Zur Nutzung für sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unmittelbaren Landesverwaltung des Landes Niedersachsen soll ein Dienstleistungskonzessionsvertrag nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB über Firmenfitnessdienstleistungen mit einer Anbieterin oder einem Anbieter für Sport- und Fitnessangebote im Rahmen von Firmenfitness geschlossen werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-08.
Auftragsbekanntmachung (2025-12-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Firmenfitness für die Beschäftigten des Landes Niedersachsen
Referenznummer: 0168-DLG/2025-03.200
Kurze Beschreibung:
“Zur Nutzung für sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unmittelbaren Landesverwaltung des Landes Niedersachsen soll ein...”
Kurze Beschreibung
Zur Nutzung für sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unmittelbaren Landesverwaltung des Landes Niedersachsen soll ein Dienstleistungskonzessionsvertrag nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB über Firmenfitnessdienstleistungen mit einer Anbieterin oder einem Anbieter für Sport- und Fitnessangebote im Rahmen von Firmenfitness geschlossen werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Zur Nutzung für sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unmittelbaren Landesverwaltung des Landes Niedersachsen soll ein...”
Beschreibung der Beschaffung
Zur Nutzung für sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unmittelbaren Landesverwaltung des Landes Niedersachsen soll ein Dienstleistungskonzessionsvertrag nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB über Firmenfitnessdienstleistungen mit einer Anbieterin oder einem Anbieter für Sport- und Fitnessangebote im Rahmen von Firmenfitness geschlossen werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
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Zusätzliche Informationen:
“Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter. Die Vergabe der Konzession erfolgt...”
Zusätzliche Informationen
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter. Die Vergabe der Konzession erfolgt nach den Regelungen des GWB1 (vorrangig Teil 4, Kapitel 1, Abschnitt 3, Unterabschnitt 3) und der KonzVgV2 in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung. Auf § 97 GWB (Grundsätze der Vergabe) wird hingewiesen.
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Dauer: 4 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 70.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Niedersachsenweite Abdeckung und Angebotsumfang
Qualitätskriterium (Gewichtung): 27.0
Kostenkriterium (Name): Höhe der Verwaltungskostenpauschale
Kostenkriterium (Gewichtung): 3.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-23 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-23 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 35
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“-Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB), -Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU)...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
-Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB), -Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands. Der Bieter hat in seinem Angebot detailliert darzulegen, was die einzelnen von ihm auswählbaren Individualvertragsvariationen beinhalten. Nähere Einzelheiten sind Ziffer 1.15. der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) zu entnehmen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 238-818884 (2025-12-08)
Auftragsbekanntmachung (2026-01-21) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-06 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-06 10:01:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Die Angebotsfrist, die Bindefrist sowie die Frist für die Einreichung von Bieterfragen wurden jeweils um 14 Tage verlängert.” Andere zusätzliche Informationen
“Fristverlängerung aufgrund neuer Informationen für die Bieter”
Quelle: OJS 2026/S 015-048151 (2026-01-21)
Auftragsbekanntmachung (2026-02-05) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-20 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-20 10:01:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Verlängerung der Angebotsfrist bis zum 20.02.2026, 10:00 Uhr Verlängerung der Frist zur Einreichung von Bieterfragen bis zum 13.02.2026 Verlängerung der...”
Text
Verlängerung der Angebotsfrist bis zum 20.02.2026, 10:00 Uhr Verlängerung der Frist zur Einreichung von Bieterfragen bis zum 13.02.2026 Verlängerung der Bindefrist bis zum 27. März 2026
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Quelle: OJS 2026/S 027-093017 (2026-02-05)
Auftragsbekanntmachung (2026-02-19)
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Verlängerung der Angebotsfrist bis zum 02.03.2026, 10:00 Uhr Verlängerung der Frist für die Einreichung der Bieterfragen bis zum 23.02.2026 Verlängerung der...”
Text
Verlängerung der Angebotsfrist bis zum 02.03.2026, 10:00 Uhr Verlängerung der Frist für die Einreichung der Bieterfragen bis zum 23.02.2026 Verlängerung der Bindefrist bis zum 07.04.2026
“Verlängerung der Fristen in dem Vergabeverfahren”
Quelle: OJS 2026/S 036-122347 (2026-02-19)
Auftragsbekanntmachung (2026-02-26) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-13 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-13 10:01:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Verlängerungen der Fristen wie folgt: Angebotsfrist verlängert bis zum 13.03.2026, 10:00 Uhr Frist für die Einreichung von Bieterfragen verlängert bis zum...”
Text
Verlängerungen der Fristen wie folgt: Angebotsfrist verlängert bis zum 13.03.2026, 10:00 Uhr Frist für die Einreichung von Bieterfragen verlängert bis zum 06.03.2026 Bindefrist verlängert bis zum 18.04.2026
“Verlängerungen der Fristen wie folgt: Angebotsfrist verlängert bis zum 13.03.2026, 10:00 Uhr Frist für die Einreichung von Bieterfragen verlängert bis zum...”
Verlängerungen der Fristen wie folgt: Angebotsfrist verlängert bis zum 13.03.2026, 10:00 Uhr Frist für die Einreichung von Bieterfragen verlängert bis zum 06.03.2026 Bindefrist verlängert bis zum 18.04.2026
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Quelle: OJS 2026/S 041-139869 (2026-02-26)
Auftragsbekanntmachung (2026-03-09) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-27 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-27 10:01:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
“- Verlängerung der Angebotsfrist bis zum 27.03.2026, 10:00 Uhr - Verlängerung der Frist für die Einreichung von Bieterfragen bis zum 19.03.2026 -...”
Text
- Verlängerung der Angebotsfrist bis zum 27.03.2026, 10:00 Uhr - Verlängerung der Frist für die Einreichung von Bieterfragen bis zum 19.03.2026 - Verlängerung der Bindefrist bis zum 04.05.2026 In diesem Zusammenhang wurde auch der voraussichtliche Vertragsbeginn in der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) auf den 04.05.2026 angepasst.
“- Verlängerung der Angebotsfrist bis zum 27.03.2026, 10:00 Uhr - Verlängerung der Frist für die Einreichung von Bieterfragen bis zum 19.03.2026 -...”
- Verlängerung der Angebotsfrist bis zum 27.03.2026, 10:00 Uhr - Verlängerung der Frist für die Einreichung von Bieterfragen bis zum 19.03.2026 - Verlängerung der Bindefrist bis zum 04.05.2026 In diesem Zusammenhang wurde auch der voraussichtliche Vertragsbeginn in der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) auf den 04.05.2026 angepasst.
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Quelle: OJS 2026/S 048-164790 (2026-03-09)
Auftragsbekanntmachung (2026-03-18) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-10 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-10 10:01:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Die Fristen in dem Vergabeverfahren werden wie folgt verlängert: Verlängerung der Angebotsfrist bis zum 10. April 2026, 10:00 Uhr Verlängerung der Frist für...”
Text
Die Fristen in dem Vergabeverfahren werden wie folgt verlängert: Verlängerung der Angebotsfrist bis zum 10. April 2026, 10:00 Uhr Verlängerung der Frist für die Einreichung von Bieterfragen bis zum 1. April 2026 Verlängerung der Bindefrist bis zum 18. Mai 2026 Darüber hinaus wurden die Zuschlagskriterien wie folgt angepasst: 1. Preis für Beschäftigte und Bedienstete (70%) (max. 700 Punkte) Hierbei wird zur Bewertung der Preis des günstigsten Jahrespreises für eine der angebotenen Individualvertragsvariationen, die den definierten Mindeststandard erfüllt, herangezogen (siehe Ziff. 4 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B)). 2. Niedersachsenweite Abdeckung und Angebotsumfang (27%) (max. 270 Punkte) Hierbei fließt der Umfang des Sport- und Fitnessangebotes in eigenen stationären Einrichtungen und/oder in den stationären Einrichtungen von Verbundpartnerinnen und Verbundpartnern in räumlicher und inhaltlicher Sicht, der bei der Angebotsabgabe für den Zeitpunkt des Vertragsbeginn nachweisbar rechtlich gesichert ist (z.B. durch vertragliche Regelungen), anhand des vom Bieter ausgefüllten Vordrucks "Eigenerklärung zur Abdeckung und zum Angebotsumfang" in die Bewertung ein. Bewertungsrelevant ist dabei, wenn in einer Gebietskörperschaft eigene stationäre Einrichtungen und/oder stationäre Einrichtungen von Verbundpartnerinnen und Verbundpartnern vorhanden sind, die mindestens die Nutzung eines Fitnessstudios in allen Individualvertragsvariationen umfassen; zusätzlich dazu können pro Gebietskörperschaft weitere Punkte für zusätzliche Fitnessstudios, zusätzliche Frei- und/oder Schwimmbäder sowie zusätzliche Sportangebote erzielt werden, deren Nutzung in mindestens einer der angebotenen Individualvertragsvariationen umfasst sein muss. Eine möglichst große Auswahl an unterschiedlichen Sportarten, Fitnessangeboten und Nutzungsmöglichkeiten sowie ein möglichst flächendeckendes Angebot in den Landkreisen und kreisfreien Städten Niedersachsens bei Angebotsabgabe wird mit mehr Punkten bewertet. Auch Zusatzangebote nach Ziff. 5 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) werden in der Eigenerklärung abgefragt und positiv berücksichtigt. Hinweis: Die Nichtvorlage der Eigenerklärung führt zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Das Angebot wird zudem ausgeschlossen, wenn die Wertung ergibt, dass für die Landeshauptstadt Hannover, für die Region Hannover außerhalb der Landeshauptstadt, für eine der kreisfreien Städte Braunschweig, Oldenburg und Osnabrück oder für einen der Landkreise Celle, Emsland, Göttingen, Hildesheim oder Lüneburg weniger als 4 Punkte bei der Abdeckung im Zeitpunkt der Angebotsabgabe vergeben werden oder für die kreisfreien Städte Delmenhorst, Emden, Salzgitter, Wilhelmshaven oder Wolfsburg oder für einen der Landkreise Aurich, Osnabrück oder Stade weniger als 2 Punkte bei der Abdeckung im Zeitpunkt der Angebotsabgabe vergeben werden. Das Zuschlagskriterium "Höhe der Verwaltungskostenpauschale" bleibt unverändert.
“Die Fristen in dem Vergabeverfahren werden wie folgt verlängert: Verlängerung der Angebotsfrist bis zum 10. April 2026, 10:00 Uhr Verlängerung der Frist für...”
Die Fristen in dem Vergabeverfahren werden wie folgt verlängert: Verlängerung der Angebotsfrist bis zum 10. April 2026, 10:00 Uhr Verlängerung der Frist für die Einreichung von Bieterfragen bis zum 1. April 2026 Verlängerung der Bindefrist bis zum 18. Mai 2026 Darüber hinaus wurden die Zuschlagskriterien wie folgt angepasst: 1. Preis für Beschäftigte und Bedienstete (70%) (max. 700 Punkte) Hierbei wird zur Bewertung der Preis des günstigsten Jahrespreises für eine der angebotenen Individualvertragsvariationen, die den definierten Mindeststandard erfüllt, herangezogen (siehe Ziff. 4 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B)). 2. Niedersachsenweite Abdeckung und Angebotsumfang (27%) (max. 270 Punkte) Hierbei fließt der Umfang des Sport- und Fitnessangebotes in eigenen stationären Einrichtungen und/oder in den stationären Einrichtungen von Verbundpartnerinnen und Verbundpartnern in räumlicher und inhaltlicher Sicht, der bei der Angebotsabgabe für den Zeitpunkt des Vertragsbeginn nachweisbar rechtlich gesichert ist (z.B. durch vertragliche Regelungen), anhand des vom Bieter ausgefüllten Vordrucks "Eigenerklärung zur Abdeckung und zum Angebotsumfang" in die Bewertung ein. Bewertungsrelevant ist dabei, wenn in einer Gebietskörperschaft eigene stationäre Einrichtungen und/oder stationäre Einrichtungen von Verbundpartnerinnen und Verbundpartnern vorhanden sind, die mindestens die Nutzung eines Fitnessstudios in allen Individualvertragsvariationen umfassen; zusätzlich dazu können pro Gebietskörperschaft weitere Punkte für zusätzliche Fitnessstudios, zusätzliche Frei- und/oder Schwimmbäder sowie zusätzliche Sportangebote erzielt werden, deren Nutzung in mindestens einer der angebotenen Individualvertragsvariationen umfasst sein muss. Eine möglichst große Auswahl an unterschiedlichen Sportarten, Fitnessangeboten und Nutzungsmöglichkeiten sowie ein möglichst flächendeckendes Angebot in den Landkreisen und kreisfreien Städten Niedersachsens bei Angebotsabgabe wird mit mehr Punkten bewertet. Auch Zusatzangebote nach Ziff. 5 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) werden in der Eigenerklärung abgefragt und positiv berücksichtigt. Hinweis: Die Nichtvorlage der Eigenerklärung führt zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Das Angebot wird zudem ausgeschlossen, wenn die Wertung ergibt, dass für die Landeshauptstadt Hannover, für die Region Hannover außerhalb der Landeshauptstadt, für eine der kreisfreien Städte Braunschweig, Oldenburg und Osnabrück oder für einen der Landkreise Celle, Emsland, Göttingen, Hildesheim oder Lüneburg weniger als 4 Punkte bei der Abdeckung im Zeitpunkt der Angebotsabgabe vergeben werden oder für die kreisfreien Städte Delmenhorst, Emden, Salzgitter, Wilhelmshaven oder Wolfsburg oder für einen der Landkreise Aurich, Osnabrück oder Stade weniger als 2 Punkte bei der Abdeckung im Zeitpunkt der Angebotsabgabe vergeben werden. Das Zuschlagskriterium "Höhe der Verwaltungskostenpauschale" bleibt unverändert.
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Quelle: OJS 2026/S 055-189672 (2026-03-18)