Auftragsbekanntmachung (2025-07-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Firmenfitness für die Kassenzahnärztliche Vereinigung WL
Referenznummer: 2.388
Kurze Beschreibung:
“Firmenfitness für die Kassenzahnärztliche Vereinigung WL”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung eines umfassenden, qualitativ hochwertigen Firmenfitness-Angebotes zur...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung eines umfassenden, qualitativ hochwertigen Firmenfitness-Angebotes zur Gesundheitsförderung der Mitarbeitenden der KZVWL. Das Firmenfitness-Angebot muss die körperliche und mentale Gesundheit stärken, berufsbedingten Beschwerden vorbeugen und durch Flexibilität und Vielfalt zur Steigerung von Arbeitszufriedenheit und Arbeitgeberattraktivität beitragen. Das Angebot muss wohnortnah, arbeitsplatznah sowie (mindestens) in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen nutzbar sein. Im Weiteren wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. Die Rahmenvereinbarung kommt mit Zuschlagserteilung zustande und hat eine Grundlaufzeit von zwei Jahren. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils wiederkehrend um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht sechs Monate vor Ablauf von der KZVWL gekündigt wird, höchstens jedoch auf einen Zeitraum von insgesamt vier Jahren (Höchstlaufzeit). Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen beträgt 216.000,00 EUR bezogen auf die maximal zulässige Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von vier Jahren. Eine Mindestabnahmeverpflichtung der KZVWL besteht nicht. Für sämtliche auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge gilt in Summe eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 250.000,00 EUR, bezogen auf die maximal zulässige Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von vier Jahren. Die KZVWL ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).
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Zusätzliche Informationen:
“1. Bestandteile der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) der Text der Rahmenvereinbarung b) Anlage 01:...”
Zusätzliche Informationen
1. Bestandteile der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) der Text der Rahmenvereinbarung b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen der KZVWL im Vergabeverfahren c) Anlage 02: Leistungsbeschreibung d) Anlage 03: Angebot des Auftragnehmers e) Anlage 04: Preisblatt (= Vordruck 08) f) Anlage 05: Qualitätskonzept (= Vordruck 09) g) Anlage 06: Verantwortlicher Ansprechpartner des Auftragnehmers (= Vordruck 06) h) Anlage 07: Soweit relevant: Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02) i) Anlage 08: Soweit relevant: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (= Vordruck 07) j) Anlage 09: Soweit relevant: Nachweis Unterauftragnehmer (= Vordruck 07a) k) Anlage 10: Soweit relevant: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (= Vordruck 05) l) Anlage 11: Soweit relevant: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (= Vordruck 05a) m) Anlage 12: Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit und zur Beachtung des Datenschutzes bei der KZVWL n) Anlage 13: Hausordnung für externe Dienstleister o) Anlage 14: Leitlinie Informationssicherheit und Datenschutz p) Anlage 15: Richtlinie zum Lieferanten- / Dienstleistermanagement q) Anlage 16: Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B) r) Anlage 17: Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW) Die Angebotsbedingungen des Auftragnehmers finden Anwendung, soweit sie den Bedingungen der Rahmenvereinbarung nicht widersprechen. 2. Unterauftragnehmer a) Die Weitergabe von Teilen des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen ist gemäß § 36 VgV zulässig. b) Ein Unterauftrag im Sinne dieses Vergabeverfahrens liegt vor, wenn ein anderes Unternehmen (auch: Freelancer) einen Teil der ausgeschriebenen Leistung im eigenen Namen, mit eigenem Personal und in eigener Verantwortung für den Bieter ausführt, ohne selbst Vertragspartner der KZVWL zu werden. c) Gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 VgV hat jeder Bieter bereits mit dem Angebot die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Soweit zumutbar, sind auch die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Hierfür ist der Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (VHB 533a EU) zu verwenden. d) Die KZVWL kann gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die verbindliche Benennung der Unterauftragnehmer sowie gemäß § 47 VgV den Nachweis darüber verlangen, dass dem Bieter die zur Auftragsausführung erforderlichen Ressourcen dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen. Für diesen Nachweis ist der Vordruck 07a: Nachweis Unterauftragnehmer (VHB 533b EU) zu verwenden. Sofern bereits der Vordruck 05/ 05a: Erklärung Eignungsleihe vorgelegt wurde, kann die Vorlage des Vordrucks 07a entfallen. e) Beruft sich ein Bieter gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zur Erfüllung von Eignungskriterien, ist bereits mit dem Angebot eine entsprechende Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass ihm die betreffenden Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen. f) Bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist hierfür der Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (VHB 534b EU) zu verwenden. Bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist der Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (VHB 534a EU) zu verwenden. Die KZVWL behält sich vor, ergänzende Nachweise oder Erklärungen zum Nachweis der tatsächlichen Verfügbarkeit der Kapazitäten zu verlangen. g) Die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern oder die Berufung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen im Wege der Eignungsleihe berührt nicht die alleinige vertragliche Verantwortlichkeit des Bieters gegenüber der KZVWL. h) Für sämtliche Unterauftragnehmer - unabhängig von der Stufe der Leistungserbringung - gelten die Vorgaben des § 128 Abs. 1 GWB. Die Bieter haben sicherzustellen, dass auch sämtliche Unterauftragnehmer, die an der Ausführung des Auftrags mitwirken, die geltenden umweltbezogenen, sozialen und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einhalten, die auf Unionsrecht, nationalem Recht, in Tarifverträgen oder in Rechts- und Verwaltungsvorschriften beruhen. Die Verpflichtung zur Einhaltung dieser Vorschriften trifft Unterauftragnehmer in gleicher Weise wie den Hauptauftragnehmer. i) Die KZVWL überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die KZVWL kann dem Bieter dafür eine Frist setzen. 3. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen / Sanktionstatbeständen a) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Ausschlussgründe gemäß Vordruck 04: Eigenerklärung Ausschlussgründe (VHB 521 EU) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). b) Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund nach § 19 Absatz 3 MiLoG vorliegt, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Mindestlohngesetz gemäß Vordruck 04a: Eigenerklärung Mindestlohngesetz (VHB 522 EU) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). c) Zum Nachweis, dass keine Sanktionstatbestände nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Sanktionen gemäß Vordruck 04b: Eigenerklärung Sanktionen (VHB 523 EU) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). 5. Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen: a) Vordruck 01 Angebotsvordruck b) Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (nur falls einschlägig) c) Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung (Umsatz & Referenzen) d) Vordruck 04 Eigenerklärung Ausschlussgründe (§§ 123, 124 GWB) e) Vordruck 04a Eigenerklärung MiLoG (§ 19 Abs. 3 MiLoG) f) Vordruck 04b Eigenerklärung Sanktionen (Art. 5k EU-VO 833/2014) g) Vordruck 05 Eignungsleihe - wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (nur falls einschlägig) h) Vordruck 05a Eignungsleihe - technische und berufliche Leistungsfähigkeit (nur falls einschlägig) i) Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner j) Vordruck 07 Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (nur falls einschlägig) k) Vordruck 07a Nachweis Unterauftragnehmer (nur falls gefordert) l) Vordruck 08 Preisblatt m) Vordruck 09 Qualitätskonzept (max. 10 Seiten, Word-Format) n) Nachweis der erlaubten Berufsausübung -- Nur, soweit Berufsausübung erlaubnispflichtig o) Angebot des Bieters
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-11 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-11 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1. Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. 2. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister sowie die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. 3. Im Fall von Bietergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu führen, dessen Beruf erlaubnispflichtig ist. 4. Der Nachweis muss, soweit erforderlich, im Rahmen des Angebots in elektronischer Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder Datei) vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1. Bieter müssen eine Erklärung über ihren tätigkeitsspezifischen Nettoumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Bieter müssen eine Erklärung über ihren tätigkeitsspezifischen Nettoumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. 2. Mindestanforderung: Der tätigkeitsspezifische Nettoumsatz muss in jedem der drei genannten Geschäftsjahre mindestens 400.000 Euro betragen haben. 3. Geschäftsjahre, für die Umsätze angegeben werden, müssen jeweils zeitlich abgelaufen sein. Das laufende Geschäftsjahr zählt nicht dazu. Es ist unerheblich, ob das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht oder ob ein Jahresabschluss vorliegt. 4. Die Erklärung ist im Rahmen des Angebots jeweils auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt. 5. Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die KZVWL prüft auf dieser Grundlage, ob die Summe der Umsätze aller Mitglieder die Mindestanforderung erfüllt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1. Bieter müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 11.07.2022 bis zum 10.07.2025 erbrachten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Bieter müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 11.07.2022 bis zum 10.07.2025 erbrachten wesentlichen Leistungen angeben. Für jede Referenz sind der Erbringungszeitraum sowie der Leistungsempfänger (öffentlicher oder privater Auftraggeber) zu benennen. 2. Mindestanforderungen: Mindestens 3 Referenzen, die jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen (kumulativ): (a.) Bereitstellung eines umfassenden Fitnessangebotes (b.) auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung (c.) für mindestens 80 Mitarbeitende des Referenzkunden (d.) für einen Zeitraum von durchgängig mindestens zwölf Monaten im Zeitraum vom 11.07.2022 bis zum 10.07.2025 3. Die Referenzangaben sind im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Ein bloßes "Ja" oder eine formelhafte Angabe genügt nicht. Es sind alle abgefragten Angaben vollständig in den Vordruck einzutragen. Unvollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen in Bezug auf einzelne oder fehlende Referenzangaben erfolgen nicht. 4. Die Referenzangaben sind im Rahmen des Angebots durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Sofern mehr Referenzen angegeben werden sollen, als der Vordruck Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt werden. § 50 VgV bleibt unberührt. 5. Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die KZVWL prüft auf dieser Grundlage, ob die insgesamt angegebenen Referenzen geeignet sind und die Mindestanforderungen erfüllt sind.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Siehe Vertragsbedingungen.”
“Bekanntmachungs-ID: CXPNYEKD8RH” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen, c/o Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: DE164242157
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49 251 411-2165📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 131-452339 (2025-07-10)