Förder- und Schluckbrunnen Fuggerstraße Landshut
Stadtwerke Landshut
Förder- und Schluckbrunnen Fuggerstraße Landshut Verbauarbeiten TBW
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-03.
Wer? Wie? Wo?- • Köln › Bonn, Kreisfreie Stadt
- • Niederbayern › Landshut, Kreisfreie Stadt
- • Oberbayern › München, Kreisfreie Stadt
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2025-06-03 | Auftragsbekanntmachung |
| 2025-06-18 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2025-06-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Förder- und Schluckbrunnen Fuggerstraße Landshut
Referenznummer:
Kurze Beschreibung: Förder- und Schluckbrunnen Fuggerstraße Landshut Verbauarbeiten TBW
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Fundamentierungsarbeiten und Brunnenbohrungen 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
Postleitzahl: 84028
Stadt: Landshut
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Landshut, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-01 📅
Datum des Endes: 2025-10-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 0
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-04 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-04 11:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Eröffnungstermin: 2025-07-04 11:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-06-24 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung richtet sich nach § 16a EU VOB/A
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Finanzkennzahlen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Geforderte Kautionen und Garantien:
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: siehe Vergabeunterlagen
Ausschlussgrund:
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadtwerke Landshut
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Christoph-Dorner-Str. 9
Postleitzahl: 84028
Postort: Landshut
Region: Landshut, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Stadtwerke Landshut Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@stadtwerke-landshut.de 📧
Telefon: +49 871 1436-2013 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas und Wärme
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/279853 🌏
Teilnahme-URL: https://www.meinauftrag.rib.de 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.meinauftrag.rib.de 🌏
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-03+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 106-360817 (2025-06-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Förder- und Schluckbrunnen Fuggerstraße Landshut
Referenznummer:
2025-023-BL
Kurze Beschreibung: Förder- und Schluckbrunnen Fuggerstraße Landshut Verbauarbeiten TBW
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Fundamentierungsarbeiten und Brunnenbohrungen 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
2025-023-BL
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
Postleitzahl: 84028
Stadt: Landshut
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Landshut, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-01 📅
Datum des Endes: 2025-10-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 0
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0000
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-04 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-04 11:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Eröffnungstermin: 2025-07-04 11:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-06-24 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung richtet sich nach § 16a EU VOB/A
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung betreffend Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer gem. Formblatt 124; Auf Verlangen der Vergabestelle ist der entsprechende Nachweis zur Bestätigung der Eigenerklärung vorzulegen (vgl. FB 216, dortige Ziffer 3.2).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung betreffend Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherun gem. Formblatt 124. Auf Verlangen der Vergabestelle sind entsprechende Nachweise zur Bestätigung der Eigenerklärung vorzulegen (vgl. FB 216, dortige Ziffer 3.2).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angabe von drei Referenzen des Bieters/der Bietergemeinschaft über im Zeitraum vom 06/2020 bis zum Ende der für dieses Verfahren geltenden Angebotsfrist erbrachte Bauleistungen, die mit
den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind (Eigenerklärung gem. Formblatt 124). Auf Verlangen der Vergabestelle sind entsprechende Referenznachweise zur Bestätigung der Eigenerklärung mit den im Formblatt 124 genannten Angaben (Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung) vorzulegen (vgl. FB 216, dortige Ziffer 3.2).
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Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit
für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne
Nachträge) zu leisten.
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt Prozent der Summe der Abschlagszahlungen
zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
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Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
+ 13 weitere
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen…
… zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens
von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische
und internationale Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
… zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 263 (Betrug) oder 264 StGB (Subventionsbetrug).
… zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße
nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
… zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße
nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder nach § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen.
… zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße
nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
… von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder
2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann.
Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem…
… Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen
des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
… Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
… Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der
Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
… Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird
… Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende
Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
1. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
2. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
3. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
… Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
… Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
… Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
… Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
… Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadtwerke Landshut
Nationale Registrierungsnummer:
0000
Postanschrift: Christoph-Dorner-Str. 9
Postleitzahl: 84028
Postort: Landshut
Region: Landshut, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Stadtwerke Landshut Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@stadtwerke-landshut.de 📧
Telefon: +49 871 1436-2013 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas und Wärme
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/279853 🌏
Teilnahme-URL: https://www.meinauftrag.rib.de 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.meinauftrag.rib.de 🌏
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit: . 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; . 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; . 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden; . 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-03+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 106-360817 (2025-06-03)
Auftragsbekanntmachung (2025-06-18)
Objekt
Beschreibung
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:startup#
Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-14 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-14 11:01:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2025-07-14 11:01:00 📅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-07-07 10:00:00 📅
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-18+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Veröffentlichung
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 2a71ec24-3b6d-45c3-95f6-00eca9470725-01
Quelle: OJS 2025/S 116-398301 (2025-06-18)
Objekt
Beschreibung
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:startup#
Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-14 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-14 11:01:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2025-07-14 11:01:00 📅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-07-07 10:00:00 📅
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-18+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Auftraggeberseitig wurden sämtliche Vergabeunterlagen versehentlich erst zum 12.06.2025 freigegeben und EU-weit veröffentlicht. Die Auftragsbekanntmachung erfolgte bereits zum 04.06.2025. Die Verlängerung der Angebotsabgabe- und Bindefrist ist um die Zeitspanne zwischen der Auftragsbekanntmachung und der Zurverfügungstellung der Vergabeunterlagen vorzunehmen, um die vergaberechtlichen Regulierungen einzuhalten. Die Zeitspanne beträgt 8 Kalendertage.
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Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 2a71ec24-3b6d-45c3-95f6-00eca9470725-01
Quelle: OJS 2025/S 116-398301 (2025-06-18)
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