Die REVG mbH betreibt den öffentlichen Personennahverkehr im Rhein-Erft-Kreis. Insgesamt unterhält die Auftraggeberin ca. eigene 110 Busse und ca. 50 Nutzfahrzeuge/PKW. Für diese Fahrzeuge hat der Auftragnehmer einen Fahrzeug-Glasservice für mindestens 24 Monate sicherzustellen. Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Scheibeninstandsetzung und der Einbau neuer Scheiben. Bei der Instandsetzung (wird bei der REVG durchgeführt) werden mittels Harzinjektionsverfahren beschädigte Scheiben repariert. Somit entfällt der Einbau einer neuen Scheibe. Der Einbau neuer Fahrzeugscheiben muss in den Werkstätten der REVG erfolgen. Alle benötigten Werkzeuge und Hilfsmittel (z.B. Gerüst) für die Montage sind durch den Auftragnehmer beizubringen. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-24.
Auftragsbekanntmachung (2025-07-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrzeugscheiben-Service
Kurze Beschreibung:
“Die REVG mbH betreibt den öffentlichen Personennahverkehr im Rhein-Erft-Kreis. Insgesamt unterhält die Auftraggeberin ca. eigene 110 Busse und ca. 50...”
Kurze Beschreibung
Die REVG mbH betreibt den öffentlichen Personennahverkehr im Rhein-Erft-Kreis. Insgesamt unterhält die Auftraggeberin ca. eigene 110 Busse und ca. 50 Nutzfahrzeuge/PKW. Für diese Fahrzeuge hat der Auftragnehmer einen Fahrzeug-Glasservice für mindestens 24 Monate sicherzustellen. Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Scheibeninstandsetzung und der Einbau neuer Scheiben. Bei der Instandsetzung (wird bei der REVG durchgeführt) werden mittels Harzinjektionsverfahren beschädigte Scheiben repariert. Somit entfällt der Einbau einer neuen Scheibe. Der Einbau neuer Fahrzeugscheiben muss in den Werkstätten der REVG erfolgen. Alle benötigten Werkzeuge und Hilfsmittel (z.B. Gerüst) für die Montage sind durch den Auftragnehmer beizubringen. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von Bussen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die REVG mbH betreibt den öffentlichen Personennahverkehr im Rhein-Erft-Kreis. Insgesamt unterhält die Auftraggeberin ca. eigene 110 Busse und ca. 50...”
Beschreibung der Beschaffung
Die REVG mbH betreibt den öffentlichen Personennahverkehr im Rhein-Erft-Kreis. Insgesamt unterhält die Auftraggeberin ca. eigene 110 Busse und ca. 50 Nutzfahrzeuge/PKW. Für diese Fahrzeuge hat der Auftragnehmer einen Fahrzeug-Glasservice für mindestens 24 Monate sicherzustellen. Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Scheibeninstandsetzung und der Einbau neuer Scheiben. Bei der Instandsetzung (wird bei der REVG durchgeführt) werden mittels Harzinjektionsverfahren beschädigte Scheiben repariert. Somit entfällt der Einbau einer neuen Scheibe. Der Einbau neuer Fahrzeugscheiben muss in den Werkstätten der REVG erfolgen. Alle benötigten Werkzeuge und Hilfsmittel (z.B. Gerüst) für die Montage sind durch den Auftragnehmer beizubringen. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Glas📦
Ort der Leistung: Rhein-Erft-Kreis🏙️
Dauer: 24 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-29 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-29 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 47
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erforderlich ist eine Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erforderlich ist eine Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Formblatt E4. Vergleichbar sind Leistungen über Scheibeninstandsetzung und Scheibenmontage.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. auf Formblatt E5) beifügen. In diesem Fall wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erforderlich ist eine Bescheinigung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben zur Deckungssumme. Alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erforderlich ist eine Bescheinigung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben zur Deckungssumme. Alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass eine den benannten Mindeststandards entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall
für das Projekt abgeschlossen wird, Formblatt E6. Mindestens erforderlich ist eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindest-Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von jeweils 3 Millionen Euro je Schadensfall.
Der geforderte Nachweis muss im Fall einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. auf Formblatt E5) beifügen. In diesem Fall wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erforderlich ist eine Eigenerklärung zu vergleichbaren Referenzprojekten, Formblatt E7. Mindestens erforderlich ist ein Referenzprojekt, welches eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erforderlich ist eine Eigenerklärung zu vergleichbaren Referenzprojekten, Formblatt E7. Mindestens erforderlich ist ein Referenzprojekt, welches eine Scheibenmontage und Scheibeninstandsetzung von Omnibus-Scheiben zum Gegenstand hatte, wobei die Referenz die Instandsetzung von mindestens 10 Frontscheiben und die Montage von mindestens 20 Frontscheiben pro Jahr umfasst haben muss. Die Leistung muss zwischen dem 01.01.2018 und dem Schluss der Angebotsfrist erbracht worden sein.
Die Referenzanforderung muss im Fall einer Bietergemeinschaft durch die
Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn
mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten
Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der
Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein
Bieter hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf
Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der
Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens
(z.B. auf Formblatt E-4) beifügen. In diesem Fall müssen die
eignungsverleihenden Unternehmen die Leistungsbestandteile erbringen,
für die sie ihre Kapazitäten zur Verfügung stellen. Die Auftraggeberin
behält sich vor, für die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten
Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erforderlich ist eine Eigenerklärung, spätestens im Auftragsfall mindestens eines Servicetechnikers Meister für Fahrzeugglas und vier Fahrzeugglaser (samt...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erforderlich ist eine Eigenerklärung, spätestens im Auftragsfall mindestens eines Servicetechnikers Meister für Fahrzeugglas und vier Fahrzeugglaser (samt Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle) zu beschäftigen, Formblatt E9. Die entsprechenden Fachkundenachweise sowie der Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle sind bei Auftragserteilung nachzureichen. Der Bieter muss auf dem Formblatt E9 außerdem zwei Ansprechpartner/innen benennen, die während der gesamten Vertragslaufzeit als direkte Ansprechpersonen zur Verfügung stehen. Ein Austausch der Ansprechpartner steht unter Zustimmungsvorbehalt der Auftraggeberin.
Die Anforderung muss im Fall einer Bietergemeinschaft durch die
Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn
mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten
Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der
Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein
Bieter hinsichtlich der beruflichen Leistungsfähigkeit auf
Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der
Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens
(z.B. auf Formblatt E-5) beifügen. In diesem Fall müssen die
eignungsverleihenden Unternehmen die Leistungsbestandteile erbringen,
für die sie ihre Kapazitäten zur Verfügung stellen. Die Auftraggeberin
behält sich vor, für die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten
Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“ARGE”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt grundsätzlich erst nach Erfüllung der Leistung. Eine Vorauskasse wird ausgeschlossen.
Die Zahlung des...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt grundsätzlich erst nach Erfüllung der Leistung. Eine Vorauskasse wird ausgeschlossen.
Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt binnen 14 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung.
Die Zahlung geschieht in der Regel bargeldlos. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang des Überweisungsauftrages beim Zahlungsinstitut des Auftraggebers.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Im Auftragsfall werden die besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Im Auftragsfall werden die besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem TVgG NRW Vertragsbestandteil. Im Übrigen gilt die VOL/B.
“1. Die Vergabeunterlagen werden den Bietern auf der Vergabeplattform https://www.subreport.de/E72772224 barrierefrei zur Verfügung gestellt. Die Angebote...”
1. Die Vergabeunterlagen werden den Bietern auf der Vergabeplattform https://www.subreport.de/E72772224 barrierefrei zur Verfügung gestellt. Die Angebote sind elektronisch abzugeben, indem sie auf die eVergabe-Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich.
2. Soweit die Auftraggeberin Formblätter vorgegeben hat, sollen diese möglichst verwendet werden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen (Textform i. S. d. § 126b BGB).
Hiervon ausgenommen ist das Formblatt E-5 (Verpflichtungserklärung Drittunternehmen). Diesen Nachweis kann der Bieter auch in anderer Form erbringen.
3. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z. B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später als 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden, nicht zu beantworten.
4. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor,
die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
5. Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022/576 Russland, Formblatt E3. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben.
6. Im Falle des Vorliegens einer Bietergemeinschaft sind neben das Formblatt E8 und weiter für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die
Formblätter E1, E2, E3 einzureichen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 2211473045📞
Fax: +49 2211472889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist
ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die
Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist
ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die
Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren
hin. Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem
öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit
seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu
können. Soweit der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung zu rügen. Erkennbare Verstöße
in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist
gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter mit, dass seiner
Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15
Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe beim Bieter bei
der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 142-492145 (2025-07-24)