Das Medizinische Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbH (MZG) plant die energetische Sanierung der Klinik Martinusquelle mit Thermalschwimmbad und Sporthalle. Die Klinik Martinusquelle wird während der gesamten Umbauphase voll in Betrieb und alle Patienten weiterhin vor Ort sein. Die Sanierung erfolgt abschnittsweise. Die Gebäudeteile, die von der Sanierung betroffen sind, werden im Rahmen der Projektrealisierung leer gezogen und können dann in einem Zug saniert werden. Die Bauleistungen werden vorläufig mit 8,62 Mio. EUR netto veranschlagt. Die anrechenbaren Kosten (netto) für die hier angefragten Leistungen werden in der Leistungsbeschreibung (Teil B) gesondert ausgewiesen. Vor diesem Hintergrund soll im Rahmen eines offenen Verfahrens die Vergabe der Fachplanung ELT gem. §§ 53 ff HOAI 2021, mit den Anlagengruppe 4 und 8, Leistungsphasen 1-8 erfolgen. Mindestens vergeben werden die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 (Ausgangsbeauftragung). Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen erfolgt im Falle ihrer Beauftragung ganz oder teilweise in folgenden Stufen: - Stufe 1: Leistungsphasen 1 - 4 (Ausgangsbeauftragung), - Stufe 2: Leistungsphasen 5 - 7 - Stufe 3: Leistungsphase 8 Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer Leistungen und der Stufen (ganz oder teilweise) besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche geltend gemacht werden. Alle Leistungen bei Planung, Nachweisführung und Dokumentation sind - soweit sie mit dem Zuwendungsbescheid geförderte Leistungen betreffen - EFRE-konform zu erbringen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, dort insbesondere auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. Erwartet wird eine Zusammenarbeit aller Fachplaner zur Zielerreichung der Förderkriterien.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-05-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2025-05-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fachplanung ELT
Referenznummer: EU-05-2025
Kurze Beschreibung:
“Das Medizinische Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbH (MZG) plant die energetische Sanierung der Klinik Martinusquelle mit Thermalschwimmbad und...”
Kurze Beschreibung
Das Medizinische Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbH (MZG) plant die energetische Sanierung der Klinik Martinusquelle mit Thermalschwimmbad und Sporthalle. Die Klinik Martinusquelle wird während der gesamten Umbauphase voll in Betrieb und alle Patienten weiterhin vor Ort sein. Die Sanierung erfolgt abschnittsweise. Die Gebäudeteile, die von der Sanierung betroffen sind, werden im Rahmen der Projektrealisierung leer gezogen und können dann in einem Zug saniert werden. Die Bauleistungen werden vorläufig mit 8,62 Mio. EUR netto veranschlagt. Die anrechenbaren Kosten (netto) für die hier angefragten Leistungen werden in der Leistungsbeschreibung (Teil B) gesondert ausgewiesen. Vor diesem Hintergrund soll im Rahmen eines offenen Verfahrens die Vergabe der Fachplanung ELT gem. §§ 53 ff HOAI 2021, mit den Anlagengruppe 4 und 8, Leistungsphasen 1-8 erfolgen. Mindestens vergeben werden die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 (Ausgangsbeauftragung). Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen erfolgt im Falle ihrer Beauftragung ganz oder teilweise in folgenden Stufen: - Stufe 1: Leistungsphasen 1 - 4 (Ausgangsbeauftragung), - Stufe 2: Leistungsphasen 5 - 7 - Stufe 3: Leistungsphase 8 Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer Leistungen und der Stufen (ganz oder teilweise) besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche geltend gemacht werden. Alle Leistungen bei Planung, Nachweisführung und Dokumentation sind - soweit sie mit dem Zuwendungsbescheid geförderte Leistungen betreffen - EFRE-konform zu erbringen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, dort insbesondere auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. Erwartet wird eine Zusammenarbeit aller Fachplaner zur Zielerreichung der Förderkriterien.
Das Medizinische Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbH (MZG) plant die energetische Sanierung der Klinik Martinusquelle mit Thermalschwimmbad und Sporthalle. Die Klinik Martinusquelle wird während der gesamten Umbauphase voll in Betrieb und alle Patienten weiterhin vor Ort sein. Die Sanierung erfolgt abschnittsweise. Die Gebäudeteile, die von der Sanierung betroffen sind, werden im Rahmen der Projektrealisierung leer gezogen und können dann in einem Zug saniert werden. Die Bauleistungen werden vorläufig mit 8,62 Mio. EUR netto veranschlagt. Die anrechenbaren Kosten (netto) für die hier angefragten Leistungen werden in der Leistungsbeschreibung (Teil B) gesondert ausgewiesen. Vor diesem Hintergrund soll im Rahmen eines offenen Verfahrens die Vergabe der Fachplanung ELT gem. §§ 53 ff HOAI 2021, mit den Anlagengruppe 4 und 8, Leistungsphasen 1-8 erfolgen. Mindestens vergeben werden die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 (Ausgangsbeauftragung). Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen erfolgt im Falle ihrer Beauftragung ganz oder teilweise in folgenden Stufen: - Stufe 1: Leistungsphasen 1 - 4 (Ausgangsbeauftragung), - Stufe 2: Leistungsphasen 5 - 7 - Stufe 3: Leistungsphase 8 Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer Leistungen und der Stufen (ganz oder teilweise) besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche geltend gemacht werden. Alle Leistungen bei Planung, Nachweisführung und Dokumentation sind - soweit sie mit dem Zuwendungsbescheid geförderte Leistungen betreffen - EFRE-konform zu erbringen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, dort insbesondere auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. Erwartet wird eine Zusammenarbeit aller Fachplaner zur Zielerreichung der Förderkriterien.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
(A) Die Vergabeunterlagen sowie die...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
(A) Die Vergabeunterlagen sowie die Antworten zu den Fragen der Bieter/Bietergemeinschaft sind unter dem genannten Direktlink unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar. Die gesamte Kommunikation im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erfolgt über das mittels des Direktlinks erreichbare Portal. (B) Das Angebot muss mit den geforderten Erklärungen und Unterlagen über die elektronische Vergabeplattform zu dieser Ausschreibung hochgeladen werden. Eine Einreichung auf dem Postweg, die Nachrichtenfunktion der E-Vergabeplattform oder per E-Mail ist unzulässig. Etwaige in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. (C) Soweit ein Bieter/Bietergemeinschaft beabsichtigt, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer zu erbringen oder von dem Institut der Eignungsleihe Gebrauch zu machen, gilt das Folgende: (1.) Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, Teile der zu vergebenden Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unteraufträge) gilt das Folgende: Im Falle der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen von dem Bieter/der Bietergemeinschaft sind mit der Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, mit Hilfe des vorgesehenen Vordrucks "Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe" anzugeben. Spätestens vor Zuschlagserteilung, sind die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen. Für die mitzuteilenden Angaben ist in den Vergabeunterlagen der Vordruck "Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe" zu verwenden. Ferner muss der Bieter/die Bietergemeinschaft nachweisen, dass ihm/ihr zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung die erforderlichen Mittel der vorgesehenen Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Hierfür ist in den Vergabeunterlagen die "Verpflichtungserklärung" (gemäß Vordruck) zu verwenden. Der Vordruck ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen. Spätestens vor Zuschlagserteilung ist außerdem für jedes andere Unternehmen der Vordruck Anlage A.4 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB einzureichen. Der Auftraggeber überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann die Ersetzung verlangt werden. Der Auftraggeber wird dem Bieter/der Bietergemeinschaft dafür eine Frist setzen. (2.) Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so gilt das Folgende: Im Falle der Eignungsleihe müssen die anderen Unternehmen mit der Abgabe des Angebotes benannt werden und es sind Art und Umfang der von ihnen in Anspruch genommenen Kapazitäten anzugeben. Dies geschieht mit Hilfe des Vordrucks "Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe". Jedes der benannten Unternehmen hat sich zudem zu verpflichten, für den Zuschlagsfall dem Bieter / der Bietergemeinschaft die entsprechenden Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Für die mitzuteilenden Angaben und die Verpflichtung ist in den Vergabeunterlagen der Vordruck "Verpflichtungserklärung" zu verwenden. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Die Eigenerklärungen/Nachweise über die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind insoweit für Dritte vorzulegen, wie sich der Bieter / die Bietergemeinschaft auf ihre Eignung beruft. Mit dem Angebot ist außerdem für jedes der benannten Unternehmen der Vordruck Anlage A.4 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB einzureichen. Soweit der Auftraggeber vorliegend auf zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB Bezug genommen hat, schreibt er hiermit vor, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, ersetzen muss. Soweit der Auftraggeber vorliegend auf fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB Bezuggenommen hat, schreibt er hiermit vor, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, ersetzen muss. Der Auftraggeber wird dem Bieter der Bietergemeinschaft dafür eine Frist setzen. (3.) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung (gemäß Vordruck) einzureichen. Es sind sämtliche im Kriterium "Eignung zur Berufsausübung" dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die in den Kriterien "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. (D.) Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt einholen.
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Ort der Leistung: Paderborn🏙️
Dauer: 36 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Mindestens vergeben werden die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 (Ausgangsbeauftragung). Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen erfolgt im Falle...”
Beschreibung der Optionen
Mindestens vergeben werden die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 (Ausgangsbeauftragung). Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen erfolgt im Falle ihrer Beauftragung ganz oder teilweise in folgenden Stufen: - Stufe 1: Leistungsphasen 1 - 4 (Ausgangsbeauftragung), - Stufe 2: Leistungsphasen 5 - 7 - Stufe 3: Leistungsphase 8 Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer Leistungen und der Stufen (ganz oder teilweise) besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche geltend gemacht werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Sicherstellung der Vor-Ort-Präsenz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Qualitätssicherung im konkreten Projekt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Kostenbudgetsteuerung und Kostenkontrolle
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Kommunikation mit dem Auftraggeber
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-01 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-01 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbH Peter-Hartmann-Allee 1 33175 Bad Lippspringe
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Es dürfen keine Personen außer der Vergabestelle und deren Berater bei der Submission anwesend sein.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung (Vordruck Anlage A.5 zu Teil A) über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung (Vordruck Anlage A.5 zu Teil A) über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden addiert. Umsätze von eignungsleihenden Unternehmen werden in die Berechnung einbezogen, wenn mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens gemäß dem vorgegebenen Formblatt vorgelegt wird.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung (Vordruck Anlage A.6 zu Teil A) über den Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist, bezogen auf die drei letzten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung (Vordruck Anlage A.6 zu Teil A) über den Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist, bezogen auf die drei letzten Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden addiert. Umsätze von eignungsleihenden Unternehmen werden in die Berechnung einbezogen, wenn mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens gemäß dem vorgegebenen Formblatt vorgelegt wird.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung (Vordruck Anlage A.4 zu Teil A) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 22 Abs. 1 LkSG und/oder Darlegung von...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung (Vordruck Anlage A.4 zu Teil A) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 22 Abs. 1 LkSG und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung (Vordruck Anlage A.7 zu Teil A) zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs im Sinne des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung (Vordruck Anlage A.7 zu Teil A) zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs im Sinne des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Europäischen Rates vom 08.04.2022.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung (Vordruck Anlage A.8 zu Teil A) über mindestens zwei Referenzen aus den letzten 5 Jahren (Stichtag: 23.05.2020) über die Sanierung eines...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung (Vordruck Anlage A.8 zu Teil A) über mindestens zwei Referenzen aus den letzten 5 Jahren (Stichtag: 23.05.2020) über die Sanierung eines Bestandsgebäudes, bei denen jeweils die Leistungsphasen 1 bis 8 des Anwendungsbereiches Fachplanung ELT bearbeitet und abgeschlossen wurde, das Vorhaben sich in der Bauausführung befindet oder fertiggestellt ist und sich die Baukosten (nach aktuellem Stand der Kostenermittlung) in den KG 300 und 400 (entspr. DIN 276) zusammen auf mind. 5 Mio. EUR (ohne MwSt.) beliefen. Anzugeben sind dabei je Referenz (a) Art und Umfang der Leistung (Projektbeschreibung), (b) Art und Umfang des Projektes (Baumaßnahme unter Angabe der Projektkosten KG 300 bis 400 (entspr. DIN 276)), (c) der Auftraggeber mit Ansprechstelle (Telefonnummer/E-Mail-Adresse) sowie (d) der Erbringungszeitpunkt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung (Vordruck Anlage A.9 zu Teil A) über das in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigte Personal des...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung (Vordruck Anlage A.9 zu Teil A) über das in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigte Personal des Bieters einschließlich (gesonderte Ausweisung) der Zahl seiner Führungskräfte, Architekten/Ingenieure, Techniker/Zeichner, Mitarbeiter, die über ein Zertifikat im Bereich Projektsteuerung verfügen, sonstige Mitarbeiter.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG (Vordruck Anlage A.10 zu Teil A)”
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Vertragserfüllungsbürgschaft. Siehe Planervertrag (Teil C).”
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YXS5SUA
Die Vorgaben des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge...”
Bekanntmachungs-ID: CXP4YXS5SUA
Die Vorgaben des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) sind zu beachten und werden vertraglich abgebildet.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 101-340690 (2025-05-23)
Auftragsbekanntmachung (2025-06-13) Objekt Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
(A) Die Vergabeunterlagen sowie die...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
(A) Die Vergabeunterlagen sowie die Antworten zu den Fragen der Bieter/Bietergemeinschaft sind unter dem genannten Direktlink unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar. Die gesamte Kommunikation im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erfolgt über das mittels des Direktlinks erreichbare Portal. (B) Das Angebot muss mit den geforderten Erklärungen und Unterlagen über die elektronische Vergabeplattform zu dieser Ausschreibung hochgeladen werden. Eine Einreichung auf dem Postweg, die Nachrichtenfunktion der E-Vergabeplattform oder per E-Mail ist unzulässig. Etwaige in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. (C) Soweit ein Bieter/Bietergemeinschaft beabsichtigt, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer zu erbringen oder von dem Institut der Eignungsleihe Gebrauch zu machen, gilt das Folgende: (1.) Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, Teile der zu vergebenden Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unteraufträge) gilt das Folgende: Im Falle der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen von dem Bieter/der Bietergemeinschaft sind mit der Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, mit Hilfe des vorgesehenen Vordrucks "Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe" anzugeben. Spätestens vor Zuschlagserteilung, sind die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen. Für die mitzuteilenden Angaben ist in den Vergabeunterlagen der Vordruck "Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe" zu verwenden. Ferner muss der Bieter/die Bietergemeinschaft nachweisen, dass ihm/ihr zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung die erforderlichen Mittel der vorgesehenen Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Hierfür ist in den Vergabeunterlagen die "Verpflichtungserklärung" (gemäß Vordruck) zu verwenden. Der Vordruck ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen. Spätestens vor Zuschlagserteilung ist außerdem für jedes andere Unternehmen der Vordruck Anlage A.4 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB einzureichen. Der Auftraggeber überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann die Ersetzung verlangt werden. Der Auftraggeber wird dem Bieter/der Bietergemeinschaft dafür eine Frist setzen. (2.) Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so gilt das Folgende: Im Falle der Eignungsleihe müssen die anderen Unternehmen mit der Abgabe des Angebotes benannt werden und es sind Art und Umfang der von ihnen in Anspruch genommenen Kapazitäten anzugeben. Dies geschieht mit Hilfe des Vordrucks "Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe". Jedes der benannten Unternehmen hat sich zudem zu verpflichten, für den Zuschlagsfall dem Bieter / der Bietergemeinschaft die entsprechenden Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Für die mitzuteilenden Angaben und die Verpflichtung ist in den Vergabeunterlagen der Vordruck "Verpflichtungserklärung" zu verwenden. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Die Eigenerklärungen/Nachweise über die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind insoweit für Dritte vorzulegen, wie sich der Bieter / die Bietergemeinschaft auf ihre Eignung beruft. Mit dem Angebot ist außerdem für jedes der benannten Unternehmen der Vordruck Anlage A.4 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB einzureichen. Soweit der Auftraggeber vorliegend auf zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB Bezug genommen hat, schreibt er hiermit vor, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, ersetzen muss. Soweit der Auftraggeber vorliegend auf fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB Bezuggenommen hat, schreibt er hiermit vor, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, ersetzen muss. Der Auftraggeber wird dem Bieter der Bietergemeinschaft dafür eine Frist setzen. (3.) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung (gemäß Vordruck) einzureichen. Es sind folgende Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen: - Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß Vorgaben der EU-Bekanntmachung unter 5.1.9 (Kriterium Eintragung in das Handelsregister), - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Vordruck Anlage A.4 zu Teil A) gemäß Vorgaben der EU-Bekanntmachung unter 5.1.9 - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezuges (Vordruck Anlage A.7 zu Teil A) gemäß Vorgaben der EU-Bekanntmachung unter 5.1.9 - Eigenerklärung zur Einhaltung § 19 Abs. 3 MiLoG (Vordruck Anlage A.10 zu Teil A) gemäß Vorgaben der EU-Bekanntmachung unter 5.1.9 Die übrigen Nachweise zum Nachweis der Eignung können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. (D.) Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt einholen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung, zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate, je nach den Rechtsvorschriften des Staats,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung, zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate, je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung (Vordruck Anlage A.7 zu Teil A) zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs im Sinne des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung (Vordruck Anlage A.7 zu Teil A) zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs im Sinne des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Europäischen Rates vom 08.04.2022. Heißt es nunmehr: Eigenerklärung (Vordruck Anlage A.7 zu Teil A) zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs im Sinne des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Europäischen Rates vom 21.07.2022.
Änderungen Neuer Wert
Text:
“A. Abschnitt 5. Allgemeine Informationen Statt: ...(3.) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. ... Heißt es nunmehr:...”
Text
A. Abschnitt 5. Allgemeine Informationen Statt: ...(3.) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. ... Heißt es nunmehr: ...(3.) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung (gemäß Vordruck) einzureichen. Es sind folgende Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen: - Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß Vorgaben der EU-Bekanntmachung unter 5.1.9 (Kriterium Eintragung in das Handelsregister), - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Vordruck Anlage A.4 zu Teil A) gemäß Vorgaben der EU-Bekanntmachung unter 5.1.9 - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezuges (Vordruck Anlage A.7 zu Teil A) gemäß Vorgaben der EU-Bekanntmachung unter 5.1.9 - Eigenerklärung zur Einhaltung § 19 Abs. 3 MiLoG (Vordruck Anlage A.10 zu Teil A) gemäß Vorgaben der EU-Bekanntmachung unter 5.1.9 Die übrigen Nachweise zum Nachweis der Eignung können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. B. Abschnitt 5.1.9 - Maßnahmen zur Sicherung der Qualität Statt: Eigenerklärung (Vordruck Anlage A.7 zu Teil A) zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs im Sinne des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Europäischen Rates vom 08.04.2022. Heißt es nunmehr: Eigenerklärung (Vordruck Anlage A.7 zu Teil A) zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs im Sinne des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Europäischen Rates vom 21.07.2022. C. Abschnitt 5.1.9 - Eintragung in das Handelsregister Statt: Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung. Heißt es nunmehr: Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung, zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate, je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung. D. Abschnitt 5.1.10 - Zuschlagskriterien Statt: Bezeichnung: Sicherstellung der Vor-Ort-Präsenz ... Heißt es nunmehr: Bezeichnung: Sicherstellung der Vor-Ort-Präsenz ... Die Wertungspunkte für das Kriterium "Vor-Ort-Präsenz" werden bezogen auf die Anwesenheit des Projektleiters in den Geschäftsräumen des Auftraggebers auf den Baustellen der Klinik Martinusquelle ab Beginn der Leistungsphase 8 bzw. mit Blick auf die problembezogenen Reaktionszeiten des entscheidungsbefugten Personals ab Beginn der Leistungsphase 8 in folgender Weise ermittelt: - Vor-Ort-Präsenz des Projektleiters an 4 oder mehr Tagen/Woche - 75 Punkte - Vor-Ort-Präsenz des Projektleiters an 2 bis 3 Tagen/Woche - 50 Punkte - Vor-Ort-Präsenz des Projektleiters an weniger als 2 Tagen/Woche - 25 Punkte - Problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal vor Ort) in weniger als 2 Stunden ab Mitteilung - 75 Punkte - Problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal vor Ort) in zwischen 2 und 5 Stunden ab Mitteilung - 50 Punkte - Problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal vor Ort) in mehr als 5 Stunden ab Mitteilung - 25 Punkte Es soll von dem Bieter im Angebot dargelegt werden, wie sich der Bieter die vor-Ort-Präsenz des Projektleiters im vorgenannten Sinne vorstellt. Weiterhin ist vom Bieter anzugeben, wie er auf unvorhergesehene Probleme reagiert und wie schnell eine Entscheidung vor Ort herbeigeführt werden kann. Hier ist anzugeben, in welcher Zeit entscheidungsbefugtes Personal des Bieters eine Klärung vor Ort ab Beginn der Leistungsphase 8 herbeiführen kann. Die vorgenannten Ausführungen dienen der Plausibilisierung der gemachten Angaben (jeweils ab Beginn der Leistungsphase 8). Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen.
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A. Abschnitt 5. Allgemeine Informationen Statt: ...(3.) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. ... Heißt es nunmehr: ...(3.) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung (gemäß Vordruck) einzureichen. Es sind folgende Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen: - Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß Vorgaben der EU-Bekanntmachung unter 5.1.9 (Kriterium Eintragung in das Handelsregister), - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Vordruck Anlage A.4 zu Teil A) gemäß Vorgaben der EU-Bekanntmachung unter 5.1.9 - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezuges (Vordruck Anlage A.7 zu Teil A) gemäß Vorgaben der EU-Bekanntmachung unter 5.1.9 - Eigenerklärung zur Einhaltung § 19 Abs. 3 MiLoG (Vordruck Anlage A.10 zu Teil A) gemäß Vorgaben der EU-Bekanntmachung unter 5.1.9 Die übrigen Nachweise zum Nachweis der Eignung können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. B. Abschnitt 5.1.9 - Maßnahmen zur Sicherung der Qualität Statt: Eigenerklärung (Vordruck Anlage A.7 zu Teil A) zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs im Sinne des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Europäischen Rates vom 08.04.2022. Heißt es nunmehr: Eigenerklärung (Vordruck Anlage A.7 zu Teil A) zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs im Sinne des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Europäischen Rates vom 21.07.2022. C. Abschnitt 5.1.9 - Eintragung in das Handelsregister Statt: Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung. Heißt es nunmehr: Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung, zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate, je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung. D. Abschnitt 5.1.10 - Zuschlagskriterien Statt: Bezeichnung: Sicherstellung der Vor-Ort-Präsenz ... Heißt es nunmehr: Bezeichnung: Sicherstellung der Vor-Ort-Präsenz ... Die Wertungspunkte für das Kriterium "Vor-Ort-Präsenz" werden bezogen auf die Anwesenheit des Projektleiters in den Geschäftsräumen des Auftraggebers auf den Baustellen der Klinik Martinusquelle ab Beginn der Leistungsphase 8 bzw. mit Blick auf die problembezogenen Reaktionszeiten des entscheidungsbefugten Personals ab Beginn der Leistungsphase 8 in folgender Weise ermittelt: - Vor-Ort-Präsenz des Projektleiters an 4 oder mehr Tagen/Woche - 75 Punkte - Vor-Ort-Präsenz des Projektleiters an 2 bis 3 Tagen/Woche - 50 Punkte - Vor-Ort-Präsenz des Projektleiters an weniger als 2 Tagen/Woche - 25 Punkte - Problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal vor Ort) in weniger als 2 Stunden ab Mitteilung - 75 Punkte - Problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal vor Ort) in zwischen 2 und 5 Stunden ab Mitteilung - 50 Punkte - Problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal vor Ort) in mehr als 5 Stunden ab Mitteilung - 25 Punkte Es soll von dem Bieter im Angebot dargelegt werden, wie sich der Bieter die vor-Ort-Präsenz des Projektleiters im vorgenannten Sinne vorstellt. Weiterhin ist vom Bieter anzugeben, wie er auf unvorhergesehene Probleme reagiert und wie schnell eine Entscheidung vor Ort herbeigeführt werden kann. Hier ist anzugeben, in welcher Zeit entscheidungsbefugtes Personal des Bieters eine Klärung vor Ort ab Beginn der Leistungsphase 8 herbeiführen kann. Die vorgenannten Ausführungen dienen der Plausibilisierung der gemachten Angaben (jeweils ab Beginn der Leistungsphase 8). Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen.
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Quelle: OJS 2025/S 114-389823 (2025-06-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-08-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): -1 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): -1 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): -1 💰
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“(A) Die Vergabeunterlagen sowie die Antworten zu den Fragen der Bieter/Bietergemeinschaft sind unter dem genannten Direktlink unentgeltlich,...”
Zusätzliche Informationen
(A) Die Vergabeunterlagen sowie die Antworten zu den Fragen der Bieter/Bietergemeinschaft sind unter dem genannten Direktlink unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar. Die gesamte Kommunikation im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erfolgt über das mittels des Direktlinks erreichbare Portal. (B) Das Angebot muss mit den geforderten Erklärungen und Unterlagen über die elektronische Vergabeplattform zu dieser Ausschreibung hochgeladen werden. Eine Einreichung auf dem Postweg, die Nachrichtenfunktion der E-Vergabeplattform oder per E-Mail ist unzulässig. Etwaige in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. (C) Soweit ein Bieter/Bietergemeinschaft beabsichtigt, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer zu erbringen oder von dem Institut der Eignungsleihe Gebrauch zu machen, gilt das Folgende: (1.) Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, Teile der zu vergebenden Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unteraufträge) gilt das Folgende: Im Falle der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen von dem Bieter/der Bietergemeinschaft sind mit der Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, mit Hilfe des vorgesehenen Vordrucks "Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe" anzugeben. Spätestens vor Zuschlagserteilung, sind die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen. Für die mitzuteilenden Angaben ist in den Vergabeunterlagen der Vordruck "Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe" zu verwenden. Ferner muss der Bieter/die Bietergemeinschaft nachweisen, dass ihm/ihr zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung die erforderlichen Mittel der vorgesehenen Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Hierfür ist in den Vergabeunterlagen die "Verpflichtungserklärung" (gemäß Vordruck) zu verwenden. Der Vordruck ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen. Spätestens vor Zuschlagserteilung ist außerdem für jedes andere Unternehmen der Vordruck Anlage A.4 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB einzureichen. Der Auftraggeber überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann die Ersetzung verlangt werden. Der Auftraggeber wird dem Bieter/der Bietergemeinschaft dafür eine Frist setzen. (2.) Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so gilt das Folgende: Im Falle der Eignungsleihe müssen die anderen Unternehmen mit der Abgabe des Angebotes benannt werden und es sind Art und Umfang der von ihnen in Anspruch genommenen Kapazitäten anzugeben. Dies geschieht mit Hilfe des Vordrucks "Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe". Jedes der benannten Unternehmen hat sich zudem zu verpflichten, für den Zuschlagsfall dem Bieter / der Bietergemeinschaft die entsprechenden Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Für die mitzuteilenden Angaben und die Verpflichtung ist in den Vergabeunterlagen der Vordruck "Verpflichtungserklärung" zu verwenden. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Die Eigenerklärungen/Nachweise über die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind insoweit für Dritte vorzulegen, wie sich der Bieter / die Bietergemeinschaft auf ihre Eignung beruft. Mit dem Angebot ist außerdem für jedes der benannten Unternehmen der Vordruck Anlage A.4 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB einzureichen. Soweit der Auftraggeber vorliegend auf zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB Bezug genommen hat, schreibt er hiermit vor, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, ersetzen muss. Soweit der Auftraggeber vorliegend auf fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB Bezuggenommen hat, schreibt er hiermit vor, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, ersetzen muss. Der Auftraggeber wird dem Bieter der Bietergemeinschaft dafür eine Frist setzen. (3.) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung (gemäß Vordruck) einzureichen. Es sind folgende Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen: - Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß Vorgaben der EU-Bekanntmachung unter 5.1.9 (Kriterium Eintragung in das Handelsregister), - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Vordruck Anlage A.4 zu Teil A) gemäß Vorgaben der EU-Bekanntmachung unter 5.1.9 - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezuges (Vordruck Anlage A.7 zu Teil A) gemäß Vorgaben der EU-Bekanntmachung unter 5.1.9 - Eigenerklärung zur Einhaltung § 19 Abs. 3 MiLoG (Vordruck Anlage A.10 zu Teil A) gemäß Vorgaben der EU-Bekanntmachung unter 5.1.9 Die übrigen Nachweise zum Nachweis der Eignung können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. (D.) Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt einholen.
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Preis (Gewichtung): 300.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Kommunikation mit dem Auftraggeber
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Qualitätssicherung im konkreten Projekt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 250.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Kostenbudgetsteuerung und Kostenkontrolle
Qualitätskriterium (Gewichtung): 200.0
Qualitätskriterium (Gewichtung): 150.0
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: EU-05-2025
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-07-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstes Angebot: -1 💰
Niedrigstes Angebot: -1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: -1 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ingenieurbüro Schröder & Partner
Nationale Registrierungsnummer: DE 206287418
Postanschrift: Steubenstraße 6
Postleitzahl: 33609
Postort: Bielefeld
Region: Paderborn🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@ib-schroeder.de📧
Telefon: 0521 9321201📞
URL: http://www.ib-schroeder.de🌏
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YXS5QZB
Die Vorgaben des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge...”
Bekanntmachungs-ID: CXP4YXS5QZB
Die Vorgaben des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) sind zu beachten und werden vertraglich abgebildet.
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Quelle: OJS 2025/S 152-524532 (2025-08-07)