Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 (HLS), Grundleistungen HOAI-Leistungsphasen 1 bis 9 für das Projekt Instandsetzung und Umbau des Stadtbahnhofs Eichstätt, Bahnhofplatz 17, 85072 Eichstätt
ZUM BESTANDSGEBÄUDE: Das Bahnhofsgebäude befindet sich auf dem Grundstück mit der Flurnummer 1867/2. Gebäude und Grundstück stehen im Eigentum der Stadt Eichstätt. Das Bahnhofsgebäude wurde um 1900 erbaut. Es besteht aus einem zweigeschossigen Trakt mit Eckpavillons und Walmdach und wird der Stilrichtung des Neubarock zugeordnet. Das Bahnhofsgebäude ist als Baudenkmal unter der Aktennummer D-1-76-123-31 in die Bayerische Denkmalliste eingetragen. Die maximalen Außenabmessungen des Gebäudes betragen ca. 27,6 m x 11,8 m, die Firsthöhe liegt ca. 13,75 m über dem Gelände. Alle Geschossdecken sind Holzbalkendecken, lediglich die Kellerdecke (Teilunterkellerung) wurde als preußische Kappendecke realisiert. Derzeit wird das Bahnhofsgebäude in den Bereichen des Kellergeschosses, des Erd- und Obergeschosses von kulturellen und sozialen Einrichtungen wie auch gewerblich genutzt. Im Keller befindet sich der Hausanschluss. Teils steht der Keller leer, teils befinden sich dort Bandübungsräume, die vermietet werden. Im Erdgeschoss gibt es einen Kartenverkauf der Deutschen Bahn, WC-Anlagen und Lagerräume. Im Obergeschoss sind Vereinsräume des „Bahnhof-Lebt e.V.“ untergebracht. Im Obergeschoss gibt es ferner leerstehende Wohnräume. Auch im Dachgeschoss befinden sich leerstehende Wohnräume. Der Auftraggeber geht auf Basis der bereits vorliegenden Planungsergebnisse davon aus, dass das Bahnhofsgebäude in die Gebäudeklasse 4, ungeregelter Sonderbau, einzustufen ist. INSTANDSETZUNG UND UMBAU: Das Bahnhofsgebäude weist erhebliche altersbedingte Schäden, insbesondere durch unterdimensionierte Holzbauteile und durch Feuchte auf. Der Keller des Gebäudes ist aufgrund einer fehlenden Abdichtung durchfeuchtet. Die gesamte Haustechnik ist erneuerungsbedürftig. Das Bahnhofsgebäude soll daher wieder instandgesetzt werden. Im Zuge der Instandsetzung soll das Innere des Gebäudes umgestaltet werden, damit das neue, bereits vom Stadtrat beschlossene Nutzungskonzept realisiert werden kann. Dieses sieht für die Geschosse des Bahnhofsgebäudes folgende Nutzungen vor: Untergeschoss: Bandübungsräume und Archiv, Abstellräume. Erdgeschoss: Bahnhofsbuchhandlung (insbesondere Zeitschriften, Bestseller), Fahrkartenverkauf, Getränke/Snacks und Tabakwaren. Linker Kopfbau: Multifunktionsraum der VHS. Obergeschoss: Büro, Empfang sowie Multifunktionsräume der VHS. Dachgeschoss: Musikschule. Geplant ist weiter, eine Außentreppe am Gebäude anzubringen. ZEITPLAN Mit der Planung der Maßnahmen soll unmittelbar nach Erteilung des Zuschlags in diesem Vergabeverfahren begonnen werden. Der Beginn der baulichen Maßnahmen ist für das erste / zweite Quartal 2026 vorgesehen. Die Baumaßnahme soll im dritten Quartal 2027 fertiggestellt werden. Die Baumaßnahmen sollen nicht im laufenden Betrieb stattfinden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-05-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2025-05-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 (HLS), Grundleistungen HOAI-Leistungsphasen 1 bis 9 für das Projekt Instandsetzung und Umbau des Stadtbahnhofs Eichstätt, Bahnhofplatz 17, 85072 Eichstätt
Referenznummer: 746/24 Los 3
Kurze Beschreibung:
“ZUM BESTANDSGEBÄUDE: Das Bahnhofsgebäude befindet sich auf dem Grundstück mit der Flurnummer 1867/2. Gebäude und Grundstück stehen im Eigentum der Stadt...”
Kurze Beschreibung
ZUM BESTANDSGEBÄUDE: Das Bahnhofsgebäude befindet sich auf dem Grundstück mit der Flurnummer 1867/2. Gebäude und Grundstück stehen im Eigentum der Stadt Eichstätt. Das Bahnhofsgebäude wurde um 1900 erbaut. Es besteht aus einem zweigeschossigen Trakt mit Eckpavillons und Walmdach und wird der Stilrichtung des Neubarock zugeordnet. Das Bahnhofsgebäude ist als Baudenkmal unter der Aktennummer D-1-76-123-31 in die Bayerische Denkmalliste eingetragen. Die maximalen Außenabmessungen des Gebäudes betragen ca. 27,6 m x 11,8 m, die Firsthöhe liegt ca. 13,75 m über dem Gelände. Alle Geschossdecken sind Holzbalkendecken, lediglich die Kellerdecke (Teilunterkellerung) wurde als preußische Kappendecke realisiert. Derzeit wird das Bahnhofsgebäude in den Bereichen des Kellergeschosses, des Erd- und Obergeschosses von kulturellen und sozialen Einrichtungen wie auch gewerblich genutzt. Im Keller befindet sich der Hausanschluss. Teils steht der Keller leer, teils befinden sich dort Bandübungsräume, die vermietet werden. Im Erdgeschoss gibt es einen Kartenverkauf der Deutschen Bahn, WC-Anlagen und Lagerräume. Im Obergeschoss sind Vereinsräume des „Bahnhof-Lebt e.V.“ untergebracht. Im Obergeschoss gibt es ferner leerstehende Wohnräume. Auch im Dachgeschoss befinden sich leerstehende Wohnräume. Der Auftraggeber geht auf Basis der bereits vorliegenden Planungsergebnisse davon aus, dass das Bahnhofsgebäude in die Gebäudeklasse 4, ungeregelter Sonderbau, einzustufen ist. INSTANDSETZUNG UND UMBAU: Das Bahnhofsgebäude weist erhebliche altersbedingte Schäden, insbesondere durch unterdimensionierte Holzbauteile und durch Feuchte auf. Der Keller des Gebäudes ist aufgrund einer fehlenden Abdichtung durchfeuchtet. Die gesamte Haustechnik ist erneuerungsbedürftig. Das Bahnhofsgebäude soll daher wieder instandgesetzt werden. Im Zuge der Instandsetzung soll das Innere des Gebäudes umgestaltet werden, damit das neue, bereits vom Stadtrat beschlossene Nutzungskonzept realisiert werden kann. Dieses sieht für die Geschosse des Bahnhofsgebäudes folgende Nutzungen vor: Untergeschoss: Bandübungsräume und Archiv, Abstellräume. Erdgeschoss: Bahnhofsbuchhandlung (insbesondere Zeitschriften, Bestseller), Fahrkartenverkauf, Getränke/Snacks und Tabakwaren. Linker Kopfbau: Multifunktionsraum der VHS. Obergeschoss: Büro, Empfang sowie Multifunktionsräume der VHS. Dachgeschoss: Musikschule. Geplant ist weiter, eine Außentreppe am Gebäude anzubringen. ZEITPLAN Mit der Planung der Maßnahmen soll unmittelbar nach Erteilung des Zuschlags in diesem Vergabeverfahren begonnen werden. Der Beginn der baulichen Maßnahmen ist für das erste / zweite Quartal 2026 vorgesehen. Die Baumaßnahme soll im dritten Quartal 2027 fertiggestellt werden. Die Baumaßnahmen sollen nicht im laufenden Betrieb stattfinden.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦 Beschreibung
Interne Kennung: 746/24 Los 3
Beschreibung der Beschaffung:
“UM BESTANDSGEBÄUDE: Das Bahnhofsgebäude befindet sich auf dem Grundstück mit der Flurnummer 1867/2. Gebäude und Grundstück stehen im Eigentum der Stadt...”
Beschreibung der Beschaffung
UM BESTANDSGEBÄUDE: Das Bahnhofsgebäude befindet sich auf dem Grundstück mit der Flurnummer 1867/2. Gebäude und Grundstück stehen im Eigentum der Stadt Eichstätt. Das Bahnhofsgebäude wurde um 1900 erbaut. Es besteht aus einem zweigeschossigen Trakt mit Eckpavillons und Walmdach und wird der Stilrichtung des Neubarock zugeordnet. Das Bahnhofsgebäude ist als Baudenkmal unter der Aktennummer D-1-76-123-31 in die Bayerische Denkmalliste eingetragen. Die maximalen Außenabmessungen des Gebäudes betragen ca. 27,6 m x 11,8 m, die Firsthöhe liegt ca. 13,75 m über dem Gelände. Alle Geschossdecken sind Holzbalkendecken, lediglich die Kellerdecke (Teilunterkellerung) wurde als preußische Kappendecke realisiert. Derzeit wird das Bahnhofsgebäude in den Bereichen des Kellergeschosses, des Erd- und Obergeschosses von kulturellen und sozialen Einrichtungen wie auch gewerblich genutzt. Im Keller befindet sich der Hausanschluss. Teils steht der Keller leer, teils befinden sich dort Bandübungsräume, die vermietet werden. Im Erdgeschoss gibt es einen Kartenverkauf der Deutschen Bahn, WC-Anlagen und Lagerräume. Im Obergeschoss sind Vereinsräume des „Bahnhof-Lebt e.V.“ untergebracht. Im Obergeschoss gibt es ferner leerstehende Wohnräume. Auch im Dachgeschoss befinden sich leerstehende Wohnräume. Der Auftraggeber geht auf Basis der bereits vorliegenden Planungsergebnisse davon aus, dass das Bahnhofsgebäude in die Gebäudeklasse 4, ungeregelter Sonderbau, einzustufen ist. INSTANDSETZUNG UND UMBAU: Das Bahnhofsgebäude weist erhebliche altersbedingte Schäden, insbesondere durch unterdimensionierte Holzbauteile und durch Feuchte auf. Der Keller des Gebäudes ist aufgrund einer fehlenden Abdichtung durchfeuchtet. Die gesamte Haustechnik ist erneuerungsbedürftig. Das Bahnhofsgebäude soll daher wieder instandgesetzt werden. Im Zuge der Instandsetzung soll das Innere des Gebäudes umgestaltet werden, damit das neue, bereits vom Stadtrat beschlossene Nutzungskonzept realisiert werden kann. Dieses sieht für die Geschosse des Bahnhofsgebäudes folgende Nutzungen vor: Untergeschoss: Bandübungsräume und Archiv, Abstellräume. Erdgeschoss: Bahnhofsbuchhandlung (insbesondere Zeitschriften, Bestseller), Fahrkartenverkauf, Getränke/Snacks und Tabakwaren. Linker Kopfbau: Multifunktionsraum der VHS. Obergeschoss: Büro, Empfang sowie Multifunktionsräume der VHS. Dachgeschoss: Musikschule. Geplant ist weiter, eine Außentreppe am Gebäude anzubringen. ZEITPLAN Mit der Planung der Maßnahmen soll unmittelbar nach Erteilung des Zuschlags in diesem Vergabeverfahren begonnen werden. Der Beginn der baulichen Maßnahmen ist für das erste / zweite Quartal 2026 vorgesehen. Die Baumaßnahme soll im dritten Quartal 2027 fertiggestellt werden. Die Baumaßnahmen sollen nicht im laufenden Betrieb stattfinden.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Postanschrift: Stadtbahnhof Eichstätt, Bahnhofplatz 17, 85072 Eichstätt
Postleitzahl: 85072
Stadt: Eichstätt
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Eichstätt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-07-11 📅
Datum des Endes: 2027-09-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Stufenweise Beauftragung gemäß § 4 Planungsvertrag. Mit Zuschlag werden nur die Leistungen der vertraglichen Leistungsstufe 1 abgerufen. Der Auftraggeber...”
Beschreibung der Optionen
Stufenweise Beauftragung gemäß § 4 Planungsvertrag. Mit Zuschlag werden nur die Leistungen der vertraglichen Leistungsstufe 1 abgerufen. Der Auftraggeber hat das einseitige Optionsrecht, Leistungen der weiteren Leistungsstufen ganz oder teilweise abzurufen. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Abruf weiterer Leistungen besteht nicht. Aus dem Nicht-Abruf von Leistungen erwachsen dem Auftragnehmer keine Ansprüche gegen den Auftraggeber; der Auftragnehmer kann insbesondere keine Erhöhung seines vertraglich vereinbarten Honorars, keinen Schadensersatz und keine Entschädigung verlangen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 400
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen im Hinblick auf: Herausforderung des Projekts – Umsetzung Nutzungskonzept; Herangehensweise des Bieters zur Ermöglichung einer nachhaltigen Bauweise. Siehe Verfahrensbedingungen für Einzelheiten.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 350
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung der Projekt- und Bauleitung. Siehe Verfahrensbedingungen für Einzelheiten.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 250
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-10 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen:
“Nachforderung gemäß Vorgaben der VgV” Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bieter haben eine Eigenerklärung darüber abzugeben, ob ein Bezug zu Russland nach der Verordnung (EU) 2022/576 besteht, der zum Ausschluss führt.”
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer, die für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags aufrecht erhalten wird, und dies mit Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von mindestens 5 Mio. Euro und für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 3 Mio. Euro, wobei die Maximierung der Schadensregulierung im Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der geforderten Deckungssummen betragen muss (Mindestanforderung).
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Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zum Nettoumsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich des Auftrags, sofern entsprechende Angaben...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zum Nettoumsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich des Auftrags, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Erforderlich ist ein Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren von 150.000,00 Euro netto (Mindestanforderung).
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Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Zahl der im Unternehmen tätigen Architekten und Ingenieure in den letzten drei Kalenderjahren (2022, 2023,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Zahl der im Unternehmen tätigen Architekten und Ingenieure in den letzten drei Kalenderjahren (2022, 2023, 2024), sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Die durchschnittliche jährliche Zahl der im Unternehmen tätigen Ingenieure in den letzten drei Kalenderjahren muss mindestens 2 betragen (Mindestanforderung).
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über Referenzleistungen des Bieters, die im Hinblick auf die verfahrensgegenständlichen Planungsanforderungen vergleichbar sind und im...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über Referenzleistungen des Bieters, die im Hinblick auf die verfahrensgegenständlichen Planungsanforderungen vergleichbar sind und im Zeitraum zwischen dem 01.01.2020 und dem Ende der Angebotsfrist in diesem Verfahren abgeschlossen worden sind.
Referenzleistungen, die die vorstehenden Anforderungen nicht erfüllen, sind nicht wertbar und werden nicht gewertet. Referenzleistungen, die die vorstehenden Anforderungen erfüllen, sind wertbar und werden anhand der folgenden Kriterien mit Punkten bewertet:
Leistungen betreffen ein Baudenkmal = 10 Punkte. Instandsetzung und/oder Umbau = 5 Punkte. Mindestens Leistungsphasen 3 bis 8 nach § 55 HOAI vollständig erbracht = 5 Punkte. Anrechenbare Kosten nach § 54 HOAI mindestens 200.000,00 netto = 5 Punkte.
In das Gesamtergebnis des Kriteriums unternehmensbezogene Referenzen fließen die Einzelwertungen von maximal 5 wertbaren Referenzen ein. Dies bedeutet im Einzelnen: Sofern genau 5 wertbare Referenzen oder weniger angegeben werden, fließt jede Einzelwertung dieser Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung des Kriteriums ein. Sofern mehr als 5 wertbare Referenzen angegeben werden, fließen die Einzelwertungen der 5 Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung des Kriteriums ein, welche die höchste Anzahl an Punkten erhalten haben.
Je Referenz können maximal 25 Punkte erreicht werden. Die maximale erreichbare Gesamtpunktzahl bei 5 Referenzen beträgt 125 Punkte (5 x 25 Punkte). Geeignet sind nur solche Bieter, deren Referenzen hinsichtlich des Kriteriums Nr. 1 („Leistungen betreffen ein Baudenkmal“) insgesamt mindestens 30 Punkte erreichen und deren Referenzen eine Gesamtpunktzahl von mindestens 60 Punkten erreichen. (Mindestanforderung)
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Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung dazu, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Mindestanforderung).” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Projektleiter und der Bauleiter müssen jeweils über eine Berufsqualifikation als Architekt oder Ingenieur verfügen. Bieter haben durch Vorlage...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Projektleiter und der Bauleiter müssen jeweils über eine Berufsqualifikation als Architekt oder Ingenieur verfügen. Bieter haben durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen, dass die für die Auftragsausführung vorgesehene Projekt- und Bauleitung über die geforderte Qualifikation verfügt.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Korruption
Betrug
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
“Nach § 123 Abs. 1 GWB schließen Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Nach § 123 Abs. 1 GWB schließen Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach [...]
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und intern. Bedienstete)
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
“Nach § 123 Abs. 1 GWB schließen Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Nach § 123 Abs. 1 GWB schließen Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach [...]
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (14) “Nach § 123 Abs. 1 GWB schließen Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Nach § 123 Abs. 1 GWB schließen Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
“Nach § 123 Abs. 1 GWB schließen Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Nach § 123 Abs. 1 GWB schließen Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach [...]
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
“Nach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Nach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...]
3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden
“Nach § 123 Abs. 1 GWB schließen Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Nach § 123 Abs. 1 GWB schließen Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach [...]
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
“Nach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Nach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...]
2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
“Nach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Nach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...]
5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
“Nach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Nach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...]
7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat
“Nach § 123 Abs. 1 GWB schließen Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Nach § 123 Abs. 1 GWB schließen Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach [...]
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
“Nach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Nach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...]
3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden
“Nach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Nach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...]
8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
“Nach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Nach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
“Nach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Nach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...]
4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
“Nach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Nach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...]
6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
“Nach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Nach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...]
2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstraße 39, 80538 München
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Geschäftsstelle
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +498921762411📞
URL: www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns /zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html 🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-09+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 091-307277 (2025-05-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-08-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 (HLS), Grundleistungen HOAI-Leistungsphasen 1 bis 9 für das
Projekt Instandsetzung und Umbau des Stadtbahnhofs Eichstätt, Bahnhofplatz 17, 85072 Eichstätt
Kurze Beschreibung:
“ZUM BESTANDSGEBÄUDE: Das Bahnhofsgebäude befindet sich auf dem Grundstück mit der Flurnummer 1867/2. Gebäude und Grundstück stehen
im Eigentum der Stadt...”
Kurze Beschreibung
ZUM BESTANDSGEBÄUDE: Das Bahnhofsgebäude befindet sich auf dem Grundstück mit der Flurnummer 1867/2. Gebäude und Grundstück stehen
im Eigentum der Stadt Eichstätt. Das Bahnhofsgebäude wurde um 1900 erbaut. Es besteht aus einem zweigeschossigen Trakt mit Eckpavillons und
Walmdach und wird der Stilrichtung des Neubarock zugeordnet. Das Bahnhofsgebäude ist als Baudenkmal unter der Aktennummer D-1-76-123-31
in die Bayerische Denkmalliste eingetragen. Die maximalen Außenabmessungen des Gebäudes betragen ca. 27,6 m x 11,8 m, die Firsthöhe liegt ca.
13,75 m über dem Gelände. Alle Geschossdecken sind Holzbalkendecken, lediglich die Kellerdecke (Teilunterkellerung) wurde als preußische
Kappendecke realisiert. Derzeit wird das Bahnhofsgebäude in den Bereichen des Kellergeschosses, des Erd- und Obergeschosses von kulturellen
und sozialen Einrichtungen wie auch gewerblich genutzt. Im Keller befindet sich der Hausanschluss. Teils steht der Keller leer, teils befinden sich
dort Bandübungsräume, die vermietet werden. Im Erdgeschoss gibt es einen Kartenverkauf der Deutschen Bahn, WC-Anlagen und Lagerräume. Im
Obergeschoss sind Vereinsräume des „Bahnhof-Lebt e.V.“ untergebracht. Im Obergeschoss gibt es ferner leerstehende Wohnräume. Auch im
Dachgeschoss befinden sich leerstehende Wohnräume. Der Auftraggeber geht auf Basis der bereits vorliegenden Planungsergebnisse davon aus,
dass das Bahnhofsgebäude in die Gebäudeklasse 4, ungeregelter Sonderbau, einzustufen ist. INSTANDSETZUNG UND UMBAU: Das
Bahnhofsgebäude weist erhebliche altersbedingte Schäden, insbesondere durch unterdimensionierte Holzbauteile und durch Feuchte auf. Der
Keller des Gebäudes ist aufgrund einer fehlenden Abdichtung durchfeuchtet. Die gesamte Haustechnik ist erneuerungsbedürftig. Das
Bahnhofsgebäude soll daher wieder instandgesetzt werden. Im Zuge der Instandsetzung soll das Innere des Gebäudes umgestaltet werden, damit
das neue, bereits vom Stadtrat beschlossene Nutzungskonzept realisiert werden kann. Dieses sieht für die Geschosse des Bahnhofsgebäudes
folgende Nutzungen vor: Untergeschoss: Bandübungsräume und Archiv, Abstellräume. Erdgeschoss: Bahnhofsbuchhandlung (insbesondere
Zeitschriften, Bestseller), Fahrkartenverkauf, Getränke/Snacks und Tabakwaren. Linker Kopfbau: Multifunktionsraum der VHS. Obergeschoss: Büro,
Empfang sowie Multifunktionsräume der VHS. Dachgeschoss: Musikschule. Geplant ist weiter, eine Außentreppe am Gebäude anzubringen.
ZEITPLAN Mit der Planung der Maßnahmen soll unmittelbar nach Erteilung des Zuschlags in diesem Vergabeverfahren begonnen werden. Der
Beginn der baulichen Maßnahmen ist für das erste / zweite Quartal 2026 vorgesehen. Die Baumaßnahme soll im dritten Quartal 2027 fertiggestellt
werden. Die Baumaßnahmen sollen nicht im laufenden Betrieb stattfinden.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 65484.8 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 65484.8 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 65484.8 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“ZUM BESTANDSGEBÄUDE: Das Bahnhofsgebäude befindet sich auf dem Grundstück mit der Flurnummer 1867/2. Gebäude und Grundstück stehen
im Eigentum der Stadt...”
Beschreibung der Beschaffung
ZUM BESTANDSGEBÄUDE: Das Bahnhofsgebäude befindet sich auf dem Grundstück mit der Flurnummer 1867/2. Gebäude und Grundstück stehen
im Eigentum der Stadt Eichstätt. Das Bahnhofsgebäude wurde um 1900 erbaut. Es besteht aus einem zweigeschossigen Trakt mit Eckpavillons und
Walmdach und wird der Stilrichtung des Neubarock zugeordnet. Das Bahnhofsgebäude ist als Baudenkmal unter der Aktennummer D-1-76-123-31
in die Bayerische Denkmalliste eingetragen. Die maximalen Außenabmessungen des Gebäudes betragen ca. 27,6 m x 11,8 m, die Firsthöhe liegt ca.
13,75 m über dem Gelände. Alle Geschossdecken sind Holzbalkendecken, lediglich die Kellerdecke (Teilunterkellerung) wurde als preußische
Kappendecke realisiert. Derzeit wird das Bahnhofsgebäude in den Bereichen des Kellergeschosses, des Erd- und Obergeschosses von kulturellen
und sozialen Einrichtungen wie auch gewerblich genutzt. Im Keller befindet sich der Hausanschluss. Teils steht der Keller leer, teils befinden sich
dort Bandübungsräume, die vermietet werden. Im Erdgeschoss gibt es einen Kartenverkauf der Deutschen Bahn, WC-Anlagen und Lagerräume. Im
Obergeschoss sind Vereinsräume des „Bahnhof-Lebt e.V.“ untergebracht. Im Obergeschoss gibt es ferner leerstehende Wohnräume. Auch im
Dachgeschoss befinden sich leerstehende Wohnräume. Der Auftraggeber geht auf Basis der bereits vorliegenden Planungsergebnisse davon aus,
dass das Bahnhofsgebäude in die Gebäudeklasse 4, ungeregelter Sonderbau, einzustufen ist. INSTANDSETZUNG UND UMBAU: Das
Bahnhofsgebäude weist erhebliche altersbedingte Schäden, insbesondere durch unterdimensionierte Holzbauteile und durch Feuchte auf. Der
Keller des Gebäudes ist aufgrund einer fehlenden Abdichtung durchfeuchtet. Die gesamte Haustechnik ist erneuerungsbedürftig. Das
Bahnhofsgebäude soll daher wieder instandgesetzt werden. Im Zuge der Instandsetzung soll das Innere des Gebäudes umgestaltet werden, damit
das neue, bereits vom Stadtrat beschlossene Nutzungskonzept realisiert werden kann. Dieses sieht für die Geschosse des Bahnhofsgebäudes
folgende Nutzungen vor: Untergeschoss: Bandübungsräume und Archiv, Abstellräume. Erdgeschoss: Bahnhofsbuchhandlung (insbesondere
Zeitschriften, Bestseller), Fahrkartenverkauf, Getränke/Snacks und Tabakwaren. Linker Kopfbau: Multifunktionsraum der VHS. Obergeschoss: Büro,
Empfang sowie Multifunktionsräume der VHS. Dachgeschoss: Musikschule. Geplant ist weiter, eine Außentreppe am Gebäude anzubringen.
ZEITPLAN Mit der Planung der Maßnahmen soll unmittelbar nach Erteilung des Zuschlags in diesem Vergabeverfahren begonnen werden. Der
Beginn der baulichen Maßnahmen ist für das erste / zweite Quartal 2026 vorgesehen. Die Baumaßnahme soll im dritten Quartal 2027 fertiggestellt
werden. Die Baumaßnahmen sollen nicht im laufenden Betrieb stattfinden.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Stufenweise Beauftragung gemäß § 4 Planungsvertrag. Mit Zuschlag werden nur die Leistungen der vertraglichen Leistungsstufe 1 abgerufen. Der
Auftraggeber...”
Beschreibung der Optionen
Stufenweise Beauftragung gemäß § 4 Planungsvertrag. Mit Zuschlag werden nur die Leistungen der vertraglichen Leistungsstufe 1 abgerufen. Der
Auftraggeber hat das einseitige Optionsrecht, Leistungen der weiteren Leistungsstufen ganz oder teilweise abzurufen. Ein Rechtsanspruch des
Auftragnehmers auf Abruf weiterer Leistungen besteht nicht. Aus dem Nicht-Abruf von Leistungen erwachsen dem Auftragnehmer keine Ansprüche
gegen den Auftraggeber; der Auftragnehmer kann insbesondere keine Erhöhung seines vertraglich vereinbarten Honorars, keinen Schadensersatz
und keine Entschädigung verlangen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen im Hinblick auf: Herausforderung des Projekts – Umsetzung
Nutzungskonzept; Herangehensweise des Bieters zur Ermöglichung einer nachhaltigen Bauweise. Siehe Verfahrensbedingungen für
Einzelheiten.
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 746/24 Los 3
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-07-08 📅
Titel: Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 (HLS), Grundleistungen HOAI-Leistungsphasen 1 bis 9 für das
Projekt Instandsetzung und Umbau des Stadtbahnhofs Eichstätt, Bahnhofplatz 17, 85072 Eichstätt
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstes Angebot: 65484.8 💰
Niedrigstes Angebot: 65484.8 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 65484.8 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots: 746/24 Los 3
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Ingenieurbüro Kluge, Inhaberin Frau Dipl.-Ing. (FH) Carmen Kluge
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ingenieurbüro Kluge, Inhaberin Frau Dipl.-Ing. (FH) Carmen Kluge
Nationale Registrierungsnummer: 171/210/10488
Postanschrift: Römerstraße 77, 85072 Eichstätt
Postleitzahl: 85072
Postort: Eichstätt
Region: Eichstätt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@hls-kluge.de📧
Telefon: +49842197110📞
URL: https://www.hls-kluge.de/🌏
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen
Öffentlicher Auftraggeber Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 307277-2025
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
URL: www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der
Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134
Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-14+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 156-537205 (2025-08-14)