FLIM/PLIM- Mikroskop System
Universität Ulm
Lieferung, Aufstellung und Einweisung in ein FLIM/PLIM-Mikroskop System
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-21.
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2025-08-21 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2025-08-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: FLIM/PLIM- Mikroskop System
Referenznummer:
Kurze Beschreibung: Lieferung, Aufstellung und Einweisung in ein FLIM/PLIM-Mikroskop System
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Fluoreszenzmikroskope 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
Dauer: 12 Monate
Maximale Verlängerungen: 0
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Beschreibung
Ort der Leistung: Ulm, Stadtkreis 🏙️
Postleitzahl: 89081
Stadt: Ulm
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-23 09:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 1 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen über das Portal
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Universität Ulm
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Helmholtzstr. 16
Postleitzahl: 89081
Postort: Ulm
Region: Ulm, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Abt. IV-2
E-Mail: florian.andrae@uni-ulm.de 📧
Telefon: +497315025049 📞
URL: https://www.verwaltung.uni-ulm.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Bildung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-198cbf9acc6-1ee8e5a3bdebed71 🌏
Teilnahme-URL: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-198cbf9acc6-1ee8e5a3bdebed71 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-21+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 160-548602 (2025-08-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: FLIM/PLIM- Mikroskop System
Referenznummer:
UNI_ULM-2025-0012
Kurze Beschreibung: Lieferung, Aufstellung und Einweisung in ein FLIM/PLIM-Mikroskop System
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Fluoreszenzmikroskope 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
LOT-0000
Dauer: 12 Monate
Maximale Verlängerungen: 0
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0000
Beschreibung
Ort der Leistung: Ulm, Stadtkreis 🏙️
Postleitzahl: 89081
Stadt: Ulm
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-23 09:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 1 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen über das Portal
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Universität Ulm
Nationale Registrierungsnummer:
DE173703203
Postanschrift: Helmholtzstr. 16
Postleitzahl: 89081
Postort: Ulm
Region: Ulm, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Abt. IV-2
E-Mail: florian.andrae@uni-ulm.de 📧
Telefon: +497315025049 📞
URL: https://www.verwaltung.uni-ulm.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Bildung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-198cbf9acc6-1ee8e5a3bdebed71 🌏
Teilnahme-URL: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-198cbf9acc6-1ee8e5a3bdebed71 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer:
101419
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-21+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 160-548602 (2025-08-21)
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