Die KfW finanziert im Auftrag der Bundesregierung Programme und Projekte der staatlichen finanziellen Zusammenarbeit. Für die Umsetzung dieser Vorhaben werden über den Projektzyklus hinweg technische Sachverständige (TSV) als Experten mit besonders fundierten Sachkenntnissen im jeweiligen Sektor eingesetzt. Sie beraten die KfW und die Projektpartner bei der technischen Konzeption sowie der Betreuung der Projekte und Programme. Zur Erreichung der Sustainable Development Goals gewinnt die digitale Transformation in den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zunehmend an Bedeutung. Sie bietet signifikante Chancen, die staatliche Leistungsfähigkeit und Servicequalität auf nationaler und dezentraler Ebene zu erhöhen und der Bevölkerung einen besseren und gleichberechtigteren Zugang zu staatlichen Grunddienstleistungen ermöglichen. Dementsprechend unterstützt die FZ seit einigen Jahren in verschiedenen Regionen den Ausbau der IT-Infrastruktur und die Digitalisierung von öffentlichen Verwaltungen. Mehrere FZ-Vorhaben im Bereich E-Governance sind derzeit in Vorbereitung oder befinden sich bereits in der Umsetzung. Sie betreffen insbesondere den Ausbau der IKT-Infrastruktur (Netzerschließung und -anbindung, Ausstattung) auf nationaler und dezentraler Ebene, Einführung von digitalen Prozessabläufen, die Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen sowie die Stärkung der digitalen Kompetenzen in den Partnerländern. Bei der Weiterentwicklung dieser Ansätze sind die zuständigen Schwerpunktteams kontinuierlich auf technisches und sektorspezifisches Know-how angewiesen. Da der Bedarf an IT-Expertise derzeit noch nicht ausreichend innerhalb der KfW abgedeckt werden kann, ist eine zusätzliche externe fachliche Unterstützung notwendig. Die KfW schätzt das maximale Auftragsvolumen dieser Rahmenvereinbarung auf 800 Tage während der Laufzeit des Vertrages.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-28.
Auftragsbekanntmachung (2025-03-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Externe technische Sachverständige für E-Governance-Vorhaben (Los 1 frankophon)
Referenznummer: KfW-2025-0005
Kurze Beschreibung:
Die KfW finanziert im Auftrag der Bundesregierung Programme und Projekte der staatlichen finanziellen Zusammenarbeit. Für die Umsetzung dieser Vorhaben werden über den Projektzyklus hinweg technische Sachverständige (TSV) als Experten mit besonders fundierten Sachkenntnissen im jeweiligen Sektor eingesetzt. Sie beraten die KfW und die Projektpartner bei der technischen Konzeption sowie der Betreuung der Projekte und Programme.
Zur Erreichung der Sustainable Development Goals gewinnt die digitale Transformation in den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zunehmend an Bedeutung. Sie bietet signifikante Chancen, die staatliche Leistungsfähigkeit und Servicequalität auf nationaler und dezentraler Ebene zu erhöhen und der Bevölkerung einen besseren und gleichberechtigteren Zugang zu staatlichen Grunddienstleistungen ermöglichen. Dementsprechend unterstützt die FZ seit einigen Jahren in verschiedenen Regionen den Ausbau der IT-Infrastruktur und die Digitalisierung von öffentlichen Verwaltungen.
Mehrere FZ-Vorhaben im Bereich E-Governance sind derzeit in Vorbereitung oder befinden sich bereits in der Umsetzung. Sie betreffen insbesondere den Ausbau der IKT-Infrastruktur (Netzerschließung und -anbindung, Ausstattung) auf nationaler und dezentraler Ebene, Einführung von digitalen Prozessabläufen, die Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen sowie die Stärkung der digitalen Kompetenzen in den Partnerländern. Bei der Weiterentwicklung dieser Ansätze sind die zuständigen Schwerpunktteams kontinuierlich auf technisches und sektorspezifisches Know-how angewiesen. Da der Bedarf an IT-Expertise derzeit noch nicht ausreichend innerhalb der KfW abgedeckt werden kann, ist eine zusätzliche externe fachliche Unterstützung notwendig.
Die KfW schätzt das maximale Auftragsvolumen dieser Rahmenvereinbarung auf 800 Tage während der Laufzeit des Vertrages.
Die KfW finanziert im Auftrag der Bundesregierung Programme und Projekte der staatlichen finanziellen Zusammenarbeit. Für die Umsetzung dieser Vorhaben werden über den Projektzyklus hinweg technische Sachverständige (TSV) als Experten mit besonders fundierten Sachkenntnissen im jeweiligen Sektor eingesetzt. Sie beraten die KfW und die Projektpartner bei der technischen Konzeption sowie der Betreuung der Projekte und Programme.
Zur Erreichung der Sustainable Development Goals gewinnt die digitale Transformation in den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zunehmend an Bedeutung. Sie bietet signifikante Chancen, die staatliche Leistungsfähigkeit und Servicequalität auf nationaler und dezentraler Ebene zu erhöhen und der Bevölkerung einen besseren und gleichberechtigteren Zugang zu staatlichen Grunddienstleistungen ermöglichen. Dementsprechend unterstützt die FZ seit einigen Jahren in verschiedenen Regionen den Ausbau der IT-Infrastruktur und die Digitalisierung von öffentlichen Verwaltungen.
Mehrere FZ-Vorhaben im Bereich E-Governance sind derzeit in Vorbereitung oder befinden sich bereits in der Umsetzung. Sie betreffen insbesondere den Ausbau der IKT-Infrastruktur (Netzerschließung und -anbindung, Ausstattung) auf nationaler und dezentraler Ebene, Einführung von digitalen Prozessabläufen, die Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen sowie die Stärkung der digitalen Kompetenzen in den Partnerländern. Bei der Weiterentwicklung dieser Ansätze sind die zuständigen Schwerpunktteams kontinuierlich auf technisches und sektorspezifisches Know-how angewiesen. Da der Bedarf an IT-Expertise derzeit noch nicht ausreichend innerhalb der KfW abgedeckt werden kann, ist eine zusätzliche externe fachliche Unterstützung notwendig.
Die KfW schätzt das maximale Auftragsvolumen dieser Rahmenvereinbarung auf 800 Tage während der Laufzeit des Vertrages.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten📦 Informationen über Lose
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Beschreibung
Interne Kennung: 8c9b8f51-6f4b-4a0e-ac5f-fc734268355f
Zusätzliche Informationen:
1. Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform abzugeben. Eine Unterschrift ist hierfür nicht erforderlich. Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt über das Bieterportal auf unserer Vergabeplattform: https://ausschreibungen.kfw.de. Für die elektronische Angebotsabgabe ist eine Registrierung erforderlich. Nachdem Sie sich erfolgreich registriert haben, gelangen Sie über die Schaltfläche „Bieterassistent“ zur elektronischen Angebotsabgabe und zu Ihrer persönlichen Angebotsübersicht. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Verfahrensbedingungen.
2. Die KfW überprüft die Eignung der Bieter anhand von Angaben zu den Eignungskriterien , die die Bieter in die Eingabemasken des Bieterassistenten eintragen sowie anhand externer Anlagen (Formblatt Kurzlebenslauf). Der Bieter, die Bietergemeinschaft sowie jedes andere Unternehmen, dessen sich der Bieter zum Nachweis der Eignung bedient, hat zudem eine Eigenerklärung darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Verfahrensbedingungen.
3. Erweiterungsoption der Rahmenvereinbarung: Ziffer 6.2 der Rahmenvereinbarung: Die KfW ist insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem dem Rahmenvereinbarungspartner zumutbaren Umfang und innerhalb seiner Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung maximal um ein Viertel des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens zu erhöhen, wenn a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die KfW beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der KfW nach sich ziehen oder c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der KfW über den Einsatz agiler Methoden (z.B. Scrum) Änderungen im Umfang und Zuschnitt der in der Leistungsbeschreibung der Rahmenvereinbarung zur Folge haben und dadurch eine Änderung des Bedarfs der KfW entsteht oder d) eine Änderung des Schutzbedarfs der vom Auftragnehmer bearbeiteten Daten oder ausgeführten Tätigkeiten eine Änderung der vertraglichen Vorgaben erfordert.
4. Angebots-/Zuschlagslimitierung:
Die Angebotsabgabe ist für sowohl für ein als auch für beide Lose möglich. Es besteht demnach keine Angebotslimitierung. Allerdings besteht eine Zuschlagslimitierung: Sollte ein Bieter für beide Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, so erhält er den Zuschlag nicht für beide Lose, sondern nur für das Los 1. Der Zuschlag in dem Los 2 wird im Falle der Zuschlagslimitierung auf das Los 1 – nach Maßgabe der ermittelten Rangfolge für das Los 2 - auf das Angebot des nächst platzierten Bieters erteilt.
1. Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform abzugeben. Eine Unterschrift ist hierfür nicht erforderlich. Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt über das Bieterportal auf unserer Vergabeplattform: https://ausschreibungen.kfw.de. Für die elektronische Angebotsabgabe ist eine Registrierung erforderlich. Nachdem Sie sich erfolgreich registriert haben, gelangen Sie über die Schaltfläche „Bieterassistent“ zur elektronischen Angebotsabgabe und zu Ihrer persönlichen Angebotsübersicht. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Verfahrensbedingungen.
2. Die KfW überprüft die Eignung der Bieter anhand von Angaben zu den Eignungskriterien , die die Bieter in die Eingabemasken des Bieterassistenten eintragen sowie anhand externer Anlagen (Formblatt Kurzlebenslauf). Der Bieter, die Bietergemeinschaft sowie jedes andere Unternehmen, dessen sich der Bieter zum Nachweis der Eignung bedient, hat zudem eine Eigenerklärung darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Verfahrensbedingungen.
3. Erweiterungsoption der Rahmenvereinbarung: Ziffer 6.2 der Rahmenvereinbarung: Die KfW ist insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem dem Rahmenvereinbarungspartner zumutbaren Umfang und innerhalb seiner Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung maximal um ein Viertel des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens zu erhöhen, wenn a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die KfW beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der KfW nach sich ziehen oder c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der KfW über den Einsatz agiler Methoden (z.B. Scrum) Änderungen im Umfang und Zuschnitt der in der Leistungsbeschreibung der Rahmenvereinbarung zur Folge haben und dadurch eine Änderung des Bedarfs der KfW entsteht oder d) eine Änderung des Schutzbedarfs der vom Auftragnehmer bearbeiteten Daten oder ausgeführten Tätigkeiten eine Änderung der vertraglichen Vorgaben erfordert.
4. Angebots-/Zuschlagslimitierung:
Die Angebotsabgabe ist für sowohl für ein als auch für beide Lose möglich. Es besteht demnach keine Angebotslimitierung. Allerdings besteht eine Zuschlagslimitierung: Sollte ein Bieter für beide Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, so erhält er den Zuschlag nicht für beide Lose, sondern nur für das Los 1. Der Zuschlag in dem Los 2 wird im Falle der Zuschlagslimitierung auf das Los 1 – nach Maßgabe der ermittelten Rangfolge für das Los 2 - auf das Angebot des nächst platzierten Bieters erteilt.
Dauer: 4 Jahre
Maximale Verlängerungen: 1
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Zugang des Schreibens der KfW über die Zuschlagserteilung beim Rahmenvereinbarungspartner. Die KfW kann die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung einseitig um zwei Jahre verlängern; die KfW kann dieses Recht auf die Verlängerung der Laufzeit bis spätestens sechs Monate vor dem Ende der Grundlaufzeit nach Satz 1 ausüben. (Einzelheiten, siehe Rahmenvereinbarung der Vergabeunterlagen)
Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Zugang des Schreibens der KfW über die Zuschlagserteilung beim Rahmenvereinbarungspartner. Die KfW kann die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung einseitig um zwei Jahre verlängern; die KfW kann dieses Recht auf die Verlängerung der Laufzeit bis spätestens sechs Monate vor dem Ende der Grundlaufzeit nach Satz 1 ausüben. (Einzelheiten, siehe Rahmenvereinbarung der Vergabeunterlagen)
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 60
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung: 45% Berufsqualifikation und Erfahrung; 45% Projektspezifische Erfahrung (Projektreferenzen); 10% Sprachkenntnisse (siehe Wertungsmatrix Leistungskriterien)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Erfüllung der Aufgaben erfolgt vorrangig remote. Darüber hinaus sind regelmäßige Dienstreisen in die jeweiligen Partnerländer sowie unter Umständen die Teilnahme an Besprechungen in der KfW (intern oder mit Consultants) vorgesehen.
Postleitzahl: 60325
Stadt: Frankfurt am Main
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-05 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 56 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-04-24 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform abzugeben. Eine Unterschrift ist hierfür nicht erforderlich. Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt über das Bieterportal auf unserer Vergabeplattform: https://ausschreibungen.kfw.de. Für die elektronische Angebotsabgabe ist eine Registrierung erforderlich. Nachdem Sie sich erfolgreich registriert haben, gelangen Sie über die Schaltfläche „Bieterassistent“ zur elektronischen Angebotsabgabe und zu Ihrer persönlichen Angebotsübersicht. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Verfahrensbedingungen.
2. Die KfW überprüft die Eignung der Bieter anhand von Angaben zu den Eignungskriterien , die die Bieter in die Eingabemasken des Bieterassistenten eintragen sowie anhand externer Anlagen (Formblatt Kurzlebenslauf). Der Bieter, die Bietergemeinschaft sowie jedes andere Unternehmen, dessen sich der Bieter zum Nachweis der Eignung bedient, hat zudem eine Eigenerklärung darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Verfahrensbedingungen.
3. Erweiterungsoption der Rahmenvereinbarung: Ziffer 6.2 der Rahmenvereinbarung: Die KfW ist insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem dem Rahmenvereinbarungspartner zumutbaren Umfang und innerhalb seiner Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung maximal um ein Viertel des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens zu erhöhen, wenn a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die KfW beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der KfW nach sich ziehen oder c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der KfW über den Einsatz agiler Methoden (z.B. Scrum) Änderungen im Umfang und Zuschnitt der in der Leistungsbeschreibung der Rahmenvereinbarung zur Folge haben und dadurch eine Änderung des Bedarfs der KfW entsteht oder d) eine Änderung des Schutzbedarfs der vom Auftragnehmer bearbeiteten Daten oder ausgeführten Tätigkeiten eine Änderung der vertraglichen Vorgaben erfordert.
4. Angebots-/Zuschlagslimitierung:
Die Angebotsabgabe ist für sowohl für ein als auch für beide Lose möglich. Es besteht demnach keine Angebotslimitierung. Allerdings besteht eine Zuschlagslimitierung: Sollte ein Bieter für beide Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, so erhält er den Zuschlag nicht für beide Lose, sondern nur für das Los 1. Der Zuschlag in dem Los 2 wird im Falle der Zuschlagslimitierung auf das Los 1 – nach Maßgabe der ermittelten Rangfolge für das Los 2 - auf das Angebot des nächst platzierten Bieters erteilt.
1. Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform abzugeben. Eine Unterschrift ist hierfür nicht erforderlich. Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt über das Bieterportal auf unserer Vergabeplattform: https://ausschreibungen.kfw.de. Für die elektronische Angebotsabgabe ist eine Registrierung erforderlich. Nachdem Sie sich erfolgreich registriert haben, gelangen Sie über die Schaltfläche „Bieterassistent“ zur elektronischen Angebotsabgabe und zu Ihrer persönlichen Angebotsübersicht. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Verfahrensbedingungen.
2. Die KfW überprüft die Eignung der Bieter anhand von Angaben zu den Eignungskriterien , die die Bieter in die Eingabemasken des Bieterassistenten eintragen sowie anhand externer Anlagen (Formblatt Kurzlebenslauf). Der Bieter, die Bietergemeinschaft sowie jedes andere Unternehmen, dessen sich der Bieter zum Nachweis der Eignung bedient, hat zudem eine Eigenerklärung darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Verfahrensbedingungen.
3. Erweiterungsoption der Rahmenvereinbarung: Ziffer 6.2 der Rahmenvereinbarung: Die KfW ist insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem dem Rahmenvereinbarungspartner zumutbaren Umfang und innerhalb seiner Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung maximal um ein Viertel des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens zu erhöhen, wenn a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die KfW beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der KfW nach sich ziehen oder c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der KfW über den Einsatz agiler Methoden (z.B. Scrum) Änderungen im Umfang und Zuschnitt der in der Leistungsbeschreibung der Rahmenvereinbarung zur Folge haben und dadurch eine Änderung des Bedarfs der KfW entsteht oder d) eine Änderung des Schutzbedarfs der vom Auftragnehmer bearbeiteten Daten oder ausgeführten Tätigkeiten eine Änderung der vertraglichen Vorgaben erfordert.
4. Angebots-/Zuschlagslimitierung:
Die Angebotsabgabe ist für sowohl für ein als auch für beide Lose möglich. Es besteht demnach keine Angebotslimitierung. Allerdings besteht eine Zuschlagslimitierung: Sollte ein Bieter für beide Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, so erhält er den Zuschlag nicht für beide Lose, sondern nur für das Los 1. Der Zuschlag in dem Los 2 wird im Falle der Zuschlagslimitierung auf das Los 1 – nach Maßgabe der ermittelten Rangfolge für das Los 2 - auf das Angebot des nächst platzierten Bieters erteilt.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 2018de2d-ad7b-4cc2-b0a6-8baab0edf709
Abteilung: Bundeskartellamt
Postanschrift: Bundeskanzlerpl. 1
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Bundeskartellamt
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-28+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 063-206056 (2025-03-28)