Um den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) zu stärken und zukunftssicher zu machen, wurde 2020 zwischen Bund und Ländern der „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ beschlossen. Im Rahmen dieses Paktes stellt der Bund bis 2026 insgesamt 4 Milliarden Euro bereit, wovon 800 Millionen Euro für die Digitalisierung des ÖGD vorgesehen sind . Davon werden rund 80 Prozent im Rahmen des Förderprogrammes Digitalisierung für Projektförderungen von Vorhaben der Ein-richtungen des ÖGD in kommunaler und Landesträgerschaft verausgabt. Ziel ist es, unter dem Leitbild „Digitales Gesundheitsamt 2025“ die digitale Transformation in den ÖGD-Einrichtungen voranzutreiben, moderne IT-Infrastrukturen aufzubauen, den sicheren Datenaustausch zu fördern und digitale Melde- sowie Informationssysteme einzuführen sowie Personals im Umgang mit neu-en digitalen Systemen zu schulen. Des Weiteren soll die Interoperabilität der im ÖGD genutzten technischen Systeme innerhalb der Länder und mit denen des Bundes und anderer Länder verbes-sert werden. Grundlage des Förderprogrammes Digitalisierung ist der Förderleitfaden des Bundesministeriums für Gesundheit zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung und Weiterentwicklung des digita-len Reifegrades des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland (22. April 2022) . Im Rahmen des Förderprograms Digitalisierung wurden drei Förderbekanntmachungen veröffentlicht, die unterschiedliche Förderformate und -voraussetzungen festlegten. Zur Umsetzung der definierten Förderziele fördert das BMG sowohl technische Modernisierungsmaßnahmen als auch prozessuale Maßnahmen. Um eine ganzheitliche Erfolgskontrolle des Förderprogramms hinsichtlich Zielerreichung, Wirt-schaftlichkeit und Nachhaltigkeit zu gewährleisten und die Wirksamkeit und Effizienz des Pro-gramms zu bewerten, wird eine umfassende Evaluation über den gesamten Förderzeitraum benö-tigt. Dabei geht es insbesondere um die Frage, inwieweit die Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Reife der Gesundheitsämter und damit zur Stärkung des ÖGD beitragen. Darüber hinaus ist es wichtig, den Einsatz von Ressourcen zu bewerten und mögliche Synergieeffekte oder (un-)erwünschte Nebenwirkungen zu identifizieren. Langfristige Auswirkungen der digitalisierten Pro-zesse auf die Effizienz und Qualität der ÖGD-Leistungen sollen ebenfalls untersucht werden. Auch soll ein Vergleich mit anderen Förderprogrammen zur Digitalisierung des Bundes stattfinden. Zentraler Bestandteil des Paktes für den ÖGD ist bereits die Evaluierung der Entwicklung des Digi-talisierungsgrades der geförderten Einrichtungen im Forschungsprojekt „Erfassung und Evaluation der digitalen Reife von Gesundheitsämtern“ (EvalDiGe). Der Fortschritt wird mithilfe eines von einem wissenschaftlichen Konsortium entwickelten Reifegradmodells gemessen. Dieses Modell bewertet auf Grundlage von Selbsteinschätzungen die digitale Reife der Gesundheitsämter in meh-reren Dimensionen und Stufen. Das Modell dient zudem als Grundlage für die Nachweise zur Er-reichung der im Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP) festgelegten Meilensteine und Ziele für den Pakt ÖGD. Die EvalDiGe-Ergebnisse sind im Rahmen der aktuell zu vergebender Evaluation zu berücksichtigen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-31.
Auftragsbekanntmachung (2025-03-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Evaluation des Förderprogramms Digitalisierung des Paktes für den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD)
Reference number: 13200#00028#0001
Kurze Beschreibung:
“Um den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) zu stärken und zukunftssicher zu machen, wurde 2020 zwischen Bund und Ländern der „Pakt für den Öffentlichen...”
Kurze Beschreibung
Um den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) zu stärken und zukunftssicher zu machen, wurde 2020 zwischen Bund und Ländern der „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ beschlossen. Im Rahmen dieses Paktes stellt der Bund bis 2026 insgesamt 4 Milliarden Euro bereit, wovon 800 Millionen Euro für die Digitalisierung des ÖGD vorgesehen sind . Davon werden rund 80 Prozent im Rahmen des Förderprogrammes Digitalisierung für Projektförderungen von Vorhaben der Ein-richtungen des ÖGD in kommunaler und Landesträgerschaft verausgabt. Ziel ist es, unter dem Leitbild „Digitales Gesundheitsamt 2025“ die digitale Transformation in den ÖGD-Einrichtungen voranzutreiben, moderne IT-Infrastrukturen aufzubauen, den sicheren Datenaustausch zu fördern und digitale Melde- sowie Informationssysteme einzuführen sowie Personals im Umgang mit neu-en digitalen Systemen zu schulen. Des Weiteren soll die Interoperabilität der im ÖGD genutzten technischen Systeme innerhalb der Länder und mit denen des Bundes und anderer Länder verbes-sert werden.
Grundlage des Förderprogrammes Digitalisierung ist der Förderleitfaden des Bundesministeriums für Gesundheit zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung und Weiterentwicklung des digita-len Reifegrades des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland (22. April 2022) . Im Rahmen des Förderprograms Digitalisierung wurden drei Förderbekanntmachungen veröffentlicht, die unterschiedliche Förderformate und -voraussetzungen festlegten. Zur Umsetzung der definierten Förderziele fördert das BMG sowohl technische Modernisierungsmaßnahmen als auch prozessuale Maßnahmen.
Um eine ganzheitliche Erfolgskontrolle des Förderprogramms hinsichtlich Zielerreichung, Wirt-schaftlichkeit und Nachhaltigkeit zu gewährleisten und die Wirksamkeit und Effizienz des Pro-gramms zu bewerten, wird eine umfassende Evaluation über den gesamten Förderzeitraum benö-tigt. Dabei geht es insbesondere um die Frage, inwieweit die Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Reife der Gesundheitsämter und damit zur Stärkung des ÖGD beitragen. Darüber hinaus ist es wichtig, den Einsatz von Ressourcen zu bewerten und mögliche Synergieeffekte oder (un-)erwünschte Nebenwirkungen zu identifizieren. Langfristige Auswirkungen der digitalisierten Pro-zesse auf die Effizienz und Qualität der ÖGD-Leistungen sollen ebenfalls untersucht werden. Auch soll ein Vergleich mit anderen Förderprogrammen zur Digitalisierung des Bundes stattfinden.
Zentraler Bestandteil des Paktes für den ÖGD ist bereits die Evaluierung der Entwicklung des Digi-talisierungsgrades der geförderten Einrichtungen im Forschungsprojekt „Erfassung und Evaluation der digitalen Reife von Gesundheitsämtern“ (EvalDiGe). Der Fortschritt wird mithilfe eines von einem wissenschaftlichen Konsortium entwickelten Reifegradmodells gemessen. Dieses Modell bewertet auf Grundlage von Selbsteinschätzungen die digitale Reife der Gesundheitsämter in meh-reren Dimensionen und Stufen. Das Modell dient zudem als Grundlage für die Nachweise zur Er-reichung der im Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP) festgelegten Meilensteine und Ziele für den Pakt ÖGD. Die EvalDiGe-Ergebnisse sind im Rahmen der aktuell zu vergebender Evaluation zu berücksichtigen.
Mehr anzeigen
Produkte/Dienstleistungen: Forschungsdienste📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 750 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Um den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) zu stärken und zukunftssicher zu machen, wurde 2020 zwischen Bund und Ländern der „Pakt für den Öffentlichen...”
Beschreibung der Beschaffung
Um den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) zu stärken und zukunftssicher zu machen, wurde 2020 zwischen Bund und Ländern der „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ beschlossen. Im Rahmen dieses Paktes stellt der Bund bis 2026 insgesamt 4 Milliarden Euro bereit, wovon 800 Millionen Euro für die Digitalisierung des ÖGD vorgesehen sind . Davon werden rund 80 Prozent im Rahmen des Förderprogrammes Digitalisierung für Projektförderungen von Vorhaben der Ein-richtungen des ÖGD in kommunaler und Landesträgerschaft verausgabt. Ziel ist es, unter dem Leitbild „Digitales Gesundheitsamt 2025“ die digitale Transformation in den ÖGD-Einrichtungen voranzutreiben, moderne IT-Infrastrukturen aufzubauen, den sicheren Datenaustausch zu fördern und digitale Melde- sowie Informationssysteme einzuführen sowie Personals im Umgang mit neu-en digitalen Systemen zu schulen. Des Weiteren soll die Interoperabilität der im ÖGD genutzten technischen Systeme innerhalb der Länder und mit denen des Bundes und anderer Länder verbes-sert werden.
Grundlage des Förderprogrammes Digitalisierung ist der Förderleitfaden des Bundesministeriums für Gesundheit zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung und Weiterentwicklung des digita-len Reifegrades des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland (22. April 2022) . Im Rahmen des Förderprograms Digitalisierung wurden drei Förderbekanntmachungen veröffentlicht, die unterschiedliche Förderformate und -voraussetzungen festlegten. Zur Umsetzung der definierten Förderziele fördert das BMG sowohl technische Modernisierungsmaßnahmen als auch prozessuale Maßnahmen.
Um eine ganzheitliche Erfolgskontrolle des Förderprogramms hinsichtlich Zielerreichung, Wirt-schaftlichkeit und Nachhaltigkeit zu gewährleisten und die Wirksamkeit und Effizienz des Pro-gramms zu bewerten, wird eine umfassende Evaluation über den gesamten Förderzeitraum benö-tigt. Dabei geht es insbesondere um die Frage, inwieweit die Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Reife der Gesundheitsämter und damit zur Stärkung des ÖGD beitragen. Darüber hinaus ist es wichtig, den Einsatz von Ressourcen zu bewerten und mögliche Synergieeffekte oder (un-)erwünschte Nebenwirkungen zu identifizieren. Langfristige Auswirkungen der digitalisierten Pro-zesse auf die Effizienz und Qualität der ÖGD-Leistungen sollen ebenfalls untersucht werden. Auch soll ein Vergleich mit anderen Förderprogrammen zur Digitalisierung des Bundes stattfinden.
Zentraler Bestandteil des Paktes für den ÖGD ist bereits die Evaluierung der Entwicklung des Digi-talisierungsgrades der geförderten Einrichtungen im Forschungsprojekt „Erfassung und Evaluation der digitalen Reife von Gesundheitsämtern“ (EvalDiGe). Der Fortschritt wird mithilfe eines von einem wissenschaftlichen Konsortium entwickelten Reifegradmodells gemessen. Dieses Modell bewertet auf Grundlage von Selbsteinschätzungen die digitale Reife der Gesundheitsämter in meh-reren Dimensionen und Stufen. Das Modell dient zudem als Grundlage für die Nachweise zur Er-reichung der im Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP) festgelegten Meilensteine und Ziele für den Pakt ÖGD. Die EvalDiGe-Ergebnisse sind im Rahmen der aktuell zu vergebender Evaluation zu berücksichtigen.
Mehr anzeigen
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Dauer: 20 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Dauer
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Vergabekriterien
Kriterium:
“Zuschlagskriterien sind:
- Angebotspreis (Gesichtung 30%)
- Qualität des einzureichenden Konzeptes (Gewichtung 50%)
- Umsetzbarkeit der Ziele der...”
Kriterium
Zuschlagskriterien sind:
- Angebotspreis (Gesichtung 30%)
- Qualität des einzureichenden Konzeptes (Gewichtung 50%)
- Umsetzbarkeit der Ziele der Ausschreibung; finanzielle und organisatorische MAchbarkeit (Gewichtung 20%)
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-05 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- Eigenerklärung zur Eignung und Vorerfahrung
- Eigenerklärung zu Referenzen
- Eigenerklärung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- Eigenerklärung zur Eignung und Vorerfahrung
- Eigenerklärung zu Referenzen
- Eigenerklärung zur fachlichen Eignung des vorgsehenen Personals
- Eigenerklärung zu Kapazitäten und Strukturen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: Ohne
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de📧
Telefon: +49 228 94990📞
Fax: +49 228 9499163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 064-208894 (2025-03-31)