Evaluation des Förderprogramms Digitalisierung des Paktes für den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD)

Bundesministerium für Gesundheit

Um den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) zu stärken und zukunftssicher zu machen, wurde 2020 zwischen Bund und Ländern der „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ beschlossen. Im Rahmen dieses Paktes stellt der Bund bis 2026 insgesamt 4 Milliarden Euro bereit, wovon 800 Millionen Euro für die Digitalisierung des ÖGD vorgesehen sind . Davon werden rund 80 Prozent im Rahmen des Förderprogrammes Digitalisierung für Projektförderungen von Vorhaben der Ein-richtungen des ÖGD in kommunaler und Landesträgerschaft verausgabt. Ziel ist es, unter dem Leitbild „Digitales Gesundheitsamt 2025“ die digitale Transformation in den ÖGD-Einrichtungen voranzutreiben, moderne IT-Infrastrukturen aufzubauen, den sicheren Datenaustausch zu fördern und digitale Melde- sowie Informationssysteme einzuführen sowie Personals im Umgang mit neu-en digitalen Systemen zu schulen. Des Weiteren soll die Interoperabilität der im ÖGD genutzten technischen Systeme innerhalb der Länder und mit denen des Bundes und anderer Länder verbes-sert werden. Grundlage des Förderprogrammes Digitalisierung ist der Förderleitfaden des Bundesministeriums für Gesundheit zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung und Weiterentwicklung des digita-len Reifegrades des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland (22. April 2022) . Im Rahmen des Förderprograms Digitalisierung wurden drei Förderbekanntmachungen veröffentlicht, die unterschiedliche Förderformate und -voraussetzungen festlegten. Zur Umsetzung der definierten Förderziele fördert das BMG sowohl technische Modernisierungsmaßnahmen als auch prozessuale Maßnahmen. Um eine ganzheitliche Erfolgskontrolle des Förderprogramms hinsichtlich Zielerreichung, Wirt-schaftlichkeit und Nachhaltigkeit zu gewährleisten und die Wirksamkeit und Effizienz des Pro-gramms zu bewerten, wird eine umfassende Evaluation über den gesamten Förderzeitraum benö-tigt. Dabei geht es insbesondere um die Frage, inwieweit die Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Reife der Gesundheitsämter und damit zur Stärkung des ÖGD beitragen. Darüber hinaus ist es wichtig, den Einsatz von Ressourcen zu bewerten und mögliche Synergieeffekte oder (un-)erwünschte Nebenwirkungen zu identifizieren. Langfristige Auswirkungen der digitalisierten Pro-zesse auf die Effizienz und Qualität der ÖGD-Leistungen sollen ebenfalls untersucht werden. Auch soll ein Vergleich mit anderen Förderprogrammen zur Digitalisierung des Bundes stattfinden. Zentraler Bestandteil des Paktes für den ÖGD ist bereits die Evaluierung der Entwicklung des Digi-talisierungsgrades der geförderten Einrichtungen im Forschungsprojekt „Erfassung und Evaluation der digitalen Reife von Gesundheitsämtern“ (EvalDiGe). Der Fortschritt wird mithilfe eines von einem wissenschaftlichen Konsortium entwickelten Reifegradmodells gemessen. Dieses Modell bewertet auf Grundlage von Selbsteinschätzungen die digitale Reife der Gesundheitsämter in meh-reren Dimensionen und Stufen. Das Modell dient zudem als Grundlage für die Nachweise zur Er-reichung der im Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP) festgelegten Meilensteine und Ziele für den Pakt ÖGD. Die EvalDiGe-Ergebnisse sind im Rahmen der aktuell zu vergebender Evaluation zu berücksichtigen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-31.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-03-31 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-03-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Evaluation des Förderprogramms Digitalisierung des Paktes für den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD)
Referenznummer: 13200#00028#0001
Kurze Beschreibung:
Um den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) zu stärken und zukunftssicher zu machen, wurde 2020 zwischen Bund und Ländern der „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ beschlossen. Im Rahmen dieses Paktes stellt der Bund bis 2026 insgesamt 4 Milliarden Euro bereit, wovon 800 Millionen Euro für die Digitalisierung des ÖGD vorgesehen sind . Davon werden rund 80 Prozent im Rahmen des Förderprogrammes Digitalisierung für Projektförderungen von Vorhaben der Ein-richtungen des ÖGD in kommunaler und Landesträgerschaft verausgabt. Ziel ist es, unter dem Leitbild „Digitales Gesundheitsamt 2025“ die digitale Transformation in den ÖGD-Einrichtungen voranzutreiben, moderne IT-Infrastrukturen aufzubauen, den sicheren Datenaustausch zu fördern und digitale Melde- sowie Informationssysteme einzuführen sowie Personals im Umgang mit neu-en digitalen Systemen zu schulen. Des Weiteren soll die Interoperabilität der im ÖGD genutzten technischen Systeme innerhalb der Länder und mit denen des Bundes und anderer Länder verbes-sert werden. Grundlage des Förderprogrammes Digitalisierung ist der Förderleitfaden des Bundesministeriums für Gesundheit zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung und Weiterentwicklung des digita-len Reifegrades des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland (22. April 2022) . Im Rahmen des Förderprograms Digitalisierung wurden drei Förderbekanntmachungen veröffentlicht, die unterschiedliche Förderformate und -voraussetzungen festlegten. Zur Umsetzung der definierten Förderziele fördert das BMG sowohl technische Modernisierungsmaßnahmen als auch prozessuale Maßnahmen. Um eine ganzheitliche Erfolgskontrolle des Förderprogramms hinsichtlich Zielerreichung, Wirt-schaftlichkeit und Nachhaltigkeit zu gewährleisten und die Wirksamkeit und Effizienz des Pro-gramms zu bewerten, wird eine umfassende Evaluation über den gesamten Förderzeitraum benö-tigt. Dabei geht es insbesondere um die Frage, inwieweit die Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Reife der Gesundheitsämter und damit zur Stärkung des ÖGD beitragen. Darüber hinaus ist es wichtig, den Einsatz von Ressourcen zu bewerten und mögliche Synergieeffekte oder (un-)erwünschte Nebenwirkungen zu identifizieren. Langfristige Auswirkungen der digitalisierten Pro-zesse auf die Effizienz und Qualität der ÖGD-Leistungen sollen ebenfalls untersucht werden. Auch soll ein Vergleich mit anderen Förderprogrammen zur Digitalisierung des Bundes stattfinden. Zentraler Bestandteil des Paktes für den ÖGD ist bereits die Evaluierung der Entwicklung des Digi-talisierungsgrades der geförderten Einrichtungen im Forschungsprojekt „Erfassung und Evaluation der digitalen Reife von Gesundheitsämtern“ (EvalDiGe). Der Fortschritt wird mithilfe eines von einem wissenschaftlichen Konsortium entwickelten Reifegradmodells gemessen. Dieses Modell bewertet auf Grundlage von Selbsteinschätzungen die digitale Reife der Gesundheitsämter in meh-reren Dimensionen und Stufen. Das Modell dient zudem als Grundlage für die Nachweise zur Er-reichung der im Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP) festgelegten Meilensteine und Ziele für den Pakt ÖGD. Die EvalDiGe-Ergebnisse sind im Rahmen der aktuell zu vergebender Evaluation zu berücksichtigen.
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Produkte/Dienstleistungen: Forschungsdienste 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 750 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 13200#00028#0001
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin 🏙️
Dauer: 20 Monate
Dauer
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Vergabekriterien
Kriterium:
Zuschlagskriterien sind: - Angebotspreis (Gesichtung 30%) - Qualität des einzureichenden Konzeptes (Gewichtung 50%) - Umsetzbarkeit der Ziele der Ausschreibung; finanzielle und organisatorische MAchbarkeit (Gewichtung 20%)
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-05 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber kann de nBieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (gemäß § 56 Absatz 2 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Absatz 3 VgV).
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - Eigenerklärung zur Eignung und Vorerfahrung - Eigenerklärung zu Referenzen - Eigenerklärung zur fachlichen Eignung des vorgsehenen Personals - Eigenerklärung zu Kapazitäten und Strukturen
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Vorstehender Ausschlussgrund wurde nur beispielhaft ausgewählt. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Gesundheit
Nationale Registrierungsnummer: 991-20506-34
Postanschrift: Rochusstr. 1
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: je2@bmg.bund.de 📧
Telefon: +49228994410 📞
URL: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=762441 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=762441 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: OHNE
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de 📧
Telefon: +49 228 94990 📞
Fax: +49 228 9499163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-31+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 064-208894 (2025-03-31)