Für den Ersatzneubau von Bauwerk 99 wird, zur Vereinfachung der späteren Abrechnung des Bauwerks mit der DB AG, ein Fiktiventwurf erstellt. In dem Fiktiventwurf wird das Bauwerk 99 mit den erforderlichen Stützwänden und Personenunterführungen mit den minimal erforderlichen Abmessungen, die für den Betrieb der DB AG erforderlich sind, geplant.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-12.
Auftragsbekanntmachung (2025-09-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fiktiventwurf Ersatzneubau BW99
Reference number: 25-0214BP
Kurze Beschreibung:
“Für den Ersatzneubau von Bauwerk 99 wird, zur Vereinfachung der späteren Abrechnung des Bauwerks mit der DB AG, ein Fiktiventwurf erstellt. In dem...”
Kurze Beschreibung
Für den Ersatzneubau von Bauwerk 99 wird, zur Vereinfachung der späteren Abrechnung des Bauwerks mit der DB AG, ein Fiktiventwurf erstellt. In dem Fiktiventwurf wird das Bauwerk 99 mit den erforderlichen Stützwänden und Personenunterführungen mit den minimal erforderlichen Abmessungen, die für den Betrieb der DB AG erforderlich sind, geplant.
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 504201.68 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die Objektplanung des Fiktiventwurfs von Bauwerks 99 und der Stützwände ist die Leistungsphasen 3 - Fiktiventwurf (gem. HOAI, AHO - Heft 7) vorzulegen....”
Beschreibung der Beschaffung
Für die Objektplanung des Fiktiventwurfs von Bauwerks 99 und der Stützwände ist die Leistungsphasen 3 - Fiktiventwurf (gem. HOAI, AHO - Heft 7) vorzulegen. Für die Baumaßnahme ist auch noch eine Ablöseberechnung aufzustellen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“BW 99, B405 OD Saarlouis”
Ort der Leistung: Neunkirchen🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-01 📅
Datum des Endes: 2026-04-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): §45 (4) Nr. 4 VgV Gesamtumsatz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): §46 (3) Nr.2 VgV Leistungsfähigkeit der techn. Fachkräfte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): §46 (3) Nr.1 VgV Ausf. von vergleichbaren Leistungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-15 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-15 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landesbetrieb für Straßenbau Peter-Neuber-Allee 1 66538 Neunkirchen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“keine”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 45
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“§45 (4) Nr. 2 VGV: Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
§45 (4) Nr. 2 VGV: Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 0,5 Mio. EUR gegeben ist.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Sonstige Ausführungsbedingungen: Einhaltung des Saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn Gesetz und Abgabe der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Sonstige Ausführungsbedingungen: Einhaltung des Saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn Gesetz und Abgabe der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen für die Vergabe von Öffentlichen Bau, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen gemäß STFLG. Die nach diesem Gesetz anzuwendenden Arbeitsbedingungen sind unter folgendem Link abrufbar: Saarland - Tarifregister und Tariftreue Stichwort "Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz ". Dies gilt nicht für Vergaben, deren Leistungserbringung durch Unternehmer oder Nachunternehmer erfolgt, die ihren Sitz im EU-Ausland haben und deren Arbeitnehmer den Auftrag ausschließlich in diesem Staat ausführen.
“Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6H5V6S” Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Nationale Registrierungsnummer: 10000000-00108010000001-47
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postleitzahl: 66119
Postort: Saarbrücken
Region: Regionalverband Saarbrücken🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de📧
Telefon: +49 0681-501-4994📞
Fax: +49 0681-501-3506 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesbetrieb für Straßenbau
Nationale Registrierungsnummer: 10000000-00108120000001-61a
Postanschrift: Peter-Neuber-Allee 1
Postleitzahl: 66538
Postort: Neunkirchen
Region: Neunkirchen🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@lfs.saarland.de📧
Telefon: +49 6821-100-0📞
Fax: +49 6821-100-339 📠
URL: http://www.lfs.saarland.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB bei erkannten Verstößen gegen die Vergabevorschriften, die nicht innerhalb...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB bei erkannten Verstößen gegen die Vergabevorschriften, die nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird, wird hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist ferner gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB, 15 Kalendertage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids, unzulässig. Darüber hinaus sind, gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 176-600159 (2025-09-12)