Charité – Universitätsmedizin Berlin Campus Benjamin Franklin (CBF) Hindenburgdamm 30 12203 Berlin Für die Baumaßnahme sollen Leistungen für die Fachplanung Schadstoffsanierung beauftragt werden. Leistungsbild und Begrifflichkeiten gemäß AHO Heft 43 - Fachplanungsleistungen zu „Schadstoffen in Objekten bauliche und technische Anlagen“. Entsprechend sind das Objekt sowie die baulichen und technischen Anlagen zu betrachten. Der Sanierungsumfang der Baumaßnahme ist den Abbruchplänen zu entnehmen. Das Gebäude mit einer BGF von ca. 11.000 Quadratmetern steht unter Denkmalschutz und wird bis auf wendige Ausnahmen vollflächig entkernt. Die vorhandenen Schadstoffgutachten sowie die Kostenermittlung (ca. 2,5 Mio. Euro brutto für Abbruch, Entsorgung) sind zu beachten. Die zu erbringenden Leistungen sind im Detail dem Honorarangebotsformblatt (durch Bieter auszufüllen) zu entnehmen. Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen. Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-21.
Auftragsbekanntmachung (2025-07-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fachplanungsleistung Schadstoffsanierung, CBF, H27
Referenznummer: AF 14/25
Kurze Beschreibung:
Charité – Universitätsmedizin Berlin
Campus Benjamin Franklin (CBF)
Hindenburgdamm 30
12203 Berlin
Für die Baumaßnahme sollen Leistungen für die Fachplanung Schadstoffsanierung beauftragt werden.
Leistungsbild und Begrifflichkeiten gemäß AHO Heft 43 - Fachplanungsleistungen zu „Schadstoffen in Objekten bauliche und technische Anlagen“. Entsprechend sind das Objekt sowie die baulichen und technischen Anlagen zu betrachten.
Der Sanierungsumfang der Baumaßnahme ist den Abbruchplänen zu entnehmen. Das Gebäude mit einer BGF von ca. 11.000 Quadratmetern steht unter Denkmalschutz und wird bis auf wendige Ausnahmen vollflächig entkernt. Die vorhandenen Schadstoffgutachten sowie die Kostenermittlung (ca. 2,5 Mio. Euro brutto für Abbruch, Entsorgung) sind zu beachten.
Die zu erbringenden Leistungen sind im Detail dem Honorarangebotsformblatt (durch Bieter auszufüllen) zu entnehmen.
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Charité – Universitätsmedizin Berlin
Campus Benjamin Franklin (CBF)
Hindenburgdamm 30
12203 Berlin
Für die Baumaßnahme sollen Leistungen für die Fachplanung Schadstoffsanierung beauftragt werden.
Leistungsbild und Begrifflichkeiten gemäß AHO Heft 43 - Fachplanungsleistungen zu „Schadstoffen in Objekten bauliche und technische Anlagen“. Entsprechend sind das Objekt sowie die baulichen und technischen Anlagen zu betrachten.
Der Sanierungsumfang der Baumaßnahme ist den Abbruchplänen zu entnehmen. Das Gebäude mit einer BGF von ca. 11.000 Quadratmetern steht unter Denkmalschutz und wird bis auf wendige Ausnahmen vollflächig entkernt. Die vorhandenen Schadstoffgutachten sowie die Kostenermittlung (ca. 2,5 Mio. Euro brutto für Abbruch, Entsorgung) sind zu beachten.
Die zu erbringenden Leistungen sind im Detail dem Honorarangebotsformblatt (durch Bieter auszufüllen) zu entnehmen.
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Schadstoffrückverfolgung und -überwachung und Sanierung📦 Beschreibung
Interne Kennung: 1
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-21 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-21 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Zentrale Vergabestelle der Charité - Universitätsmedizin Berlin
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Es sind keine Bieter zum Submissionstermin zugelassen (e-Vergabe).
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 32 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-08-21 11:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Zentrale Vergabestelle der Charité - Universitätsmedizin Berlin
Zusätzliche Informationen: Es sind keine Bieter zum Submissionstermin zugelassen (e-Vergabe).
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-08-11 11:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Gemäß der gesetzlichen Bedingungen können Unterlagen nachgefordert werden.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Gefordert ist der Nachweis (Zertifikat oder Urkunde) der Sach- und Fachkunde nach TRGS…
… 519 (Asbest) für mindestens 2 Mitarbeiter/innen. Nachzuweisen ist die Sach- und Fachkunde nach TRGS 519 (Asbest) für mindestens 2 Mitarbeiter/innen.
… 524 (Arbeiten in kontaminierten Bereichen) für mindestens 2 Mitarbeiter/innen. Nachzuweisen ist die Sach- und Fachkunde nach TRGS 524 (Arbeiten in kontaminierten Bereichen) für mindestens 2 Mitarbeiter/innen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Gefordert sind 2 Unternehmensreferenzen aus den letzten 10 Jahren (2015-2024 oder aktueller) über früher ausgeführte oder laufende vergleichbare Aufträge.
Eine Referenz ist dann vergleichbar, wenn sie die Fachplanungsleistung (Gutachtertätigkeiten, Planung und Objektüberwachung) einer Schadstoffsanierungsmaßnahme beinhaltet und im eigenen Unternehmen erbrachte wurde.
Zu den Referenznachweisen sind folgende Angaben vorzulegen:
Angaben zum Auftraggeber; Art der ausgeführten Leistungen; Kosten der Schadstoffsanierung; Ausführungszeitraum; Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer). Eine Bestätigung durch den Referenzgeber (Auftraggeber) ist nicht erforderlich. Nachzuweisen sind 2 Unternehmensreferenzen aus den letzten 10 Jahren (2015-2024 oder aktueller) über vergleichbare Leistungen, welche folgende Merkmale erfüllen:
a) Jede Referenz muss eine Asbestsanierung beinhalten.
b) Jede Referenz muss eine KMF-Sanierung beinhalten.
c) Kosten der Schadstoffsanierung (Abbruch, Entsorgung) müssen größer sein als 1,5 Mio. EUR netto.
d) Die Referenzen müssen abgeschlossen sein.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Gefordert sind 2 Unternehmensreferenzen aus den letzten 10 Jahren (2015-2024 oder aktueller) über früher ausgeführte oder laufende vergleichbare Aufträge.
Eine Referenz ist dann vergleichbar, wenn sie die Fachplanungsleistung (Gutachtertätigkeiten, Planung und Objektüberwachung) einer Schadstoffsanierungsmaßnahme beinhaltet und im eigenen Unternehmen erbrachte wurde.
Zu den Referenznachweisen sind folgende Angaben vorzulegen:
Angaben zum Auftraggeber; Art der ausgeführten Leistungen; Kosten der Schadstoffsanierung; Ausführungszeitraum; Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer). Eine Bestätigung durch den Referenzgeber (Auftraggeber) ist nicht erforderlich. Nachzuweisen sind 2 Unternehmensreferenzen aus den letzten 10 Jahren (2015-2024 oder aktueller) über vergleichbare Leistungen, welche folgende Merkmale erfüllen:
a) Jede Referenz muss eine Asbestsanierung beinhalten.
b) Jede Referenz muss eine KMF-Sanierung beinhalten.
c) Kosten der Schadstoffsanierung (Abbruch, Entsorgung) müssen größer sein als 1,5 Mio. EUR netto.
d) Die Referenzen müssen abgeschlossen sein.
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Bitte beachten Sie, dass die Ausschreibungsunterlagen erst ca. drei Tage nach der Weiterleitung zur Veröffentlichung im Amtsblatt der EU auf dem Bieterportal zur Verfügung stehen.
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Bitte beachten Sie, dass die Ausschreibungsunterlagen erst ca. drei Tage nach der Weiterleitung zur Veröffentlichung im Amtsblatt der EU auf dem Bieterportal zur Verfügung stehen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 98137_10111822
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 30 9013 8316📞 Körper überprüfen Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-23+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 139-480006 (2025-07-21)