Nach etwa 3,5 Jahren Laufzeit soll die Energiewechsel-Kampagne als Beitrag zur Erfolgskontrolle nach § 7 Absatz 2 Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften evaluiert werden. Zudem sollen Handlungsempfehlungen für eine zielorientierte Weiterentwicklung der Kampagne und zur Optimierung des begleitenden Monitorings entwickelt werden. Die Evaluation beinhaltet folgende Arbeitspakete: - Durchführung einer Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle als Beitrag zur Erfolgskontrolle gemäß § 7 Abs. 2 BHO (AP 1) und - Ausarbeitung von Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Kampagne (AP 2). Grundsätzlich soll sich die angewandte Methodik am Methodik-Leitfaden für Evaluationen von Energieeffizienzmaßnahmen des BMWE orientieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-10.
Auftragsbekanntmachung (2025-10-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Evaluation der Kommunikations- und Aktivierungskampagne „80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel"
Referenznummer: BfEE 24-09 Evaluation der Energiewechsel-Kampagne
Kurze Beschreibung:
Nach etwa 3,5 Jahren Laufzeit soll die Energiewechsel-Kampagne als Beitrag zur Erfolgskontrolle nach § 7 Absatz 2 Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie
den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften evaluiert werden. Zudem sollen Handlungsempfehlungen für eine zielorientierte Weiterentwicklung der Kampagne und
zur Optimierung des begleitenden Monitorings entwickelt werden.
Die Evaluation beinhaltet folgende Arbeitspakete:
- Durchführung einer Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle als Beitrag zur Erfolgskontrolle gemäß § 7 Abs. 2 BHO (AP 1) und
- Ausarbeitung von Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Kampagne (AP 2).
Grundsätzlich soll sich die angewandte Methodik am Methodik-Leitfaden für Evaluationen von Energieeffizienzmaßnahmen des BMWE orientieren.
Nach etwa 3,5 Jahren Laufzeit soll die Energiewechsel-Kampagne als Beitrag zur Erfolgskontrolle nach § 7 Absatz 2 Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie
den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften evaluiert werden. Zudem sollen Handlungsempfehlungen für eine zielorientierte Weiterentwicklung der Kampagne und
zur Optimierung des begleitenden Monitorings entwickelt werden.
Die Evaluation beinhaltet folgende Arbeitspakete:
- Durchführung einer Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle als Beitrag zur Erfolgskontrolle gemäß § 7 Abs. 2 BHO (AP 1) und
- Ausarbeitung von Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Kampagne (AP 2).
Grundsätzlich soll sich die angewandte Methodik am Methodik-Leitfaden für Evaluationen von Energieeffizienzmaßnahmen des BMWE orientieren.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Energiebereich📦 Beschreibung
Interne Kennung: BfEE 24-09 Evaluation der Energiewechsel-Kampagne
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden.
Diese sind unter folgendem Link ohne Registrierung abrufbar: http://www.evergabe-online.de. Für die Teilnahme an der elektronischen Aufragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.vergabe-online.de Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.
evergabeonline.info Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer
+49(0)228-9610-1234 zu erreichen ist.
Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden.
Diese sind unter folgendem Link ohne Registrierung abrufbar: http://www.evergabe-online.de. Für die Teilnahme an der elektronischen Aufragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.vergabe-online.de Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.
evergabeonline.info Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer
+49(0)228-9610-1234 zu erreichen ist.
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Leistung kann weitgehend elektronisch erbracht werden und ist daher nicht ortsgebunden. Die Ergebnisse (Berichte, Protokolle etc.) müssen auf elektronischem Weg dem BAFA in Eschborn übersandt werden. Für einzelne Präsensveranstaltungen ist der Erfüllungsort Berlin für andere Eschborn (siehe Leistungsbeschreibung).
Die Leistung kann weitgehend elektronisch erbracht werden und ist daher nicht ortsgebunden. Die Ergebnisse (Berichte, Protokolle etc.) müssen auf elektronischem Weg dem BAFA in Eschborn übersandt werden. Für einzelne Präsensveranstaltungen ist der Erfüllungsort Berlin für andere Eschborn (siehe Leistungsbeschreibung).
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Main-Taunus-Kreis🏙️
Dauer: 8 Monate Vergabekriterien
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagenaufgeführt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-13 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-13 10:15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-11-13 10:15:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-11-03 📅
Zusätzliche Informationen:
Eigenerklärung § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe, § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe und § 19 Abs. 3 MiLoG sowie § 21 Abs. 3 AentG
- Eigenerklärung Sanktionen Russland aktuell
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Anzahl der Führungskräfte
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Kurzvorstellung der Bieterinnen- bzw. Bieterstruktur (Unternehmens-, Vereinsstruktur etc.), einschließlich aller Beteiligten bei Vorliegen einer Bieterinnen- oder Bietergemeinschaft
- Kurzvorstellung der projektbeteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Angaben zu den Erfahrungen und Referenzen sowie deren Aufgabe im
Team; die Referenzen zu den o. g. Schwerpunkten sind mit Angabe des Auftragswertes, des Liefer- beziehungsweise Erbrin-gungszeitraums
(Referenzen aus den letzten 10 Jahren), des Empfängers sowie einer Darlegung des Bezugs zu den o. g. Schwerpunkten vorzulegen
- Kurzvorstellung der Projektleiterin oder des Projektleiters und ständigen Ansprechpartne-rin oder Ansprechpartners mit Angaben zu relevanten
Erfahrungen und Referenzen; die Referenzen sind mit Angabe des Auftragswertes, des Liefer- beziehungsweise Erbrin-gungszeitraums
(Referenzen aus den letzten 10 Jahren), des Empfängers sowie einer Darlegung des Bezugs zu den o. g. Schwerpunkten vorzulegen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Kurzvorstellung der Bieterinnen- bzw. Bieterstruktur (Unternehmens-, Vereinsstruktur etc.), einschließlich aller Beteiligten bei Vorliegen einer Bieterinnen- oder Bietergemeinschaft
- Kurzvorstellung der projektbeteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Angaben zu den Erfahrungen und Referenzen sowie deren Aufgabe im
Team; die Referenzen zu den o. g. Schwerpunkten sind mit Angabe des Auftragswertes, des Liefer- beziehungsweise Erbrin-gungszeitraums
(Referenzen aus den letzten 10 Jahren), des Empfängers sowie einer Darlegung des Bezugs zu den o. g. Schwerpunkten vorzulegen
- Kurzvorstellung der Projektleiterin oder des Projektleiters und ständigen Ansprechpartne-rin oder Ansprechpartners mit Angaben zu relevanten
Erfahrungen und Referenzen; die Referenzen sind mit Angabe des Auftragswertes, des Liefer- beziehungsweise Erbrin-gungszeitraums
(Referenzen aus den letzten 10 Jahren), des Empfängers sowie einer Darlegung des Bezugs zu den o. g. Schwerpunkten vorzulegen
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden.
Diese sind unter folgendem Link ohne Registrierung abrufbar: http://www.evergabe-online.de. Für die Teilnahme an der elektronischen Aufragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.vergabe-online.de Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.
evergabeonline.info Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer
+49(0)228-9610-1234 zu erreichen ist.
Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden.
Diese sind unter folgendem Link ohne Registrierung abrufbar: http://www.evergabe-online.de. Für die Teilnahme an der elektronischen Aufragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.vergabe-online.de Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.
evergabeonline.info Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer
+49(0)228-9610-1234 zu erreichen ist.
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 991-01692-22
Postanschrift: Bundeskanzlerpl. 2
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 000📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hin.
Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der
Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) Mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hin.
Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der
Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) Mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-13+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 196-671329 (2025-10-10)