Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Die ausgeschriebene Leistung besteht im Wesentlichen aus den unter Ziffer 5.1 (LOT-0001) aufgeführten Einzelleistungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-27.
Auftragsbekanntmachung (2025-06-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: EU-weite Ausschreibung der Übernahme und Verwertung von Elektroaltgeräten (SG 5) für den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Göppingen
Referenznummer: 3014
Kurze Beschreibung:
“Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Die ausgeschriebene Leistung besteht im Wesentlichen aus den unter Ziffer 5.1 (LOT-0001) aufgeführten...”
Kurze Beschreibung
Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Die ausgeschriebene Leistung besteht im Wesentlichen aus den unter Ziffer 5.1 (LOT-0001) aufgeführten Einzelleistungen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“--Übernahme der Elektroaltgeräte der Sammelgruppe (SG) 5 an den vom Auftraggeber vorgegebenen Übergabestellen im Landkreis (Wertstoffzentrum am MHKW...”
Beschreibung der Beschaffung
--Übernahme der Elektroaltgeräte der Sammelgruppe (SG) 5 an den vom Auftraggeber vorgegebenen Übergabestellen im Landkreis (Wertstoffzentrum am MHKW Göppingen, zwei weiteren Wertstoffzentren in Göppingen und Geislingen sowie an derzeit 27 Wertstoffhöfen im Kreisgebiet) -- Gestellung der zur Erfassung und zum Transport benötigten Container an den jeweiligen Standorten -- Transport zur vorgesehenen Verwertungs-/Entsorgungsanlage, inkl. Durchführung aller notwendigen Logistikleistungen -- Verwertung der Elektroaltgeräte der SG 5 nach ElektroG 3 (inkl. Nachweisführung) inkl. Entsorgung von Störstoffen/Sortierresten.--
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-29 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-29 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bei der Öffnung der Angebote sind gemäß §55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 78
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der Leistungsfähigkeit in technischer Hinsicht: Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung oder Vermarktung von mindestens 500 Mg...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der Leistungsfähigkeit in technischer Hinsicht: Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung oder Vermarktung von mindestens 500 Mg Elektrokleingeräten der SG 5 pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre innerhalb der Kalenderjahre 2022 bis 2024 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2022 bis 2024 (ggf. Schätzwert für 2024) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nutzungsnachweis für die vorgesehene zertifizierte Erstbehandlungsanlage für Elektroaltgeräte der SG 5. Soweit der Bieter selbst Betreiber der Anlage ist,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nutzungsnachweis für die vorgesehene zertifizierte Erstbehandlungsanlage für Elektroaltgeräte der SG 5. Soweit der Bieter selbst Betreiber der Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Der Nachweis muss die Inhalte (Mindestangaben) des in Anlage C der Leistungsbeschreibung beigefügten Mustertextes („Erklärung zum Nachweis der Verfügbarkeit der vorgesehenen Erstbehandlungsanlage“) beinhalten.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
“(1) Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die...”
(1) Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar. Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem „ELViS“ der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des
Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform „ELViS“ erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt. Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren. (2) Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform im pdf-Format) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen. (3) Zu Ziffer 5.1.12, Bedingungen für die Auftragsvergabe: Die Bieter haben mit ihrem Angebot folgende Erklärungen vorzulegen: - Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG); - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833 /2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU) 2025/395 des Rates vom 24. Februar 2025.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 0204:08-A9866-40
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in Ziff. 5.1.16 benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 122-420568 (2025-06-27)