Im Rahmen der Fassadennotsicherung muss die Zugangstechnik in Form von Gerüsten und Hubbühnen durch ein leistungsfähiges Unternehmen ausgeschrieben werden. Auch dient der Rahmenvertrag zur Zugänglichkeit von hohen Decken durch Raumgerüste. Die Vertragslaufzeit soll bei 3 Jahren, so-wie 1 Jahr automatischer Verlängerung, sofern dem nicht widersprochen wird, liegen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-26.
Auftragsbekanntmachung (2025-06-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: europaweite Ausschreibung Rahmenvertrag Zugangstechnik
Reference number: 25-B-Ver-0016
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen der Fassadennotsicherung muss die Zugangstechnik in Form von Gerüsten und Hubbühnen durch ein leistungsfähiges Unternehmen ausgeschrieben werden....”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen der Fassadennotsicherung muss die Zugangstechnik in Form von Gerüsten und Hubbühnen durch ein leistungsfähiges Unternehmen ausgeschrieben werden. Auch dient der Rahmenvertrag zur Zugänglichkeit von hohen Decken durch Raumgerüste. Die Vertragslaufzeit soll bei 3 Jahren, so-wie 1 Jahr automatischer Verlängerung, sofern dem nicht widersprochen wird, liegen.
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Art des Vertrags: works
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen der Fassadennotsicherung muss die Zugangstechnik in Form von Gerüsten und Hubbühnen durch ein leistungsfähiges Unternehmen ausgeschrieben werden....”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen der Fassadennotsicherung muss die Zugangstechnik in Form von Gerüsten und Hubbühnen durch ein leistungsfähiges Unternehmen ausgeschrieben werden. Auch dient der Rahmenvertrag zur Zugänglichkeit von hohen Decken durch Raumgerüste. Die Vertragslaufzeit soll bei 3 Jahren, so-wie 1 Jahr automatischer Verlängerung, sofern dem nicht widersprochen wird, liegen.
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Ort der Leistung: Berlin🏙️
Dauer: 36 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-28 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-28 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eintragung in ein relevantes Berufsregister”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eintragung in das Handelsregister”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“V 124.H F Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Formblatt V 246 F - Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Formblatt V 2413 F - Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistungen”
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße nnerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 122-420190 (2025-06-26)