Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF), im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt hat im Jahr 2022 die mobile Anwendung FAL-BY (Foto App für Landwirtschaftliche Förderung in Bayern) zur Unterstützung der Agrarförderung in Bayern beauftragt und mitentwickelt. Die mobile Anwendung, die sowohl für Mitarbeitende der Landwirtschaftsverwaltung als auch Antragstellende zur Verfügung steht, ist eine mobile Unterstützung des Serviceportal der bayerischen Landwirtschaftsverwaltung iBALIS. FAL-BY bietet den Nutzern die Möglichkeit Prüfaufträge mittels der Aufnahme von georeferenzierten Fotos zu bearbeiten und Messungen vorzunehmen und steht für iOS, iPadOS und Android zur Verfügung. Die Weiterentwicklung von FAL-BY umfasst zum einen notwendige Anpassungen aufgrund der neuen Herausforderungen im Bereich der Förderentwicklung. Hier muss flexibel reagiert werden, um Änderungen der rechtlichen Vorgaben zeitnah in FAL-BY umzusetzen. Zum anderen ist eine Weiterentwicklung im Bereich Serviceleistungen für die Nutzer geplant, um die bayerischen Landwirte bei der Einhaltung von Förderauflagen bestmöglich zu unterstützen. In diesem Kontext sind auch der Einsatz von KI, beispielsweise durch einen Chatbot, für die Nutzer geplant.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-13.
Auftragsbekanntmachung (2025-08-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Foto App für Landwirtschaftliche Förderung in Bayern (FAL-BY) , App zum Flächenmonitoring - Weiterentwicklung
Referenznummer: 2025H3000002
Kurze Beschreibung:
“Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF), im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt hat im Jahr 2022 die...”
Kurze Beschreibung
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF), im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt hat im Jahr 2022 die mobile Anwendung FAL-BY (Foto App für Landwirtschaftliche Förderung in Bayern) zur Unterstützung der Agrarförderung in Bayern beauftragt und mitentwickelt. Die mobile Anwendung, die sowohl für Mitarbeitende der Landwirtschaftsverwaltung als auch Antragstellende zur Verfügung steht, ist eine mobile Unterstützung des Serviceportal der bayerischen Landwirtschaftsverwaltung iBALIS.
FAL-BY bietet den Nutzern die Möglichkeit Prüfaufträge mittels der Aufnahme von georeferenzierten Fotos zu bearbeiten und Messungen vorzunehmen und steht für iOS, iPadOS und Android zur Verfügung.
Die Weiterentwicklung von FAL-BY umfasst zum einen notwendige Anpassungen aufgrund der neuen Herausforderungen im Bereich der Förderentwicklung. Hier muss flexibel reagiert werden, um Änderungen der rechtlichen Vorgaben zeitnah in FAL-BY umzusetzen. Zum anderen ist eine Weiterentwicklung im Bereich Serviceleistungen für die Nutzer geplant, um die bayerischen Landwirte bei der Einhaltung von Förderauflagen bestmöglich zu unterstützen. In diesem Kontext sind auch der Einsatz von KI, beispielsweise durch einen Chatbot, für die Nutzer geplant.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Softwareprogrammierung und -beratung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 543 333 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF), im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt hat im Jahr 2022 die...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF), im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt hat im Jahr 2022 die mobile Anwendung FAL-BY (Foto App für Landwirtschaftliche Förderung in Bayern) zur Unterstützung der Agrarförderung in Bayern beauftragt und mitentwickelt. Die mobile Anwendung, die sowohl für Mitarbeitende der Landwirtschaftsverwaltung als auch Antragstellende zur Verfügung steht, ist eine mobile Unterstützung des Serviceportal der bayerischen Landwirtschaftsverwaltung iBALIS.
FAL-BY bietet den Nutzern die Möglichkeit Prüfaufträge mittels der Aufnahme von georeferenzierten Fotos zu bearbeiten und Messungen vorzunehmen und steht für iOS, iPadOS und Android zur Verfügung.
Die Weiterentwicklung von FAL-BY umfasst zum einen notwendige Anpassungen aufgrund der neuen Herausforderungen im Bereich der Förderentwicklung. Hier muss flexibel reagiert werden, um Änderungen der rechtlichen Vorgaben zeitnah in FAL-BY umzusetzen. Zum anderen ist eine Weiterentwicklung im Bereich Serviceleistungen für die Nutzer geplant, um die bayerischen Landwirte bei der Einhaltung von Förderauflagen bestmöglich zu unterstützen. In diesem Kontext sind auch der Einsatz von KI, beispielsweise durch einen Chatbot, für die Nutzer geplant.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich 3 mal jeweils um 12 Monate zu denselben Bedingungen, wenn sie nicht mit einer Frist von 9 Monaten zu ihrem Ende durch den Auftraggeber gekündigt wird. Sie endet jedoch spätestens nach 48 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Verlängerung aufgrund dieser Klausel erfolgt nicht, soweit die Rahmenvereinbarung [im Standard: aufgrund Nummer 9.3 EVB IT Erstellungsvertrag] vorzeitig endete.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-16 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 106
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/1eb55fc2-452b-43ec-9916-9ad16ff9d11c/suitabilitycriteria”
“Höchstwert, der gemäß der Rahmenvereinbarung der zu erbringenden Leistungen ist das 1,5-fache des ursprünglichen Auftragswerts. Der Höchstwert ergibt sich...”
Höchstwert, der gemäß der Rahmenvereinbarung der zu erbringenden Leistungen ist das 1,5-fache des ursprünglichen Auftragswerts. Der Höchstwert ergibt sich aus der Summe der abgerufenen Nettoauftragswerte.
Es sind folgende Erklärung durch die Bieter abzugeben: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen Eigenerklärung RUS (Oberschwelle) Eigenerklärung Unterauftragnehmer
Information zu statistischen Angaben, Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung,
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, Schutzerklärung Scientology
Verpflichtungserklärungen nichtbeamteter Personen, Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, Geheimhaltungsvereinbarung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: 1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1GWB, soweit: • der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden oder, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 155-534618 (2025-08-13)
Auftragsbekanntmachung (2025-09-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 543 333 EUR 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-23 10:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 99
“Das Eignungskriterium 1.1.4.1 Eigenerklärung Referenzen wurde konkretisiert und geändert. Die Angebotsfrist wurde auf den 23.09.25 verlängert.”
Quelle: OJS 2025/S 173-592009 (2025-09-09)