Wissen und Ideen sollen in Deutschland schnell und erfolgreich zu Innovationen werden. Mit der Hightech Agenda Deutschland setzt die Bundesregierung Prioritäten für ihre Forschungs- und Innovationspolitik – damit die Wettbewerbsfähigkeit und technologische Souveränität Deutschlands gestärkt werden. Entscheidend ist dafür auch, dass Ideen und Wissen aus der Forschung schnell in die Anwendung kommen und zu Wertschöpfung führen. Die Ziele der Hightech Agenda Deutschland sind im Internetportal unter https://www.bmftr.bund.de/DE/Forschung/HightechAgenda/HightechAgenda_node.html dargelegt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-21.
Auftragsbekanntmachung (2025-10-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes
Reference number: 04514-1/6(2025)
Kurze Beschreibung:
“Wissen und Ideen sollen in Deutschland schnell und erfolgreich zu Innovationen werden. Mit der Hightech Agenda Deutschland setzt die Bundesregierung...”
Kurze Beschreibung
Wissen und Ideen sollen in Deutschland schnell und erfolgreich zu Innovationen werden. Mit der Hightech Agenda Deutschland setzt die Bundesregierung Prioritäten für ihre Forschungs- und Innovationspolitik – damit die Wettbewerbsfähigkeit und technologische Souveränität Deutschlands gestärkt werden. Entscheidend ist dafür auch, dass Ideen und Wissen aus der Forschung schnell in die Anwendung kommen und zu Wertschöpfung führen. Die Ziele der Hightech Agenda Deutschland sind im Internetportal unter https://www.bmftr.bund.de/DE/Forschung/HightechAgenda/HightechAgenda_node.html dargelegt.
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Wissen und Ideen sollen in Deutschland schnell und erfolgreich zu Innovationen werden. Mit der Hightech Agenda Deutschland setzt die Bundesregierung...”
Beschreibung der Beschaffung
Wissen und Ideen sollen in Deutschland schnell und erfolgreich zu Innovationen werden. Mit der Hightech Agenda Deutschland setzt die Bundesregierung Prioritäten für ihre Forschungs- und Innovationspolitik – damit die Wettbewerbsfähigkeit und technologische Souveränität Deutschlands gestärkt werden. Entscheidend ist dafür auch, dass Ideen und Wissen aus der Forschung schnell in die Anwendung kommen und zu Wertschöpfung führen. Die Ziele der Hightech Agenda Deutschland sind im Internetportal unter https://www.bmftr.bund.de/DE/Forschung/HightechAgenda/HightechAgenda_node.html dargelegt.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Leistungserbringung kann remote erfolgen. Präsenztermine ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.”
Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-02-15 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu einem Jahr.” Vergabekriterien
Kriterium:
“Alle Zuschlagskriterien, deren Gewichtung und Bewertungsformeln sind in der Vergabeunterlage "Besondere Bewerbungsbedingungen" aufgeführt.” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-25 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-25 11:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 14
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung zu möglichen Interessenkonflikten gemäß § 46 Abs. 2 VgV (Angabe im Bieterbogen Ziffer VI.1).”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge innerhalb der letzten drei Jahre (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge innerhalb der letzten drei Jahre (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet) mit Angabe des Kunden, des Auftragsgegenstandes, des Auftragswerts und des Zeitraums der Leistungserbringung (Angaben im Bieterbogen Ziffer VI.3). Geeignet sind Referenzen, die folgende Gesichtspunkte nachweisen:
• Kenntnisse und Erfahrungen in der Forschungs- und Innovationslandschaft Deutschlands und im europäischen Raum einschließlich Prozesse des Ideen-, Wissens- und Technologietransfers, zu den Rahmenbedingungen, den beteiligten Akteuren sowie zur internationalen Einbettung
• Kenntnisse und Erfahrungen zu den Förderangeboten, -konditionen und -verfahren der Forschungs-, Technologie- und Innovationsförderung des Bundes, der Länder und der EU
• Kenntnisse und Erfahrungen in der Beratungstätigkeit und in der Fachkommunikation
Eine Referenz kann mehrere Erfahrungsbereiche abdecken. Es sind jedoch insgesamt mindestens zwei verschiedene Referenzen zu benennen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen des Bieters. Für die vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen müssen folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind:
• mindestens vierjährige Erfahrung in der Leitung eines Teams von mindestens vier Personen (für mindestens eine/n verantwortliche/n bzw. leitende/n Mitarbeiter/in mindestens ein Referenznachweis)
• Kenntnisse und Erfahrungen im Projektförderverfahren mit Bezügen zur Innovations- und Forschungsförderung (für mindestens eine/n verantwortliche/n bzw. leitende/n Mitarbeiter/in mindestens ein Referenznachweis)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Ausführliche Darstellung der Qualifikationen der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Für die Erbringung des Auftrags müssen mindestens Mitarbeiter mit den folgenden Qualifikationen verfügbar sein und die Qualifikation muss anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden:
• Kenntnisse und Erfahrungen in der Beratung von Personen mit unterschiedlichem fachlichem und institutionellem Hintergrund und in serviceorientiertem Arbeiten (für mindestens drei Mitarbeiter/innen)
• mind. zweijährige Erfahrung in der Beratung von Förderinteressenten (für mindestens zwei Mitarbeiter/innen)
• Kenntnisse und Erfahrungen im Projektförderverfahren mit Bezügen zur Innovations- und Forschungsförderung sowie den damit verbundenen Vorschriften (insb. Vorschriften im deutschen Zuwendungsrecht, im einschlägigen EU-Recht sowie im Handbuch der Projektförderung) (für mindestens drei Mitarbei-ter/innen)
• Sprachkenntnisse in Wort und Schrift in Englisch (für mindestens zwei Mitarbeiter/innen) und Französisch (für mindestens einen Mitarbeiter/in) entsprechend Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, Nachweis durch entsprechende Zertifikate oder Erfahrungen in vergleichbaren Projekten)
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Nationale Registrierungsnummer: 991-00227BMFTR-14
Postleitzahl: 53175
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@bmftr.bund.de📧
Telefon: +49022899570📞 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: +49228-94990
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 000📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Nationale Registrierungsnummer: 991-00227BMFTR-14
Postleitzahl: 53175
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@bmftr.bund.de📧
Telefon: +49022899570📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag
ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs.
1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information
an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines
Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10
Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz
1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
(§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160
Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 203-695853 (2025-10-21)