Die Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co.KG (MVB) planen die Auswechslung der Fahrdrähte und die Instandsetzung des Tragwerkes im Bereich Alt Fermersleben/ Alt Salbke, in den Baugrenzen von dem Streckentrenner Alt Fermersleben UNT KS 12 bis in die Nachspannung Lüttgen-Salbker Weg.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-07.
Auftragsbekanntmachung (2025-04-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrdrahtauswechslung Alt Fermersleben Lieferung und Montage
Reference number: 2025-404-01-01-0765
Kurze Beschreibung:
“Die Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co.KG (MVB) planen die Auswechslung der Fahrdrähte und die Instandsetzung des Tragwerkes im Bereich Alt...”
Kurze Beschreibung
Die Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co.KG (MVB) planen die Auswechslung der Fahrdrähte und die Instandsetzung des Tragwerkes im Bereich Alt Fermersleben/ Alt Salbke, in den Baugrenzen von dem Streckentrenner Alt Fermersleben UNT KS 12 bis in die Nachspannung Lüttgen-Salbker Weg.
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Art des Vertrags: works
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 1:
Es ist die Lieferung des Fahrdrahtes sowie des Fahrleitungsmaterials gemäß den vor- und nachstehenden Angaben, der Systemzeichnungen und des...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 1:
Es ist die Lieferung des Fahrdrahtes sowie des Fahrleitungsmaterials gemäß den vor- und nachstehenden Angaben, der Systemzeichnungen und des Leistungsverzeichnisses auszuführen. Die Gleisachsen haben einen Abstand zueinander von jeweils 4,00m. Der Abstand zwischen Fahrleitungsmast zur Gleisachse beträgt ca. 2,00m, dieser ist je Mast eigenverantwortlich vom AN zu ermitteln. Die Fahrleitungshöhe beträgt mindestens 4,20m bis maximal 5,50m.
Der Lieferstandort des Fahrleitungsmaterials befindet sich in Magdeburg. Der Lieferant übergibt das Material direkt an den Auftragnehmer (AN) für die Montage. Der AN für die Montage übernimmt das Material direkt vom Lieferanten. Die Anlieferung ist mit dem AN für die Montage abzusprechen.
Das ausgeschriebene Material muss in der KW 27 2025 komplett für den Auftragnehmer der Montage auf Abruf verfügbar sein.
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 2:
Demontage, Montage und Auswechslung der Fahrdrähte und die Instandsetzung des Tragwerkes ist gemäß den vor- und nachstehenden Angaben, der...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 2:
Demontage, Montage und Auswechslung der Fahrdrähte und die Instandsetzung des Tragwerkes ist gemäß den vor- und nachstehenden Angaben, der Systemzeichnungen und des Leistungsverzeichnisses auszuführen.
Der Lieferstandort des Fahrleitungsmaterials befindet sich in Magdeburg. Der Lieferant übergibt das Material direkt an den Auftragnehmer (AN) für die Montage. Der AN für die Montage übernimmt das Material direkt vom Lieferanten. Die Anlieferung ist mit dem AN für die Lieferung abzusprechen. Das Material steht vor dem Beginn der Montageleistung zur Verfügung.
Leistungsaufteilung
- die Montage der Fahrdrähte und die Instandsetzung des Tragwerkes unter Aufrechterhaltung des Gesamtbauzeitenplanes,
- Entsorgung von nicht wiederverwendungsfähigem Material zu Lasten des Auftragnehmers,
- Gutschriften von allen Wertstoffen sind dem Anlagenbetreiber zu übergeben, der Entsorger wird vom Auftraggeber vorgegeben,
- Maßnahmen zur Baustellensicherung.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-09 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Abschlagszahlungen der für die nachgewiesenen Leistungen zustehenden Vergütung.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“-”
“(a) Die Bieter haben die Vergabeunterlagen nach Erhalt unverzüglich durchzuarbeiten und zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen, die dem Bieter...”
(a) Die Bieter haben die Vergabeunterlagen nach Erhalt unverzüglich durchzuarbeiten und zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen, die dem Bieter übergeben wurden Unklarheiten oder verstoßen nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die MVB hierauf unverzüglich hin.
(b) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, gemäß §45 Abs. 2 KrWG, bei der Gestaltung von Arbeitsabläufen, bei der Beschaffung oder Verwendung von Material und Gebrauchsgütern, bei Bauvorhaben und sonstigen Aufträgen, ohne damit Rechtsansprüche Dritter zu begründen, Erzeugnissen den Vorzug zu geben, die
1. in rohstoffschonenden, energiesparenden, wassersparenden, schadstoffarmen oder abfallarmen Produktionsverfahren hergestellt worden sind,
2. durch Vorbereitung zur Wiederverwendung oder durch Recycling von Abfällen, insbesondere unter Einsatz von Rezyklaten, oder aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt worden sind,
3. sich durch Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit, Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit auszeichnen oder
4. im Vergleich zu anderen Erzeugnissen zu weniger oder schadstoffärmeren Abfällen führen oder sich besser zur umweltverträglichen Abfallbewirtschaftung eignen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: --
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: angela.schaefer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 3455141529📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: ---
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: angela.schaefer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 3455141529📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
"(1) Die Vergabekammer...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, wenn:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 069-224857 (2025-04-07)