Auftragsbekanntmachung (2025-05-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Evaluation des Förderkonzepts SprachFit
Referenznummer: IBBW EU - 3/2025
Kurze Beschreibung:
“Formative und summative Evaluation des Sprachförderkonzeptes "SprachFit" in Baden-Württemberg”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 700 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Land Baden-Württemberg möchte mit dem Sprachförderkonzept "SprachFit" erreichen, dass möglichst alle Kinder die sprachlichen Kompetenzen erreichen, die...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Land Baden-Württemberg möchte mit dem Sprachförderkonzept "SprachFit" erreichen, dass möglichst alle Kinder die sprachlichen Kompetenzen erreichen, die beim Eintritt in den Bildungsgang Grundschule für eine erfolgreiche Teilnahme erforderlich sind. Säule 1 des Programms beinhaltet eine verpflichtende zusätzliche Sprachförderung, wenn bei der Einschulungsuntersuchung ein intensiver Sprachförderbedarf des Kindes festgestellt wird. Die Förderung erfolgt im letzten KiTa-Jahr an der Schnittstelle zwischen KiTa und Grundschule und hat bereits im Schuljahr 2024/2025 an rund 200 Standorten begonnen. Ein flächendecken-der Ausbau des Programms ist bis zum Schuljahr 2027/2028 geplant. Kann ein Kind trotz der Förderung vor Schuleintritt nicht die notwendigen Kompetenzen in der Sprache und anderen Entwicklungsbereichen aufweisen, um erfolgreich am Grundschulunter-richt teilzunehmen, setzt Säule 2 des Programms mit einer zusätzlichen Förderung in der Grundschule ein. Die Förderung kann bspw. in einer der Klassenstufe 1 vorgeschalteten Juniorklasse oder durch zusätzliche Sprachförderstunden in den Klassen 1 - 4 erfolgen. Der zu vergebende Auftrag umfasst die Evaluation von Säule 1 (Sprachförderung vor Schuleintritt) und Säule 2 (Sprachförderung in der Schule) des Programms "SprachFit". Die Evaluation der beiden Säulen muss jeweils aus einem formativen und einem summativen Teil beste-hen. Die formative soll der summativen Evaluation vorgeschaltet sein. Im Rahmen der Evaluation sind auch potentielle Zusammenhänge zwischen den Maßnahmen der beiden Säulen (z. B. über die Erfassung von geeigneten längsschnittlichen Daten) zu ermitteln und darzustellen. Zielgruppen der Evaluation sind Kinder, Sprachförderkräfte, Lehrkräfte, KiTa-Leitungen, Schulleitungen und Erziehungsberechtigte. Das Untersuchungsdesign, also Stichprobengrößen/-ziehungen, Methoden, Erhebungsverfahren, -instrumente usw. müssen so gewählt werden, dass die Fragestellungen des Evaluationsauftrags adäquat beantwortet werden können. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen wichtigen Zielgruppen der Evaluation - insbesondere dem IBBW, dem Kultusministerium Baden-Württemberg, Vertretern der beteiligten Grundschulen und Kindertageseinrichtungen - bei Informationsveranstaltungen zur Projektmitte und zum Projektabschluss zurückgemeldet werden.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Evaluation ist im gesamten Land Baden-Württemberg durchzuführen”
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Angebotsqualität
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-06 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-07 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Sitz des Vergabedienstleisters
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bei Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 117
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Referenzen über Beteiligung an mindestens zwei wissenschaftlichen Projekten der empirischen Bildungsforschung”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Referenzen über Beteiligung an mindestens zwei wissenschaftlichen Projekten zur Sprachbildung/-förderung”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“sofern der Bieter eine privatwirtschaftliche Rechtsform aufweist, aktueller Berufs- oder Handelsregisterauszug nicht älter als sechs Monate” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt; Schutzerklärung zur Technologie des L. Ron Hubbard; Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen”
“Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0U5SJ2” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: 0204:08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unter-nehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen ebenfalls bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gema?ß § 134 Abs. 1 GWB daru?ber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftrag-geber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Be-kanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europa?ischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 100-335865 (2025-05-23)