Die Umsetzung des Citymanagements wird an einen externen Dienstleister vergeben. Diese beauftragte Instanz übernimmt u. a. die Begleitung und Koordination der gesamten Netzwerkarbeit vor Ort. Die Aufgaben des Citymanagements werden sowohl durch persönliche Anwesenheit als auch mittels digitaler und mobiler Arbeitsformen wahrgenommen. Für das Citymanagement steht ein Büro in den Räumlichkeiten der Stadtinformation zur Verfügung. Diese befindet sich in zentraler Lage innerhalb der Fußgängerzone und beherbergt zugleich den Sitz der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung mbH Werl (kurz: GWS Werl). Dem Citymanagement wird dort ein möblierter Arbeitsplatz gegen Entgelt bereitgestellt. Die bauliche Umsetzung der Umgestaltung der Werler Fußgängerzone ist ein wichtiges kommunales Projekt, welches vom Citymanagement begleitet werden soll. Bei der Umbaumaßnahme schließen sich kommunale sowie externe Versorger mit ihren Arbeiten an. Der Kommunalbetrieb Werl investiert durch Arbeiten am Kanalnetz in die Zukunft der Abwasserinfrastruktur. Die Stadtwerke Werl investieren auf Basis ihrer Zielnetzplanung in den Ausbau ihres Netzes. Neben der Energieversorgung werden auch die Netze für Wärme, Trinkwasser und Kommunikation ausgebaut und modernisiert. Laufzeit: 01.07.2026 bis 31.12.2028
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-30.
Auftragsbekanntmachung (2025-10-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fortführung City Management der Wallfahrtstadt Werl
Reference number: 192-25
Kurze Beschreibung:
“Die Umsetzung des Citymanagements wird an einen externen Dienstleister vergeben. Diese beauftragte Instanz übernimmt u. a. die Begleitung und Koordination...”
Kurze Beschreibung
Die Umsetzung des Citymanagements wird an einen externen Dienstleister vergeben. Diese beauftragte Instanz übernimmt u. a. die Begleitung und Koordination der gesamten Netzwerkarbeit vor Ort. Die Aufgaben des Citymanagements werden sowohl durch persönliche Anwesenheit als auch mittels digitaler und mobiler Arbeitsformen wahrgenommen. Für das Citymanagement steht ein Büro in den Räumlichkeiten der Stadtinformation zur Verfügung. Diese befindet sich in zentraler Lage innerhalb der Fußgängerzone und beherbergt zugleich den Sitz der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung mbH Werl (kurz: GWS Werl). Dem Citymanagement wird dort ein möblierter Arbeitsplatz gegen Entgelt bereitgestellt. Die bauliche Umsetzung der Umgestaltung der Werler Fußgängerzone ist ein wichtiges kommunales Projekt, welches vom Citymanagement begleitet werden soll. Bei der Umbaumaßnahme schließen sich kommunale sowie externe Versorger mit ihren Arbeiten an. Der Kommunalbetrieb Werl investiert durch Arbeiten am Kanalnetz in die Zukunft der Abwasserinfrastruktur. Die Stadtwerke Werl investieren auf Basis ihrer Zielnetzplanung in den Ausbau ihres Netzes. Neben der Energieversorgung werden auch die Netze für Wärme, Trinkwasser und Kommunikation ausgebaut und modernisiert. Laufzeit: 01.07.2026 bis 31.12.2028
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Werbe- und Marketingdienstleistungen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ziel des Citymanagements ist die Entwicklung, Stärkung und nachhaltige Sicherung des Werler Stadtzentrums. Die nachfolgenden Aufgaben des Citymanagers sind...”
Beschreibung der Beschaffung
Ziel des Citymanagements ist die Entwicklung, Stärkung und nachhaltige Sicherung des Werler Stadtzentrums. Die nachfolgenden Aufgaben des Citymanagers sind bewusst vielseitig angelegt, um ein breites Spektrum an Handlungsfeldern abzudecken. Für das Jahr 2026 ist ab Juli ein anteiliges Arbeitsstundenkontingent von 910 Stunden vorgesehen. Dies entspricht 26 Arbeitswochen mit jeweils durchschnittlich 35 Wochenstunden. Für die Jahre 2027 und 2028 wird jeweils ein Jahreskontingent von 1.820 Arbeitsstunden eingeplant, was 52 Arbeitswochen mit durchschnittlich 35 Wochenstunden entspricht. Das Budget für Personalkosten (inkl. Nebenkosten) sowie Mietkosten (inkl. Nebenkosten), welches mit dem Angebotspreis nicht überschritten werden darf, beträgt für den Ausschreibungszeitraum 487.305,00 Euro (brutto). Angebote, deren Angebotssumme den festgelegten Höchstbetrag überschreitet, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Zusätzliche Informationen:
“Nach der Angebotsöffnung werden die Bieter zu einem Termin eingeladen, in dem die eingereichten Angebotsunterlagen vor einem Gremium, besteht aus 4...”
Zusätzliche Informationen
Nach der Angebotsöffnung werden die Bieter zu einem Termin eingeladen, in dem die eingereichten Angebotsunterlagen vor einem Gremium, besteht aus 4 Mitarbeitern der Verwaltung, durch den vorgesehenen Citymanager/in als Präsentation vorgestellt wird.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Das Büro mit angrenzendem Lagerraum befindet sich in zentraler Lage in der Innenstadt (Walburgisstraße 52, 59457 Werl) im Erdgeschoss der "Alten Apotheke"....”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Das Büro mit angrenzendem Lagerraum befindet sich in zentraler Lage in der Innenstadt (Walburgisstraße 52, 59457 Werl) im Erdgeschoss der "Alten Apotheke". Die anzumietende Gesamtfläche beträgt 31,89 m², aufgeteilt auf 23,59 m² Bürofläche und einen 8,3 m² großen Lagerraum.
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Ort der Leistung: Soest🏙️
Dauer: 130 (WEEK)
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 45.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Angebots
Qualitätskriterium (Gewichtung): 55.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-09 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Rathaus der Wallfahrtsstadt Werl, Hedwig-Dransfeld-Str. 23, 59457 Werl
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote erfolgt unter Beachtung des § 55 VgV”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung (nicht älter als ein Jahr), Deckungssumme mindestens für Sachschäden 250.000,00 EUR und für...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung (nicht älter als ein Jahr), Deckungssumme mindestens für Sachschäden 250.000,00 EUR und für Personenschäden 250.000,00 EUR. Sollte eine Versicherung in der vorgegebenen Höhe nicht bestehen, ist vor einer evtl. Auftragsvergabe ein Nachweis beizubringen, dass die Versicherung in der geforderten Höhe abgeschlossen wurde.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mindestens drei Referenten über die ausgeführten Leistungen der letzten 10 Jahre ( im Zeitraum 01.06.2015-30.06.2025), die mit der zu vergebenen Leistung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mindestens drei Referenten über die ausgeführten Leistungen der letzten 10 Jahre ( im Zeitraum 01.06.2015-30.06.2025), die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers (Referenzliste)
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Das Budget für Personalkosten (inkl. Nebenkosten) sowie Mietkosten (inkl. Nebenkosten), welches mit dem Angebotspreis nicht überschritten werden darf,...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Das Budget für Personalkosten (inkl. Nebenkosten) sowie Mietkosten (inkl. Nebenkosten), welches mit dem Angebotspreis nicht überschritten werden darf, beträgt für den Ausschreibungszeitraum 487.305,00 Euro (brutto). Angebote, deren Angebotssumme den festgelegten Höchstbetrag überschreitet, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
“#Bekanntmachungs-ID: CXPWYRBLL87#
Bereitstellung der Unterlagen: Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz...”
#Bekanntmachungs-ID: CXPWYRBLL87#
Bereitstellung der Unterlagen: Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Vergabe-Westfalen zur Verfügung gestellt. Anfragen zum Verfahren: Anfragen zum Verfahren stellen Sie bitte ausschließlich für den Projektraum des Vergabemarktplatzes Vergabe-Westfalen. Wichtiger Hinweis: Das Angebot ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabemarktplatzes Vergabe-Westfalen elektronisch einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Achten Sie dabei bitte auf die Vollständigkeit der Unterlagen. Angebote, die per E-Mail oder postalisch eingereicht werden, können nicht gewertet werden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Vergabekammer Westfalen Albrecht-Thaer-Straße 9 in 48147 Münster Unklarheiten, Rügen, Sonstiges sind unmittelbar schriftlich über das Vergabeprotal einzureichen. Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Auf die Regelungen des § 160 GWB wird hingewiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 210-720467 (2025-10-30)