Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Benennung von Referenzen und Subunternehmen.
Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit hat der Bieter Referenzen aus dem Bereich
"Beförderung von Menschen mit Behinderung" zu benennen.
Referenzen müssen hinsichtlich ihrer Größenordnung (z.B.
Personenanzahl, Fahrzeuganzahl) und der Vertragsart
(Rahmenvertrag mit Fahrdienstorganisation und
Beschwerdemanagement durch den Auftragnehmer)
vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Auftrag sein. Es muss
mindestens ein vergleichbarer Referenzauftrag oder
Referenzaufträge angegeben werden, die in Summe vergleichbar sind.
Für die Referenzen sind dabei Auftraggeber, Ansprechperson*),
Telefon-Nr.*), Kurzbeschreibung des Auftrages, Gesamtlaufzeit
Referenzauftrag, Beginn Referenzauftrag, Anzahl der
durchschnittlich zu befördernden Personen pro Fahrtag,
Anzahl der durchschnittlich eingesetzten Fahrzeuge pro Fahrtag zu
benennen.
*) Diese Angaben müssen aus Datenschutzgründen mit der
Abgabe des Angebotes (noch) nicht gemacht werden. Auf
Aufforderung des Auftraggebers sind diese Angaben
nachzureichen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen
Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Verifizierung nicht
standhalten, können zum Ausschluss des Angebotes führen.
Für die Subunternehmer ist die genaue Bezeichnung der
Teilleistung, Firma, Adresse, zu benennen.
Die Werkstatt kann eigene (negative) Erfahrungen
heranziehen.
Beschreibung des aktuellen Fuhrparks und der zur Verfügung
stehenden technischen Ausrüstung (z.B. Anzahl der
Fahrzeuge, Fahrzeugtyp, Anzahl Sitzplätze/Rollstuhlplätze) als
Anlage beifügen,
Angabe des kalkulierten Fahrzeugeinsatzes, Anzahl der Plätze
(getrennt nach Sitz- und Rollstuhlplätzen) und Angaben aus
aktuellem Fuhrpark oder Neuanschaffung, Fahrzeug mit
alternativem Antrieb.
Sofern Fahrzeuge für die Leistungserbringung noch
angeschafft werden müssen, ist dies ebenfalls in den Angebotsdaten zu
benennen.
Es ist darzulegen, dass die Fahrzeuge rechtzeitig zum
Leistungsbeginn verfügbar sind.
Auf Verlangen des Auftraggebers ist für neuanzuschaffende
Fahrzeuge eine Lieferzusage und /oder ein vergleichbarer
Nachweis sowie die Finanzierungszusage z. B. einer Bank
bzw. das Finanzierungkonzept einzureichen.