Als Präventionsziel dieses Forschungsvorhabens wird definiert, die inhalative Gefährdungen der Beschäftigten bei der Lagerung und dem Einsatz von exothermen Speisern zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Zunächst sollen Erkenntnisse zu den austretenden Mengen und Arten der Stoffe, welche bei feuchter Lagerung ausgasen (Reaktionsprodukte) in Anhängigkeit von unterschiedlichen kli-matischen Bedingungen ermittelt werden. Zusätzlich werden Pyrolyseprodukte bei der exothermen Reaktion sowie der thermischen Zersetzung während des Binderabbrands be-stimmt. Die Emissionen variieren je nach Menge und Zusammensetzung der Bindemittel bei der thermischen Zersetzung. Menge und Art der Pyrolyseprodukte sind von den reaktiven In-haltsstoffen (Oxidationsmittel und oxidierbarem Metall) abhängig. Das geschätzte Auftragsvolumen über die gesamte Vertragslaufzeit beträgt ca. 260.000 € netto. Das Forschungsvorhaben ist über 26 Projektmonate vorgesehen. Der geplante Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01.05.2025.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-04.
Auftragsbekanntmachung (2025-03-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungsprojekt - exotherme Speiser
Referenznummer: 2025-008-EU-ABTHM
Kurze Beschreibung:
Als Präventionsziel dieses Forschungsvorhabens wird definiert, die inhalative Gefährdungen der Beschäftigten bei der Lagerung und dem Einsatz von exothermen Speisern zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten.
Zunächst sollen Erkenntnisse zu den austretenden Mengen und Arten der Stoffe, welche bei feuchter Lagerung ausgasen (Reaktionsprodukte) in Anhängigkeit von unterschiedlichen kli-matischen Bedingungen ermittelt werden. Zusätzlich werden Pyrolyseprodukte bei der exothermen Reaktion sowie der thermischen Zersetzung während des Binderabbrands be-stimmt. Die Emissionen variieren je nach Menge und Zusammensetzung der Bindemittel bei der thermischen Zersetzung. Menge und Art der Pyrolyseprodukte sind von den reaktiven In-haltsstoffen (Oxidationsmittel und oxidierbarem Metall) abhängig.
Das geschätzte Auftragsvolumen über die gesamte Vertragslaufzeit beträgt ca. 260.000 € netto. Das Forschungsvorhaben ist über 26 Projektmonate vorgesehen.
Der geplante Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01.05.2025.
Als Präventionsziel dieses Forschungsvorhabens wird definiert, die inhalative Gefährdungen der Beschäftigten bei der Lagerung und dem Einsatz von exothermen Speisern zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten.
Zunächst sollen Erkenntnisse zu den austretenden Mengen und Arten der Stoffe, welche bei feuchter Lagerung ausgasen (Reaktionsprodukte) in Anhängigkeit von unterschiedlichen kli-matischen Bedingungen ermittelt werden. Zusätzlich werden Pyrolyseprodukte bei der exothermen Reaktion sowie der thermischen Zersetzung während des Binderabbrands be-stimmt. Die Emissionen variieren je nach Menge und Zusammensetzung der Bindemittel bei der thermischen Zersetzung. Menge und Art der Pyrolyseprodukte sind von den reaktiven In-haltsstoffen (Oxidationsmittel und oxidierbarem Metall) abhängig.
Das geschätzte Auftragsvolumen über die gesamte Vertragslaufzeit beträgt ca. 260.000 € netto. Das Forschungsvorhaben ist über 26 Projektmonate vorgesehen.
Der geplante Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01.05.2025.
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 260 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 2025-008-EU-ABTHM
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Forschungslabordienste📦
Stadt: Mainz
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 26 Monate Dauer
Datum des Beginns: 2025-05-01 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Optional: Feldversuche unter praxisnahen Bedingungen sind nach Abschluss der Arbeits-pakete 1 bis 3 unter reduzierender Atmosphäre zu ermitteln und können den Messergebnissen aus den Laborversuchen gegenübergestellt werden. Die Entscheidung über die Durchführung trifft die Auftraggeberin während der Durchführung des Forschungsvorhabens.
Optional: Feldversuche unter praxisnahen Bedingungen sind nach Abschluss der Arbeits-pakete 1 bis 3 unter reduzierender Atmosphäre zu ermitteln und können den Messergebnissen aus den Laborversuchen gegenübergestellt werden. Die Entscheidung über die Durchführung trifft die Auftraggeberin während der Durchführung des Forschungsvorhabens.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-03 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-03 10:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-04-03 10:30:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
1. Nachweis einer
Betriebshaftpflichtversicherung
(durch Eigenerklärung zur Eignung – Dokument 07)
2. Ausgefülltes Formblatt Ansprechperson für laufendes Geschäft
(Dokument 10)
3. Unternehmensbeschreibung
4. Für den Fall der Eignungsleihe:
a) Dokument 08
b) Formblatt Eignungserklärung
c) Formblatt zur Eignung
d) Verpflichtungserklärung
e) Nachweise/Zertifikate auf das sich die Leihe bezieht.
des Eignungsleihers.
1. Nachweis einer
Betriebshaftpflichtversicherung
(durch Eigenerklärung zur Eignung – Dokument 07)
2. Ausgefülltes Formblatt Ansprechperson für laufendes Geschäft
(Dokument 10)
3. Unternehmensbeschreibung
4. Für den Fall der Eignungsleihe:
a) Dokument 08
b) Formblatt Eignungserklärung
c) Formblatt zur Eignung
d) Verpflichtungserklärung
e) Nachweise/Zertifikate auf das sich die Leihe bezieht.
des Eignungsleihers.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Eintragung HRA/B bzw. Gewerbeanmeldung oder anderer Zulassungsnachweis
(Dok. 05 Angebotsformblatt)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Eintragung HRA/B bzw. Gewerbeanmeldung oder anderer Zulassungsnachweis
(Dok. 05 Angebotsformblatt)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre; Betriebshaftpflichtversicherung; Der Nachweis erfolgt
als Eigenerklärung über das Dokument 07_Eignung
Technische und berufliche Fähigkeiten
Der Bieter muss über die notwendigen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten sowie ausreichende technische, terminliche und personelle Ressourcen zur Realisierung des Forschungsvorhabens verfügen:
•
Technikum mit ausgewiesener wissenschaftlicher Kompetenz (z.B. vergleichbare Forschungsprojekte, wissenschaftliche Publikationen),
•
Nachweisbare Forschungsschwerpunkte zum Thema exotherme Speiser,
•
Geeigneter Versuchsstand für die experimentelle Untersuchungen des Zünd- und Abbrandverhaltens im Arbeitspaket 2 sowie passende Analytik zur Auswertung von Ausbreitungskurven und Emissionsmessungen,
•
Hinreichende personelle Kapazitäten hinsichtlich der fachlichen Qualifikation des gesamten eingesetzten Personals im Projekt und deren Verfügbarkeit.
Die Kompetenzen in diesem Fachgebiet der Gießereitechnik müssen aufgrund bereits früher erfolgreich durchgeführter Projekte vorliegen.
Alle Anforderungen müssen erfüllt und durch Eigenerklärung des Anbieters (Dokument 07, Eignung, Punkt 2.2) belegt werden, andernfalls erfolgt der Ausschluss des Angebotes. Die Auftraggeberin behält sich vor Einzelnachweise zu o.g. Anforderungen sowie Qualifi-kationsprofile des eingesetzten Personals anzufordern und die örtlichen technischen zuge-sicherten Einrichtungen im Rahmen eines Vor-Ort-Termins zu überprüfen.
Sollte sich hierbei herausstellen, dass die zugesicherten Kriterien nicht erfüllt werden, so wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Darüber hinaus wird vom Bieter ein Konzept zur Durchführung des Forschungsvorhabens mit folgendem Inhalt gefordert:
•
Inhaltliche Beschreibung der Umsetzung der einzelnen Arbeitspakete
•
Meilensteinplan
•
Finanzierungsplan
Im Konzept müssen die Erläuterungen der Problem- und Aufgabenstellung sowie eine Dar-stellung zur Arbeitsplanung, einschließlich der Ressourcen sowie des Zeit- und Personaleinsatzes mit entsprechender Qualifikation, enthalten sein.
Die Bewertung des Konzeptes ist dem Dokument 3a, Bewertung und Zuschlag, zu entnehmen.
Der Bieter muss über die notwendigen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten sowie ausreichende technische, terminliche und personelle Ressourcen zur Realisierung des Forschungsvorhabens verfügen:
•
Technikum mit ausgewiesener wissenschaftlicher Kompetenz (z.B. vergleichbare Forschungsprojekte, wissenschaftliche Publikationen),
•
Nachweisbare Forschungsschwerpunkte zum Thema exotherme Speiser,
•
Geeigneter Versuchsstand für die experimentelle Untersuchungen des Zünd- und Abbrandverhaltens im Arbeitspaket 2 sowie passende Analytik zur Auswertung von Ausbreitungskurven und Emissionsmessungen,
•
Hinreichende personelle Kapazitäten hinsichtlich der fachlichen Qualifikation des gesamten eingesetzten Personals im Projekt und deren Verfügbarkeit.
Die Kompetenzen in diesem Fachgebiet der Gießereitechnik müssen aufgrund bereits früher erfolgreich durchgeführter Projekte vorliegen.
Alle Anforderungen müssen erfüllt und durch Eigenerklärung des Anbieters (Dokument 07, Eignung, Punkt 2.2) belegt werden, andernfalls erfolgt der Ausschluss des Angebotes. Die Auftraggeberin behält sich vor Einzelnachweise zu o.g. Anforderungen sowie Qualifi-kationsprofile des eingesetzten Personals anzufordern und die örtlichen technischen zuge-sicherten Einrichtungen im Rahmen eines Vor-Ort-Termins zu überprüfen.
Sollte sich hierbei herausstellen, dass die zugesicherten Kriterien nicht erfüllt werden, so wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Darüber hinaus wird vom Bieter ein Konzept zur Durchführung des Forschungsvorhabens mit folgendem Inhalt gefordert:
•
Inhaltliche Beschreibung der Umsetzung der einzelnen Arbeitspakete
•
Meilensteinplan
•
Finanzierungsplan
Im Konzept müssen die Erläuterungen der Problem- und Aufgabenstellung sowie eine Dar-stellung zur Arbeitsplanung, einschließlich der Ressourcen sowie des Zeit- und Personaleinsatzes mit entsprechender Qualifikation, enthalten sein.
Die Bewertung des Konzeptes ist dem Dokument 3a, Bewertung und Zuschlag, zu entnehmen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
+ 15 weitere
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Das bietende Unternehmen darf nicht wegen…
… Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
… Bildung einer kriminellen Vereinigung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, auch nicht im Ausland. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
… Bildung einer terroristischen Vereinigung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, auch nicht im Ausland. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Betruges oder Subventionsbetruges verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Betruges oder Subventionsbetruges verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Verstoßes zur Verpflichtung von Zahlungen von…
… Sozialversicherungsbeiträgen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, sofern kein entsprechender Nachweis vorliegt, dass die Zahlungen geleistet sind oder werden. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
… Steuern oder Abgaben verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, sofern kein entsprechender Nachweis vorliegt, dass die Zahlungen geleistet sind oder werden. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von…
… sozialrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
… umweltrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf nicht zahlungsunfähig sein.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Über das bietende Unternehmen darf kein einem Insolvenzverfahren gleichartiges Verfahren beantragt oder eröffnet worden sein.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf seine berufliche Tätigkeit nicht eingestellt haben oder dies beabsichtigen.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf nachweislich keine schwere Verfehlung begangen haben. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen haben, welche dem Wettbewerb verhindern, einschränken oder verfälschen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen haben, welche dem Wettbewerb verhindern, einschränken oder verfälschen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages diesen nicht fortlaufend mangelhaft erfüllt haben, welches in eine vorzeitige Beendigung, Schadenersatz oder vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages diesen nicht fortlaufend mangelhaft erfüllt haben, welches in eine vorzeitige Beendigung, Schadenersatz oder vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignung keine Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten oder Nachweise nicht übermittelt haben. Das bietende Unternehmen darf die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers nicht unzulässig beeinflusst haben (Bsp.: durch Übermittlung fahrlässig oder vorsätzliche irreführende Informationen) oder Vorteile am Vergabeverfahren erlangt haben durch vertrauliche Informationen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignung keine Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten oder Nachweise nicht übermittelt haben. Das bietende Unternehmen darf die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers nicht unzulässig beeinflusst haben (Bsp.: durch Übermittlung fahrlässig oder vorsätzliche irreführende Informationen) oder Vorteile am Vergabeverfahren erlangt haben durch vertrauliche Informationen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes - Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 022894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für
die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst
in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der
Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig.
Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§
160 Abs.
3 GWB). Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens § 20 VgV (1) Bei der
Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge
nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die
Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3
(Vorinformation) bleibt unberührt.
§ 15 VgV (2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt
mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der
Auftragsbekanntmachung. (4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß
Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der
Angebote akzeptiert.
§ 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter
(1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt
der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich
seine Entscheidungen über
den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die
Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit.
(2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder
Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des
Antrags in Textform, 1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für
die Ablehnung seines Teilnahmeantrags, 2. jeden nicht erfolgreichen Bieter
über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots,
3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie
den Namen des
erfolgreichen Bieters, und
4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des
wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für
die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst
in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der
Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig.
Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§
160 Abs.
3 GWB). Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens § 20 VgV (1) Bei der
Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge
nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die
Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3
(Vorinformation) bleibt unberührt.
§ 15 VgV (2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt
mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der
Auftragsbekanntmachung. (4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß
Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der
Angebote akzeptiert.
§ 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter
(1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt
der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich
seine Entscheidungen über
den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die
Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit.
(2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder
Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des
Antrags in Textform, 1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für
die Ablehnung seines Teilnahmeantrags, 2. jeden nicht erfolgreichen Bieter
über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots,
3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie
den Namen des
erfolgreichen Bieters, und
4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des
wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-04+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 045-143861 (2025-03-04)