Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Wege dieses offenen Verfahrens mit einem Wirtschaftsteilnehmer einen EVB-IT-Dienstleistungsvertrag über die Fortführung der strategischen Eigenentwicklung mobiler Applikationen für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen zu schließen. Um eine schnelle und zuverlässige Bereitstellung von stark benutzerfreundlichen Anwendungen in Zukunft zu sichern und die Risiken von Verzögerungen zu minimieren, ist beabsichtigt, das polizeiinterne Entwicklungs-Know-How deutlich zu verstärken und eigene Entwicklungskompetenzen weiter auszubauen. Strategisch sollen polizeieigene App-Entwickler in Kooperation mit anderen Ländern (auch im Kontext Polizei 2020) und externen Firmen Anwendungen nah am Bedarf der Endanwender (u.a. auch im Bereich der Vorgangserfassung und -bearbeitung) entwickeln. Hierzu bedarf es der Unterstützung durch externe Entwicklerleistungen. Der Auftragnehmer soll neben Eigenentwicklungen zudem den gesamten Bereich der App-Entwicklung im Hause des Auftraggebers weiter aufbauen und einen Wissenstransfer in Richtung der hauseigenen App-Entwickler gewährleisten. An die eingesetzten Entwickler werden besondere Anforderungen gestellt. Daher müssen die Entwickler der Leistungsbeschreibung (Kapitel B) der Polizei des Landes NRW, die Bestandteil dieser Ausschreibungsunterlagen ist, erfüllen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-24.
Auftragsbekanntmachung (2025-10-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fortführung der strategischen Eigenentwicklung mobiler Applikationen
Referenznummer: ZA 4.2/1001477692/Kie
Kurze Beschreibung:
“Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Wege dieses offenen Verfahrens mit einem Wirtschaftsteilnehmer einen...”
Kurze Beschreibung
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Wege dieses offenen Verfahrens mit einem Wirtschaftsteilnehmer einen EVB-IT-Dienstleistungsvertrag über die Fortführung der strategischen Eigenentwicklung mobiler Applikationen für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen zu schließen. Um eine schnelle und zuverlässige Bereitstellung von stark benutzerfreundlichen Anwendungen in Zukunft zu sichern und die Risiken von Verzögerungen zu minimieren, ist beabsichtigt, das polizeiinterne Entwicklungs-Know-How deutlich zu verstärken und eigene Entwicklungskompetenzen weiter auszubauen. Strategisch sollen polizeieigene App-Entwickler in Kooperation mit anderen Ländern (auch im Kontext Polizei 2020) und externen Firmen Anwendungen nah am Bedarf der Endanwender (u.a. auch im Bereich der Vorgangserfassung und -bearbeitung) entwickeln. Hierzu bedarf es der Unterstützung durch externe Entwicklerleistungen. Der Auftragnehmer soll neben Eigenentwicklungen zudem den gesamten Bereich der App-Entwicklung im Hause des Auftraggebers weiter aufbauen und einen Wissenstransfer in Richtung der hauseigenen App-Entwickler gewährleisten. An die eingesetzten Entwickler werden besondere Anforderungen gestellt. Daher müssen die Entwickler der Leistungsbeschreibung (Kapitel B) der Polizei des Landes NRW, die Bestandteil dieser Ausschreibungsunterlagen ist, erfüllen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Programmierung von System- und Anwendersoftware📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftraggeber schätzt den Bedarf an Tagessätzen über die gesamte Vertragslaufzeit auf 320 Tagessätze für den Senior Technical Lead, für den Technical...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber schätzt den Bedarf an Tagessätzen über die gesamte Vertragslaufzeit auf 320 Tagessätze für den Senior Technical Lead, für den Technical Lead auf 1703 Tagesätze für die Senior Developer auf 3406 Ta-gesätze und für die Developer auf 2341 Tagesätze.
Die maximale Anzahl der zu erwartenden Tagessätze aus dem beiliegenden Rahmenvertrag wird mit 384 Tages-ätzen für den Senior Technical Lead, 2.044 Tagesätzen für den Technical Lead, 4.088 Tagesätzen für den Senior Developer und 2.811 Tagesätzen für die Developer beziffert was eine Gesamtsumme von 9.326 Tagesätzen ergibt.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-25 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-25 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 108
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Formular 1 Eigenerklärung Unternehmensreferenzen.pdf (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Formular 2 Eigenerklärung zur einfachen Sicherheitsüberprüfung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Formular 3 Qualifikation Erfahrung des mit der Ausführung betrauten Personals.pdf (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Formular 4 Eigenerklärung zur allgemeinen und besonderen personellen Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Formular 6 - VSA NRW Anlage 5 - VS-NfD-Merkblatt 2-seitig (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Formular 7 - VSA NRW Anlage 8 - Nachweis über die Verpflichtung (zu § 4 Abs. 1 VSA) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Formular 8 Fragenkatalog (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Es wird auf die Besonderen Vertragsbedingungen verwiesen. Die Besonderen Vertragsbedingungen können vom Formularserver heruntergeladen werden.”
“#Bekanntmachungs-ID: CXS7YY5Y1GZXYBT7#
Alle Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - in...”
#Bekanntmachungs-ID: CXS7YY5Y1GZXYBT7#
Alle Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Um die Vergabeunterlagen des hiesigen Vergabeverfahrens kostenfrei herunterladen zu können, muss der Bieter sich auf dem Vergabemarktplatz NRW registrieren. Die Unterlagen können dort herunter geladen werden. Um die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes nutzen zu können ist ebenfalls eine kostenlose Registrierung erforderlich und über den Vergabemarktplatz NRW ein Antrag auf Freischaltung für den Projektraum des vorliegenden Vergabeverfahrens zu stellen.
Die Kosten/der Aufwand des Bieters für die Erstellung und Einreichung des Angebotes werden/wird vom Auftraggeber nicht erstattet.
Insoweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen, die nicht die Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW betreffen, ausschließlich in elektronischer Form über die Kommunikationsfunktion des entsprechenden
Projektraums des Vergabemarktplatzes NRW an den Auftraggeber zu richten.
Alle Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Um die Vergabeunterlagen des hiesigen Vergabeverfahrens kostenfrei herunterladen zu können, muss der Bieter sich nicht auf dem Vergabemarktplatz NRW registrieren. Die Unterlagen können anonym herunter geladen werden. Um die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes nutzen zu können ist jedoch eine kostenlose Registrierung erforderlich und über den Vergabemarktplatz NRW ein Antrag auf Freischaltung für den Projektraum des vorliegenden Vergabeverfahrens zu stellen. Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW unter www.evergabe.nrw.de durchgeführt. Bieter, die nicht registriert sind, können keine Nachrichten erhalten. Die Abgabe eines Angebots ohne sich registrieren zu lassen ist zwar möglich, aber lässt seitens der Vergabestelle technisch keine Kommunikation über den Vergabemarktplatz NRW zu.
Die Kosten/der Aufwand des Bieters für die Erstellung und Einreichung des Angebotes werden/wird vom Auftraggeber nicht erstattet.
Insoweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen, die nicht die Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW betreffen, ausschließlich in elektronischer Form über die Kommunikationsfunktion des entsprechenden
Projektraums des Vergabemarktplatzes NRW an den Auftraggeber zu richten.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) Informationen über den Zweck und Umfang der Datenerhebung sowie dem Schutz Ihrer Daten finden Sie im Formular 312a/322a EU (Information DSGV) das auf dem Formularserver zum Herunterladen bereitgestellt wird.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: k A
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221147-3045📞
Fax: +49 221147-2889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft-und-kultur/vergabekammer-rheinland🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: 05112-03015-47
Postanschrift: Schifferstraße 10
Postleitzahl: 47059
Postort: Duisburg
Region: Duisburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: tdza42vergabe.lzpd@polizei.nrw.de📧
Telefon: +49 203417574219📞
URL: http://www.polizei.nrw.de/lzpd🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 206-708099 (2025-10-24)