schuhe) und Entsorgung der Störstoffe und Sortierreste. Die Sortierquoten und Verwertungswege sind nachzuweisen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-15 09:30:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-15 09:30:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bei der Öffnung der Angebote sind nach 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters.: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2022 bis 2024 (für 2024 ggf. geschätzt)...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters.: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2022 bis 2024 (für 2024 ggf. geschätzt) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung.: Eigenerklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung.: Eigenerklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.: Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.: Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden.
Hinweis:
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Sammlung und Verwertung von Altkleidern.: Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Sammlung und Verwertung von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Sammlung und Verwertung von Altkleidern.: Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Sammlung und Verwertung von mindestens 500 Mg Altkleidern pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2022 bis 2024 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Abfallmengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis (als Eigenerklärung) über eine bvse-Qualitätssiegel-Zertifizierung für das Textilrecycling oder Berechtigung zum Führen des Zeichens...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis (als Eigenerklärung) über eine bvse-Qualitätssiegel-Zertifizierung für das Textilrecycling oder Berechtigung zum Führen des Zeichens „FairWertung“.: • Nachweis (als Eigenerklärung) über eine bvse-Qualitätssiegel-Zertifizierung für das Textilrecycling oder Berechtigung zum Führen des Zeichens „FairWertung“ (Auftragnehmer oder Sortieranlage).
Hinweise:
Gleichwertige Zertifizierungen oder Nachweise sind zulässig. Die Gleichwertigkeit ist in Anlehnung an die Anforderungen/Vorgaben der bvse-Zertifizierung bzw. der Berechtigung zum Führen des Zeichens „FairWertung“ im Angebot darzustellen.
Hierbei ist als Eigenerklärung (in Anlehnung an die bvse-Leitlinien) zu bestätigen, dass bei der Auftragsdurchführung folgende Vorgaben beachtet werden:
1. Der Bieter/Auftragnehmer distanziert sich vom Ankauf und der Verwertung von Sammelware, wenn ihm die Kenntnis vorliegt, dass die Ware aus illegalen Sammlungen stammt oder der Ursprung der Ware nicht eindeutig ist.
2. Der Bieter/Auftragnehmer erteilt Auskunft über Exportwege und Importländer. Der Verkauf von Sammelware in europäische und außereuropäische Länder erfolgt grundsätzlich nur an Sortierbetriebe mit fachlicher Kompetenz. Der Bieter/Auftragnehmer stellt sicher, dass die Alttextilien sachgemäß und umweltverträglich verwertet werden.
3. Der Bieter/Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung von Importverboten oder beschränkungen und anderer Schutzbestimmungen sowie aller Zollvorschriften.
4. Der Bieter/Auftragnehmer setzt die Rangfolge der 5-stufigen Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG um. Die Abfallvermeidung durch Wiederverwendung der Gebrauchtbekleidung (Second Hand) hat für sie oberste Priorität. Außerdem stellt er eine stoffliche Verwertung nicht mehr tragfähiger Bekleidung auf dem jeweiligen Stand der Technik sicher und setzt sich für eine Verwertungsquote der Alttextilien von mehr als 90 % ein.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Verpflichtungserklärung Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG.: Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Verpflichtungserklärung Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG.: Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Russlanderklärung.: Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) der Verordnung (EU) 2025/395 des Rates vom 24. Februar 2025.”
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Stellung einer unbefristeten selbstschuldnerischen Bürgschaft (Bankbürgschaft) in Höhe von 10.000 EUR.”
“Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen...”
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar. Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem „ELViS“ der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform „ELViS“ erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt. Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren. Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 0204:08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +497219268730📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in Ziffer 5.1.16 benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit – der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, – mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 073-242074 (2025-04-10)