Evaluation der Forschungsprogramme der Bundesregierung „MARE:N – Küsten-, Meeres- und Polarforschung für Nachhaltigkeit“ (2016 - 2026) „Wasser: N – Forschung und Innovation für Nachhaltigkeit“ (2021-2026)
Die Forschungsprogramme „MARE:N – Küsten-, Meeres- und Polarforschung für Nachhaltigkeit“ und „Wasser: N – Forschung und Innovation für Nachhaltigkeit“ sind ressortübergreifende Programme der Bundesregierung, die sich unter der Federführung des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) mit den globalen Herausforderungen einer sich stetig im Wandel befindenden Welt beschäftigen. Die Bundesregierung richtete beide Programme als Teile des Rahmenprogramms „Forschung für Nachhaltige Entwicklung“ (FONA ) mit einer mehrjährigen Förderperiode ein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-26.
Auftragsbekanntmachung (2025-11-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Evaluation der Forschungsprogramme der Bundesregierung „MARE:N – Küsten-, Meeres- und Polarforschung für Nachhaltigkeit“ (2016 - 2026)
„Wasser: N – Forschung und Innovation für Nachhaltigkeit“ (2021-2026)
Referenznummer: 04513-7/16(2025)
Kurze Beschreibung:
“Die Forschungsprogramme „MARE:N – Küsten-, Meeres- und Polarforschung für Nachhaltigkeit“ und „Wasser: N – Forschung und Innovation für Nachhaltigkeit“ sind...”
Kurze Beschreibung
Die Forschungsprogramme „MARE:N – Küsten-, Meeres- und Polarforschung für Nachhaltigkeit“ und „Wasser: N – Forschung und Innovation für Nachhaltigkeit“ sind ressortübergreifende Programme der Bundesregierung, die sich unter der Federführung des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) mit den globalen Herausforderungen einer sich stetig im Wandel befindenden Welt beschäftigen. Die Bundesregierung richtete beide Programme als Teile des Rahmenprogramms „Forschung für Nachhaltige Entwicklung“ (FONA ) mit einer mehrjährigen Förderperiode ein.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Forschungsprogramme „MARE:N – Küsten-, Meeres- und Polarforschung für Nachhaltigkeit“ und „Wasser: N – Forschung und Innovation für Nachhaltigkeit“ sind...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Forschungsprogramme „MARE:N – Küsten-, Meeres- und Polarforschung für Nachhaltigkeit“ und „Wasser: N – Forschung und Innovation für Nachhaltigkeit“ sind ressortübergreifende Programme der Bundesregierung, die sich unter der Federführung des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) mit den globalen Herausforderungen einer sich stetig im Wandel befindenden Welt beschäftigen. Die Bundesregierung richtete beide Programme als Teile des Rahmenprogramms „Forschung für Nachhaltige Entwicklung“ (FONA ) mit einer mehrjährigen Förderperiode ein.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Auftragsdurchführung kann remote erfolgen. Verbindliche Präsenztermine ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.”
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 12 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Alle Zuschlagskriterien, deren Gewichtung und
Bewertungsformeln sind in der Vergabeunterlage "Besondere
Bewerbungsbedingungen" aufgeführt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-07 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-07 11:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Es wird ein Mindestumsatz von 1.000.000 Euro pro Jahr im Schnitt der letzten drei Jahre gefordert. Dies ist nachzuweisen durch:
Erklärung über den...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es wird ein Mindestumsatz von 1.000.000 Euro pro Jahr im Schnitt der letzten drei Jahre gefordert. Dies ist nachzuweisen durch:
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (Angabe im Bieterbogen Ziffer VI.1). Sollte ein Un-ternehmen erst seit weniger als drei Jahren bestehen, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als drei Jahren besteht.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung darüber, dass der Bieter spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung darüber, dass der Bieter spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und dem Auftraggeber entsprechende Nachweise der Versicherung nach Zuschlag unverzüglich vorlegt (Angabe im Bieterbogen Ziffer VI.2).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge innerhalb der letz-ten drei Jahre (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge innerhalb der letz-ten drei Jahre (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet) mit Angabe des Kunden, des Auftragsgegenstandes, des Auftragswerts und des Zeitraums der Leistungserbringung (Angaben im Bieterbogen Ziffer VII.2). Ge-eignet sind Referenzen, die folgende Gesichtspunkte nachweisen:
• Kenntnisse und Erfahrungen in der Evaluation von Forschungsprogrammen des Bundes oder der Länder
• Kenntnisse der (inter-)nationalen Forschungslandschaft
• Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Förderangebote, -konditionen und Verfahren der Forschungsförderung des Bundes
Eine Referenz kann mehrere Erfahrungsbereiche abdecken. Es sind jedoch insge-samt mindestens 3verschiedene Referenzen zu benennen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbei-ter/innen des Bieters. Für die vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitar-beiter/innen müssen folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind:
• Fundierte Kenntnisse und Erfahrungen in der Konzeption, Durchführung und Auswertung von Evaluationen von Forschungsprogrammen (für mindestens 1 Mitarbeiter/in mindestens 2 Referenznachweise)
• Fundierte Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Förderangebote, -konditionen und Verfahren der Forschungsförderung des Bundes und der Länder (für mindestens 1 Mitarbeiter/in mindestens 2 Referenznachweise)
• Fundierte Kenntnisse der nationalen und europäischen Forschungsfördersys-teme (für mindestens 1 Mitarbeiter/innen mindestens 1 Referenznachweis)
• Erfahrungen im Projektmanagement und in der Projektleitung von Evaluati-onsteams (für mindestens 1 Mitarbeiter/in mindestens 1 Referenznachweis)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Ausführliche Darstellung der Qualifikationen der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Für die Erbringung des Auftrags müssen mindestens Mitarbeiter mit den folgenden Qualifikationen verfügbar sein und die Qualifikation muss anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden:
• Fundierte Kenntnisse bei der Durchführung und Auswertung von Evaluation von Forschungsprogrammen (für mindestens 1 Mitarbeiter/in mindestens 1 Referenznachweis),
• Grundkenntnisse der nationalen und europäischen Forschungsfördersysteme (für mindestens 1 Mitarbeiter/in mindestens 1 Referenznachweis)
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Nationale Registrierungsnummer: 53175
Postleitzahl: 53175
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@bmftr.bund.de📧
Telefon: 000📞 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: +49 228-94990
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 000📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Nationale Registrierungsnummer: 53175
Postleitzahl: 53175
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@bmftr.bund.de📧
Telefon: 000📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist
unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist
unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der
Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag
auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an
die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach
der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs
beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines
Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber
gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz
1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 229-787328 (2025-11-26)