Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die geforderten Erklärungen und Nachweise
sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils
von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bieter
haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen
Behörde /Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen, was durch
eine beglaubigte Übersetzung geschehen muss.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
- Auszug aus dem Handelsregister (oder vergleichbarer
Nachweis) nicht älter als 6 Monate
- Soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung. Hierfür
ist das Formular "HVA F-StB Erklärung Bietergemeinschaft"
zu verwenden.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die
Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars
"HVA F-StB Eigenerklärung Eignung" erbracht werden. Einem
Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind die
Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
nach Sanktions-VO. Diese Erklärung ist durch die Abgabe des
den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars
"Eigenerklärung
Sanktions-VO" zu erbringen.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter als
Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm
benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die
übernommenen Leistungen genügen. Daher ist die Angabe der
vorgesehenen Unterauftragnehmer im Verzeichnis
Unterauftragnehmer und ggf. in der Eigenerklärung zur
Eignung
notwendig.
Weitere Informationen: siehe Aufforderung zur
Angebotsaufforderung
(Offenes Verfahren). Diese Aufforderung steht unter der unter
1.1) angegebenen
Adresse zum Abruf bereit. Im Übrigen gelten die HVA F-StB EU
Teilnahmebedingungen Angebotsabgabe.