Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK) beabsichtigt im Rahmen eines EU-weiten Ausschreibungsverfahrens für die Nationalparkverwaltung Eifel eine Rahmenver-einbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über die Durchführung von forstlichen Nebenarbeiten für die 4 Bezirke des Nationalparks abzuschließen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-16.
Auftragsbekanntmachung (2025-10-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forstliche Nebenarbeiten
Referenznummer: 2025_81_036;EU
Kurze Beschreibung:
“Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK) beabsichtigt im Rahmen eines EU-weiten Ausschreibungsverfahrens für die Nationalparkverwaltung Eifel...”
Kurze Beschreibung
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK) beabsichtigt im Rahmen eines EU-weiten Ausschreibungsverfahrens für die Nationalparkverwaltung Eifel eine Rahmenver-einbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über die Durchführung von forstlichen Nebenarbeiten für die 4 Bezirke des Nationalparks abzuschließen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in der Forstwirtschaft📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
Die verschiedenen Leistungen sind in insgesamt 79 Positionen/Einzelmaßnahmen aufgeteilt, die (revierübergreifend) in drei räumlichen Reviergruppen (Losen) abgerufen werden können.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Für den Bieter besteht die Möglichkeit, für alle gelisteten Einzelmaßnahmen...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Für den Bieter besteht die Möglichkeit, für alle gelisteten Einzelmaßnahmen sowie in allen Reviergruppen (Losen) entsprechend ein Angebot abzugeben. Es gibt keine Loslimitierung. Gleichzeitig kann der Bieter nur für einzelne Einzelmaßnahmen sowie auch nur in einer, bzw. einer beliebig begrenzten Anzahl von Reviergruppen (Losen) ein Angebot abgeben.
Das Angebot muss den in der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis be-schriebenen Anforderungen entsprechen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-18 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-18 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 27
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Firmenfragenkatalog (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Firmenfragenkatalog, ggf. auch von den anderen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Firmenfragenkatalog (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Firmenfragenkatalog, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Formblatt_Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): ausgefülltes Formblatt_Referenzen, als Anlage zum Firmenfragenkatalog mit Referenz über nach...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Formblatt_Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): ausgefülltes Formblatt_Referenzen, als Anlage zum Firmenfragenkatalog mit Referenz über nach Art und Umfang vergleichbaren Leistungen der letzten drei Jahre, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einzureichende Unterlagen:
- Firmenfragenkatalog (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Firmenfragenkatalog,...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Einzureichende Unterlagen:
- Firmenfragenkatalog (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Firmenfragenkatalog, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
(Der AN muss ein Gewerbe angemeldet haben und im Handelsregister sowie in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handwerkskammer eingetragen sein.)
Nachweis, dass der AN mindestens über eines der nachfolgend aufgeführten Zertifikate verfügt:
- RAL-Gütezeichen für den entsprechenden Tätigkeitsbereich(RAL-GZ-),
- Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ)
- Kompetente Forstpartner mit FSC-Zusatzbestätigung (KFP plus)
- KUQS-System (KUQS)
- Erkenningsregeling Bosaannemers (ErBo)
- von PEFC- und FSC-Deutschland für Dienstleistungsunternehmen und gewerbliche Selbstwerber akzeptiertes Zertifikat
(Bedingung für die Akzeptanz des jeweiligen Unternehmerzertifikates ist, dass die zertifizierende Stelle mind. einmal jährlich vor Ort kontrolliert.)
“#Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7YTN9YELJJ#
Die Informationen zu dem Vergabeverfahren sind den Ausschreibungsbestimmungen, sowie der Leistungsbeschreibung zu...”
#Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7YTN9YELJJ#
Die Informationen zu dem Vergabeverfahren sind den Ausschreibungsbestimmungen, sowie der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Eignungsprüfung:
a. Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen
b. der vollständig ausgefüllte Firmen-Fragenkatalog, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen
"Der AN muss ein Gewerbe angemeldet haben und im Handelsregister sowie in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer eigetragen sein!"
c. Formblatt "Referenzen" enthält Angaben mit nach Art und Umfang gleichartiger Leistung/Dienstleistung, mindestens drei durchgeführte Leistungen innerhalb der letzten 3 Jahre
d. Nachweis, dass der AN mindestens über eines der nachfolgend aufgeführten Zertifikate verfügt:
- RAL-Gütezeichen für den entsprechenden Tätigkeitsbereich(RAL-GZ-),
- Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ)
- Kompetente Forstpartner mit FSC-Zusatzbestätigung (KFP plus)
- KUQS-System (KUQS)
- Erkenningsregeling Bosaannemers (ErBo)
- von PEFC- und FSC-Deutschland für Dienstleistungsunternehmen und gewerbliche Selbstwerber akzeptiertes Zertifikat
"Bedingung für die Akzeptanz des jeweiligen Unternehmerzertifikates ist, dass die zertifizierende Stelle den AN bzw. die Arbeitsqualität des Unternehmens sowie alle damit in Zusammenhang stehenden, relevanten Richtlinienanforderungen mindestens einmal jährlich vor Ort kontrolliert."
Die Anerkennung eines vorgelegten Zertifikates durch PEFC oder ggf. auch FSC obliegt dem AN.
e. Das eingesetzte Personal ist namentlich vorzustellen und verfügt über die erforderliche Sach- und Fachkunde der vereinbarten Forstarbeiten. Die erforderliche Qualifikation der Arbeitskräfte des AN wird i.d.R. durch
- den Nachweis einer deutschen Ausbildung zum/zur Forstwirt/in oder Forstwerker/in,
- einer der deutschen Forstwirt- bzw. Forstwerkerprüfung gleichwertigen ausländischen Prüfung (gemäß dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) obliegt die Feststellung der Gleichwertigkeit im land- und forstwirtschaftlichen Bereich der Landwirtschaftskammer),
- den Nachweis einer erfolgreichen Teilnahme an einem einschlägigen Lehrgang an einer öffentlichen oder öffentlich anerkannten forstlichen Ausbildungsstätte vor dem 30.06.2005,
- bei langjährig beschäftigten Arbeitskräften mit einer einschlägigen Berufserfahrung durch eine Qualifikationsüberprüfung einer unteren Forstbehörde des Landes NRW in Verbindung mit einem Testat der zuständigen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft vor dem 30.06.2005,
- das Europäische Motorsägenzertifikat (EFESC/ABA), ECS/ECC Module 1 bis 3 (bzw. 4 bei Windwurfaufarbeitung).
nachgewiesen.
- Bei Maschinenführenden sowie bei der Durchführung von Arbeiten außerhalb der Holzernte kann von den vorstehend aufgeführten Qualifikationen abgesehen werden.
- Im Bereich der hochmechanisierten Holzernte (Führen von Harvestern) setzt der AN ausschließlich entsprechend qualifizierte Maschinenführende mit "Sachkundenachweis Harvestervermessung" eines forstlichen Bildungszentrums oder eines vergleichbaren Schulungsträgers ein.
- Bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln ist die erforderliche Qualifikation durch Vorlage eines Pflanzenschutz- Sachkundenachweises nachzuweisen.
"Der AN muss die einzusetzenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter namentlich mit Angebotsabgabe benennen. Unplanmäßige Änderungen (Personalwechsel) der eingesetzten Mitarbeitenden sind dem AG vor Arbeitsaufnahme schriftlich anzuzeigen. Mitarbeitende des AN, die den Anordnungen des AG nicht Folge leisten, gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen oder den Qualitätsanforderungen des Arbeitsauftrages nicht gerecht werden, sind auf Verlangen des AG unverzüglich durch andere geeignete Mitarbeitende zu ersetzen. Die Ausführungsfristen bleiben hiervon unberührt. Kommt der AN dem Verlangen des AG nicht nach, steht dem AG ein außerordentlich fristloses Kündigungsrecht zu. Die daraus entstehenden Mehrkosten sowie Schäden gehen zu Lasten des AN."
f. Soweit zutreffend: Information Unteraufträge (Formular 533a_EU)
g. Soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU)
h. Soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a_EU)
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 GWB - Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... /
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 201-690327 (2025-10-16)