EU-weite Ausschreibung der Übernahme und Entsorgung von Sperrmüll.

Bottroper Entsorgung und Stadtreinigung Anstalt des öffentlichen Rechts

Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Die ausgeschriebene Leistung besteht im Wesentlichen aus den Ziffer 5.1 (LOT-0001) aufgeführten Einzelleistungen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-05-05.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-05-05 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-05-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: EU-weite Ausschreibung der Übernahme und Entsorgung von Sperrmüll.
Kurze Beschreibung:
Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Die ausgeschriebene Leistung besteht im Wesentlichen aus den Ziffer 5.1 (LOT-0001) aufgeführten Einzelleistungen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 2978
Beschreibung der Beschaffung:
Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Nachfolgend sind die wesentlichen vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen und die wichtigsten Rahmenbedingungen dargestellt: • Übernahme des Sperrmülls an der Umschlagstelle der BEST AöR. • Transport des Sperrmülls zur vom Auftragnehmer vorgesehenen Behandlungsanlage. • Behandlung/Sortierung des Sperrmülls und nachfolgende Entsorgung (Verwertung/Beseitigung) der anfallenden Stoffströme.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bottrop, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2028), wenn der Vertrag nicht bis zum 31.12.2026 vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-10 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-10 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bei der Öffnung der Angebote sind nach 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 48.0 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-06-10 11:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Bei der Öffnung der Angebote sind nach 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Die ausschreibende Stelle behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen oder zu vervollständigen.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung (Verwertung oder Beseitigung) von insgesamt mindestens 1.000 Mg/a Sperrmüll (AVV 20 03 07) oder Siedlungsabfall (AVV 20 03 01) für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2022 bis 2024. Die Referenz/-en ist/sind durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
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Eignungskriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nutzungsnachweis für die vorgesehene Behandlungsanlage. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in Anlage B der Leistungsbeschreibung beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Eigentümer/Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Die Anlage muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für die Behandlung von Sperrmüll (AVV 20 03 07) genehmigt sein.
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Bei der Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zusätzlich geeignet nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht (z. B. durch Zustimmung zum Abschluss eines Notifizierungsvertrages gemäß DE 1350/177 535).
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Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2022 bis 2024 (ggfs. geschätzt für 2024) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
(Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
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Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR. Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
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Ausschlussgrund: Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB, in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB sowie in § 22 LkSG.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bottroper Entsorgung und Stadtreinigung Anstalt des öffentlichen Rechts
Nationale Registrierungsnummer: USt-IdNr: DE224984093
Postanschrift: Mozartstr. 2
Postleitzahl: 46240
Postort: Bottrop
Region: Bottrop, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: best@best-bottrop.de 📧
Telefon: 0204179690 📞
URL: https://www.best-bottrop.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E99824659 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E99824659 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar. Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem „ELViS“ der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform „ELViS“ erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt. Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren. Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
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Körper überprüfen
Name: Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: 0204:05515-03004-0
Abteilung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albert-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Telefon: 00492514111691 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in Ziffer 5.1.16 benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit – der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, – mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-07+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 088-291489 (2025-05-05)