Die Stadt Fürstenwalde/Spree beabsichtigt, im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und des betrieblichen Mobilitätsmanagements, nachhaltige Mobilität als Klimaschutzmaßnahme zu fördern und gleichzeitig ihre Attraktivität als Arbeitgeberin zu steigern. Zu diesem Zweck wird den Beschäftigten eine Entgeltumwandlung zum Leasing eines Fahrrads ermöglicht. Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage des Tarifvertrags zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25.10.2020 durch den Abschluss eines Rahmenvertrags mit einem Leasingdienstleistungsunternehmen. Das Angebot richtet sich an alle Tarifbeschäftigten der Auftraggeberin, die unter den Geltungsbereich des TV-Fahrradleasing fallen, und basiert auf einer reinen Teilamortisation. Der Maximalpreis für ein Fahrrad beträgt 7.000 EUR brutto. Die geschätzte Abgabemenge liegt bei 30 bis 50 Fahrrädern, wobei eine maximale Abgabemenge von bis zu 400 Fahrrädern möglich ist. Es besteht keine verpflichtende Mindestabnahmemenge, wodurch die tatsächliche Menge flexibel an den Bedarf angepasst werden kann. Interessierte Anbieter sind eingeladen, ihre Angebote unter Berücksichtigung der genannten Rahmenbedingungen einzureichen. Ziel des Verfahrens ist es, eine qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Lösung zu finden, die den Anforderungen der nachhaltigen Mobilität und den Bedürfnissen der Beschäftigten gerecht wird. Es wird eine 2-jährige Laufzeit vereinbart. Vertragsverlängerungsoption: zweimalig um jeweils 12 Monate möglich. Dies hat der AG dem AN innerhalb von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Schriftform mitzuteilen. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt somit 4 Jahre.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-03-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-02-05.
Auftragsbekanntmachung (2025-02-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrradleasing für Mitarbeitende der Stadt Fürstenwalde/Spree im Rahmen der Entgeltumwandlung
Referenznummer: VgV OV-01-2025
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Fürstenwalde/Spree beabsichtigt, im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und des betrieblichen Mobilitätsmanagements, nachhaltige Mobilität als Klimaschutzmaßnahme zu fördern und gleichzeitig ihre Attraktivität als Arbeitgeberin zu steigern. Zu diesem Zweck wird den Beschäftigten eine Entgeltumwandlung zum Leasing eines Fahrrads ermöglicht. Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage des Tarifvertrags zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25.10.2020 durch den Abschluss eines Rahmenvertrags mit einem Leasingdienstleistungsunternehmen. Das Angebot richtet sich an alle Tarifbeschäftigten der Auftraggeberin, die unter den Geltungsbereich des TV-Fahrradleasing fallen, und basiert auf einer reinen Teilamortisation. Der Maximalpreis für ein Fahrrad beträgt 7.000 EUR brutto. Die geschätzte Abgabemenge liegt bei 30 bis 50 Fahrrädern, wobei eine maximale Abgabemenge von bis zu 400 Fahrrädern möglich ist. Es besteht keine verpflichtende Mindestabnahmemenge, wodurch die tatsächliche Menge flexibel an den Bedarf angepasst werden kann. Interessierte Anbieter sind eingeladen, ihre Angebote unter Berücksichtigung der genannten Rahmenbedingungen einzureichen. Ziel des Verfahrens ist es, eine qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Lösung zu finden, die den Anforderungen der nachhaltigen Mobilität und den Bedürfnissen der Beschäftigten gerecht wird. Es wird eine 2-jährige Laufzeit vereinbart. Vertragsverlängerungsoption: zweimalig um jeweils 12 Monate möglich. Dies hat der AG dem AN innerhalb von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Schriftform mitzuteilen. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt somit 4 Jahre.
Die Stadt Fürstenwalde/Spree beabsichtigt, im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und des betrieblichen Mobilitätsmanagements, nachhaltige Mobilität als Klimaschutzmaßnahme zu fördern und gleichzeitig ihre Attraktivität als Arbeitgeberin zu steigern. Zu diesem Zweck wird den Beschäftigten eine Entgeltumwandlung zum Leasing eines Fahrrads ermöglicht. Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage des Tarifvertrags zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25.10.2020 durch den Abschluss eines Rahmenvertrags mit einem Leasingdienstleistungsunternehmen. Das Angebot richtet sich an alle Tarifbeschäftigten der Auftraggeberin, die unter den Geltungsbereich des TV-Fahrradleasing fallen, und basiert auf einer reinen Teilamortisation. Der Maximalpreis für ein Fahrrad beträgt 7.000 EUR brutto. Die geschätzte Abgabemenge liegt bei 30 bis 50 Fahrrädern, wobei eine maximale Abgabemenge von bis zu 400 Fahrrädern möglich ist. Es besteht keine verpflichtende Mindestabnahmemenge, wodurch die tatsächliche Menge flexibel an den Bedarf angepasst werden kann. Interessierte Anbieter sind eingeladen, ihre Angebote unter Berücksichtigung der genannten Rahmenbedingungen einzureichen. Ziel des Verfahrens ist es, eine qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Lösung zu finden, die den Anforderungen der nachhaltigen Mobilität und den Bedürfnissen der Beschäftigten gerecht wird. Es wird eine 2-jährige Laufzeit vereinbart. Vertragsverlängerungsoption: zweimalig um jeweils 12 Monate möglich. Dies hat der AG dem AN innerhalb von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Schriftform mitzuteilen. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt somit 4 Jahre.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Finanzierungs-Leasing📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0.01 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: VgV OV-01-2025
Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Fürstenwalde/Spree beabsichtigt, im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und des betrieblichen Mobilitätsmanagements, nachhaltige Mobilität als Klimaschutzmaßnahme zu fördern und gleichzeitig ihre Attraktivität als Arbeitgeberin zu steigern. Zu diesem Zweck wird den Beschäftigten eine Entgeltumwandlung zum Leasing eines Fahrrads ermöglicht. Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage des Tarifvertrags zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25.10.2020 durch den Abschluss eines Rahmenvertrags mit einem Leasingdienstleistungsunternehmen. Das Angebot richtet sich an alle Tarifbeschäftigten der Auftraggeberin, die unter den Geltungsbereich des TV-Fahrradleasing fallen, und basiert auf einer reinen Teilamortisation. Der Maximalpreis für ein Fahrrad beträgt 7.000 EUR brutto. Die geschätzte Abgabemenge liegt bei 30 bis 50 Fahrrädern, wobei eine maximale Abgabemenge von bis zu 400 Fahrrädern möglich ist. Es besteht keine verpflichtende Mindestabnahmemenge, wodurch die tatsächliche Menge flexibel an den Bedarf angepasst werden kann. Interessierte Anbieter sind eingeladen, ihre Angebote unter Berücksichtigung der genannten Rahmenbedingungen einzureichen. Ziel des Verfahrens ist es, eine qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Lösung zu finden, die den Anforderungen der nachhaltigen Mobilität und den Bedürfnissen der Beschäftigten gerecht wird.
Die Stadt Fürstenwalde/Spree beabsichtigt, im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und des betrieblichen Mobilitätsmanagements, nachhaltige Mobilität als Klimaschutzmaßnahme zu fördern und gleichzeitig ihre Attraktivität als Arbeitgeberin zu steigern. Zu diesem Zweck wird den Beschäftigten eine Entgeltumwandlung zum Leasing eines Fahrrads ermöglicht. Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage des Tarifvertrags zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25.10.2020 durch den Abschluss eines Rahmenvertrags mit einem Leasingdienstleistungsunternehmen. Das Angebot richtet sich an alle Tarifbeschäftigten der Auftraggeberin, die unter den Geltungsbereich des TV-Fahrradleasing fallen, und basiert auf einer reinen Teilamortisation. Der Maximalpreis für ein Fahrrad beträgt 7.000 EUR brutto. Die geschätzte Abgabemenge liegt bei 30 bis 50 Fahrrädern, wobei eine maximale Abgabemenge von bis zu 400 Fahrrädern möglich ist. Es besteht keine verpflichtende Mindestabnahmemenge, wodurch die tatsächliche Menge flexibel an den Bedarf angepasst werden kann. Interessierte Anbieter sind eingeladen, ihre Angebote unter Berücksichtigung der genannten Rahmenbedingungen einzureichen. Ziel des Verfahrens ist es, eine qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Lösung zu finden, die den Anforderungen der nachhaltigen Mobilität und den Bedürfnissen der Beschäftigten gerecht wird.
Hauptstandort oder Erfüllungsort: siehe Leistungsbeschreibung
Postleitzahl: 15517
Stadt: Fürstenwalde/Spree
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Oder-Spree
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-05-01 📅
Datum des Endes: 2027-04-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten. Vertragsverlängerungsoption: zweimalig um jeweils 12 Monate möglich. Dies hat der AG dem AN innerhalb von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Schriftform mitzuteilen. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt somit 4 Jahre.
Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten. Vertragsverlängerungsoption: zweimalig um jeweils 12 Monate möglich. Dies hat der AG dem AN innerhalb von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Schriftform mitzuteilen. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt somit 4 Jahre.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-10 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-03-10 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Fürstenwalde/Spree, Raum 193
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): nur Vertreter des Auftraggebers
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 38 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-03-10 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Fürstenwalde/Spree, Raum 193
Zusätzliche Informationen: nur Vertreter des Auftraggebers
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-03-03 00:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Fürstenwalde/Spree Folgende Unterlagen werden nachgefordert, wenn diese nicht bereits mit dem Angebot eingereicht wurden: FB 124 Eigenerklärung LD oder Nachweis der Präqualifizierung (PQ Bau, VOL, ULV Bbg) v. Bieter, 233 Nachunternehmerleistungen, FB 5.3 EU Vereinbarung gem. BbgVergG, Angaben_Wettbewerbsregister, Referenzliste - mind. 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen in den letzten 5 Jahren des Bieters (Angabe Jahr, Auftraggeber, Volumen), FB 4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe, FB 4.2 EU bei Bedarf: Bewerber-Bietergemeinschaftserklärung, FB 4.3 EU Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe, FB 4.4 EU Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen; bei Eignungsleihe: mindestens 3 Referenzen, der wesentlich in den letzten 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe, des Auftragsvolumens, des Leistungszeitraumes und des Auftraggebers (Kontaktdaten) vom Nachunternehmer, Sonderformular Russland-Embargo_Vergabeverfahren, Nachweis für kooperierende Fahrradfachgeschäfte, Nachweis für das Störfallmanagement, Konzept und Ablaufplan der angebotenen Dienstleistung, unwesentliche Preisangaben gem. § 41 Abs. 3 UVgO. Gelangt das Angebot in die engere Wahl sind nach Aufforderung folgende Unterlagen vorzulegen: (Kopien, gültige bzw. ohne Gültigkeitsdatum: nicht älter als 12 Monate): - SOKA-BAU-Bescheinigung bzw. Bescheinigung der tariflich zuständigen Sozialkasse (wenn nicht sozialkassenzugehörig der zust. Krankenkassen), - Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt - Unbedenklichkeitsbesch. der Berufsgenossenschaft - FB 124 LD Eigenerklärung bzw. Nachweis der Präqualifizierung (PQ Bau, VOL, ULV Bbg) der Nachunternehmer - FB 5.4 EU Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz der Nachunternehmer - Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Laufzeit vom Bieter - bei Bedarf: zur Preisprüfung können die Formblätter 221 und 223 abgefordert werden Bitte beachten Sie, dass die notwendigen Bescheinigungen bereits vor Angebotsabgabe bei den entsprechenden Instituten abzufordern sind. (Finanzamt, Versicherung, Berufsgenossenschaft etc.)
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Fürstenwalde/Spree Folgende Unterlagen werden nachgefordert, wenn diese nicht bereits mit dem Angebot eingereicht wurden: FB 124 Eigenerklärung LD oder Nachweis der Präqualifizierung (PQ Bau, VOL, ULV Bbg) v. Bieter, 233 Nachunternehmerleistungen, FB 5.3 EU Vereinbarung gem. BbgVergG, Angaben_Wettbewerbsregister, Referenzliste - mind. 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen in den letzten 5 Jahren des Bieters (Angabe Jahr, Auftraggeber, Volumen), FB 4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe, FB 4.2 EU bei Bedarf: Bewerber-Bietergemeinschaftserklärung, FB 4.3 EU Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe, FB 4.4 EU Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen; bei Eignungsleihe: mindestens 3 Referenzen, der wesentlich in den letzten 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe, des Auftragsvolumens, des Leistungszeitraumes und des Auftraggebers (Kontaktdaten) vom Nachunternehmer, Sonderformular Russland-Embargo_Vergabeverfahren, Nachweis für kooperierende Fahrradfachgeschäfte, Nachweis für das Störfallmanagement, Konzept und Ablaufplan der angebotenen Dienstleistung, unwesentliche Preisangaben gem. § 41 Abs. 3 UVgO. Gelangt das Angebot in die engere Wahl sind nach Aufforderung folgende Unterlagen vorzulegen: (Kopien, gültige bzw. ohne Gültigkeitsdatum: nicht älter als 12 Monate): - SOKA-BAU-Bescheinigung bzw. Bescheinigung der tariflich zuständigen Sozialkasse (wenn nicht sozialkassenzugehörig der zust. Krankenkassen), - Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt - Unbedenklichkeitsbesch. der Berufsgenossenschaft - FB 124 LD Eigenerklärung bzw. Nachweis der Präqualifizierung (PQ Bau, VOL, ULV Bbg) der Nachunternehmer - FB 5.4 EU Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz der Nachunternehmer - Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Laufzeit vom Bieter - bei Bedarf: zur Preisprüfung können die Formblätter 221 und 223 abgefordert werden Bitte beachten Sie, dass die notwendigen Bescheinigungen bereits vor Angebotsabgabe bei den entsprechenden Instituten abzufordern sind. (Finanzamt, Versicherung, Berufsgenossenschaft etc.)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignung zur Berufsausübung: Bietergemeinschaften legen mit dem Angebot das Formblatt 4.2 EU Bewerber/Bietergemeinschaftserklärung vor
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: FB 633 EU Angebotsschreiben, Leistungsverzeichnis, FB 124 Eigenerklärung LD oder Nachweis der Präqualifizierung (PQ Bau, VOL, ULV Bbg) v. Bieter, 233 Nachunternehmerleistungen, FB 5.3 EU Vereinbarung gem. BbgVergG, Angaben_Wettbewerbsregister, Referenzliste - mind. 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen in den letzten 5 Jahren des Bieters (Angabe Jahr, Auftraggeber, Volumen), FB 4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe, FB 4.2 EU bei Bedarf: Bewerber-Bietergemeinschaftserklärung, FB 4.3 EU Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe, FB 4.4 EU Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, bei Eignungsleihe: mindestens 3 Referenzen, der wesentlich in den letzten 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe, des Auftragsvolumens, des Leistungszeitraumes und des Auftraggebers (Kontaktdaten) vom Nachunternehmer, Sonderformular Russland-Embargo_Vergabeverfahren Im Falle von Bietergemeinschaften hat jeder Beteiligte die geforderten Eignungsnachweise zu erbringen. -ausländische Nachweise/Dokumente sind in deutsch vorzulegen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: FB 633 EU Angebotsschreiben, Leistungsverzeichnis, FB 124 Eigenerklärung LD oder Nachweis der Präqualifizierung (PQ Bau, VOL, ULV Bbg) v. Bieter, 233 Nachunternehmerleistungen, FB 5.3 EU Vereinbarung gem. BbgVergG, Angaben_Wettbewerbsregister, Referenzliste - mind. 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen in den letzten 5 Jahren des Bieters (Angabe Jahr, Auftraggeber, Volumen), FB 4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe, FB 4.2 EU bei Bedarf: Bewerber-Bietergemeinschaftserklärung, FB 4.3 EU Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe, FB 4.4 EU Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, bei Eignungsleihe: mindestens 3 Referenzen, der wesentlich in den letzten 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe, des Auftragsvolumens, des Leistungszeitraumes und des Auftraggebers (Kontaktdaten) vom Nachunternehmer, Sonderformular Russland-Embargo_Vergabeverfahren Im Falle von Bietergemeinschaften hat jeder Beteiligte die geforderten Eignungsnachweise zu erbringen. -ausländische Nachweise/Dokumente sind in deutsch vorzulegen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Darüber hinaus hat der Bieter mit dem Angebot zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben zu machen: - Nachweis für kooperierende Fahrradfachgeschäfte, - Nachweis für das Störfallmanagement, - Konzept und Ablaufplan der angebotenen Dienstleistung Gelangt das Angebot in die engere Wahl sind nach Aufforderung folgende Unterlagen vorzulegen: Eigenerklärungen sind durch entsprechende Bescheinigungen (Kopien, gültige bzw. ohne Gültigkeitsdatum: nicht älter als 12 Monate) der zuständigen Stellen zu bestätigen: - SOKA-BAU-Bescheinigung bzw. Bescheinigung der tariflich zuständigen Sozialkasse (wenn nicht sozialkassenzugehörig der zust. Krankenkassen), - Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt - Unbedenklichkeitsbesch. der Berufsgenossenschaft - FB 124 LD Eigenerklärung bzw. Nachweis der Präqualifizierung (PQ Bau, VOL, ULV Bbg) der Nachunternehmer - FB 5.4 EU Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz der Nachunternehmer - Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Laufzeit vom Bieter Die Anforderung der genannten Bescheinigungen von den Nachunter-nehmen sowie zur Preisprüfung geforderte Kalkulationsnachweise (u.a. FB 221/223) wird sich vorbehalten.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Darüber hinaus hat der Bieter mit dem Angebot zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben zu machen: - Nachweis für kooperierende Fahrradfachgeschäfte, - Nachweis für das Störfallmanagement, - Konzept und Ablaufplan der angebotenen Dienstleistung Gelangt das Angebot in die engere Wahl sind nach Aufforderung folgende Unterlagen vorzulegen: Eigenerklärungen sind durch entsprechende Bescheinigungen (Kopien, gültige bzw. ohne Gültigkeitsdatum: nicht älter als 12 Monate) der zuständigen Stellen zu bestätigen: - SOKA-BAU-Bescheinigung bzw. Bescheinigung der tariflich zuständigen Sozialkasse (wenn nicht sozialkassenzugehörig der zust. Krankenkassen), - Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt - Unbedenklichkeitsbesch. der Berufsgenossenschaft - FB 124 LD Eigenerklärung bzw. Nachweis der Präqualifizierung (PQ Bau, VOL, ULV Bbg) der Nachunternehmer - FB 5.4 EU Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz der Nachunternehmer - Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Laufzeit vom Bieter Die Anforderung der genannten Bescheinigungen von den Nachunter-nehmen sowie zur Preisprüfung geforderte Kalkulationsnachweise (u.a. FB 221/223) wird sich vorbehalten.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 6 weitere
Entrichtung von Steuern
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Bekanntmachungs-ID: CXP9YM0HDBH
Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben des Bewerbers/Bieters nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.
Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben des Bewerbers/Bieters nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg.de📧
Telefon: +49 331866-1719📞
Fax: +49 331866-1652 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrags hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Ein Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegen über dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrags hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Ein Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegen über dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-05+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 026-082775 (2025-02-05)