Auftragsbekanntmachung (2025-03-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Förderzentrum Grunewald Emmerich - Sanierung Turnhalle - Bodenbelagsarbeiten
Referenznummer: 312 / 25 / P / 6312-001
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bodenbelagsarbeiten📦 Beschreibung
Ort der Leistung: Kleve🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-28 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-15 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-15 14:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 29
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“siehe Formblätter” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“siehe Formblätter” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“siehe Formblätter” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“siehe Formblätter”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Nationale Registrierungsnummer: 64f43108-626a-4f56-b505-23dedab3d11d
Postanschrift: c/o Bezirksregierung Köln
Postleitzahl: 50606
Postort: Köln
Region: Kleve🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221-1473045📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 064-206558 (2025-03-31)