Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Nachfolgend sind die wesentlichen vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen und die wichtigsten Rahmenbedingungen dargestellt: - Übernahme (= Abholung) von Altkleidern (inkl. Altschuhe) an sieben vom Auftraggeber vorgegebenen Übergabestellen in Datteln, Dorsten, Haltern am See, Marl, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen und Waltrop (inkl. Gestellung von jeweils zwei Wechselbrücken an den Übergabestellen Datteln, Dorsten, Marl und Oer-Erkenschwick sowie von drei Wechselbrücken an der Übergabestelle Recklinghausen), - Transport der Altkleider (inkl. Altschuhe) zur Sortieranlage, - Sortierung der Altkleider (inkl. Altschuhe), - Verwertung/Vermarktung der sortierten Wertstoffe und Entsorgung der Sortierreste. Die Sortierquoten und Verwertungswege sind dem Auftraggeber nachzuweisen. Weitere Details entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-13.
Auftragsbekanntmachung (2025-11-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: EU-weite Ausschreibung der Übernahme, Sortierung und Verwertung von Altkleidern für den Kreis Recklinghausen
Referenznummer: (ZV)E-442/25
Kurze Beschreibung:
Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Nachfolgend sind die wesentlichen vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen und die wichtigsten Rahmenbedingungen dargestellt: - Übernahme (= Abholung) von Altkleidern (inkl. Altschuhe) an sieben vom Auftraggeber vorgegebenen Übergabestellen in Datteln, Dorsten, Haltern am See, Marl, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen und Waltrop (inkl. Gestellung von jeweils zwei Wechselbrücken an den Übergabestellen Datteln, Dorsten, Marl und Oer-Erkenschwick sowie von drei Wechselbrücken an der Übergabestelle Recklinghausen), - Transport der Altkleider (inkl. Altschuhe) zur Sortieranlage, - Sortierung der Altkleider (inkl. Altschuhe), - Verwertung/Vermarktung der sortierten Wertstoffe und Entsorgung der Sortierreste. Die Sortierquoten und Verwertungswege sind dem Auftraggeber nachzuweisen. Weitere Details entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.
Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Nachfolgend sind die wesentlichen vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen und die wichtigsten Rahmenbedingungen dargestellt: - Übernahme (= Abholung) von Altkleidern (inkl. Altschuhe) an sieben vom Auftraggeber vorgegebenen Übergabestellen in Datteln, Dorsten, Haltern am See, Marl, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen und Waltrop (inkl. Gestellung von jeweils zwei Wechselbrücken an den Übergabestellen Datteln, Dorsten, Marl und Oer-Erkenschwick sowie von drei Wechselbrücken an der Übergabestelle Recklinghausen), - Transport der Altkleider (inkl. Altschuhe) zur Sortieranlage, - Sortierung der Altkleider (inkl. Altschuhe), - Verwertung/Vermarktung der sortierten Wertstoffe und Entsorgung der Sortierreste. Die Sortierquoten und Verwertungswege sind dem Auftraggeber nachzuweisen. Weitere Details entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.
Kreis Recklinghausen (Folgende Städte im Kreis: Datteln, Dorsten, Haltern am See, Marl, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen, Waltrop)
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Allee 1
Postleitzahl: 45657
Stadt: Recklinghausen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Recklinghausen
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-02-01 📅
Datum des Endes: 2027-01-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr bis zum 31.01.2028, wenn er nicht spätestens sechs Monate vor dem Vertragsende durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr bis zum 31.01.2028, wenn er nicht spätestens sechs Monate vor dem Vertragsende durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-15 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-15 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Raum 1.4.06/1.4.07 Kreishaus Recklinghausen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nur Vertreter des AG
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4 Wochen Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-12-15 09:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Raum 1.4.06/1.4.07 Kreishaus Recklinghausen
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des AG
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-12-04 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Die ausschreibende Stelle behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen oder zu vervollständigen.
Die ausschreibende Stelle behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen oder zu vervollständigen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Sortierung oder Vermarktung von insgesamt mindestens 300 Mg Altkleidern pro Jahr in mindestens zwei Jahren der Kalenderjahre 2022 bis 2025. Die Referenzangaben müssen die jeweiligen Auftraggeber (inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer), Mengen und Beauftragungszeiträume beinhalten (es gilt die Summe der Referenzen). - Nutzungsnachweis für die angebotene Sortieranlage. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in Anlage A der Vergabeunterlagen beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Eigentümer/Betreiber der angebotenen Sortieranlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. - Nachweis (als Eigenerklärung) des Bieters oder der Sortieranlage über eine vorhandene oder zugesicherte bvse-Qualitätssiegel-Zertifizierung für das Textilrecycling oder Berechtigung zum Führen des Zeichens "FairWertung". Hinweis: Gleichwertige Zertifizierungen oder Nachweise sind zulässig. Die Gleichwertigkeit ist in Anlehnung an die Anforderungen/Vorgaben der bvse-Zertifizierung bzw. der Berechtigung zum Führen des Zeichens "FairWertung" im Angebot darzustellen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Sortierung oder Vermarktung von insgesamt mindestens 300 Mg Altkleidern pro Jahr in mindestens zwei Jahren der Kalenderjahre 2022 bis 2025. Die Referenzangaben müssen die jeweiligen Auftraggeber (inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer), Mengen und Beauftragungszeiträume beinhalten (es gilt die Summe der Referenzen). - Nutzungsnachweis für die angebotene Sortieranlage. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in Anlage A der Vergabeunterlagen beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Eigentümer/Betreiber der angebotenen Sortieranlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. - Nachweis (als Eigenerklärung) des Bieters oder der Sortieranlage über eine vorhandene oder zugesicherte bvse-Qualitätssiegel-Zertifizierung für das Textilrecycling oder Berechtigung zum Führen des Zeichens "FairWertung". Hinweis: Gleichwertige Zertifizierungen oder Nachweise sind zulässig. Die Gleichwertigkeit ist in Anlehnung an die Anforderungen/Vorgaben der bvse-Zertifizierung bzw. der Berechtigung zum Führen des Zeichens "FairWertung" im Angebot darzustellen.
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2022 bis 2024 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden (im Angebotsteil I enthalten). Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden (im Angebotsteil I enthalten). Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
#Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3DU62#
Zusätzliche Informationen: Bieterfragen sind bis 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer Form eingehenden Bieterfragen kann nicht gewährleistet werden. Die Beantwortung von Ru?ckfragen erfolgt ausschließlich Über das Vergabeportal (Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr). Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerberinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationen abzurufen.
Zusätzliche Informationen: Bieterfragen sind bis 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer Form eingehenden Bieterfragen kann nicht gewährleistet werden. Die Beantwortung von Ru?ckfragen erfolgt ausschließlich Über das Vergabeportal (Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr). Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerberinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationen abzurufen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49 251411-1691📞
Fax: +49 251411-2165 📠
URL: https://www.bezreg-muenster.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig. Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn: - der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat, - Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind. Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig. Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn: - der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat, - Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind. Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-13+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 220-755296 (2025-11-13)