Auftragsbekanntmachung (2025-11-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fächerkühlschränke
Referenznummer: 131-2025-0315
Kurze Beschreibung:
“Fächerkühlschränke und Zubehör”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Kühlschränke📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“36 Fächerkühlschränke mit 10 Schubladen, Tür rechts und
36 Fächerkühlschränke mit 10 Schubladen, Tür links sowie
10 Generalschlüssel für die vorhandenen...”
Beschreibung der Beschaffung
36 Fächerkühlschränke mit 10 Schubladen, Tür rechts und
36 Fächerkühlschränke mit 10 Schubladen, Tür links sowie
10 Generalschlüssel für die vorhandenen Fachschlösser
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Zusätzliche Informationen:
“Die Angabe zum Vertragsende ist systembedingt.”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kühlschränke📦 Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-19 📅
Datum des Endes: 2026-02-18 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Beschleunigtes Verfahren:
“Die Kühlschränke werden bis spätestens 18.2.2026 benötigt, um eine planmäßige Eröffnung des neuen Unterkunftsgebäudes in Rostock zu gewährleisten. Die...”
Beschleunigtes Verfahren
Die Kühlschränke werden bis spätestens 18.2.2026 benötigt, um eine planmäßige Eröffnung des neuen Unterkunftsgebäudes in Rostock zu gewährleisten. Die Verkürzung der Angebotsfrist ist in Anbetracht der anstehenden Feiertage zum Jahresende und einer üblichen Lieferzeit unumgänglich. Die Verkürzung ist auch vertretbar, da es sich um gängige Katalogware handelt und mit dem vorangegangenen (aufgehobenen) Verfahren alle potenziellen Interessenten bereits über der Bedarf informiert sind.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-04 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-04 23:59:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
“Bei Nutzung der Einheitlichen EuropäischenEigenerklärung wird diese im laufenden
Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis derEignung akzeptiert. Weitere...”
Bei Nutzung der Einheitlichen EuropäischenEigenerklärung wird diese im laufenden
Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis derEignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie unter folgendem Link der Europäischen Kommission:
https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.html.
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem
versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123,124 GWB vorliegen.
Außerdem ist dem Angebot die Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen beizufügen.
Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen. Auf Antrag des Bewerbers / Bieters wird ihm durch die Vergabestelle das Formular "Bewerber/Bietergemeinschaft" zur Verfügung gestellt.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen /Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich
elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter
https://www.evergabe-online.de.
Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten. Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gem. § 11 Abs. 3 VgV erhalten Sie über den LINK
https://www.evergabe-online.info/vgv11.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228-9499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen / Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen / Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert.
Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), [...], mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr.
4 GWB). Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich.
Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn, zu richten.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 224-772258 (2025-11-18)