In der FFH-Richtlinie werden für die Europäische Union insgesamt 231 Lebensraumtypen (Anhang I, davon 93 in Deutschland vorkommend) und rund 1.000 Arten und Unterarten (Anhang II, davon 143 in Deutschland vorkommend) von gemeinschaftlichem Interesse aufgelistet, für die ein System vernetzter Schutzgebiete eingerichtet werden muss. Gemäß Artikel 17 der FFH-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, der EU-Kommission alle 6 Jahre einen nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung der Richtlinie zu übermitteln und darin die Erhaltungszustände aller auf den Anhängen verzeichneten Lebensraumtypen (LRT) und Arten zu bewerten. In Deutschland erfolgt die Erstellung des Berichtes überwiegend auf der Grundlage von Daten der Länder, die auf bundesweit einheitlichen Erhebungsmethoden basieren (siehe Anlage LB 1). Auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedsstaaten erstellt die EU-Kommission einen Gemeinschaftsbericht. Der Artikel 11 der FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Überwachung des Erhaltungszustandes (Monitoring) der FFH-Schutzgüter (Lebensraumtypen (Anhang I) und Arten (Anhänge II, IV und V)). In einem mehrjährigen Abstimmungsprozess haben Bund und Länder sich auf ein bundesweites Vorgehen beim FFH-Monitoring geeinigt. Für das Monitoring werden auf Bundesebene die Anzahl der Stichprobenflächen (SPF) je Schutzgut (Lebensraumtyp oder Art) auf die Bundesländer (Bundesstichprobe) verteilt. Je Schutzgut werden dabei max. 63 SPF je biogeografischer Region innerhalb und außerhalb von FFH-Gebieten verteilt, bei weniger Vorkommen eines Schutzgutes als 63 je biogeografischer Region werden alle Vorkommen in einem Totalzensus (TZ) überprüft.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-28.
Auftragsbekanntmachung (2025-07-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: FFH-Monitoring Schmetterlinbge Berichtsperiode 2025 - 2030
Referenznummer: LfU_13_33/2025
Kurze Beschreibung:
In der FFH-Richtlinie werden für die Europäische Union insgesamt 231 Lebensraumtypen (Anhang I, davon 93 in Deutschland vorkommend) und rund 1.000 Arten und Unterarten (Anhang II, davon 143 in Deutschland vorkommend) von gemeinschaftlichem Interesse aufgelistet, für die ein System vernetzter Schutzgebiete eingerichtet werden muss. Gemäß Artikel 17 der FFH-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, der EU-Kommission alle 6 Jahre einen nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung der Richtlinie zu übermitteln und darin die Erhaltungszustände aller auf den Anhängen verzeichneten Lebensraumtypen (LRT) und Arten zu bewerten. In Deutschland erfolgt die Erstellung des Berichtes überwiegend auf der Grundlage von Daten der Länder, die auf bundesweit einheitlichen Erhebungsmethoden basieren (siehe Anlage LB 1). Auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedsstaaten erstellt die EU-Kommission einen Gemeinschaftsbericht. Der Artikel 11 der FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Überwachung des Erhaltungszustandes (Monitoring) der FFH-Schutzgüter (Lebensraumtypen (Anhang I) und Arten (Anhänge II, IV und V)). In einem mehrjährigen Abstimmungsprozess haben Bund und Länder sich auf ein bundesweites Vorgehen beim FFH-Monitoring geeinigt. Für das Monitoring werden auf Bundesebene die Anzahl der Stichprobenflächen (SPF) je Schutzgut (Lebensraumtyp oder Art) auf die Bundesländer (Bundesstichprobe) verteilt. Je Schutzgut werden dabei max. 63 SPF je biogeografischer Region innerhalb und außerhalb von FFH-Gebieten verteilt, bei weniger Vorkommen eines Schutzgutes als 63 je biogeografischer Region werden alle Vorkommen in einem Totalzensus (TZ) überprüft.
In der FFH-Richtlinie werden für die Europäische Union insgesamt 231 Lebensraumtypen (Anhang I, davon 93 in Deutschland vorkommend) und rund 1.000 Arten und Unterarten (Anhang II, davon 143 in Deutschland vorkommend) von gemeinschaftlichem Interesse aufgelistet, für die ein System vernetzter Schutzgebiete eingerichtet werden muss. Gemäß Artikel 17 der FFH-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, der EU-Kommission alle 6 Jahre einen nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung der Richtlinie zu übermitteln und darin die Erhaltungszustände aller auf den Anhängen verzeichneten Lebensraumtypen (LRT) und Arten zu bewerten. In Deutschland erfolgt die Erstellung des Berichtes überwiegend auf der Grundlage von Daten der Länder, die auf bundesweit einheitlichen Erhebungsmethoden basieren (siehe Anlage LB 1). Auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedsstaaten erstellt die EU-Kommission einen Gemeinschaftsbericht. Der Artikel 11 der FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Überwachung des Erhaltungszustandes (Monitoring) der FFH-Schutzgüter (Lebensraumtypen (Anhang I) und Arten (Anhänge II, IV und V)). In einem mehrjährigen Abstimmungsprozess haben Bund und Länder sich auf ein bundesweites Vorgehen beim FFH-Monitoring geeinigt. Für das Monitoring werden auf Bundesebene die Anzahl der Stichprobenflächen (SPF) je Schutzgut (Lebensraumtyp oder Art) auf die Bundesländer (Bundesstichprobe) verteilt. Je Schutzgut werden dabei max. 63 SPF je biogeografischer Region innerhalb und außerhalb von FFH-Gebieten verteilt, bei weniger Vorkommen eines Schutzgutes als 63 je biogeografischer Region werden alle Vorkommen in einem Totalzensus (TZ) überprüft.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 8
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 8
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Los 1: Euphydryas aurinia
Beschreibung der Beschaffung:
Der AG kalkuliert aufgrund mehrjähriger Erfahrungswerte im Bereich der Leistungen, welche nach Aufwand vergütet werden, mit nachfolgend aufgeführten Stundenbedarfen für die Lose 1 - 8 je nach angegebenen Positionen im Preisblatt (Formular 302 a-h). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Erbringung der unten genannten Stundenbedarfe und der genannten Anzahl an SPF besteht nicht. Die Vereinbarung in Form eines Werkvertrages wird ohne Mindestabnahmemenge und mit Obergrenzen gemäß den unten genannten Ausführungen abgeschlossen. Da es sich bei den Bedarfen nur um eine Schätzung des Auftraggebers handelt, kann es während der Vertragslaufzeit vorkommen, dass die Obergrenzen nicht auskömmlich sind. In einem solchen Fall erfolgt nach gegenseitigem Einvernehmen der Vertragsparteien eine entsprechende Aufstockung der jeweiligen Obergrenze auf Basis des bestehenden Pauschalsatzes und Vertrages. Aufstockungen sind bis maximal 100 Prozent, bezogen auf die jeweilige Obergrenze, ohne neues Vergabeverfahren im Wettbewerb möglich. Bei Los 2, Los 5 (Hinweis: Betrifft nur Phengaris nausithous) sowie Los 7 besteht die Möglichkeit der Aufstockung nicht für die nachfolgend aufgelisteten Positionen: - Überprüfung der Habitatgröße bzw. Abgrenzung neuer Stichprobenflächen - Durchführung des FFH-Monitoring auf den Stichprobenflächen - Wiederholungsdurchgang des FFH-Monitoring auf den Stichprobenflächen
Der AG kalkuliert aufgrund mehrjähriger Erfahrungswerte im Bereich der Leistungen, welche nach Aufwand vergütet werden, mit nachfolgend aufgeführten Stundenbedarfen für die Lose 1 - 8 je nach angegebenen Positionen im Preisblatt (Formular 302 a-h). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Erbringung der unten genannten Stundenbedarfe und der genannten Anzahl an SPF besteht nicht. Die Vereinbarung in Form eines Werkvertrages wird ohne Mindestabnahmemenge und mit Obergrenzen gemäß den unten genannten Ausführungen abgeschlossen. Da es sich bei den Bedarfen nur um eine Schätzung des Auftraggebers handelt, kann es während der Vertragslaufzeit vorkommen, dass die Obergrenzen nicht auskömmlich sind. In einem solchen Fall erfolgt nach gegenseitigem Einvernehmen der Vertragsparteien eine entsprechende Aufstockung der jeweiligen Obergrenze auf Basis des bestehenden Pauschalsatzes und Vertrages. Aufstockungen sind bis maximal 100 Prozent, bezogen auf die jeweilige Obergrenze, ohne neues Vergabeverfahren im Wettbewerb möglich. Bei Los 2, Los 5 (Hinweis: Betrifft nur Phengaris nausithous) sowie Los 7 besteht die Möglichkeit der Aufstockung nicht für die nachfolgend aufgelisteten Positionen: - Überprüfung der Habitatgröße bzw. Abgrenzung neuer Stichprobenflächen - Durchführung des FFH-Monitoring auf den Stichprobenflächen - Wiederholungsdurchgang des FFH-Monitoring auf den Stichprobenflächen
Zusätzliche Informationen:
Bei den Angaben zum Gesamtwert der Beschaffung handelt es sich um einen Platzhalter.
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Leistungsort: - Sitz des Auftragnehmers - Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz - Vor Ort im Gelände Erfüllungsort: - Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz Gerichtsstand: - Gerichtsstand ist Mainz. Vertragssprache: - Vertragssprache ist deutsch.
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 7
Postleitzahl: 55116
Stadt: Mainz
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 4 Jahre Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Bei den Angaben zum Gesamtwert der Beschaffung handelt es sich um einen Platzhalter.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Los 2: Lycaena dispar
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: 3
Titel: Los 3: Lycaena helle
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Interne Kennung: 4
Titel: Los 4: Parnassius apollo
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣
Interne Kennung: 5
Titel: Los 5: Phengaris arion, Phengaris nausithous und Phengaris teleius
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
6️⃣
Interne Kennung: 6
Titel: Los 6: Eriogaster catax
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006
7️⃣
Interne Kennung: 7
Titel: Los 7: Euplagia quadripunctaria
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0007
8️⃣
Interne Kennung: 8
Titel: Los 8: Gortyna borelii
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0008
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-08 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-08 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 10 Wochen Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-09-08 10:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-08-31 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Regelungen gemäß §56 VgV.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er eine hauptverantwortliche Person einsetzt, die mind. drei vergleichbare Referenzen seit dem Jahr 2015 nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, 1. deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2015 liegt, 2. die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen des FFH-Monitorings für Schmetterlinge in Art und Umfang vergleichbar sind und einen direkten Bezug zu einem der folgenden Aufgabenfelder haben: a) Kartierungen und/oder Monitoring von Schmetterlingen b) Planung und Umsetzung von Artenhilfs- oder Artenschutzprojekten für Schmetterlinge Eine Referenz kann auch mehrere der vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Bieter hat in diesem Fall deutlich zu machen, auf welche (ein oder mehrere) der oben genannten Punkte sich die Referenz bezieht. 3. deren Laufzeit in Summe aller eingereichten Referenzprojekte mindestens 36 Monate beträgt. Für die Zulässigkeit eines Referenznachweises muss das durchgeführte Projekt nicht vollständig abgeschlossen sein. Jedoch müssen die Leistungen, die im Rahmen des Referenznachweises angegeben werden, innerhalb eines laufenden Projektes bereits durchgeführt und vom Auftraggeber abgenommen worden sein. Referenzen, in denen die Kartierung bzw. das Monitoring nur eine Teilleistung des Projektes darstellt (z. B. bei Kartierungen und Gutachten für Windenergieplanungen, Bauvorhaben, Eingriffe o. ä.), sind nur dann zulässig, wenn der Anteil der Leistung des Projektes bezogen auf Schmetterlinge ersichtlich in Art und Umfang vergleichbar mit den hier ausgeschriebenen Leistungen ist. Bei einer Bietergemeinschaft zählt für das Erreichen der Anzahl der geforderten Referenzen die Gesamtheit der Mitglieder.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er eine hauptverantwortliche Person einsetzt, die mind. drei vergleichbare Referenzen seit dem Jahr 2015 nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, 1. deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2015 liegt, 2. die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen des FFH-Monitorings für Schmetterlinge in Art und Umfang vergleichbar sind und einen direkten Bezug zu einem der folgenden Aufgabenfelder haben: a) Kartierungen und/oder Monitoring von Schmetterlingen b) Planung und Umsetzung von Artenhilfs- oder Artenschutzprojekten für Schmetterlinge Eine Referenz kann auch mehrere der vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Bieter hat in diesem Fall deutlich zu machen, auf welche (ein oder mehrere) der oben genannten Punkte sich die Referenz bezieht. 3. deren Laufzeit in Summe aller eingereichten Referenzprojekte mindestens 36 Monate beträgt. Für die Zulässigkeit eines Referenznachweises muss das durchgeführte Projekt nicht vollständig abgeschlossen sein. Jedoch müssen die Leistungen, die im Rahmen des Referenznachweises angegeben werden, innerhalb eines laufenden Projektes bereits durchgeführt und vom Auftraggeber abgenommen worden sein. Referenzen, in denen die Kartierung bzw. das Monitoring nur eine Teilleistung des Projektes darstellt (z. B. bei Kartierungen und Gutachten für Windenergieplanungen, Bauvorhaben, Eingriffe o. ä.), sind nur dann zulässig, wenn der Anteil der Leistung des Projektes bezogen auf Schmetterlinge ersichtlich in Art und Umfang vergleichbar mit den hier ausgeschriebenen Leistungen ist. Bei einer Bietergemeinschaft zählt für das Erreichen der Anzahl der geforderten Referenzen die Gesamtheit der Mitglieder.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: Er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (Versicherungssumme je Versicherungsfall mindestens 2.000.000,00 EUR für Personenschäden und mindestens 1.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden) verfügt oder bereit ist, im Auftragsfall eine solche abzuschließen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung über das Bestehen einer solchen Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen. Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: Er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (Versicherungssumme je Versicherungsfall mindestens 2.000.000,00 EUR für Personenschäden und mindestens 1.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden) verfügt oder bereit ist, im Auftragsfall eine solche abzuschließen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung über das Bestehen einer solchen Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen. Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, zur Einhaltung der dort genannten tariflichen Bestimmungen, vgl. Formulare 305a und 305b. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, zur Einhaltung der dort genannten tariflichen Bestimmungen, vgl. Formulare 305a und 305b. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHYAZ1
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: 07-0011801100100-43
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: +49 6131162234📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-28+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 143-493788 (2025-07-28)