Auftragsbekanntmachung (2025-09-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: EU-weite Ausschreibung der Übernahme und Verwertung von Schrott und Elektro-Großgeräten (SG 4) für den Landkreis Esslingen
Kurze Beschreibung:
“Beschreibung siehe Ziffer 5.1.”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“• Gestellung der zur Erfassung von Schrott und Elektrogeräten (SG 4) (= E-Großgeräten) benötigten Container an 52 Sammelstellen (insgesamt derzeit ca. 84...”
Beschreibung der Beschaffung
• Gestellung der zur Erfassung von Schrott und Elektrogeräten (SG 4) (= E-Großgeräten) benötigten Container an 52 Sammelstellen (insgesamt derzeit ca. 84 Container mit einem Volumen zwischen 10 m³ und 36 m³ je Container) sowie von acht Sondertransporteinheiten (gedeckelt) für E-Großgeräte (SG 4) mit fest eingebauten Lithium-Batterien an acht Sammelstellen.
• Übernahme von Schrott an 44 kleineren Sammelstellen durch Leerung der Container im Regelturnus und bei Bedarf auf Abruf bzw. in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Hierbei sind auch beigestellte E-Großgeräte der SG 4 (Waschmaschinen, Herde, Spülmaschinen) mit abzufahren.
• Übernahme von Schrott und E-Großgeräten an acht größeren Sammelstellen durch Leerung oder Tausch der Container für Schrott sowie Tausch der Container für E-Großgeräte („voll gegen leer“). Zudem bedarfsweise Abfuhr der Sondertransporteinheiten (gedeckelt) für E-Großgeräte (SG 4) mit Lithium-Batterien (Tausch „voll gegen leer“).
• Transport zur vorgesehenen Verwertungs-/Entsorgungsanlage/Erstbehandlungsanlage, inkl. Durchführung aller notwendigen Logistikleistungen
(u. a. Sortierung).
• Verwertung/Entsorgung des übernommenen Schrotts und E-Großgeräte, inkl. Entsorgung der Störstoffe/Sortierreste.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-13 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-13 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 67
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“(1) Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von insgesamt mindestens 1.500 Mg Altmetall/Schrott pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
(1) Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von insgesamt mindestens 1.500 Mg Altmetall/Schrott pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2022 bis 2024 durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der jeweiligen Beauftragungszeiträume und Jahresmengen vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
(2) Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Aufbereitung/Verwertung von insgesamt mindestens 200 Mg Elektro-Altgeräten pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2022 bis 2024 durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der jeweiligen Beauftragungszeiträume und Jahresmengen vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
(3) Nutzungsnachweis für die vorgesehene Erstbehandlungsanlage für Elektrogeräte der SG 4.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2022 bis 2024 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre (2024 ggf. als Schätzwert).”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“(1) (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
(1) (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
(2) Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden
Hinweis:
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung ergänzend den Versicherungsschein vom Bieter zu fordern.
“Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen...”
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar. Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem „ELViS“ der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform „ELViS“ erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt. Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren. Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 0204:08-A9866-40
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721 926-8730📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in Ziffer 5.1.16 benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit – der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, – mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 177-602654 (2025-09-12)