Das Portal "Make it in Germany" (Make-it-in-germany.com) ist im Rahmen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung als zentrale Maßnahme der Bundesregierung gesetzlich verankert worden (§45b Abs. 1 AufenthG). Die hier ausgeschriebenen Leistungen dienen der Fortführung und Weiterentwicklung der Maßnahme.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-04.
Auftragsbekanntmachung (2025-12-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fortführung und Weiterentwicklung der Webseite der Bundesregierung für ausländische Fachkräfte „Make it in Germany.com“
Referenznummer: 17104/04-25#006
Kurze Beschreibung:
“Das Portal "Make it in Germany" (Make-it-in-germany.com) ist im Rahmen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung als zentrale Maßnahme...”
Kurze Beschreibung
Das Portal "Make it in Germany" (Make-it-in-germany.com) ist im Rahmen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung als zentrale Maßnahme der Bundesregierung gesetzlich verankert worden (§45b Abs. 1 AufenthG). Die hier ausgeschriebenen Leistungen dienen der Fortführung und Weiterentwicklung der Maßnahme.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 11 000 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Portal "Make it in Germany" (Make-it-in-germany.com) ist im Rahmen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung als zentrale Maßnahme...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Portal "Make it in Germany" (Make-it-in-germany.com) ist im Rahmen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung als zentrale Maßnahme der Bundesregierung gesetzlich verankert worden (§45b Abs. 1 AufenthG). Die hier ausgeschriebenen Leistungen dienen der Fortführung und Weiterentwicklung der Maßnahme.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Website-Gestaltung📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-04-01 📅
Datum des Endes: 2029-03-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Es besteht die Möglichkeit, den Vertrag einmalig um bis zu 24 Monate zu verlängern.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-20 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-20 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Ziff. 3.3.1 Verfahrensbeschreibung)
Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Ziff. 3.3.1 Verfahrensbeschreibung)
Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU (Seite 160) über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, ein Auszug der Eintragung in Textform, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist. Für Bieter aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder.
Der Beleg ist im Falle einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern getrennt vorzulegen.
Bei einem Auftragswert ab der in § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz genannten Höhe ist die Vergabestelle verpflichtet, über den erfolgreichen Bieter vor Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern. In diesem Fall werden die oben gemachten Angaben zur Anforderung der Registerauskunft bei den zuständigen Behörden verwendet.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung (Ziff. 3.3.2 Verfahrensbeschreibung)
Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflicht) mit Versicherungsschutz...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung (Ziff. 3.3.2 Verfahrensbeschreibung)
Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflicht) mit Versicherungsschutz während des gesamten Vertragszeitraums mit einer Mindestdeckungssumme je Schadensereignis in Höhe von einer Million Euro für Vermögens- und Sachschäden je Schadensereignis und zwei Millionen Euro für Personenschäden.
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) über das Vorliegen einer entsprechenden Versicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss spätestens zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Diese ist im Falle einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mindestjahresumsatz (Ziff. 3.3.3 Verfahrensbeschreibung)
Durchschnittlicher Jahresumsatz im Bereich der zu vergebenden Leistung von mind. 3.000.000 Euro...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Durchschnittlicher Jahresumsatz im Bereich der zu vergebenden Leistung von mind. 3.000.000 Euro (netto), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei einer Bietergemeinschaft können die Umsätze zusammengerechnet werden. Bei Eignungsleihe können auch Umsätze von Nachunternehmen berücksichtigt werden, sofern sich diese für den Fall der Auf-tragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben (siehe 3.3 + 3.3.6).
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) über oben stehenden Inhalt. Diese ist bei einer Bietergemeinschaft oder Eignungsleihe für alle Mitglieder, deren Umsatz berücksichtigt werden soll, getrennt vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Für die Ausweisung von Unternehmensreferenzen ist zwingend der entsprechende Vordruck zu verwenden.
Durch Referenzaufträge sind Erfahrung und Fachkunde des...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Für die Ausweisung von Unternehmensreferenzen ist zwingend der entsprechende Vordruck zu verwenden.
Durch Referenzaufträge sind Erfahrung und Fachkunde des Unternehmens/ Bieters in den Bereichen nachzuweisen:
- A Vertiefte Fachkunde im Bereich Fachkräfteeinwanderung, insb. bzgl. Einwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten (z.B. rechtliche Grundlagen, Akteure auf Bundes- und Landesebene, Verwaltungsverfahren),
- B Erfahrungen mit der Konzeption, dem Aufbau und der Betreuung von Informationsplattformen,
- C Erfahrungen mit der Konzeption, dem Aufbau und der Betreuung von Social-Media-Kanälen sowie der Durchführung von Werbemaßnahmen,
- D Erfahrungen mit der Vorbereitung und Durchführung von unterschiedlichen Informationsformaten, insbesondere von Webinaren,
- E Erfahrungen mit der Kommunikation mit Multiplikatoren und Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung auf Bundes- und Landesebene zu mit der Fachkräfteeinwanderung verbundenen Themen.
Die relevante (Teil-)Leistung muss nach dem 01.10.2022 erbracht worden sein. Referenzaufträge, die bereits vor dem 01.10.2022 begonnen haben, können ebenfalls als Referenz aufgeführt werden, sofern diese auch den Leistungszeitraum bis mindestens 31.12.2022 umfassen. Laufende Referenzaufträge müssen mindestens seit drei Monaten (gerechnet ab Datum der Auftragsbekanntmachung) bereits Bestand haben.
Es müssen mindestens zwei einschlägige Referenzaufträge vorgelegt werden. D.h., es kann auch dieselbe Referenz zum Nachweis der unterschiedlichen Bereiche A-E eingereicht werden, sofern der Bieter Teilleistungen eindeutig einem der spezifischen Bereiche inhaltlich zuordnen kann. Eine Referenz ist einschlägig, wenn der Referenzauftrag eine oder mehrere der oben genannten Bereiche inhaltlich abdeckt. Jeder der oben genannten Bereiche (A-E) muss durch mindestens einen Referenzauftrag abgedeckt werden. Bieter können auch Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben.
Die Referenzaufträge müssen in Umfang und Komplexität mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d. h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige Erfahrung und Fachkunde des Bieters in den genannten Bereichen zulassen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, Referenzen inhaltlich zu prüfen. Die Referenzangaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich der Beurteilung der Eignung.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nichtvorliegen von Interessenkollisionen (Ziff. 3.3.5 Verfahrensbeschreibung)
Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nichtvorliegen von Interessenkollisionen (Ziff. 3.3.5 Verfahrensbeschreibung)
Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/ oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird.
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) mit obenstehendem Inhalt
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“soweit zutreffend: Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe (Ziff. 3.2, 3.3.6 Verfahrensbeschreibung)
Selbstverpflichtung des betreffenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
soweit zutreffend: Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe (Ziff. 3.2, 3.3.6 Verfahrensbeschreibung)
Selbstverpflichtung des betreffenden Unterauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, bei einer Auftragserteilung die betreffenden Leistungen zu erbringen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“soweit zutreffend Bietergemeinschaft (Ziff. 3.2 Verfahrensbeschreibung)
Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen Angaben zu Rechtsform und Mitgliedern der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen Angaben zu Rechtsform und Mitgliedern der Bietergemeinschaft, zur Rollen- und Aufgabenverteilung sowie zum vertretungsberechtigten Mitglied der einzelnen Unternehmen der Bietergemeinschaft gemacht werden. Es ist ein bevollmächtigter Vertreter für die Bietergemeinschaft insgesamt zu benennen.
Beleg: Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziff. 3.4 Verfahrensbeschreibung)
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck), dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziff. 3.4 Verfahrensbeschreibung)
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck), dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist. Diese ist bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt, bei einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe von allen bereits feststehenden Unterauftragnehmern vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Keine Betroffenheit durch die Russland-Sanktionen (Ziff. 3.5 Verfahrensbeschreibung)
Bieter dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Keine Betroffenheit durch die Russland-Sanktionen (Ziff. 3.5 Verfahrensbeschreibung)
Bieter dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 betroffen sein.
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck); bei einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern vorzulegen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: Vergabekammer des Bundes
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +4902289499-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWK (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWK gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWE, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWE bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWE über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWE darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWE; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen.
Hinweis: Das BMWE ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 235-807729 (2025-12-04)